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ThemaFeuerwehrführerschein grenzüberschreitend96 Beträge
RubrikAusbildung
Infos:
  • pnp vom
  •  
    AutorPete8r M8., Wien / Wien749104
    Datum02.01.2013 11:3638259 x gelesen
    Der Fluch der guten/bösen/.. Tat:
    Probleme mit dem Feuerwehrführerschein bei grenzüberschreitenden Einsätzen

    Also: Jetzt müssen wir den nationalen Sonderweg europaweit verankern? Viel Spaß beim Lobbying in Brüssel..

    Grüsse
    Peter

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg749105
    Datum02.01.2013 11:4435030 x gelesen
    hallo,

    ... Denn der vollwertige Lkw-Führerschein kostet rund 5.000 Euro und ist somit zu teuer für die jungen Freiwilligen, weiß Hörl ...
    ja ja - wieder ein Märchen ...

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW749108
    Datum02.01.2013 12:2335101 x gelesen
    Geschrieben von Peter M.Der Fluch der guten/bösen/.. Tat:
    Probleme mit dem Feuerwehrführerschein bei grenzüberschreitenden Einsätzen

    Also: Jetzt müssen wir den nationalen Sonderweg europaweit verankern? Viel Spaß beim Lobbying in Brüssel..


    auch auf das Problem haben wir hier schon mehrfach hingewiesen, vgl. u.a.
    http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?n=645666

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg749109
    Datum02.01.2013 12:4935074 x gelesen
    Nicht der erste Bericht in diese Richtung.

    Das schlimme ist das man immer mit völlig abstrusen teilweise völlig unhaltbaren Argumenten kommt, und dann auch noch jammert "wir sind freiwillig"

    Die hier "betroffene" Feuerwehr hat ein HLF mit 15 Tonnen, da werden wohl ohnehin richtige Führerscheine gebraucht. So einen Schein Kl. C kann man wenn an sich geschickt anstellt für 1200 bekommen. Ein Bruchteil dessen was die die Winde in besagtem HLF in Beschaffung und Unterhalt kostet.

    Das läuft früher oder später auf einen Feuerwehrführerschein EU ohne Tonnagebegrenzung raus, aber wir wollen es ja so...

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg749110
    Datum02.01.2013 13:0035007 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Michael K.Das schlimme ist das man immer mit völlig abstrusen teilweise völlig unhaltbaren Argumenten kommt, und dann auch noch jammert "wir sind freiwillig"
    Wenn man Probleme anspricht dann muss man glaubwürdig bleiben. Ansonsten geht so was in der Regel als Schuss nach hinten los.

    Als Politiker würde ich die in dem Artikel aufgeführte Argumentation denen um die Ohren hauen.

    Solche Übertreibungen richten einfach nur Schaden an :-(

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorPete8r M8., Wien / Wien749113
    Datum 02.01.2013 13:22   35540 x gelesen
    ...habe eben unten stehenden Text an online@orf.at gesendet; die leisen Spielchen "A gegen D" bitte zu verzeihen, aber das wirkt eben immer ;)

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    der Bericht unter http://salzburg.orf.at/news/stories/2565321/ kann so nicht unwidersprochen bleiben:

    In ganz Europa war eine 3,5t-Grenze als Unterscheidung PkW/LkW-Fahrerlaubnis über Jahrzehnte kein Problem. Einzig die BRD hatte den Sonderweg 7,5t. Nachdem die Inhaber der alten Fahrerlaubnisse älter werden, ist in Deutschland die Diskussion über Sonderregelungen ausgebrochen und wurde ob der Kosten ein aus der Sicht der Verkehrssicherheit durchaus bedenkliches "Wahlzuckerl" einer internen Blitzschulung für das Lenken von 7,5t-Fahrzeugen implementiert (entgegen von Fachmeinungen).

    Es gibt auch in Österreich einen "Feuerwehrführerschein", lange Zeit in Kooperation der Landesfeuerwehrkommanden mit ausgewählten Fahrschulen, nach der deutschen Diskssion waren auch österreichische Politiker bemüßgt, etwas zu "novellieren", herausgekommen ist neben dem bisherigen Feuerwehrführerschein mit solider Ausbildung ein "Hilfsorganisationsführerschein light" bis 5,5t. Das entspricht den schweren Transporterfahrgestellen (7,5t sind ausgewachsene LkW).

    Im gegenständlichen Bericht ist auch die Angabe "die LkW-Fahrerlaubnis koste 5.000 EUR" schlicht falsch: Dafür werden in Deutschland zw. 1.000 und 1.500 EUR fällig. Die angesprochene Feuerwehr Bayerisch Gmain verfügt übrigens über ein 15t-HLF, dafür war und ist immer ein voller LkW-Schein erforderlich.

    Fast schon amüsant ist die Weinerlichkeit: Wenn den deutschen Behörden irgendwas nicht passt - z.B. Verwendung österreichischer Probefahrtkennzeichen, weil die Papiere dazu weniger Daten beinhalten als das deutsche Äquivalent - beißt sich das BMVIT schlicht die Zähne aus. Ich will auch nicht wissen, ob österreichische "Feuerwehrführerscheine" (alt) bzw. die neuen Light-Versionen in Deutschland anerkannt würden..

    Entweder gibt es eine EU-weite Regelung oder nicht, und alle nationalen Basteleien sind dann eben nationale Ausnahmen.

    Übrigens sind mir beruflich Schäden an Einsatzfahrzeugen bekannt (auch in der leichteren 5,5t-Kategorie), die klar auf fehlende Ausbildung zurückzuführen sind und sicherheitsrelevante Baugruppen betreffen (etwa Bremsen). Auch wenn sich der moderne Transporter im Alltag fährt wie ein PkW: Da sind doppelte Massen unterwegs, die Bedingungen einer Einsatzfahrt sind tendenziell schadensträchtiger, und wenn in den den reichsten Staten dieser Welt dann die Ausbildung und das Training nicht bezahlbar sein sollen... stimmt was nicht, sorry, aber vermutlich muss erst ein schwerer Unfall mit Personenschäden passieren - wetten, dass dann der kleine Feuerwehrkommandant, der die Fahrerlaubnis unterschrieben hat, übrig bleibt?

    Mit freundlichen Grüßen,

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY749114
    Datum02.01.2013 14:1434698 x gelesen
    Servus Peter,

    wunderbar hast du das geschrieben.
    Wenn ich aber den verlinkten Bericht durchlese, dann drängt sich mir Verdach auf, dass wegen des "Ehrenamtes" über kurz oder lang eigentlich ja alle Vorschriften aufgehoben werden sollten. Warum Vorschriften? Wir machen doch alles ehrenamtlich.;-(

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen749119
    Datum02.01.2013 14:5134896 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Peter M.wetten, dass dann der kleine Feuerwehrkommandant, der die Fahrerlaubnis unterschrieben hat, übrig bleibt?

    ... warum sollte er dafür haften ? Er hat nur geltendes Recht ausgeführt.
    Und auf welcher rechtlichen Grundlage sollte dann eine Haftung (da müßte schon mal wg. Amtshaftung grober Vorsatz vorliegen, damit überhaupt ein Regress möglich ist) oder gar eine strafrechtliche Verantwortung herühren ?
    Die gibt es hier genauso wenig wie für den Fahrprüfer/Fahrlehrer, wenn der normale Führscheinabsolvent eine Stunde nach der Prüfung einen Unfall baut. Ober kann hier jemand einen Haftungfall nachweisen ?

    Gruß
    Gerhard

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    AutorBori8s-A8ndr8eas8 T.8, Lk Osnabrück - Bad Essen / Niedersachsen749127
    Datum02.01.2013 21:2934547 x gelesen
    Hallo Michael

    mich würde mal interessieren, wo es den C-Führerschein schon für 1200 Euro gibt??
    10 mal Sonderfahrt zu 75-85 Euro
    x mal Übungsfahrt zu 60-80 Euro (ich greife mal tief und sage 3 Std)
    2-4 Stunden Abfahrtkontrolle zu ca 50 Euro (auch hier gehe ich mal von 2 Std aus)
    Theorie ca45 Euro plus 20,83 für TÜV
    Praxis ca 210 Euro plus 140,42 für Tüv
    Grundbetrag ca 290 Euro
    Ärtzliche Untersuchung ca 90 Euro
    Verwaltungsgebühr "Amt" 42,60 Euro
    Lehrmittel ca 70 Euro

    Macht bei mir im Summe ca 1930 Euro!!!!
    und ich kenne viele Fahrschulen die auch noch mehr nehmen

    OK, wenn ein Bewerber schon den C1 (Klasse 3) hat, dann werden aus den 10 Sonderfahrten "nur" 5. Kansst also ca 400 Euro abziehen.

    Ich finde es recht gefährlich mit solchen Preisäußerungen ohne ALLE Preise genannt zu haben zu argumentiern.
    nur der Fahrstundenanteil zählt da leider nicht.

    Gruß Boris

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg749130
    Datum02.01.2013 22:0134386 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Boris-Andreas T.Macht bei mir im Summe ca 1930 Euro!!!!
    und ich kenne viele Fahrschulen die auch noch mehr nehmen


    Gut. Ist erstens noch sehr viel weniger als die angeblichen 5000,- um die es in dem ursprünglichen Text ging!
    Zweitens: wenn mehrere Feuerwehren Ihre "Kandidaten" zur selben Fahrschule schicken und den Preis verhandeln, kann man auch billiger werden. Funktioniert wirklich. (Ist allerdings mehr Mühe, als den Führerschein durch Handauflegen zu erteilen.)
    Drittens: siehe Signatur.... ;-)

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen749134
    Datum02.01.2013 22:3534128 x gelesen
    Geschrieben von Boris-Andreas T.Ich finde es recht gefährlich mit solchen Preisäußerungen ohne ALLE Preise genannt zu haben zu argumentiern.
    nur der Fahrstundenanteil zählt da leider nicht.


    1500 sind bei uns möglich...

    Grüße

    Lüder Pott


    www.sei-dabei.info

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    AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW749135
    Datum02.01.2013 22:3934041 x gelesen
    Bei mir waren es 2009 1200 plus die Gebühr für den Führerscheinantrag und Prüfgebühr.
    Also rund 1400 für FS Klasse C

    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Andreas

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    AutorAndy8 J.8, Glonn / Bayern749136
    Datum02.01.2013 22:4234256 x gelesen
    Servus zusammen,

    Ich habe 2008 für den CE Führerschein inclusive aller Gebühren(Führerscheinstelle, Fotos, Gutachten beim Arzt & Tüvgebühren für Theorie und beide praktischen Prüfungen) 2500 Euro bei einer ich nenne es mal "Hilfsorganiationsfreundlichen" ortsansässigen Bayerischen Fahrschule bezahlt... Ich hatte im Vorbesitz auch nur die Klasse B, ohne jegliche Erfahrung mit größeren Autos.

    Wenn die Gemeinde gewillt ist, findet man mit Sicherheit eine örtliche Fahrschule, die einem einen guten Preis macht, wenn man eben genug Leute hinschickt und erklärt, dass es für einen guten Zweck ist.

    Dass die Führerscheinproblematik hausgemacht durch den sparzwang der Hiorgs ist ja hinlänglich bekannt, hier ist aber m.e. nicht die EU gefordert,.....


    Lieben Gruß an alle ;-)

    Andy

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    AutorSeba8sti8an 8N., Neureut / Baden-Württemberg749137
    Datum02.01.2013 23:3734061 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten H.Zweitens: wenn mehrere Feuerwehren Ihre "Kandidaten" zur selben Fahrschule schicken und den Preis verhandeln, kann man auch billiger werden. Funktioniert wirklich.


    Oder eine Feuerwehr mehrere Kandidaten. Kann ich so bestätigen. Mein C-Führerschein hat insgesamt 1365 gekostet. Es wurden allerdings auch gleich 8 (oder 10 bin mir nimmer sicher) Kameraden auf einmal zur Fahrschule geschickt.

    Da ich weder Leitender Branddirektor noch Kommandant bin ist alles was ich hier schreibe meine private Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorPaul8 S.8, Olingen / n.a.749138
    Datum03.01.2013 00:1434239 x gelesen
    Hallo,

    Daraus lässt sich doch bestimmt ein nettes Interreg-Projekt basteln. Dann übernimmt die EU 50% der anfälligen Kosten für die Führerscheine, und die restlichen 50% werden zwischen den betroffenen deutschen und österreichischen Gemeinden übernommen.

    Ein solches Projekt könnte sicherlich Pilot-Charakter besitzen :-)

    Gruss,

    Paul

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    AutorMich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg749139
    Datum03.01.2013 00:4734235 x gelesen
    Du fängst schonmal dabei an zu sparen indem du die G26 nimmst und dabei die Arztkosten auf 22,75 reduzierst (Seh-Test). Dir eine Fahrschule suchst die dir für die Information "Finden sie sich am Mittwoch um 8 Uhr beim TÜV, in der Dekrastrasse 5 ein" keine 45 oder hier teilweise bis zu 65 abnimmt.

    Die Lehrmittel zum Selbstkostenpreis abgibt, und dir in der Vorstellung zur Praxis keine 210 abnimmt.

    Das ganze setzt natürlich ein Fahrschule vorraus die keine 16,5 Jährige mit Q7 oder X5 spazieren fahren lässt, das muss ja auch jemand finanzieren.

    Zugegben die 1200 gehn da nicht bei C alleine da sind es knapp 1400 (ich hab bei die Doppeltklasse C/CE gerechnet und die CE rausgerechnet, im Falle der C alleine brauchst du ja 6 Sonderfahrten mehr, mea culpa)

    ABER: Den Preis bekomme ich als Privatmann (2011) in einer nicht gerade schwachen Region (Lkr. ES), wenn ich zu der FS gehe. Wenn die Feuerwehr kommt und sich vieleicht noch mit der Nachbarwehr zusammen tut, und der Fahrschule so jedes Jahr sagen wir 5 Fahschüler sichert, kann man da ganz sicher noch was machen.
    Mir sind Preise von um die 1000 bekannt für die Klasse C, allerdings nur hörensagen

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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken749140
    Datum03.01.2013 07:0333861 x gelesen
    Genau,

    die Österreicher müssen in eine deutsche, und die Deutschen in eine österreichische Fahrschule, da kann man dann auch noch Geld vom Projekt 'Andere Kulturen kennen lernen' abzweigen :-)

    Tomy

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 749141
    Datum03.01.2013 07:3333831 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard B... warum sollte er dafür haften ?

    Spätestens dann wenn z.B. die Ausbildung nicht nach den Vorgaben erfolgt [1] unter dem Motto "ich bin nur 2 mal samstags gefahren wenn wir zur Nachbarwehr aufs Sommerfest gefahren sind und die anderen alle was trinken wollten"..




    [1] Ich erinnere an z.B. an Feuerwehren die TM 1 u 2 mit insgesamt 40h durchführen

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 749142
    Datum03.01.2013 07:37   33960 x gelesen
    Geschrieben von Andy J.
    Dass die Führerscheinproblematik hausgemacht durch den sparzwang der Hiorgs ist ja hinlänglich bekannt, hier ist aber m.e. nicht die EU gefordert,.....


    Die Führerscheinproblematik ist hausgemacht durch die Dummheit einzelner Führungskräfte die nicht weit vorraus schauen konnten.

    Wenn ich seit dem Jahr 2000 jedes Jahr die 2500 Eur in die Hand genommen hätte um jedes Jahr 1 Fahrer zu schulen hätte ich heute schon 12 neue Fahrer. Aber Nein, man wartet bis die Karre vor den Baum gefahren ist, moppert dann über die blöde EU und wartet bis Kröger et al die Feuerwehrfahrerlaubnis nach Art eines Führerscheines bis 40 to bringen...

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz749150
    Datum03.01.2013 10:3833862 x gelesen
    Hallo,

    ich denke mal, ob es jetzt 1200 oder 1800 Euro sind, ist eher zweitrangig. Es gibt immerhin sowohl lokale Unterschiede der Preise als auch Unterschiede in der Anzahl der Fahrstunden, die jemand braucht. Desweiteren noch der Verhandlungsspielraum, wenn eine Wehr mehrere Kandidaten zur Fahrschule schickt. Selbst beim C+CE sind Preise ab ca. 2500 Euro drin, also selbst wenn man unterstellt, dass man für Feuerwehren den Anhängerschein unbedingt braucht, sind wir noch sehr sehr weit von den geschriebenen 5000 Euro entfernt.

    Wir kamen sogar beim reinen Klasse C mal auf knapp 500 Euro inkl. aller Gebühren. Allerdings wurde da ein gerade ausgemustertes Feuerwehrfahrzeug, das wegen vorheriger Fahrschulausbildungen eine Doppelbedienung eingebaut hatte, seitens der Verwaltung zur Ausbildung gestellt, außerdem waren es ca. 20 Leute auf einmal, desweiteren ist dies auch schon fast 10 Jahre her. Ist heute sicherlich auch wegen teils geänderter Anforderungen an Prüfungsfahrzeuge nicht mehr so machbar.

    Gruß,
    Michael

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    AutorPete8r M8., Wien / Wien749204
    Datum03.01.2013 19:5133893 x gelesen
    Zur Qualität der Medienberichterstattung: Im ORF-Bericht kostet der C-Führerschein 5.000,- und im bayerischen Rundfunk plötzlich "nur" 3.000:
    Bericht des BR zum selben Thema
    Bei der Qualität der Berichterstattung wissen wir wenigstens, warum sich unsere Gesellschaften "zu Tode amüsieren"

    Grüsse
    Peter

    P.S. Nächste Woche Mittwoch darf ich mir im Vorfeld unserer Wehlpflicht vs. Berufsheer-Volksbefragung den Vortrag Wehrsystementscheidung in DEUTSCHLAND: Politische Überlegungen und erste Erfahrungswerte in der Umsetzung mit dem Bundestagsabgeordneten Christian Schmidt samt Diskussionsbeiträgen des früheren österr. Innenministers Caspar Einem anhören.. Danke für die Betrachtungen zum BW-Einsatz bei Großlagen (Parallelthread), evtl. werde ich die Wonne-Waschtrog-Stimmung ein bißchen stören.

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    AutorChri8sti8an 8B., Magdeburg / Sachsen-Anhalt749205
    Datum03.01.2013 20:1633961 x gelesen
    Wenn man mal in eine andere Richtung denkt erscheint dort eigentlich auch eine andere Frage.
    Wie verhält es sich mit Einsatzkräften aus verschiedenen Bundesländern? In Bundesland A wird ein C1 Führerschein als "Feuerwehrführerschein" gefördert, in Bundesland B gibt es nur diese Unterweisungsfahrten.
    Wenn die Feuerwehr aus Bundesland A nun zur Hilfeleistung ins Bundesland B fährt ist das kein Problem. Aber wenn die Feuerwehr aus Bundesland B ins Bundesland A fährt, dann verfügt der Maschinist dort weder über einen gültigen Führerschein, noch über die gesetzliche Sonderregelung zum Feuerwehrführerschein, welche nur in seinem Bundesland existiert. *Es lebe der Förderalismus*.

    Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg749207
    Datum03.01.2013 20:4533676 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Christian B.Wenn man mal in eine andere Richtung denkt erscheint dort eigentlich auch eine andere Frage.
    Wie verhält es sich mit Einsatzkräften aus verschiedenen Bundesländern?


    Man könnte meinen das dies wunderschön zeigt auf welchem Fundament die Feuerwehrführerscheine stehen. Und zwar auf einem wackeligen ...

    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW749208
    Datum03.01.2013 21:2433951 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Christian B.Aber wenn die Feuerwehr aus Bundesland B ins Bundesland A fährt, dann verfügt der Maschinist dort weder über einen gültigen Führerschein, noch über die gesetzliche Sonderregelung zum Feuerwehrführerschein, welche nur in seinem Bundesland existiert.

    Welche Bundesländer zählen denn nicht zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland??

    (siehe §2, Absatz 10a Satz 3 StVG)

    grübelnd,
    Henning

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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü749209
    Datum03.01.2013 21:2733676 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Henning K.Welche Bundesländer zählen denn nicht zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland??


    Mallorca !! *duckundwech*

    *SCNR*


    Gruß Andi

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen749223
    Datum04.01.2013 00:09   33868 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christian B.
    Aber wenn die Feuerwehr aus Bundesland B ins Bundesland A fährt, dann verfügt der Maschinist dort weder über einen gültigen Führerschein, noch über die gesetzliche Sonderregelung zum Feuerwehrführerschein, welche nur in seinem Bundesland existiert.
    Geantwortet von Henning K.:
    Welche Bundesländer zählen denn nicht zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland??
    (siehe §2, Absatz 10a Satz 3 StVG)

    Vergiß es! Der Feuerwehrführerschein

    - steht auf wackligen Füßen
    - wer dafür unterschreibt, wird über kurz oder lang zur Verantwortung gezogen (wie Fahrlehrer bekanntermaßen auch)
    - wurde von oberen Feuerwehr-Chargen durchgeboxt, die bekanntlich überwiegend grenzdebil sind
    - ein normaler C1 oder C kostet auch nur 1000 bis 1200 Euro, höchstens
    - ist überhaupt Teufelszeug!

    Also laß "dem Forum" doch bitte wenigstens den Spaß des Konstruierens von vermeintlich unabdingbaren juristischen Folgen des Feuerwehrführerscheins.


    Gruß

    Daniel

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW749234
    Datum04.01.2013 09:5933713 x gelesen
    Geschrieben von Peter M.Danke für die Betrachtungen zum BW-Einsatz bei Großlagen (Parallelthread

    dazu ggf. das hier mal lesen, 97 und 02 war es nicht viel anders...
    Spiegel zum Waldbrand 1975:: Unsere Feuer machen wir selber aus

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW749235
    Datum04.01.2013 10:06   33750 x gelesen
    Geschrieben von Daniel R.ergiß es! Der Feuerwehrführerschein

    - steht auf wackligen Füßen
    - wer dafür unterschreibt, wird über kurz oder lang zur Verantwortung gezogen (wie Fahrlehrer bekanntermaßen auch)
    - wurde von oberen Feuerwehr-Chargen durchgeboxt, die bekanntlich überwiegend grenzdebil sind
    - ein normaler C1 oder C kostet auch nur 1000 bis 1200 Euro, höchstens
    - ist überhaupt Teufelszeug!

    Also laß "dem Forum" doch bitte wenigstens den Spaß des Konstruierens von vermeintlich unabdingbaren juristischen Folgen des Feuerwehrführerscheins.



    Gehen wir das Thema mal weniger politisch/polemisch, sondern praktisch-pragmatisch an:

    1. Wacklig: Wieviel Feuerwehrführerscheine wurden in welchen Bereichen für wieviele % der FA ausgestellt? (Wieviele Varianten dieser Führerscheine gibts überhaupt und wer von den Ausstellern hat sich trotz der Diskussion dazu - und die ist beileibe nicht nur hier erfolgt! - überhaupt Gedanken über die Gültigkeit (z.B. über Landesgrenzen hinaus) gemacht?
    Erwartung: Die Anzahl und der Anteil ist verschwindend gering, Hauptanwender ist m.W. der Rettungsdienst.

    2. Haftung/Unterschrift: Warum haben viele Führungskräfte ganz offensichtlich sonst ein Problem damit? (Weil ein paar Forumianer sich Gedanken machen über die Qualität der Ausbildung, der "Beifahrer"/Lehrer, der Inhalte von Fahrschulausbildungsvorschriften usw.?)
    Erwartung: Es gibt wohl doch ein Problem...

    3. Zu den Fw-Chargen vermag ich nichts zu sagen, mir klingeln aber noch die Aussagen der Unfallversicherer in den Ohren, die zu dem Thema irgendwie "vergessen" wurden, offiziell zu hören bzw. mit einzubinden. (Zumindest wird das so berichtet.)

    4. Teufelszeug:
    Ja, weil für den Rest hat man aus angeblichen Risikogründen was anderes eingeführt. Also hat man den Rest entweder angelogen, um den Fahrschulen mehr Einnahmen zu verschaffen, oder man nimmt mal wieder die Gemeinden bzw. "öffentliche Einrichtungen" von Regeln für den Rest der Welt aus, um Geld zu sparen, obwohl man weiß, dass man eigentlich was anderes machen müsste.

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorAlex8and8er 8 R.8, Feilitzsch / Bayern749245
    Datum04.01.2013 11:4233633 x gelesen
    Tja ... hier wird von der Möglichkeit gerne Gebrauch gemacht
    KFV Wunsiedel

    Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltenskreativ !

    Gruß,
    Alexander "Truthahn" Rosenthal

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW749248
    Datum04.01.2013 12:0833814 x gelesen
    Geschrieben von Alexander R.Tja ... hier wird von der Möglichkeit gerne Gebrauch gemacht
    KFV Wunsiedel



    interessant, hat man das Fahrzeug (soferns nicht nur "Kulisse" ist, vermutlich LF 8 auf Unimog U ?, nach vermutlich ca. 20 - 30 Jahre der Nutzung/Umbauten/Ergänzungen) vorher mal gewogen und die Besatzung (real) gerechnet?
    Ist das dann immer noch unter 7,49 t - wenn nein, was hätte das für Konsequenzen für den Fahrer/Ausbilder/Wehrführer? (in einer KFZ-Kontrolle, bei einem Unfall?)
    Ich weiß, kommt natürlich nirgendwo vor, dass die alten 7,5 Tonner nach 20 - 30 Jahren irgendwas um die 8 t real wiegen....

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorAlex8and8er 8 R.8, Feilitzsch / Bayern749252
    Datum04.01.2013 12:2633578 x gelesen
    Bleib doch mal realistisch ;-)
    Unter dem Link findest du auf Seite 56/57 übrigens die Lehrgangsausschreibung für 2013 ... auch nicht ganz ninteressant

    Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltenskreativ !

    Gruß,
    Alexander "Truthahn" Rosenthal

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    AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg749263
    Datum04.01.2013 13:0733546 x gelesen
    Hallo zusammen,

    Geschrieben von Alexander R.Bleib doch mal realistisch ;-)

    Also ich find die Aussagen realistisch. Nur dass leider noch zu viele Feuerwehren die Augen gerne vor der Realität verschliessen oder die Realität ignorieren, weil die nicht in den Kram passt.

    Gruss Thorsten

    Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

    'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz749266
    Datum04.01.2013 13:1633786 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich C.interessant, hat man das Fahrzeug (soferns nicht nur "Kulisse" ist, vermutlich LF 8 auf Unimog U ?, nach vermutlich ca. 20 - 30 Jahre der Nutzung/Umbauten/Ergänzungen) vorher mal gewogen und die Besatzung (real) gerechnet?

    Reale Besatzung kannst du nicht rechnen, nur die normmäßig ansetzbaren 75+15kg pro Person. Ob das realistisch ist, steht auf einem anderen Blatt, führt aber prozentual in der Fahrzeugklasse 7,5t bestenfalls zu Überladungen im unteren einstelligen Prozentbereich und damit bestimmt nicht unfallursächlich bzw. ursächlich für evtl. technische Probleme. Für den Feuerwehrführerschein wie auch den normalen Führerschein erstmal völlig bedeutungslos, da die eingetragene zul. Gesamtmasse zählt.

    Geschrieben von Ulrich C.Ist das dann immer noch unter 7,49 t - wenn nein, was hätte das für Konsequenzen für den Fahrer/Ausbilder/Wehrführer? (in einer KFZ-Kontrolle, bei einem Unfall?)

    Keine anderen als bei dem normalen Führerschein. Die eingetragene zul. Gesamtmasse zählt. Auch wenn dein 7,5-Tonner 10t wiegt, ist es führerscheinrechtlich erstmal (sofern nur durch Ladung und nicht durch technische Änderungen) völlig egal, es reicht die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bis 7,5t. Auch der FW-Führerschein. Es ist lediglich Überladung, die natürlich auch entsprechend geahndet werden kann.

    Geschrieben von Ulrich C.Ich weiß, kommt natürlich nirgendwo vor, dass die alten 7,5 Tonner nach 20 - 30 Jahren irgendwas um die 8 t real wiegen....

    Doch. Kommt vor. Genauso wie manche 3,5-Tonner durch Zusatzbeladung deutlich mehr wiegen (auch da ist 'ne Führerscheingrenze mit den gleichen Auswirkungen, die Überladungen sind aber da prozentual gesehen dann gleich in ganz anderen Größenordnungen und technisch gesehen auch schneller im wirklich relevanten Bereich). Oder auch 12-Tonner, die durch Mehrbeladung nun plötzlich 12,5t wiegen (auch da kann das ziemlich schlimm sein, da früher die 12-Tonner oftmals aufgelastete und somit sowieso schon bis an die technische Grenze ausgereizte 11-Tonenr waren).

    Hat aber alles mit dem FW-Führerschein erstmal nichts zu tun.

    Bei uns wird der FW-FS in der kleinen Stufe übrigens auch angewendet (in der 4t-Klasse) für 2 KLF und evtl. weitere noch kommende Fahrzeuge der 4t-Klasse, wo die Unterschiede zur 3,5t-Kategorie nicht wirklich groß ist. Dass die Nachfrage dafür noch nicht allzu groß war, liegt an der Anzahl der noch vorhandenen Altinhaber der Klasse 3 sowie daran, dass diese Fahrzeuge auch noch relativ neu sind bzw. weitere gerade erst beschafft werden.
    Für die 7,5t-Klasse hat man sich aber bisher bei uns dagegen entschieden (hier sind auch einige Fahrzeuge vorhanden), da bezuschußt man lieber gleich Klasse C mit einem Festbetrag, wenngleich auch nicht die kompletten Kosten übernommen werden. Meiner Meinung nach eine vernünftige Lösung.

    Gruß,
    Michael

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    AutorAlex8and8er 8 R.8, Feilitzsch / Bayern749269
    Datum04.01.2013 13:3033493 x gelesen
    Das war Sarkasmus :-)

    Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltenskreativ !

    Gruß,
    Alexander "Truthahn" Rosenthal

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW749290
    Datum04.01.2013 18:1533768 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Reale Besatzung kannst du nicht rechnen, nur die normmäßig ansetzbaren 75+15kg pro Person. Ob das realistisch ist, steht auf einem anderen Blatt, führt aber prozentual in der Fahrzeugklasse 7,5t bestenfalls zu Überladungen im unteren einstelligen Prozentbereich und damit bestimmt nicht unfallursächlich bzw. ursächlich für evtl. technische Probleme. Für den Feuerwehrführerschein wie auch den normalen Führerschein erstmal völlig bedeutungslos, da die eingetragene zul. Gesamtmasse zählt.


    Die realen Besatzungsgewichte führen bei so einem Auto mal schnell zu 200 kg mehr Gewicht... (das spielt im LKW-Bereich nicht so groß allein die Rolle)
    Allerdings kenn ich viele dieser Fahrzeuge, die nach Wiegung plötzlich ein paar hundert kg (ohne Besatzung!) zu schwer waren.... (und da liegen wir weit über den "Toleranzbereichen")


    Geschrieben von Michael W.Auch wenn dein 7,5-Tonner 10t wiegt, ist es führerscheinrechtlich erstmal (sofern nur durch Ladung und nicht durch technische Änderungen) völlig egal, es reicht die entsprechende Fahrerlaubnisklasse bis 7,5t. Auch der FW-Führerschein. Es ist lediglich Überladung, die natürlich auch entsprechend geahndet werden kann.

    Da wäre ich mir nicht so sicher, ob das bei dauerhafter Überladung auch so gesehen wird...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorPete8r M8., Wien / Wien749306
    Datum04.01.2013 20:5033353 x gelesen
    Erstens danke, und
    zweitens: Wer war denn bei Terrex 2010-12 aus Deutschland dabei?
    Auf der Zivilschutzseite des Landes Tirol kommt man leider nicht direkt weiter, aber mit der Suche "Terrex2010-12" gibt es die pdf's als Treffer, als Beispiel
    Gesamtkonzept (Mit Fehlermeldung, aber Download)

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    AutorPete8r M8., Wien / Wien749308
    Datum04.01.2013 20:5933325 x gelesen
    ..Mein Fehler, da gibt es die Seite: Landesübungen und TERREX Konzept

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz749361
    Datum05.01.2013 10:4333332 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich C.Die realen Besatzungsgewichte führen bei so einem Auto mal schnell zu 200 kg mehr Gewicht... (das spielt im LKW-Bereich nicht so groß allein die Rolle)
    Allerdings kenn ich viele dieser Fahrzeuge, die nach Wiegung plötzlich ein paar hundert kg (ohne Besatzung!) zu schwer waren.... (und da liegen wir weit über den "Toleranzbereichen")


    klar, wenn schon mit "Normbesatzungsgewichten" das Fahrzeug überladen ist, sprechen wir ja auch von was anderem. Es soll sogar Fahrzeuge geben, da dürfte eigentlich gar keiner mehr drinsitzen...

    Geschrieben von Ulrich C.Da wäre ich mir nicht so sicher, ob das bei dauerhafter Überladung auch so gesehen wird...

    Führerscheinrechtlich schon. Problematisch könnte allerdings im Zweifelsfall für die Führungskraft werden, wenn nachgewiesen kann, dass trotz nicht vorhandener Gewichtsreserve noch ein paar 100kg draufgepackt wurden.

    Hat aber alles nichts mit dem angesprochenen Feuerwehrführerschein zu tun, denn für "zivile" Fahrer gilt hier zu 100% das gleiche.

    Gruß,
    Michael

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP768761
    Datum29.07.2013 18:2832657 x gelesen
    ...eine formale Anerkennung des Feuerwehr-Führerscheins durch unsere Nachbarn Belgien, Frankreich und Luxemburg ist leider bisher noch nicht erfolgt...
    ...der LFV begrüßt daher die jüngste Initiative des Internationalen Parlamentarier-Rates, der auf Anregung von Bündnis 90/Die Grünen die beteiligten Autoritäten und die nationalen Regierungen auffordert, umgehend diese Regelungslücke zu schließen...

    Quelle: PM des LFV

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW768763
    Datum29.07.2013 18:31   32531 x gelesen
    Ich würde es nach wie vor begrüßen, einfach den "normalen" Führerschein zu machen, dann hat man all diese Probleme nicht...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorOlf 8R., Freiberg / Sachsen768801
    Datum30.07.2013 08:2032662 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C.Ich würde es nach wie vor begrüßen, einfach den "normalen" Führerschein zu machen, dann hat man all diese Probleme nicht...

    Das ist sehr diplomatisch ausgedrückt richtig...

    Ich denke, es ist an der Zeit den Blödsinn einzustampfen und die Sicherheit aller Beteiligten in den Vordergrund zu stellen, will sagen macht den normalen Führerschein und fertig.

    Mann kann Fehler auch mal zugeben und korrigieren... siehe Bundeswehr ;-).

    Gruß
    Olf

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen768802
    Datum30.07.2013 08:4832465 x gelesen
    Geschrieben von Olf R.Das ist sehr diplomatisch ausgedrückt richtig...

    So isses!

    Geschrieben von Olf R.Ich denke, es ist an der Zeit den Blödsinn einzustampfen und die Sicherheit aller Beteiligten in den Vordergrund zu stellen, will sagen macht den normalen Führerschein und fertig.Mann kann Fehler auch mal zugeben und korrigieren... siehe Bundeswehr ;-).

    Eher friert die Hölle zu.
    Du glaubst doch nicht, dass die ganzen Befürworter und Kümmerer diesen ihren Erfolg verdampfen und damit einen heroischen Sieg ins Gegenteil verkehren. Nie und nimmer.

    Peter

    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorOlf 8R., Freiberg / Sachsen768808
    Datum30.07.2013 09:1932495 x gelesen
    Geschrieben von Peter L.Eher friert die Hölle zu.

    Wer weiß...

    Geschrieben von Peter L.u glaubst doch nicht, dass die ganzen Befürworter und Kümmerer diesen ihren Erfolg verdampfen und damit einen heroischen Sieg ins Gegenteil verkehren.

    Stellt sich die Frage, wie heroisch der Sieg ist, will sagen, gibt es verlässliche Zahlen über den Erwerb des Pseudoscheines?
    Haben die Kommunen denn nun schon so viel an Geldern eingespart? Neue Fahrzeuge können ja damit auch nicht so richtig angeschafft werden, weil die dann erst mal wieder zu schwer sind... aber gut erweitert man eben das Machwerk.

    Gut...Sommer ;)

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz768811
    Datum30.07.2013 09:36   32508 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Olf R.will sagen macht den normalen Führerschein und fertig.
    Dafür wird derzeit und in Zukunft bei den Kommunen (u BL) keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

    Und bevor die FW-Kameraden den FS wieder selbst bezahlen müssen (mit einem lächerlichen Zuschuss der Gde) - dann lieber den FW-FS !
    Die öffentlichen Kassen sind leer, die Verschuldung viel zu hoch, neben den normalen Ausgaben des Staates sind noch die Schrott-Projekte (z.B. Drohne, Nürburgring...) zu bezahlen, und ach ja, die Süd-Euro-Staaten wollen ja auch noch ihre Schulden bezahlt haben.

    Geschrieben von Olf R.es ist an der Zeit den Blödsinn einzustampfen und die Sicherheit aller Beteiligten in den Vordergrund zu stellen
    Den FW-FS gibt es ja jetzt schon eine Weile.
    Wo, wie oft und in welcher Weise war denn die Sicherheit dadurch gefährdet ?
    Mehr als beim regulären FS ?
    Beispiele, Unfälle etc bekannt ?

    Ich denke, wenn die Ausbildung gut gemacht wird und später genügend Fahrpraxis gesammelt wird, evtl. noch ein Sicherheitstraining absolviert wird, dann ist ein FW-FS-Inhaber nicht mehr weit von einem Klasse-2-Fahrer entfernt.

    Und wie gute WIR diese Ausbildung machen, das liegt ja dann nur an UNS selbst...

    MfG, Thomas

    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

    Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient
    Finanzen --> Stadt/Gde ----- Personal --> Bürgerschaft

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen768813
    Datum30.07.2013 09:4532153 x gelesen
    Geschrieben von Thomas K.Dafür wird derzeit und in Zukunft bei den Kommunen (u BL) keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

    Kann man so sehen, muss man aber nicht.
    Schau dich um was trotz angeblich leerer Kassen sonst noch so alles gewuppt wird....

    Geschrieben von Thomas K.Und bevor die FW-Kameraden den FS wieder selbst bezahlen müssen (mit einem lächerlichen Zuschuss der Gde) - dann lieber den FW-FS !

    Das Eine war und ist schon immer ne Frechheit und das Andere nicht unbedingt ne taugliche Lösung.

    Geschrieben von Thomas K.Den FW-FS gibt es ja jetzt schon eine Weile.Wo, wie oft und in welcher Weise war denn die Sicherheit dadurch gefährdet ?Mehr als beim regulären FS ?Beispiele, Unfälle etc bekannt ?

    Ob dir das jemand beantworten kann und will ;-)?

    Peter

    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg768814
    Datum30.07.2013 09:4932482 x gelesen
    Geschrieben von Thomas K.Dafür wird derzeit und in Zukunft bei den Kommunen (u BL) keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

    Und? Nicht mein Problem als FM (SB).

    Geschrieben von Thomas K.Und bevor die FW-Kameraden den FS wieder selbst bezahlen müssen...

    Das einzige was wir alle müssen ist irgend wann mal sterben. Kein FM ist gezwungen, auch nur einen Cent für den FS auszugeben. Dann stehen die Karren eben irgend wann sinnlos im Feuerwehrhaus rum. s.o. nicht mein Problem.


    Geschrieben von Thomas K.Die öffentlichen Kassen sind leer, die Verschuldung viel zu hoch, neben den normalen Ausgaben des Staates sind noch die Schrott-Projekte (z.B. Drohne, Nürburgring...) zu bezahlen, und ach ja, die Süd-Euro-Staaten wollen ja auch noch ihre Schulden bezahlt haben.

    Wenn in einem Landkreis nur ein HLF 20 weniger beschafft wird, dann reicht das (bei Kosten für ein HLF von 400.000) locker für bis zu 200 Führerscheine der Klasse C. Bei Redundanz 5 kann ich damit Fahrer für 40 "Funktionsstellen" Fahrer ausbilden. Vielleicht sollte man mal eine Systembetrachtung des Systems Feuerwehr vorweg schalten.


    Geschrieben von Thomas K.Ich denke, wenn die Ausbildung gut gemacht wird und später genügend Fahrpraxis gesammelt wird, evtl. noch ein Sicherheitstraining absolviert wird, dann ist ein FW-FS-Inhaber nicht mehr weit von einem Klasse-2-Fahrer entfernt.

    Sorry. Aber in der Fläche ist die dt. Feuerwehr eigenverantwortlich zu zeitgemäßer und verantwortungsbewusster Ausbildung nicht fähig. Meine Erfahrung aus 20 Jahren Feuerwehrdienst...


    Geschrieben von Thomas K.Und wie gute WIR diese Ausbildung machen, das liegt ja dann nur an UNS selbst...

    Eben. Das ist der Fehler.


    Wir könnten ja immer noch einen Kompromiss machen. Der intern schnellgebleichte Feuerwehr-Fahrer muss einfach nach der feuerwehrinternen Ausbildung zur ganz normalen FE-Prüfung C7,5 antreten, bevor er den Feuerwehrführerschein bekommt. Schriftlich und praktisch. Bei einem ganz normalen Prüfer. So, wie wenn er von einer ganz normalen Fahrschule zur Prüfung angemeldet werden würde. Und wenn er die Prüfung ganz normal besteht, dann ist es gut. Wenn nicht, dann ist er ganz normal durchgefallen - mit einer kleinen Abweichung. Er darf dann nicht den "Fw-FS" wiederholen, sondern kann dann nur noch nach Absolvierung der ganz normalen Ausbildung in einer Fahrschule wieder zur Prüfung angemeldet werden. Das wäre doch ein Kompromiss, wenn unsere Feuerwehrausbildung ach so toll ist...

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW768816
    Datum30.07.2013 10:1032287 x gelesen
    Geschrieben von Thomas K.Den FW-FS gibt es ja jetzt schon eine Weile.
    Wo, wie oft und in welcher Weise war denn die Sicherheit dadurch gefährdet ?
    Mehr als beim regulären FS ?


    Ja, schon deshalb, weil die Alarmfahrer statistisch grundsätzlich ein höheres Risiko haben in Unfälle verwickelt zu werden...
    Wieso sollen die dann schlechter ausgebildet sein, wie der Normalfahrer?


    Geschrieben von Thomas K.Beispiele, Unfälle etc bekannt ?

    1. Wie gut ist die Fw bzw. der RD in der Kommunikation von ggf. selbstverschuldeten Eigen- oder auch nur Beinaheunfällen?
    2. Hat offensichtlich auch keiner ein Interesse daran, das ggf. zu erfassen...


    Geschrieben von Thomas K.Und wie gute WIR diese Ausbildung machen, das liegt ja dann nur an UNS selbst...


    Ich kenn ausreichend Kommandanten von Feuerwehren in Ländern wo es den Fw-Fs gibt, die den in der eigenen Fw nicht wollen... (u.a. deshalb, weil sie keine Lust auf Diskussionen zu Schuldfragen haben, wenn in der Ausbildung oder danach doch was passiert....)

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW768817
    Datum30.07.2013 10:1132375 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Der intern schnellgebleichte Feuerwehr-Fahrer muss einfach nach der feuerwehrinternen Ausbildung zur ganz normalen FE-Prüfung C7,5 antreten

    wäre besser als jetzt, das Problem ist, wer bildet denn die Fahrer aus?
    Die Fw-Fahrzeuge haben keine Doppelbedienung, die Ausbilder i.d.R. keine Fahrlehrerausbildung...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz768818
    Datum30.07.2013 10:1332422 x gelesen
    Hallo Christian,

    Geschrieben von Christian F.Wir könnten ja immer noch einen Kompromiss machen. Der intern schnellgebleichte Feuerwehr-Fahrer muss einfach nach der feuerwehrinternen Ausbildung zur ganz normalen FE-Prüfung C7,5 antreten, bevor er den Feuerwehrführerschein bekommt. Schriftlich und praktisch. Bei einem ganz normalen Prüfer. So, wie wenn er von einer ganz normalen Fahrschule zur Prüfung angemeldet werden würde. Und wenn er die Prüfung ganz normal besteht, dann ist es gut. Wenn nicht, dann ist er ganz normal durchgefallen - mit einer kleinen Abweichung. Er darf dann nicht den "Fw-FS" wiederholen, sondern kann dann nur noch nach Absolvierung der ganz normalen Ausbildung in einer Fahrschule wieder zur Prüfung angemeldet werden. Das wäre doch ein Kompromiss, wenn unsere Feuerwehrausbildung ach so toll ist...
    Guter Vorschlag, damit wäre ich sofort einverstanden.
    Dann könn(t)en wir sehen, wie gut unsere Ausbildung ist.
    Und wenn sie schlecht ist, dann muss sie verbessert werden.
    Und wenns absolut nicht klappt, dann muss man auch über das Ende des FW-FS nachdenken.
    Ich halte nur nix davon, den FW-FS von Anfang an schlecht zu reden.

    Wir bilden unsere Kameraden für alle möglichen Einsatzszenarien aus, damit sie den Gefahren trotzen können, Gefahren die weitaus größer sind, als der Straßenverkehr.
    Da sollten wir es doch schaffen, auch eine vernünftige FS-Ausbildung hinzubekommen.

    MfG, Thomas

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP768822
    Datum30.07.2013 10:5032362 x gelesen
    Geschrieben von Thomas K.Ich denke, wenn die Ausbildung gut gemacht wird und später genügend Fahrpraxis gesammelt wird, evtl. noch ein Sicherheitstraining absolviert wird, dann ist ein FW-FS-Inhaber nicht mehr weit von einem Klasse-2-Fahrer entfernt.Fahrpraxis... gibt es eigentlich Neuigkeiten zur privaten Nutzung des Scheins?
    Weil vorher brauchen wir doch nicht ernsthaft über "Fahrpraxis" zu reden.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz768826
    Datum30.07.2013 10:5732051 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sebastian K.Fahrpraxis... gibt es eigentlich Neuigkeiten zur privaten Nutzung des Scheins?
    Hatte unser LFV mal gefordert, ist schon eine Weile her.

    Hab nix mehr davon gehört.

    Kannst ja mal bei dem neuen Präsidenten nachhören, ist ja bei Dir nur um die Ecke.

    MfG, Thomas

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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern768828
    Datum30.07.2013 11:0332149 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Fahrpraxis... gibt es eigentlich Neuigkeiten zur privaten Nutzung des Scheins?

    Wem bringt denn die private Nutzung denn wirklich Fahrpraxis? Kaum einer wird regelmäßig so einen Wagen fahren. Da helfen sowieso nur regelmäßige Fahrten mit dem FW-Fahrzeug und für das recht der Fw-FS.

    Audiatur et altera pars.

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz768850
    Datum30.07.2013 16:0032269 x gelesen
    Hallo,

    all Deinen Argumenten kann und will ich nicht widersprechen.

    Ich plädiere einfach nur um ein bischen (Probe)-Zeit um zu erkennen, ob der FW-FS funktioniert oder eben nicht.

    Im übrigen:
    Das ganze ist doch nur Vorgeplänkel auf die große Geld-Spar-Lösung, nämlich den FW-FS > 7,5 t.
    Im spätestens fünf Jahren werden wir darüber diskutieren.
    Wenn es denn noch so lange dauert - und wenn kein schwerer Unfall mit einem FW-FS passiert.
    Und die Initiative wird wie jetzt von der FW bzw. deren Verbände ausgehen und die Politik wird dankbar aufspringen, weil damit gut und auf Dauer gespart werden kann.

    Wetten ?

    MfG, Thomas

    PS: Wollen will ich den "großen" FW-FS genasusowenig wie den Kleinen.
    Ich fürchte nur, dass man mich (uns) nicht fragen wird.

    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen768854
    Datum30.07.2013 16:2832284 x gelesen
    Geschrieben von Olf R.Neue Fahrzeuge können ja damit auch nicht so richtig angeschafft werden, weil die dann erst mal wieder zu schwer sind...
    Doch, genau da setzt er doch an! Heute ist doch schon jedes TSF-W im Bereich von 6,3-7,5to. Dafür bräuchte dann wirklich jeder den LKW-Schein/ den C1 (und auch der kostet schon genug Geld!). Und TSF-W/MLF werden landauf, landab ziemlich häufig beschafft!

    Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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    AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen768857
    Datum30.07.2013 16:3131995 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.
    Wenn in einem Landkreis nur ein HLF 20 weniger beschafft wird, dann reicht das (bei Kosten für ein HLF von 400.000) locker für bis zu 200 Führerscheine der Klasse C. Bei Redundanz 5 kann ich damit Fahrer für 40 "Funktionsstellen" Fahrer ausbilden. Vielleicht sollte man mal eine Systembetrachtung des Systems Feuerwehr vorweg schalten.

    Dazu müssten erst einmal Landkreise diese Fahrzeuge beschaffen und die Führerscheine bezahlen. Klar, rechnerisch (und vom Sinn her) ne schöne Sache, aber wie machst du das, wenn der Landkreis aus 10 Kommunen besteht? Soll jede ein Zehntel-HLF sparen, und das in den FS stecken?

    Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg768860
    Datum30.07.2013 16:4731961 x gelesen
    Geschrieben von Felix H.Klar, rechnerisch (und vom Sinn her) ne schöne Sache, aber wie machst du das, wenn der Landkreis aus 10 Kommunen besteht? Soll jede ein Zehntel-HLF sparen, und das in den FS stecken?


    Kreis und Land könnten einfach die Zuschüsse entsprechend kürzen. Und dann das Geld anders verwenden...


    Es ging mir darum zu zeigen, wie die Dimensionen liegen. Es werden vergleichsweise problemlos Summen im sechsstelligen Bereich für eine Investition genehmigt. Nimm das HLF für 400 TEuro. Da für die Laufzeit 20 Jahre alle 2 Jahre eine FE Klasse C dazu gerechnet. Macht 20.000 Euro = 5% des Beschaffungswertes. Das ist für Personalschulung auf einem derart komplexen technischen System eigentlich eine Kleinigkeit... Zum Vergleich in der Wirtschaft. Für 1.500 Euro schicke ich jemanden auch mal nur 2-3 Tage auf ein SAP-Seminar... Und danach darf er keinen LKW fahren, sondern kann bestenfalls ein paar Kleinigkeiten an Einstellungen ändern...

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen768861
    Datum30.07.2013 16:5132181 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Kreis und Land könnten einfach die Zuschüsse entsprechend kürzen. Und dann das Geld anders verwenden...
    Ja, schon mal ein Anfang... Wobei, diese Zuschüsse liegen nicht bei 400TEuro pro HLF, somit müssten sie schon, je nach Region 2 bis 10 HLF nicht bezuschussen, und dafür die FS bezahlen...
    Geschrieben von Christian F.Zum Vergleich in der Wirtschaft. Für 1.500 Euro schicke ich jemanden auch mal nur 2-3 Tage auf ein SAP-Seminar...
    In der Wirtschaft habe ich auch keinen "Geschäftsführer", der a) von Wählern abhängig ist und b) versucht (wie es nun mal so sein Auftrag ist) möglichst viel zu sparen, sondern möglichst wirtschaftlich zu arbeiten. Diese Arbeitsweise fehlt doch oftmals in der Politik noch, da wird vor lauter Sparzwängen so etwas schnell vergessen...

    Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg768862
    Datum30.07.2013 17:2932141 x gelesen
    Geschrieben von Felix H.Ja, schon mal ein Anfang... Wobei, diese Zuschüsse liegen nicht bei 400TEuro pro HLF, somit müssten sie schon, je nach Region 2 bis 10 HLF nicht bezuschussen, und dafür die FS bezahlen...

    Alle Fahrzeugzuschüsse pauschal um 10% kürzen und in Ausbildung umwandeln. Fertig.


    Geschrieben von Felix H.In der Wirtschaft habe ich auch keinen "Geschäftsführer", der a) von Wählern abhängig ist

    Schlimmer. Vom Aktionär.


    Geschrieben von Felix H. b) versucht (wie es nun mal so sein Auftrag ist) möglichst viel zu sparen, sondern möglichst wirtschaftlich zu arbeiten.

    Auch in der öffentlichen Hand gilt die Vorgabe des wirtschaftlichen Handelns (=sparsame Haushaltsführung). Nur leider wissen die meisten Akteure mangels zivilberuflicher Erfahrung nicht, wie das umzusetzen ist.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP768863
    Datum30.07.2013 17:5132046 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Auch in der öffentlichen Hand gilt die Vorgabe des wirtschaftlichen Handelns (=sparsame Haushaltsführung). Nur leider wissen die meisten Akteure mangels zivilberuflicher Erfahrung nicht, wie das umzusetzen ist.Aha. Wie denn?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorOlf 8R., Freiberg / Sachsen768865
    Datum30.07.2013 19:0331811 x gelesen
    Geschrieben von Felix H.Und TSF-W/MLF werden landauf, landab ziemlich häufig beschafft!

    Kann ich nicht beurteilen, vom Gefühl her wollen Alle mehr größer, schwerer, teurer...

    Mal abwarten, so wie die Entwicklung im Moment aussieht wird es nicht mehr lange dauern bis die 7,49 to Marke bei der Fahrzeugkategorie geknackt wird und dann geht das Theater von vorne los...

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP768867
    Datum30.07.2013 19:1632034 x gelesen
    Geschrieben von Adolf H.Wem bringt denn die private Nutzung denn wirklich Fahrpraxis? Kaum einer wird regelmäßig so einen Wagen fahren. Da helfen sowieso nur regelmäßige Fahrten mit dem FW-Fahrzeug und für das recht der Fw-FS.Mir wäre neu, dass die Feuerwehren die einzigen sind, die Fahrzeuge in der Größenordnung besitzen. Schon alleine deshalb wird es, natürlich nicht zwangsläufig bei jedem einzelnen FW-FS-Inhaber, aber in der Masse dann doch zu einer erhöhten Fahrpraxis kommen.
    Ganz zu schweigen davon, dass der meistbeworbene Zusatznutzen, nämlich ein weiterer kleiner Anreiz für Feuerwehrinteressierte (Achtung! da steht nicht "Lösung aller Nachwuchssorgen"!), eben nur mit einer möglichen allgemeinen Nutzung der Fahrerlaubnis erreicht würde.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY768869
    Datum30.07.2013 19:2931861 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Sebastian K. Geschrieben von Christian F."Auch in der öffentlichen Hand gilt die Vorgabe des wirtschaftlichen Handelns (=sparsame Haushaltsführung). Nur leider wissen die meisten Akteure mangels zivilberuflicher Erfahrung nicht, wie das umzusetzen ist."Aha. Wie denn?

    wenn ich bei uns im Landkreis schaue, dann sind von den 17 Bürgermeistern ca. 14 (ehemalige) Lehrer, 1 Rechtsanwalt und der unsere war Beamter in der Direktion für ländliche Entwicklung. Jetzt mal nicht gegen Lehrer, aber woher sollen die das können. Auch wenn sie es wissen fehlt der Praxisbezug.
    Und ich denke, so schaut´s in den meisten Gemeinden aus, dass nur noch Beamte oder Freiberufler solche Ämter übernehmen können. Aber das ist wieder ein anderes Thema.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP768874
    Datum30.07.2013 20:25   32112 x gelesen
    Es geht doch hier nicht nur um die Verwaltungsspitzen, es geht darum, dass der öffentlichen Hand gleich wieder pauschal Versagen vorgeworfen wird, verbunden mit dem häufigen Himmelhochpreisen der Betriebswirtschaft bzw. der eigenen einfachen Lösungen.

    Paradebeispiel, wie erfolgreich eine rein auf betriebswirtschaftlichen Lehren basierende Sichtweise sein kann, ist die Einführung der neuen Haushaltssystematik (nach Beschluss der ständigen Innenministerkonferenz) in unserem hübschen Land. Da gab es eine federführunge Arbeitsgruppe auf Landesebene, die u.a. auch mit einigen Betriebswirtschaftlern besetzt war.
    Ergebnis lt. Landesrechnungshof: Die Umstellung hat die Kommunen im Land ca. 140 Mio. gekostet, jährliche Zusatzkosten von 14 Mio. hervorgerufen (wobei man da mittlerweile schon deutlich höhere Beträge hört, denn der Aufbauprozess läuft tlw. heute noch), und wirklichen Nutzen hats keinen. Sagen mittlerweile auch einige, die es damals mit vorangetrieben haben. Und sagen auch viele, die als Selbständige, gelernte und beruflich tätige Betriebswirtschaftler o.ä. die genannte "zivilberufliche Erfahrung" eigentlich haben dürften.
    Das kommt daher, weil man zunehmend immer stärker damit konfrontiert wurde und wird, dass man diverse Rahmenbedingungen, z.B. den Föderalismus, die Kompetenzen und Zuständigkeiten, Pflichtaufgabenwahrnehmung etc. eben nicht so einfach ändern, aufgeben oder ignorieren kann, wie das im betriebswirtschaftlichen Denken möglich/üblich ist. Genau letzteres wird hier im Forum allerdings auch immer wieder präsentiert. Eigentlich geht es um die Kosten eines Führerscheins, dann gehts so weiter:
    Vielleicht sollte man mal eine Systembetrachtung des Systems Feuerwehr vorweg schalten.Kreis und Land könnten einfach die Zuschüsse entsprechend kürzen. Und dann das Geld anders verwenden...in der öffentlichen Hand gilt die Vorgabe des wirtschaftlichen Handelns (=sparsame Haushaltsführung). Nur leider wissen die meisten Akteure mangels zivilberuflicher Erfahrung nicht, wie das umzusetzen ist.
    Heißt: Zuerst ändern wir die Welt, damit unsere Wunschfeuerwehr reinpasst. Kommunale Aufgaben werden mal gerade so verschoben, die Finanzierung umgehend geändert, und die 16 Ländervarianten dezent ignoriert. Und natürlich ist dies die große Weisheit, und die Akteure in der öffentlichen Hand wissen gar nicht, wie einfach das doch eigentlich geht. Wenn solche Träumereien, die schon mit völlig unrealistischen Annahmen beginnen, als Problemlösung präsentiert werden, fehlt mir einfach das Verständnis (wie war das mit der Umsiedlungsprämie neulich?).
    Aber ich habe ja auch keine zivilberufliche Erfahrung, vielleicht liegts nur daran.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen768876
    Datum30.07.2013 20:4632016 x gelesen
    Geschrieben von Olf R.vom Gefühl her wollen Alle mehr größer, schwerer, teurer...
    Naja, da müssen wir mal zwei Dinge trennen.
    Natürlich will jeder mit den verfügbaren Ressourcen das für seine Wehr bestmögliche Fahrzeug beschaffen. Das kann dann durchaus auch mal zu einem LKW-Fahrgestell (TGL und Co) führen, wegen der größeren Gewichtsreserven. Auch die "Feuerwehrfürsten", die nach dem Motto "Egal was es ist, Hauptsache das Größte, Roteste, am blausten Blitzende und Lauteste muss es sein" gibt es im FW-Deutschland und wird es wohl im derzeitigen System auch immer geben.

    Ein sehr großer Faktor an der dauernden "Verschwerung" der Fahrzeuge ist aber das schwerer werden der Grundfahrgestelle. Wenn das Leergewicht eines Kastenwagens heute schon die ZgM eines Kastenwagens von vor 15 Jahren übersteigt, so ist es logisch, dass auch die Nutzlast entsprechend kleiner geworden ist.
    Pauschal der Industrie "vorwerfen" kann man das aber auch nicht, denn dank immer schärferer Normen (vor allem im Bereich Abgas) werden die Motoren immer schwerer. Ein schwererer Motor benötigt ein schwereres (weil massiveres) Fahrgestell, und das braucht wieder einen größeren Motor. Irgendwo ein Teufelskreis.

    Fakt ist, dass derzeit die "kleinen" Fahrzeuge (TSF, KLF, TSF-W und einige MLF) noch mit einem, wie auch immer gestalteten, 7,5to-Führerschein gefahren werden können. Und für genau diese Anwendung war dieser Feuerwehrführerschein auch vorgesehen, vor allem der folgenden Logik folgend:
    Vor der "Führerschein-Reform" durfte jeder, der einzig und allein Fahrstunden auf einem PKW absolviert hatte, auch Nutzfahrzeuge bis 7,5to fahren. Die "Qualitäten" der Fahrer damals waren keine anderen als heute. Deshalb kann einem erfahrenen PKW-Fahrer (und genau deshalb bekommt den Feuerwehrführerschein auch kein 19-Jähriger, der zwei Jahre Führerschein hat!) zugetraut werden, ein solches Fahrzeug zu bewegen, nachdem er in dessen Besonderheiten unterwiesen worden ist.

    Zwei Kritikpunkte dazu melde ich gleich selbst mal an, bevor ich wieder in der Luft zerissen werde:
    1. Die Verkehrsdichte war noch vor 15 Jahren sehr viel geringer als heute. Damit einher geht ein höheres Risiko beim Bewegen von Fahrzeugen im Straßenverkehr
    2. Der Führerschein ist in 3,5 und 7,5to gesplittet worden, um für mehr Sicherheit zu sorgen, da unerfahrene Fahrer sich sonst leicht überschätzen, weil sie das doch erheblich veränderte Fahrverhalten eines Nutzfahrzeuges oberhalb der 3.5to nicht kennen und einschätzen können.

    Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP768877
    Datum30.07.2013 20:5431762 x gelesen
    Geschrieben von Felix H.(und genau deshalb bekommt den Feuerwehrführerschein auch kein 19-Jähriger, der zwei Jahre Führerschein hat!)Ich weiß nicht wie es in anderen Ländern geregelt wurde, aber in RLP sind 2 Jahre Klasse B Voraussetzung. Dazu zählt auch "Begleitetes Fahren", also ab 17. Der 19jährige kann daher sehr wohl den Feuerwehrführerschein erhalten (deshalb findets der LFV ja auch wie verlinkt so blöd, wenn das EU-rechtlich auf 21 Jahre gehen würde).

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen768879
    Datum30.07.2013 21:0631967 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Ganz zu schweigen davon, dass der meistbeworbene Zusatznutzen, nämlich ein weiterer kleiner Anreiz für Feuerwehrinteressierte (Achtung! da steht nicht "Lösung aller Nachwuchssorgen"!), eben nur mit einer möglichen allgemeinen Nutzung der Fahrerlaubnis erreicht würde.
    Wunderbar. Ich unterlaufe geltendes Recht (die Führerscheinklassen) um der Feuerwehr neue Mitglieder zu bringen? Das kanns auch nicht sein.
    Natürlich bräuchten die Feuerwehrführerscheininhaber eigentlich viel mehr Fahrpraxis. Das geht aber in meinen Augen nicht über einen Nutzen im Privatbereich.
    Meines Ermessens nach sollte man die Führerscheine für die Feuerwehren grundsätzlich "revolutionieren", indem man in jedem Landkreis Behördenfahrschulen schafft. Oftmals reicht hier ja schon ein fest angestellter Fahrlehrer aus, um pro Jahr ca. 80-100 Feuerwehrkräften einen entsprechenden Führerschein zu ermöglichen.
    Die Kosten für diesen fest angestellten Fahrlehrer trägt entweder der Landkreis (in Niedersachsen beispielsweise möglich, weil er sowieso Mittel aus der Feuerschutzsteuer zugewiesen bekommt) oder aber die Kommunen im Umlageverfahren pro Lehrgangsplatz (dann aber natürlich die reinen Personalkosten, das Ganze muss ja keinen Gewinn machen wie eine "konventionelle" Fahrschule). Ferner sollten dann für BOS entsprechend die Gebühren (Führerscheinantrag, TÜV-Gebüren, etc.) entfallen, das spart bei avisierten 100 Führerscheinen im Jahr schon 20465.
    Das Fahrschulfahrzeug kann ich mir dann auch gut als "Kurierfahrzeug" vorstellen. Immer mehr Wehren, besonders in Atemschutzverbunden, nutzen oder hätten gerne einen Hol- und Bringdienst für ihre Geräte. Warum das nicht mit einem Fahrschul-LKW realisieren, dessen Fahrer "zufällig" auch noch Fahrschüler ist? Natürlich können nicht alle Fahrstunden diesem Zweck dienen, aber eine gewisse "Refinanzierungsrate" durch Einsparungen an anderer Stelle sehe ich hier schon gegeben.

    Natürlich ist dieses Modell noch lange nicht ausgereift, aber vielleicht habt ihr ja noch andere Ideen, wie man das besser machen könnte.

    Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY768881
    Datum30.07.2013 21:1631991 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Sebastian K. Es geht doch hier nicht nur um die Verwaltungsspitzen, es geht darum, dass der öffentlichen Hand gleich wieder pauschal Versagen vorgeworfen wird, verbunden mit dem häufigen Himmelhochpreisen der Betriebswirtschaft bzw. der eigenen einfachen Lösungen.

    ich will jetzt auf keinen Fall die Verwaltungen in den Kommunen schlecht machen. Da geht´s ja auch zu, wie in den Büros der privaten Wirtschaft. Wie überall auch gibt´s gute und schlechte Verwaltungsbeamte, bzw. -angestellte.
    Was aber für manche Verwaltungen ein Handicap ist, ist die Unkündbarkeit der Beamten. Ich weiß von einem Fall, wo der Bürgermeister und der Verwaltungschef der Gemeinde einander spinnefeind waren. Du kannst dir sicher vorstellen, was da in der Gemeinde noch vorwärts ging. Wenn halt die Verwaltungsbeamten sich einige sind, können die ihren Chef (Bürgermeister) ganz schön auflaufen lassen. Und da gibt´s einige Konstellationen, die sich sehr hemmend auf die Handlungsfähigkeit einer Gemeinde auswirken können.
    Das gibt´s in der freien Wirtschaft nicht so ausgeprägt. Obwohl gerade bei sehr großen Firmen die Bürokratie gegenüber einer Kommune nicht zurücksteht.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP768882
    Datum30.07.2013 21:2131989 x gelesen
    Geschrieben von Felix H.Ich unterlaufe geltendes Recht (die Führerscheinklassen)Die Fahrerlaubnisse für HiOrgs sind geltendes Recht, da wird nix unterlaufen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg768884
    Datum30.07.2013 21:2731772 x gelesen
    Geschrieben von Felix H.Natürlich ist dieses Modell noch lange nicht ausgereift, aber vielleicht habt ihr ja noch andere Ideen, wie man das besser machen könnte.

    Die Frage ist, wie viele Teilnehmer Du mit Theorie und Praxis wirklich schulen kannst. 80-100 halte ich für sportlich. Denn ich gehe davon aus, dass die Ausbildung selbstverständlich nur in der lohnausfallfreien Zeit stattfindet (und der Teilnehmer keinen Urlaub, Gleitzeit,... nimmt). Sonst ist das wieder wie wenn er was selbst dazu bezahlt.

    Damit bleiben Abende und Samstag. Minus Feiertage, Krankheit, Urlaub,...

    Und Du hast 10 Sonderfahrstunden, dazu die Grundfahrstunden. Sowie 32 Stunden Theorie.

    Diese Unterauslastung (tagsüber) ist bei zivilen Fahrschulen das Risko des Betreibers. Dieser hat i.d.R. auch Schüler, die tagsüber können. Somit kommt er auf Auslastung, damit es sich rechnet. Auch ist es sein Problem, Urlaub, Krankheit des Fahrlehrers,... irgend wie aufzufangen. Du zahlst nur für die Leistung und nur, wenn Du sie brauchst

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg768886
    Datum30.07.2013 21:3731869 x gelesen
    Geschrieben von Felix H.Zwei Kritikpunkte dazu melde ich gleich selbst mal an, bevor ich wieder in der Luft zerissen werde:
    1. Die Verkehrsdichte war noch vor 15 Jahren sehr viel geringer als heute. Damit einher geht ein höheres Risiko beim Bewegen von Fahrzeugen im Straßenverkehr
    2. Der Führerschein ist in 3,5 und 7,5to gesplittet worden, um für mehr Sicherheit zu sorgen, da unerfahrene Fahrer sich sonst leicht überschätzen, weil sie das doch erheblich veränderte Fahrverhalten eines Nutzfahrzeuges oberhalb der 3.5to nicht kennen und einschätzen können.


    Richtig. Und damit hast Du auch aufgezeigt, dass es vollkommen egal ist, dass es viel Jahre lang keine Trennung an der 3,5t Grenze gab. Zumindest im Westen und zivil. Im Osten der Republik und bei der Bundeswehr gab es schon immer die Trennung.

    Und sind wir doch mal ehrlich. Bei vernünftiger Vorausplanung und vernünftiger Personalauswahl ist keine Gemeinde mit der Finanzierung der wirklich notwendigen! Fahrerausbildungen finanziell überfordert. Das Problem das ich im persönlichen Gespräch bei betroffenen Wehren (egal ob bisher nur 3,5t Fahrzeug oder ein 7,5t Fahrzeug aber genügend Klasse 3 Altfälle) festgestellt habe ist ein einfaches: Bisher durfte jeder in der Wehr die EInsatzfahrzeuge fahren. Jetzt muss der Chef plätzlich entscheiden, wer zukünftig noch fahren "darf" und die Ausbildung bezahlt bekommt (etwas, das bei Wehren mit Fahrzeugen Klasse 2 seit jeher der Fall war). Und diesen Sprung bekommen diese Wehren und die Führungskräfte oftmals nicht hin. Und auch bei der Stadtverwaltung herrscht zunächst mal Erstaunen darüber, dass die Feuerwehr plötzlich einen nennenswerten Ausbildungsetat braucht. Aber die "Vorwarnzeit" war über 15 Jahre. Das haben die meisten schlicht verpennt und dann so getan, als ob diese Regelung heimlich über Nacht eingeführt wurde.

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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern768915
    Datum31.07.2013 00:4431950 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Mir wäre neu, dass die Feuerwehren die einzigen sind, die Fahrzeuge in der Größenordnung besitzen.
    Wer hat denn privat ein Fahrzeug zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen? Das kann möglicherweise ein Wohnmobil sein, aber sonst gibt es da nicht viel. Wer es beruflich macht, gehört sowieso zu einer anderen Klientel. Wer nicht beruflich Kraftfahrer ist, bekommt seine Fahrpraxis hauptsächlich auf Feuerwehrfahrzeugen. Ich behaupte, dass das auf mehr als 95% der Einsatzfahrer zutrifft.

    Audiatur et altera pars.

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen768917
    Datum31.07.2013 06:4531997 x gelesen
    Geschrieben von Adolf H.Wer hat denn privat ein Fahrzeug zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen?

    Sofern keine Druckluftbremse verbaut ist, halte ich das Gewicht ehrlich gesagt für nebensächlich.
    Ich halte da viel eher die Abmaße für kritisch. Das bestätigen auch die reparaturrechnungen für unseren Firmen-Bus, einen Renault Master mit 2,8 t, aber langem Radstand und Hochdach.

    In Kanada (gut, da ist mehr Platz), hat man übrigens den Führerscheinbesitzern der Klasse B zugetraut ein Fahrzeug zu fahren, das 6,3 t Gesamtgewicht hat, 10 m lang ist, 3,50 m hoch und 2,95 m breit...

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP768918
    Datum31.07.2013 07:2231929 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.In Kanada (gut, da ist mehr Platz), hat man übrigens den Führerscheinbesitzern der Klasse B zugetraut ein Fahrzeug zu fahren, das 6,3 t Gesamtgewicht hat, 10 m lang ist, 3,50 m hoch und 2,95 m breit...Mit BE kann man hier auch immerhin Kutscher von sowas werden.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY768920
    Datum31.07.2013 08:2331651 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Adolf H.Wer hat denn privat ein Fahrzeug zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen? Das kann möglicherweise ein Wohnmobil sein, aber sonst gibt es da nicht viel. Wer es beruflich macht, gehört sowieso zu einer anderen Klientel.

    mein Sohn macht jetzt den Führerschein Klasse C. Soweit ich weiß, hat der keine Gründe, als Kraftfahrer bei einer Firma "anzuheuern". Dazu ist er in seinem Beruf als Verwaltungsbeamter zu eingespannt. Und die vielen Aktivitäten zwischen Feuerwehr und Fußball lassen ihm auch keine Zeit. ;-)

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY768921
    Datum31.07.2013 08:2631592 x gelesen
    Servus,

    ich kann mich noch an Besuche in Regensburg erinnern, wo damals die Bundeswehr ihre Fahrschüler mit den MAN 5-tonnern und 1-achs Anhänger in die enge Innenstadt schickte. Ohne synchronisiertes Getriebe und ohne Lenkhilfe war das ein Kraftakt seinesgleichen. Und auf Grund der engen Gassen lernten die jungen Soldaten ihre Fahrzeuge zu bewegen.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen768922
    Datum31.07.2013 08:3931608 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Adolf H.:
    Wer hat denn privat ein Fahrzeug zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen? Das kann möglicherweise ein Wohnmobil sein, aber sonst gibt es da nicht viel.
    Stimmt, im rein privaten Gebrauch fällt mir jetzt außer WoMo auch nicht so viel ein.

    Wer es beruflich macht, gehört sowieso zu einer anderen Klientel. Wer nicht beruflich Kraftfahrer ist
    Hier außer Kraftfahrern dafür um so mehr: Istallateure, Elektriker, Hausmeister, Gebäudereiniger, Dachdecker, Garten- und Landschaftsbauer, das Bauhandwerk allgemein, Post bzw. Postdienste usw. usf. Fasst man das, außer den Postdiensten, mal unter Handwerk zusammen und guckt mal ins tägliche Straßenbild, sind Fahrzeuge von 3,5 - 7,5 t, die nicht von Kraftfahrern bewegt werden, so selten nun grade wohl auch nicht.


    Gruß

    Daniel

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen768924
    Datum31.07.2013 08:5331566 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thomas K.
    Beispiele, Unfälle etc bekannt ?


    Geantwortet von Ulrich C.:
    1. Wie gut ist die Fw bzw. der RD in der Kommunikation von ggf. selbstverschuldeten Eigen- oder auch nur Beinaheunfällen?
    2. Hat offensichtlich auch keiner ein Interesse daran, das ggf. zu erfassen...

    Ähm...? Findet in jeder Lokalpresse ein breites Echo, in den regionalen Fernsehprogrammen ebenso, in den Internetkanälen und die Newsmeldungen hier im Forum sind voll davon. Oft übrigens mit (schwereren) Fahrzeugen, für die die FW-FS Regelung nicht gilt. Bislang aber nichts mit ausdrücklicher Erwähnung des FW-FS (ja, "leider"....).


    (u.a. deshalb, weil sie keine Lust auf Diskussionen zu Schuldfragen haben, wenn in der Ausbildung oder danach doch was passiert....)
    Ach bitte! Neben der 1001. Diskussion um den FW-FS an sich jetzt bitte nicht wieder dieser Unsinn! Wie viele Fahrlehrer und Prüfer wurden noch mal bereits verurteilt, weil ihr Schüler / Prüfling nach dem Erlangen der Fahrerlaubnis - selbst schuldhaft - einen Unfall verursachte? Richtig, keiner!


    Gruß

    Daniel

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen768926
    Datum31.07.2013 09:0531624 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Sebastian K.:
    Heißt: Zuerst ändern wir die Welt, damit unsere Wunschfeuerwehr reinpasst. Kommunale Aufgaben werden mal gerade so verschoben, die Finanzierung umgehend geändert, und die 16 Ländervarianten dezent ignoriert. Und natürlich ist dies die große Weisheit, und die Akteure in der öffentlichen Hand wissen gar nicht, wie einfach das doch eigentlich geht. Wenn solche Träumereien, die schon mit völlig unrealistischen Annahmen beginnen, als Problemlösung präsentiert werden, fehlt mir einfach das Verständnis (wie war das mit der Umsiedlungsprämie neulich?).
    Daumen hoch! Eine Stadt resp. Kommune (Land, Staat) ist nun mal kein Wirtschaftsunternehmen - und wird es auch nie werden. Allein: Während das verschwinden einzelner Unternehmen, wenn auch mitunter schmerzlich, noch nie wesentlich den Lauf der Welt verändert hat (nein, selbst nicht das Verschwinden von Banken...), ist es eher schwierig, den Bewohnern, Bürgern einer Kommune "zu kündigen".


    Aber ich habe ja auch keine zivilberufliche Erfahrung, vielleicht liegts nur daran.
    Das wird es sein. ;-)


    Gruß

    Daniel

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen768928
    Datum31.07.2013 09:1831607 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Mit BE kann man hier auch immerhin Kutscher von sowas werden.

    Auch schick... Hat aber nicht so nen Überhang hinten wie der Bomber... Das war unser Bolide...

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach

    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen768930
    Datum31.07.2013 09:2731512 x gelesen
    Hallo,

    geschrieben von Anton K.:
    Was aber für manche Verwaltungen ein Handicap ist, ist die Unkündbarkeit der Beamten. Ich weiß von einem Fall, wo der Bürgermeister und der Verwaltungschef der Gemeinde einander spinnefeind waren.
    ? - Diese Trennung gab es hier (Niedersachsen, auch NRW, weil ehem. britische Besatzungszone(n)) früher bei der Zweigleisigkeit: Der Bürgermeister war im Prinzip ein Grüßonkel, Verwaltungschef war der, (ebenfalls) vom Rat gewählte, Gemeinde-, Stadt- oder Kreisdirektor. Seit Einführung der Eingleisigkeit mit direkt gewähltem Bürgermeister ist dieser auch Verwaltungschef.

    Du kannst dir sicher vorstellen, was da in der Gemeinde noch vorwärts ging. Wenn halt die Verwaltungsbeamten sich einige sind, können die ihren Chef (Bürgermeister) ganz schön auflaufen lassen. Und da gibt´s einige Konstellationen, die sich sehr hemmend auf die Handlungsfähigkeit einer Gemeinde auswirken können.
    Am Rande: Die allermeisten Verwaltungsmitarbeiter sind Angestellte, die nicht "unkündbar" sind, allerdings zugegebenermaßen auch recht schwer loszuwerden. Ansonsten: Verbeamtete Verwaltungsspitzen größerer Verwaltungen, z.B. Dezernenten, sind zumindest hier sog. Wahlbeamte. Das heißt die im Zweifelsfall loszuwerden ist, mindestens nach Ablauf der Wahlperiode, so schwer nicht (-> der Rat wählt sie einfach nicht wieder). Zuletzt: Beamte, und auch Angestellte, lassen sich prima versetzen, Resorts lassen sich ansonsten auch umgestalten, Schlüsselaufgaben herauslösen oder ähnliches. So einfach hat es der "bockige Verwaltungsbeamte" also auch wieder nicht.


    Gruß

    Daniel

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW768931
    Datum31.07.2013 09:5031566 x gelesen
    Geschrieben von Daniel R.Geantwortet von Ulrich C.:
    "1. Wie gut ist die Fw bzw. der RD in der Kommunikation von ggf. selbstverschuldeten Eigen- oder auch nur Beinaheunfällen?
    2. Hat offensichtlich auch keiner ein Interesse daran, das ggf. zu erfassen..."
    Ähm...? Findet in jeder Lokalpresse ein breites Echo, in den regionalen Fernsehprogrammen ebenso, in den Internetkanälen und die Newsmeldungen hier im Forum sind voll davon. Oft übrigens mit (schwereren) Fahrzeugen, für die die FW-FS Regelung nicht gilt. Bislang aber nichts mit ausdrücklicher Erwähnung des FW-FS (ja, "leider"....).


    Die Unfälle vielleicht, die Ursachen werden höchsten platt diskutiert - und ich kann mich an zig Diskussionen erinnern, wo man jede Diskussion versucht hat zu unterbinden, weil man die Lage nicht kennen würde oder den Fahrer nicht (be-)schädigen sollte...


    Geschrieben von Daniel R."(u.a. deshalb, weil sie keine Lust auf Diskussionen zu Schuldfragen haben, wenn in der Ausbildung oder danach doch was passiert....)"
    Ach bitte! Neben der 1001. Diskussion um den FW-FS an sich jetzt bitte nicht wieder dieser Unsinn! Wie viele Fahrlehrer und Prüfer wurden noch mal bereits verurteilt, weil ihr Schüler / Prüfling nach dem Erlangen der Fahrerlaubnis - selbst schuldhaft - einen Unfall verursachte? Richtig, keiner!


    Was hat die reguläre Fahrschulausbildung mit dem "Ding" Fw-FS zu tun? Richtig: nichts...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW768933
    Datum31.07.2013 09:5831667 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Paradebeispiel, wie erfolgreich eine rein auf betriebswirtschaftlichen Lehren basierende Sichtweise sein kann, ist die Einführung der neuen Haushaltssystematik (nach Beschluss der ständigen Innenministerkonferenz) in unserem hübschen Land. Da gab es eine federführunge Arbeitsgruppe auf Landesebene, die u.a. auch mit einigen Betriebswirtschaftlern besetzt war.

    wenn man den (Miss-)Erfolg solcher Maßnahmen wirklich ernsthaft bewerten will, muss man wissen,
    - was war die Ausgangsbasis (i.d.R. eine völlig zukunftsignorierende aber jährlich hübsch geplante Kameralistik)
    - was war der Plan (echte Kostenrechnung)
    und was wurde zu oft darauf (irgendwas dazwischen, weil man seitens der "Betroffenen" erkennen musste, dass man ja "wirtschaftlich" i.d.R. pleite wäre, Investitionen kaum mehr gehen, wenn man noch nicht mal den Unterhalt des alten sinnvoll hinbekommt)
    - und wer arbeitet da jeweils mit (nämlich die gleichen Köpfe wie vorher, die sich häufig in Denken, Leistung und Erwartungen nicht wirklich geändert haben)

    Was erwartest Du dann daraus?

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorPete8r M8., Wien / Wien768969
    Datum31.07.2013 19:0231469 x gelesen
    Gewicht ist für die Bremsen (egal, mit welcher Betätigung) kritisch: Abgesehen von "1x Zirler Berg abwärts = 4 Bremsscheiben" ist das lange-schleifen-lassen in Mittelgebirge/Hügelland ein probates Mittel, bei 5t jede Bremse wegzukochen.

    Grüsse
    Peter

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz768976
    Datum31.07.2013 19:4831679 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Felix H.Ich unterlaufe geltendes Recht (die Führerscheinklassen) um der Feuerwehr neue Mitglieder zu bringen? Das kanns auch nicht sein.

    Wird ein Führerschein für die Feuerwehr eingeführt, denkt jeder an den Weltuntergang und die Unterlaufung von geltendem Recht. Die Landwirtschaft hat's da anscheinend geschickter gemacht. Früher gab's 'nen Führerschein für Trecker (ganz früher Klasse 4. wurde später zu Klasse 5). Trecker bis 32km/h, Gespanne mit 2 zulassungsfreien Anhängern bis 25km/h. Im Rahmen der neuen Führerscheinklassen führte man dann Klasse T ein (nur in Deutschland), extra für die Landwirtschaft, nun für Traktoren bis 60km/h. Wer diese Gespanne kennt, weiß auch, dass die einem LKW-Gespann in nix nachstehen. Druckluftbremsen sind da sowieso inzwischen Standard. Klar, ist eine neue Klasse, aber der Klasse 3-Altinhaber bekommt die problemlos "einfach so" zugeteilt, obwohl er sowas vorher gar nicht fahren durfte. Die gleichen Gespanne, lediglich auf 40km/h gedrosselt, dürfen sogar 16jährige Jungbauern fahren, klar, mit entsprechender Ausbildung. Wo sonst jeder PKW zu schnell und zu groß ist, läßt man sie hier mit 40t fahren. Klammheimlich wurde übrigens Klasse L (ehemals Klasse 5) inzwischen auf Traktoren bis 40km/h aufgeweitet. Weil es ja kaum noch welche gibt, die nur 32km/h fahren können. Und da kommt jemand auf die Idee, durch den Feuerwehrführerschein unterlaufe man geltendes Recht? Nein, es ist auch nur eine Ausnahme, die es für andere Berufsgruppen schon lange gibt. Komm mir jetzt keiner damit, dass die Landwirte ja so sicher fahren, weil es deren eigene Maschinen sind und die ja so verantwortungsbewußt sind. Wenn ich da so manchen Jünglich auf großen Maschinen durch Dorf brettern sehe und mir auch Unfälle von einigen Landwirten so ansehe, scheint da auch ab und an mangelhaftes Fahrkönnen mit dabei zu sein. Komischerweise stellt die Landwirtschafts-Spezialklassen L und T niemand in Frage...

    Gruß,
    Michael

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW768997
    Datum31.07.2013 23:2931547 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Die Landwirtschaft hat's da anscheinend geschickter gemacht. Früher gab's 'nen Führerschein für Trecker (ganz früher Klasse 4. wurde später zu Klasse 5). Trecker bis 32km/h, Gespanne mit 2 zulassungsfreien Anhängern bis 25km/h. Im Rahmen der neuen Führerscheinklassen führte man dann Klasse T ein (nur in Deutschland), extra für die Landwirtschaft, nun für Traktoren bis 60km/h. Wer diese Gespanne kennt, weiß auch, dass die einem LKW-Gespann in nix nachstehen. Druckluftbremsen sind da sowieso inzwischen Standard. Klar, ist eine neue Klasse, aber der Klasse 3-Altinhaber bekommt die problemlos "einfach so" zugeteilt, obwohl er sowas vorher gar nicht fahren durfte. Die gleichen Gespanne, lediglich auf 40km/h gedrosselt, dürfen sogar 16jährige Jungbauern fahren, klar, mit entsprechender Ausbildung. Wo sonst jeder PKW zu schnell und zu groß ist, läßt man sie hier mit 40t fahren. Klammheimlich wurde übrigens Klasse L (ehemals Klasse 5) inzwischen auf Traktoren bis 40km/h aufgeweitet. Weil es ja kaum noch welche gibt, die nur 32km/h fahren können. Und da kommt jemand auf die Idee, durch den Feuerwehrführerschein unterlaufe man geltendes Recht? Nein, es ist auch nur eine Ausnahme, die es für andere Berufsgruppen schon lange gibt. Komm mir jetzt keiner damit, dass die Landwirte ja so sicher fahren, weil es deren eigene Maschinen sind und die ja so verantwortungsbewußt sind. Wenn ich da so manchen Jünglich auf großen Maschinen durch Dorf brettern sehe und mir auch Unfälle von einigen Landwirten so ansehe, scheint da auch ab und an mangelhaftes Fahrkönnen mit dabei zu sein. Komischerweise stellt die Landwirtschafts-Spezialklassen L und T niemand in Frage...

    Das wird ja auch schwierig, die gelten ja auch für alle gleich.... und nicht, der Landwirt der auch noch im Schützenverein ist, darf schneller oder mehr Gewicht oder mehr Anhänger fahren...

    Ich hab kein Problem damit, die alten Klassen weiter gelten zu lassen - für alle, wenns verantwortbar erscheint, oder eine neue Klasse 12 t für alle einzuführen, um künftige TSF noch fahren zu dürfen...

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP768999
    Datum01.08.2013 07:3331566 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich C.Das wird ja auch schwierig, die gelten ja auch für alle gleich.... Die "16jährigen Jungbauern" können mit Ausnahmegenehmigung auch erst 15 sein (und bis dato waren solche Ausnahmen auch für 14jährige wohl gar nicht so selten).
    Und Diskussionen darüber gibt es sehr wohl, wenn man mal kurz in landwirtschaftliche Foren stöbert. Nicht über die Klassen T und L an sich, sondern um die Ausnahmen, die in dem Fall nicht auf Länder-, sondern tlw. schon auf Kreisebene unterschiedlich gehandhabt werden/wurden.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY769000
    Datum01.08.2013 08:0131570 x gelesen
    Servus,

    ist zwar etwas OT, aber wenn man wie ich auf einem Bauerndorf aufgewachsen ist, dann bekommt man zwangsläufig mit, was da alles für die "notleidende" Landwirtschaft abgeht. Los geht´s mit der Dieselrückvergütung und hört bei Ausnahmen für den Führerschein nicht auf.
    Dadurch hält sih mein Mitleid mit diesem Berufsstand sehr in Grenzen.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen769001
    Datum01.08.2013 08:1031285 x gelesen
    Natürlich unterlaufen sie in der derzeitigen Version kein geltendes Recht. Meine Aussage bezog sich auf den Vorschlag, den FW-FS auch privat nutzbar zu machen (zwecks mehr Fahrpraxis). Dann umgeht man nämlich die vorgeschriebenen Theorie- und Praxisstunden und schafft trotzdem einen vollwertigen C1-Führerschein!

    Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW769004
    Datum01.08.2013 08:2331367 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.Die "16jährigen Jungbauern" können mit Ausnahmegenehmigung auch erst 15 sein (und bis dato waren solche Ausnahmen auch für 14jährige wohl gar nicht so selten).
    Und Diskussionen darüber gibt es sehr wohl, wenn man mal kurz in landwirtschaftliche Foren stöbert. Nicht über die Klassen T und L an sich, sondern um die Ausnahmen, die in dem Fall nicht auf Länder-, sondern tlw. schon auf Kreisebene unterschiedlich gehandhabt werden/wurden.



    auch da gelten die Regeln für alle Traktornutzersöhne/-töchter (in einem Gebiet) gleich.... (sieht man davon ab, dass der 15-jährige Sohn vom Großtraktorsammler vermutlich keine bekommen würde...) - und auch der Führerschein in seinen Forderungen ist das... (und es muss eben nicht der Traktorsammler einen teureren und aufwändigeren Führerschein machen, auch wenn er viel weniger Risiko hat, als der der die größten Traktoren am schnellsten bewegt...)

    Ausnahmeregelungen (z.B. PKW ab 16) gibts übrigens im allgemeinen Führerscheinwesen für die Altersgrenzen auch schon lang, aber auch da gilt: Die Anforderungen sind streng, die Ausbildung und Prüfung ist die gleiche, wie für alle anderen....

    http://www.landkreis-deggendorf.de/index.asp?NAVIID=%7B8EF9C2D0-555E-4651-BE03-09721D609792%7D

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz769009
    Datum01.08.2013 09:2631310 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich C.Das wird ja auch schwierig, die gelten ja auch für alle gleich.... und nicht, der Landwirt der auch noch im Schützenverein ist, darf schneller oder mehr Gewicht oder mehr Anhänger fahren...

    Eben nicht. Klasse T und auch L ist ausschließlich auf land- und forstwirtschaftliche Zwecke beschränkt, wenn ich als Privatmann mir ohne Landwirtschaft einen entsprechenden Traktor kaufe, darf ich den eben nicht mit Klasse T fahren, sondern muss die viel teurere und mit mehr Ausbildungsaufwand verbundene Klasse CE machen. Gleiches bei Klasse L, wobei da noch dazukommt, dass ich als Privatmann auch meine nur für 25km/h tauglichen Anhänger mit allen Konsequenzen (Hauptuntersuchung usw.) zulassen muss. Kann man durchaus mit einer Ausnahme für die Feuerwehr vergleichen. Einziger Unterschied ist, dass man hier wenigstens eine Ausbildung in der Fahrschule und eine entsprechende Prüfung machen muss (wobei die bei Klasse L auch eher lächerlich ist).

    Geschrieben von Ulrich C.Ich hab kein Problem damit, die alten Klassen weiter gelten zu lassen - für alle, wenns verantwortbar erscheint, oder eine neue Klasse 12 t für alle einzuführen, um künftige TSF noch fahren zu dürfen...

    Nicht für künftige TSF sondern eher, um den C1 überhaupt noch sinnvoll als eigene Klasse zu definieren. Derzeit gibt es wohl eher wenige, die C1 machen, wenn schon, dann gleich C (bzw. CE).

    Gruß,
    Michael

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 769015
    Datum01.08.2013 12:1331537 x gelesen
    Geschrieben von Michael W.Früher gab's 'nen Führerschein für Trecker

    Geschrieben von Michael W.. Im Rahmen der neuen Führerscheinklassen führte man dann Klasse T ein (nur in Deutschland)

    Und was ist der kleine, aber feine Unterschied? Richtig: Es ist ein Führerschein, der der FeVo unterliegt und der bundesweit einheitlich ist. Für den es auch bundesweit die selben Ausbildungsanforderungen gibt. Und der nicht vom Nachbar auf dem nächsten Hof unterrichtet und von dem Nachbar auf dem übernächsten Hof geprüft wird.

    Hätte man die Führerscheinklasse B1 oder BF oder Bwie auch immer eingeführt wäre das ok gewesen.

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

    "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 769016
    Datum01.08.2013 12:2031529 x gelesen
    Geschrieben von Thomas K. Dafür wird derzeit und in Zukunft bei den Kommunen (u BL) keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.

    Später, wenn mir der Bauch nicht mehr lachen weh tut hab ich etwas Mitleid.

    Das Problem Führerschein ist nicht erst seit dem kein Geld da ist. Das ist schon was länger. Und gerne wiederhole ich mich: Wenn ich jetzt erst das Problem sehe statt die letzten 20 Jahre aktiv was dagegen zu machen (und wenn es nur 1-2 FS sind) bin ich einfach selber schuld. Ist so.

    Geschrieben von Thomas K.Den FW-FS gibt es ja jetzt schon eine Weile.
    Wo, wie oft und in welcher Weise war denn die Sicherheit dadurch gefährdet ?
    Mehr als beim regulären FS ?
    Beispiele, Unfälle etc bekannt ?


    Glaubst du ernsthaft darüber gäbe es Statistiken? Interessant wäre auch: Wie viele Feuerwehren führen den FW FS nicht ein weil Sie Bedenken bzgl der Sicherheit haben?

    Der Feuerwehrführerschein ist für mich erst der Anfang. Hier wird aus Kostengründen an der Sicherheit gespart. Was ist der nächste Schritt? Statt G 26 beim Arbeitsmediziner nur noch Untersuchungen beim HA? Geht nicht? Ging doch beim FS auch.

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

    "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW769026
    Datum01.08.2013 14:3731268 x gelesen
    Geschrieben von Florian B.Der Feuerwehrführerschein ist für mich erst der Anfang. Hier wird aus Kostengründen an der Sicherheit gespart. Was ist der nächste Schritt? Statt G 26 beim Arbeitsmediziner nur noch Untersuchungen beim HA? Geht nicht? Ging doch beim FS auch.

    Immer dann, wenn ich das Beispiel Atemschutzausbildung und Gerätewartung (die analog den Vorschriften für gewerbliche Nutzer sind) an der Stelle bringe, wirds in der Diskussion mit den Fw-Fs-Befürwortern "komisch", weil im Prinzip könnten wir da ja noch eher als beim Führerschein sagen, jeder macht vor Ort so gut er kann (weil Erfahrung haben die meisten ja mehr oder weniger in den Bereichen), trotzdem hat man versucht in den letzten 20 Jahren genau das einzustellen und durch eine vernünftige Aus- und Fortbildung zu ersetzen, die gewissen Mindeststandards genügt....

    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP769046
    Datum01.08.2013 20:1031139 x gelesen
    Geschrieben von Florian B. Der Feuerwehrführerschein ist für mich erst der Anfang. Hier wird aus Kostengründen an der Sicherheit gespart. Was ist der nächste Schritt? Statt G 26 beim Arbeitsmediziner nur noch Untersuchungen beim HA? Geht nicht? Ging doch beim FS auch.Die Anfänge der Führerscheindiskussion gehen lt. Forumssuche über 5 Jahre zurück, die ersten "Erfolge" der Befürworter sind auch schon keine Babys mehr. Gab es schon irgendwo solche Forderungen, diesen unweigerlichen nächsten Schritt?

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorPete8r M8., Wien / Wien769049
    Datum01.08.2013 20:2631386 x gelesen
    Ich setzte noch eins drauf. Wenn ich mir so manche Unfälle mit landwirtschaftlichen Gespannen ansehe - in dem Forum alle Settings schon irgendwann gepostet:
    Ist das wirklich erstrebenswert, wenn jeder ... mit jedem Gespann im Verwesungszustand ... jede kranke Aktion setzen darf?

    Grüsse
    Peter

    .. ja, ich weiß, die Paranoia ist normalerweise die Krankheit der Sicherheitstechniker, aber dummerweise bewahrheitet sich Murphy immer wieder..

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    AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz769165
    Datum03.08.2013 12:4331177 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Florian B.Und was ist der kleine, aber feine Unterschied? Richtig: Es ist ein Führerschein, der der FeVo unterliegt und der bundesweit einheitlich ist. Für den es auch bundesweit die selben Ausbildungsanforderungen gibt. Und der nicht vom Nachbar auf dem nächsten Hof unterrichtet und von dem Nachbar auf dem übernächsten Hof geprüft wird.

    Ja, weitestgehend einheitlich. Die Prüfungen sind aber im Falle Klasse L eher minimalistisch. Es ist nur eine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgesehen. Damit darf man dann aber mit Traktoren bis 40km/h, egal wie schwer und wie breit, mit 40km/h oder mit Gespannen mit 25km/h durch die Lande zockeln (wobei sich an die 25er Begrenzung kaum ein Landwirt hält). Und die Klasse T-Ausbildung ist eine deutlich abgespeckte CE-Ausbildung, auch die gesundheitlichen Anforderungen an den Fahrer sind deutlich herabgesetzt, die Klasse ist unbefristet gültig. Dafür dürfen schon 16jährige bis 40km/h, über 18jährige eigentlich die Gespanne dann so schnell wie jeder schwere LKW sowieso nur darf, nämlich mit 60km/h, durch die Lande brettern.

    Zwar ist das bundesweit in den Führerscheinklassen verankert und die Ausbildung muss in einer Fahrschule stattfinden, aber hier hat sich doch ein kompletter Berufszweig mit sehr, sehr laschen Anforderungen durchsetzen können. Nur mal kurz nochmal zusammengefasst:

    Klasse L:
    - Fahrzeuge fallen sonst in Klasse B, C1, teilweise sogar Klasse C
    - Gespanne fallen sonst in Klasse BE, C1E, teilweise sogar in Klasse CE
    - Mindestalter 15Jahre
    - nur Theorieausbildung und -prüfung
    - sofern praktische Ausbildung erfolgt, üblicherweise keine Doppelbedienung sondern Fahrlehrer fährt im PKW hinterher (wie bei Motorradausbildung)
    - keine Befristung oder gesundheitliche Prüfungen außer 1x Sehtest wie bei Klasse B

    Klasse T:
    - Fahrzeuge fallen sonst in Klasse B, C1, oft sogar Klasse C
    - Gespanne fallen sonst in Klasse BE, C1E, meist sogar in Klasse CE
    - 40t-Gespanne durchaus üblich, auch Fahrzeuge mit deutlicher Überbreite
    - Mindestalter 16Jahre (dann bis 40km/h)
    - bei praktischer Ausbildung üblicherweise keine Doppelbedienung sondern Fahrlehrer fährt im PKW hinterher (wie bei Motorradausbildung)
    - deutlich abspeckte Prüfung gegenüber CE
    - keine Befristung oder gesundheitliche Prüfungen außer 1x Sehtest wie bei Klasse B

    Geschrieben von Florian B.Hätte man die Führerscheinklasse B1 oder BF oder Bwie auch immer eingeführt wäre das ok gewesen.

    Das sagst du jetzt, ich denke, für viele ist der FW-FS mit reduzierter Ausbildung gegenüber Klasse C1/C1E/C/CE ganz allgemein ein Dorn im Auge, unabhängig davon, wo der nun gesetzlich verankert ist. Nichts anderes sind aber die landw. Sonderklassen. Und juristisch dürfte es egal sein, denn die FeV sieht durchaus prinzipiell Ausnahmeregelungen für Feuerwehr/KatS vor, die dann landesspezifisch erlassen werden können.

    Gruß,
    Michael

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     02.01.2013 11:36 Pete7r M7., Wien
     02.01.2013 11:44 Jürg7en 7M., Weinstadt
     02.01.2013 12:23 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     02.01.2013 12:49 Mich7ael7 K.7, Neuhausen a.d.F.
     02.01.2013 13:00 Jürg7en 7M., Weinstadt
     02.01.2013 13:22 Pete7r M7., Wien
     02.01.2013 14:14 Anto7n K7., Mühlhausen
     02.01.2013 14:51 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     03.01.2013 07:33 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     02.01.2013 21:29 Bori7s-A7ndr7eas7 T.7, Lk Osnabrück - Bad Essen
     02.01.2013 22:01 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     02.01.2013 23:37 Seba7sti7an 7N., Neureut
     02.01.2013 22:35 Lüde7r P7., Kelkheim
     02.01.2013 22:39 ., Haan / Rhld
     02.01.2013 22:42 Andy7 J.7, Glonn
     03.01.2013 07:37 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     03.01.2013 00:47 Mich7ael7 K.7, Neuhausen a.d.F.
     03.01.2013 10:38 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     03.01.2013 19:51 Pete7r M7., Wien
     04.01.2013 09:59 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     04.01.2013 20:50 Pete7r M7., Wien
     04.01.2013 20:59 Pete7r M7., Wien
     03.01.2013 00:14 Paul7 S.7, Olingen
     03.01.2013 07:03 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
     03.01.2013 20:16 Chri7sti7an 7B., Magdeburg
     03.01.2013 20:45 Jürg7en 7M., Weinstadt
     03.01.2013 21:24 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     03.01.2013 21:27 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
     04.01.2013 00:09 Dani7el 7R., Peine
     04.01.2013 10:06 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     04.01.2013 11:42 Alex7and7er 7 R.7, Feilitzsch
     04.01.2013 12:08 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     04.01.2013 12:26 Alex7and7er 7 R.7, Feilitzsch
     04.01.2013 13:07 Thor7ste7n B7., Schwetzingen
     04.01.2013 13:30 Alex7and7er 7 R.7, Feilitzsch
     04.01.2013 13:16 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     04.01.2013 18:15 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     05.01.2013 10:43 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     29.07.2013 18:28 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     29.07.2013 18:31 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     30.07.2013 08:20 Olf 7R., Freiberg
     30.07.2013 08:48 Pete7r L7., Frankenberg
     30.07.2013 09:19 Olf 7R., Freiberg
     30.07.2013 16:28 Feli7x H7., Denkte
     30.07.2013 19:03 Olf 7R., Freiberg
     30.07.2013 20:46 Feli7x H7., Denkte
     30.07.2013 20:54 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     30.07.2013 21:37 Chri7sti7an 7F., Wernau
     30.07.2013 09:36 Thom7as 7K., Hermeskeil
     30.07.2013 09:45 Pete7r L7., Frankenberg
     30.07.2013 09:49 Chri7sti7an 7F., Wernau
     30.07.2013 10:11 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     30.07.2013 10:13 Thom7as 7K., Hermeskeil
     30.07.2013 16:31 Feli7x H7., Denkte
     30.07.2013 16:47 Chri7sti7an 7F., Wernau
     30.07.2013 16:51 Feli7x H7., Denkte
     30.07.2013 17:29 Chri7sti7an 7F., Wernau
     30.07.2013 17:51 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     30.07.2013 19:29 Anto7n K7., Mühlhausen
     30.07.2013 20:25 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     30.07.2013 21:16 Anto7n K7., Mühlhausen
     31.07.2013 09:27 Dani7el 7R., Peine
     31.07.2013 09:05 Dani7el 7R., Peine
     31.07.2013 09:58 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     30.07.2013 10:10 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     30.07.2013 16:00 Thom7as 7K., Hermeskeil
     31.07.2013 08:53 Dani7el 7R., Peine
     31.07.2013 09:50 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     30.07.2013 10:50 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     30.07.2013 10:57 Thom7as 7K., Hermeskeil
     30.07.2013 11:03 Adol7f H7., Rosenheim
     30.07.2013 19:16 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     30.07.2013 21:06 Feli7x H7., Denkte
     30.07.2013 21:21 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     01.08.2013 08:10 Feli7x H7., Denkte
     30.07.2013 21:27 Chri7sti7an 7F., Wernau
     31.07.2013 19:48 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     31.07.2013 23:29 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     01.08.2013 07:33 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     01.08.2013 08:01 Anto7n K7., Mühlhausen
     01.08.2013 20:26 Pete7r M7., Wien
     01.08.2013 08:23 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     01.08.2013 09:26 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     01.08.2013 12:13 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     03.08.2013 12:43 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
     31.07.2013 00:44 Adol7f H7., Rosenheim
     31.07.2013 06:45 Chri7sti7an 7F., Fürth
     31.07.2013 07:22 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     31.07.2013 09:18 Chri7sti7an 7F., Fürth
     31.07.2013 08:26 Anto7n K7., Mühlhausen
     31.07.2013 19:02 Pete7r M7., Wien
     31.07.2013 08:23 Anto7n K7., Mühlhausen
     31.07.2013 08:39 Dani7el 7R., Peine
     01.08.2013 12:20 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     01.08.2013 14:37 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     01.08.2013 20:10 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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