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ThemaEinsatzkleidung ohne Reflex42 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
Infos:
  • GUV-I 8591 Warnkleidung
  • DGUV Rundschreiben 371/2008
  •  
    AutorMarc8us 8P., Moringen-Lutterbeck / Niedersachsen726647
    Datum05.06.2012 06:3313675 x gelesen
    Morgen zusammen,
    ich hab mal wieder ein Problem.
    In meiner Wehr (FF Grundausstattung), hat der Großteil der Aktiven noch Einsatzkleidung ohne Reflexstreifen.

    Sei es an der Hose noch an der Jacke (Orange). Bei jeder Übung und jedem Einsatz wird dies bemängelt aber neubeschafft wird nichts. Selbst Stadtsicherheitsbeauftragter ist der Meinung, man solle diese erst Auftragen und es gäbe ja noch eine Karenzzeit zur Umstellung!
    Ich sehe das nicht so. Es gibt schließlich eine Kleiderordnung die die Reflexstreifen vorschreibt.
    Jetzt hat mir ein Kollege unserer WF (Conti) gesagt, für den Auslauf der Karenzzeit gibt es einen Termin.
    Stimmt das, bzw. kann mir jemand den Auszug (FWDV) dafür zukommen lassen?
    Gruß Marcus

    @ Ulrich: Hast du eventuell was?

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen726648
    Datum05.06.2012 08:0510464 x gelesen
    Geschrieben von Marcus P.ch hab mal wieder ein Problem.
    In meiner Wehr (FF Grundausstattung), hat der Großteil der Aktiven noch Einsatzkleidung ohne Reflexstreifen.


    Was ich so grundsätzlich erstmal noch nicht für schlimm halte, sofern es keien AGT sind bzw. dei AGT noch zusätzlich entsprechende Überbekleidung haben.

    Wenn ich ganz ehrlich bin, sehe ich auch keine wirklichen Vorteile von der ganzen Reflexbestreifung.
    Für jeden FA eine Warnweste kommt billiger und ist noch dazu EN 471 entsprechend, im Gegensatz zur Einsatzkleidung mit Reflex.

    Bei uns war das bis vor kurzem noch genauso, die neue Kleidung wurde nur im Zuge von Ersatzbeschaffungen ausgetauscht, war ein relativ langer Prozeß, mittlerweile haben alle Hupf 2/3 Modell Oberstdorf, ich fand und finde die alte orangene Jacke aber nicht unbedingt schlimm... Die sind hier durchaus noch anzutreffen, wie übrigens auch Kleidung nach HUpf 2/3, die haben ja auch keine Reflexstreifen...

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorJens8 L.8, Taaken / Niedersachsen726650
    Datum05.06.2012 08:229904 x gelesen
    Hallo Marcus,

    ich wüßte jetzt nicht wo das in einer FWDV stehen soll aber in der Niedersächsischen FeuerwehrVerordnung vom 30.04.2010 steht das eigentlich ganz klar drin:

    Geschrieben von FwVO §14 (1)Die aktiven Mitglieder tragen im Einsatz- und Übungsdienst die persönliche Ausrüstung
    gemäß Anlage 3 (...)


    Geschrieben von FwVO Anlage 31.1 Feuerwehreinsatzjacke: hochgeschlossene und ungefütterte Jacke mit (...)
    zwei horizontal umlaufende Reflexstreifen am unteren Jackenrand,
    je ein umlaufender Reflexstreifen an den Ärmeln.

    1.2 Feuerwehreinsatzhose: (...) -hose mit (...) zwei horizontal
    umlaufende Reflexstreifen um die Hosenbeine.


    Übergangsfristen gibt es zwar, die beziehen sich aber nur auf Überjacken:

    Geschrieben von FwVO §17 (3) 1Vorhandene Feuerwehr-Überjacken, die den Vorgaben der Anlage 3 der Verordnung über
    die Dienstkleidung, die Dienstgradabzeichen und die persönliche Ausrüstung der Mitglieder der
    Freiwilligen Feuerwehren im Lande Niedersachsen vom 21. September 1993 (Nds. GVBl. S. 369)
    entsprechen, dürfen nur noch als Wetterschutzjacken verwendet werden. 2Eine Verwendung im
    unmittelbaren Brandstellenbereich ist nicht zulässig.

    (4) Vorhandene Feuerwehr-Einsatzüberjacken, die den Vorgaben der Anlage 3 der Verordnung
    über die Dienstkleidung, die Dienstgradabzeichen und die persönliche Ausrüstung der Mitglieder
    der Freiwilligen Feuerwehren im Lande Niedersachsen vom 21. September 1993
    (Nds. GVBl. S. 369) zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Oktober 1999 (Nds. GVBl.
    S. 375), entsprechen, dürfen weiter verwendet werden.


    Den gesamten Text der FwVo kannst Du auch unter VORIS finden.

    Hoffe Dir damit geholfen zu haben.

    Gruß Jens

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 726652
    Datum05.06.2012 08:249699 x gelesen
    Was wird denn bei euch so aktuell nach beschafft?

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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    AutorMarc8us 8P., Moringen-Lutterbeck / Niedersachsen726657
    Datum05.06.2012 09:119566 x gelesen
    Hallo Florian,
    bei uns werden Jacken und Hosen HUPF Teil 3 angeschafft ( http://www.gfd-katalog.com/murer_feuerschutz/index.php?IdTreeGroup=12139&IdProduct=25156&E4IdTreeGroup=12139 ).

    Natürlich nur bei Ersatzbeschaffungen.
    Für die Atemschutzgeräteträger gibt es kene Probleme. Da wird ganz viel Wert drauf gelegt.
    Es geht hier lediglich um den "normalen", Schutzanzug.
    Wir haben teilweise Hosen und Jacken ohne jeglichen Reflexstreifen und bei jeder Übung oder Einsatz kommt immer irgendwo her:
    Den hab ich nicht gesehen.

    Bis jetzt ist alles gut gegangen. Was ist aber wenn was passiert?

    Gruß Marcus

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen726660
    Datum05.06.2012 09:209410 x gelesen
    Geschrieben von Marcus P.Wir haben teilweise Hosen und Jacken ohne jeglichen Reflexstreifen und bei jeder Übung oder Einsatz kommt immer irgendwo her:
    Den hab ich nicht gesehen.


    Aber Warnwesetn habt ihr schon!?

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorMarc8us 8P., Moringen-Lutterbeck / Niedersachsen726664
    Datum05.06.2012 09:259477 x gelesen
    Ja, 6 Stück.

    Gruß Marcus

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    AutorPatr8ick8 H.8, Moringen / Niedersachsen726674
    Datum05.06.2012 10:249612 x gelesen
    Moin Marcus,

    der Hintergrund deiner Frage ist ja neben dem GMV der §17.3 der UVV Feuerwehren, welcher lautet:
    ---§17.3 - GUV-V C53---
    Feuerwehrangehörige, die am Einsatzort durch den Straßenverkehr gefährdet sind, müssen hingegen durch Warn- oder Absperrmaßnahmen geschützt werden.

    Zu §17 Abs. 3:
    Geeignete Warnmaßnahmen sind z.B. das Tragen von Feuerschutzkleidung mit ausreichender Warnwirkung (mindestens DIN EN 471 Klasse 2), Kennzeichnung durch Schilder und Signalgeräte.
    Bei Gefährdung durch den Straßenverkehr sind zur Sicherung der Feuerwehrangehörigen vorrangig Absperrmaßnahmen durchzuführen.


    Bei der Oberbekleidung (die Hosen lasse ich jetzt mal außen vor, obwohl sie natürlich auch zur Bekleidung gehören und eine Warnwirkung erzeugen) muss man zwischen drei verschiedenen Varianten unterscheiden:
    • Überjacke gemäß DIN EN 469 oder HuPF 1

    • Einsatzjacke gemäß HuPF 3

    • Warnweste gemäß DIN EN 471



    Diese drei verschiedenen Oberbekleidungstypen haltet ihr ja vor. Die Überjacken jedoch m.W. nur für AGT (?). Die "normalen" Einsatzjacken werden neu nur noch nach HuPF3 mit Reflexstreifen beschafft. Zusätzlich habt ihr für die Besatzung eures Fahrzeugs je eine Warnweste.
    Als Altbestand werden ebenfalls noch "normale" Einsatzjacken ohne Reflexstreifen getragen, welche bei defekt jedoch gegen neue HuPF3 Einsatzjacken getauscht werden.

    Da es ja auf die Reflexstreifen bei diesem Thema ankommt, geht es also um den Schutz der FA vor dem Straßenverkehr.

    Also ist es interessant zu wissen, wie sich die Reflexstreifen (nach Auffassung der Unfallversicherer) auf diesen Schutz auswirken. Gemäß dem GMV lässt sich mit Sicherheit festhalten, dass es besser ist Reflexstreifen zu haben, anstatt eine Jacke ohne solche zu tragen.
    Mit dieser Frage hat sich die DGUV befasst und dazu das Rundschreiben 371/2008 verfasst.

    Die wichtigsten Ergebnisse daraus sind:
    • Die Überjacken gemäß DIN EN 469 sind "warnwestenbefreit" sofern der Anhang B der DIN EN 469:2007 erfüllt ist durch reflektierende und fluoreszierende Streifen und diese Streifen als Body-Language angeordnet sind.

    • Die Kombination HuPF1/HuPF4 ist stets "warnwestenbefreit".

    • Feuerschutzkleidung mit einer Ausstattung der Wahrnehmbarkeit nach HuPF1 und HuPF 4 ist ebenfalls "warnwestenbefreit".

    • Von der FUK Nds. als Warnkleidung anerkannte Einsatzbekleidung ist auch "warnwestenbefreit".

    • Ansonsten ist Warnbekleidung nach DIN EN 471 zu tragen.



    Meiner Auffassung nach entspricht die Wahrnehmbarkeit der HuPF 3 Jacke nicht (!) der Forderung nach HuPF 1. Gleiches gilt für die HuPF 2 Hose in Bezug auf die HuPF 4 Überhose.
    Auch wurde die HuPF 3 Jacke zusammen mit der HuPF 2 Hose m.W. nicht (!) als Warnkleidung durch die FUK anerkannt.

    Daraus folgt, dass beim Tragen der Kombination HuPF2/HuPF3 im Straßenverkehr z.B: zu Sicherungsmaßnahmen etc. auch eine Warnweste zu tragen ist!
    Innerhalb der Absperrung, wo keinerlei Gefahr durch den Straßenverkehr besteht ist es in meinen Augen unerheblich ob die Jacke über Reflexstreifen verfügt oder nicht. Beides wird bspw. ein Stolpern über einen Schlauch nicht verhindern können.

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg726676
    Datum05.06.2012 10:479255 x gelesen
    Geschrieben von Marcus P.Ja, 6 Stück

    Bei mir im Klamottendiscounter ums Eck gibt es die für 0,99/ Stück. Dann kauft sowas ein und gebt jedem FM zwei Stück. Einme davon kann er gleich über seine Jacke ziehen die im Spind hängt (klar, wenns brennt muß sie runter), die andere als Reserve in den Spind legen als Reserve.

    Und dazu nochmal eine für jeden Platz aufs Auto.

    Das sollte reichen und kostet vermutlich <50.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorAlex8and8er 8W., Linden / Hessen726677
    Datum05.06.2012 10:479079 x gelesen
    Geschrieben von Patrick H.Die Kombination HuPF1/HuPF4 ist stets "warnwestenbefreit".

    Feuerschutzkleidung mit einer Ausstattung der Wahrnehmbarkeit nach HuPF1 und HuPF 4 ist ebenfalls "warnwestenbefreit".


    Also ich lese das im Rundschreiben 371/2008 noch etwas anders:

    Zu 1: Nicht nur die Kombination HuPF1 + 4, sondern auch HuPF1 ohne Teil 4 ist "warnwestenbefreit".

    Zu 2: Da steht Feuerwehrschutzkleidung, also auch z.B. HuPF3 bestreift wie HuPF 1.

    Gruß,
    Alex

    "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth)

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    AutorPatr8ick8 H.8, Moringen / Niedersachsen726678
    Datum05.06.2012 10:528979 x gelesen
    Geschrieben von Alexander W.Zu 1: Nicht nur die Kombination HuPF1 + 4, sondern auch HuPF1 ohne Teil 4 ist "warnwestenbefreit".
    Stimmt! Das ist aber auch ein fieser Satz gewesen. Der erste Teil der Aufzählung macht deutlich, dass HuPF1 auch alleine "warnwestenbefreit" ist.

    Geschrieben von Alexander W.Zu 2: Da steht Feuerwehrschutzkleidung, also auch z.B. HuPF3 bestreift wie HuPF 1.
    War von mir genauso gemeint. HuPF3 mit Bestreifung nach HuPF1 ist demnach "warnwestenbefreit".

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    AutorMarc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg726680
    Datum05.06.2012 11:048935 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Patrick H.HuPF3 mit Bestreifung nach HuPF1 ist demnach "warnwestenbefreit".

    Nicht ganz, da fehlt dazu noch die Hose, die nach HupF Teil 4 bestreift ist. ( kann auch eine HupF T2 sein).

    Grüße

    MW

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    AutorPatr8ick8 H.8, Moringen / Niedersachsen726682
    Datum05.06.2012 11:118898 x gelesen
    Dazu mal eine Frage:

    Wieso ist eine HuPF 1 Jacke warnwestenbefreit und eine HuPF 3 Jacke, welche die exakt gleiche Bestreifung (Fläche des reflektierenden und fluoreszierenden Materials, Body-Language, Anordnung/Design der Streifen) der HuPF 1 Jacke hat, nicht warnwestenbefreit?

    Ich meine bei der Betrachtung bzgl. der Wahrnehmbarkeit hat die HuPF 1 Jacke in diesem Fall doch keine weiteren Vorteile gegenüber der HuPF 3 Jacke, oder?

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    AutorMarc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg726683
    Datum05.06.2012 11:168811 x gelesen
    Hallo,


    hat was mit der Fläche des reflektierenden Materials zu tun.

    Teil 3 Jacke ist der Anteil kleiner als Teil 1.

    Grüße

    MW

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen726684
    Datum05.06.2012 11:169000 x gelesen
    Geschrieben von Patrick H.Wieso ist eine HuPF 1 Jacke warnwestenbefreit und eine HuPF 3 Jacke, welche die exakt gleiche Bestreifung (Fläche des reflektierenden und fluoreszierenden Materials, Body-Language, Anordnung/Design der Streifen) der HuPF 1 Jacke hat, nicht warnwestenbefreit?


    Hm, also meine Hupf 1 Jacke (insbesondere die nach HUpf 1: 2006) hat doch deutlich mehr reflekltierende Fläche als meine Hupf 3 Jacke.
    Da spielt dann auch der KOlle rnoch ne Rolle...

    WIe schonmal geschrieben, man lässtd a für viele viele Euros Reflexstreifen aufnähen, die teilweise mehr stören als nutzen, die nach X Übungen und Einsätzen eh nicht mehr reflektieren, nur damit man keine Warnweste für 4,99 braucht, aber dafür 50 zusätzlich für die Jacke ausgibt... Wenn das überhaupt reicht...

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorPatr8ick8 H.8, Moringen / Niedersachsen726686
    Datum05.06.2012 11:318952 x gelesen
    Klar.
    Die HuPF 1 Jacke in meinem Spind hat eine deutlich umfangreichere Bestreifung, als die HuPF 3 Jacke daneben.

    Aber wenn ich das Rundschreiben richtig verstehe:

    Geschrieben von DGUV 371/2008 Alternativ zu Kleidung, die die DIN EN 471 Klasse 2 erfüllt, kann als Warnmaßnahme auch [...] Feuerwehrschutzkleidung, die bezüglich der Wahrnehmbarkeit wie Schutzkleidung nach HuPF Teil 1 und 4 ausgestattet ist, verwendet werden.

    Das heißt doch, dass wenn ich eine HuPF 3 Jacke kaufe, die exakt (!) die gleiche Bestreifung hat wie eine HuPF 1 Jacke oder ich nachträglich entsprechende Streifen anbringe - also gleiche Fläche an reflektierenden und fluoreszierenden Material, Design/Anordnung der Streifen - , dass diese im Hinblick auf die Wahrnehmbarkeit und damit Schutzwirkung vor dem Straßenverkehr identisch zur HuPF 1 Jacke sein muss.

    Beispiel:
    Diese Jacke (Katalog) hat definitiv weniger Fläche von reflektierenden und fluoreszierenden Material als meine HuPF 1 Jacke. Aber diese Jacke (Katalog) schaut identisch aus, auch wenn ich die Breite der Streifen nicht nachmessen kann. Im Katalog wird auch erwähnt, dass diese Jacke warnwestenbefreit ist. Da es aber eine HuPF 3 Jacke ist, müsste ich nach der Aussage von Marc weiterhin eine Hose tragen, die identisch zu einer HuPF 4 Hose bestreift ist.

    Geschrieben von Christian F.WIe schonmal geschrieben, man lässtd a für viele viele Euros Reflexstreifen aufnähen, die teilweise mehr stören als nutzen, die nach X Übungen und Einsätzen eh nicht mehr reflektieren, nur damit man keine Warnweste für 4,99 braucht, aber dafür 50 zusätzlich für die Jacke ausgibt
    Meine Worte!

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg726687
    Datum05.06.2012 11:458924 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.... nur damit man keine Warnweste für 4,99 braucht,...


    Darf ich Euch beliefern?

    Ich kaufe die für 0,99. Das sind 4 Spanne pro Weste =400%. Ihr werdet mein Lieblingskunde... ;-)

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW726688
    Datum05.06.2012 11:468899 x gelesen
    Hallo,

    bei entsprechender Abnahmemenge auch mit persönlichem Bringservice und Einweisung in die ASÜ :-)

    *duckundweccchhhhhh

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    AutorPatr8ick8 H.8, Moringen / Niedersachsen726691
    Datum05.06.2012 11:598890 x gelesen
    Hat sich schon geklärt.

    Ich habe nicht bedacht, dass die HuPF 1 Jacke bei gleicher Konfektionsgröße um einiges länger ist als eine HuPF 3 Jacke und sich somit automatisch eine größere Fläche des reflektierenden Materials ergibt.

    Danke CP ;)

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    AutorAlex8and8er 8W., Linden / Hessen726770
    Datum05.06.2012 19:328667 x gelesen
    Geschrieben von Marc W.Nicht ganz, da fehlt dazu noch die Hose, die nach HupF Teil 4 bestreift ist. ( kann auch eine HupF T2 sein).

    Das lese ich anders. Den Teil "[...] Feuerwehrschutzkleidung, die bezüglich der Wahrnehmbarkeit wie Schutzkleidung nach HuPF Teil 1 und 4 ausgestattet ist [...]" verstehe ich so, dass für die Kleidung auf die das zutrifft, die vorgenannten Regeln wie für HuPF1 und 4 gelten. Also unter anderem auch Jacke alleine.

    Alles andere macht auch wenig Sinn, denn warum sollte eine Jacke mit der exakt gleichen Bestreifung wie eine HuPF1 nicht ohne Hose ausreichen, eine HuPF1 aber schon?
    Und jetzt kommt mir bitte keiner mit den paar Zentimetern Jackenlänge. Denn was ist denn sonst mit HuPF3-Zelt in Größe 60L im Vergleich zu einer HuPF1 Größe 42 um 12cm gekürzt? Abgesehen davon muss es sich ja nichtmal um HuPF3 handeln, vielleicht möchte ich ja auch meinen Parker bestreifen, der noch viel länger ist als die HuPF1?!

    Gruß,
    Alex

    "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth)

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen726771
    Datum05.06.2012 19:368650 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Christian F.
    Darf ich Euch beliefern?
    Nee!

    Wir bekommen sowas (bei "richtigen" Bestellungen) gratis:

    Mit Haftungsausschluß aufgedruckt für streitsüchtige Zeitgenossen und diverse Führungskräfte

    Ich kaufe die für 0,99. Das sind 4 Spanne pro Weste =400%. Ihr werdet mein Lieblingskunde... ;-)
    Tja das ist ja fast schon Wucher... ;-)

    mkg hwk

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen726801
    Datum05.06.2012 22:498452 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Darf ich Euch beliefern?

    Gerne, wir machen dann die entsprechende technische Beschreibung, dann schauen wir mal, ob du mit deinen 400 % hinkommst ;-)

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg726805
    Datum05.06.2012 23:218429 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Gerne, wir machen dann die entsprechende technische Beschreibung, dann schauen wir mal, ob du mit deinen 400 % hinkommst ;-)

    Paperlapapp. Ihr kauft gefälligst wie alle anständigen Feuerwehren das, was Euch angeboten wird.... ;-)

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen726806
    Datum05.06.2012 23:318352 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Paperlapapp. Ihr kauft gefälligst wie alle anständigen Feuerwehren das, was Euch angeboten wird.... ;-)

    Lass mich kurz überlegen: Nö!
    Du bietest uns das an, was wir wollen und nicht das, womit du das meiste verdienst ;-)

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
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    AutorMarc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg726809
    Datum06.06.2012 04:498362 x gelesen
    Hallo,






    Geschrieben von Alexander W.Das lese ich anders. Den Teil "[...] Feuerwehrschutzkleidung, die bezüglich der Wahrnehmbarkeit wie Schutzkleidung nach HuPF Teil 1 und 4 ausgestattet ist [...]" verstehe ich so, dass für die Kleidung auf die das zutrifft, die vorgenannten Regeln wie für HuPF1 und 4 gelten. Also unter anderem auch Jacke alleine.

    Alles andere macht auch wenig Sinn, denn warum sollte eine Jacke mit der exakt gleichen Bestreifung wie eine HuPF1 nicht ohne Hose ausreichen, eine HuPF1 aber schon?
    Und jetzt kommt mir bitte keiner mit den paar Zentimetern Jackenlänge. Denn was ist denn sonst mit HuPF3-Zelt in Größe 60L im Vergleich zu einer HuPF1 Größe 42 um 12cm gekürzt? Abgesehen davon muss es sich ja nichtmal um HuPF3 handeln, vielleicht möchte ich ja auch meinen Parker bestreifen, der noch viel länger ist als die HuPF1?!



    Das wird dir im Einzelfall nur der jeweilige Hersteller bezogen auf sein Produkt beantworten können, erfüllt die Jacke alleine DIN EN 471 Klasse 2, oder nur mit entsprechender Hose.

    Dies trifft vermutlich auch auf eine HupF T1 Größe 42 zu. Aber dazu können Forums-User mit beruflichem Background in Sachen PSA besser informieren.

    Grüße

    MW

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 726810
    Datum06.06.2012 05:228263 x gelesen
    Geschrieben von Hanswerner K. Tja das ist ja fast schon Wucher... ;-)
    Das ist Marktwirtschaft ;-) SCNR

    Grüße, BeschFl

    Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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    AutorJens8 C.8, Remscheid / NRW726845
    Datum06.06.2012 10:528397 x gelesen
    Hallo,

    zuerst mal vorweg: Ich komme aus dem Autobahnbau.
    Deshalb habe ich eine etwas andere Meinung zu Warnkleidung.

    Geschrieben von Patrick H.Daraus folgt, dass beim Tragen der Kombination HuPF2/HuPF3 im Straßenverkehr z.B: zu Sicherungsmaßnahmen etc. auch eine Warnweste zu tragen ist!

    Tut es jemandem weh, wenn er eine Warnweste über Hupf 1 zieht.
    Man muss nur die Weste in 3XL kaufen, damit sie auch sicher passt. Die gibt es dann natürlich nicht für 0,99 sondern sie kostet ca. 10 mal soviel. Das lohnt sich aber immer noch gegenüber einer ausufernden Reflexbestreifung, zusätzlicher Koller oder ähnlichem, wo DIN EN 471, Stufe 2 trotzdem fragwürdig ist, denn ein wesentlicher Punkt wird nie erfüllt : Als Grundfarbe sind nur rot, orange und gelb zugelassen.

    Die einzigen, die bei mir auf einer Straße ohne Warnweste aussteigen, sind PA-Träger.


    Geschrieben von Patrick H.Innerhalb der Absperrung, wo keinerlei Gefahr durch den Straßenverkehr besteht ist es in meinen Augen unerheblich ob die Jacke über Reflexstreifen verfügt oder nicht. Beides wird bspw. ein Stolpern über einen Schlauch nicht verhindern können.

    Das gilt aber nur, wenn man unter Absperrung = Vollsperrung versteht.
    Eine halbseitige Sperrung durch die Polizei, oder ein gesperrter Fahrstreifen auf der Autobahn ist kein abgesperrter Arbeitsbereich.
    Die RSA 95 sagt, dass bei Arbeitsstellen auf Straßen nur dann ohne Warnkleidung gearbeitet werden darf, wenn der Arbeitsbereich durch eine mobile Schutzeinrichtung (Beton- oder Stahlleitwand) abgesichert ist.

    Deshalb gilt immer. Warnweste anziehen.
    Und wie schon erwähnt, wenn man für Übungsdienste nicht genug Warnwesten hat: Die sind nicht so teuer und die Anschaffung lohnt sich.
    Gruß,
    Jens

    PS: Es kann auch nicht schaden, mal nachzusehen, was für Warnwesten denn auf den Fahrzeugen verlastet sind. Da finden sich bestimmt einige, die schon bei der Auslieferung vor zwanzig Jahren drauf waren und die gehören längst in die Tonne.

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    AutorAlex8and8er 8W., Linden / Hessen726846
    Datum06.06.2012 10:538234 x gelesen
    Geschrieben von Marc W.Das wird dir im Einzelfall nur der jeweilige Hersteller bezogen auf sein Produkt beantworten können, erfüllt die Jacke alleine DIN EN 471 Klasse 2, oder nur mit entsprechender Hose.

    Das werden die Teile vermutlich sowieso nicht, oder? Hier geht es doch nur um eine "Quasi-Wirkung", die mir vom DGUV bescheinigt wird.

    Geschrieben von Marc W.Dies trifft vermutlich auch auf eine HupF T1 Größe 42 zu. Aber dazu können Forums-User mit beruflichem Background in Sachen PSA besser informieren.

    Haben sie bereits ;)

    Gruß,
    Alex

    "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth)

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern726847
    Datum06.06.2012 10:598269 x gelesen
    Geschrieben von Alexander W.Das werden die Teile vermutlich sowieso nicht, oder? Hier geht es doch nur um eine "Quasi-Wirkung", die mir vom DGUV bescheinigt wird.

    Korrekt, mit "HUPF-Bestreifung" ist die EN 471 nicht zu erreichen.


    Gruß
    CS




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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW726858
    Datum06.06.2012 14:448234 x gelesen
    Geschrieben von Christian S."Das werden die Teile vermutlich sowieso nicht, oder? Hier geht es doch nur um eine "Quasi-Wirkung", die mir vom DGUV bescheinigt wird."

    Korrekt, mit "HUPF-Bestreifung" ist die EN 471 nicht zu erreichen.


    So wie ich die DGUV im ganzen verstehe haben sie erkannt das die Warnweste alleine getragen nur eine billige (um nicht "Preiswert" zu sagen) Lösung als kleinster Nenner ist.
    vgl. hierzu die DGUV Aktion
    >"Risiko raus! Lass Dich sehen! Warnkleidung rettet Leben<

    In dieser wird wissenschaftlich unterstützt dargestellt das eine Warnweste zwar gut und wichtig ist, alleine aber keine befriedigende Wahrnehmung der Person erbringen kann.

    Jeder "Warnwestenalleinunterhalter" sollte mal hergehen und bei Tag und Nacht
    (zB. Landstraße 100Km/h = 130m Anhalteweg + Wahrnehmung ~2Sek//50m = Ges. 180Meter)
    in 150m Entfernung ein paar Gegenstände aufstellen, ein Auto und eine Mülltonne& co und natürlich noch eine Person "nackt" in Warnweste und einen ohne Warnweste aber kompl. in teure Streifenkleidung verpackt.

    Dann gebt ihr dem Rest der unwissenden! Truppe -entsprechend Vorschlag- 2Sek. Zeit zu erkennen was da auf sie zukommt.
    Wer die Person in Warnweste nicht eindeutig erkennen konnte hat gute Chancen ihm in der folgenden Notbremsung nicht ausweichen zu können, rsp. auf die falschen Seite zu ziehen.

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    Autorwern8er 8n., reischach / bayern726881
    Datum06.06.2012 16:378198 x gelesen
    Hallo Christian

    Geschrieben von Christian F.Bei mir im Klamottendiscounter ums Eck gibt es die für 0,99/ Stück.

    Die sind für die Feuerwehr aus meiner Sicht komplett ungeeignet.
    Wir haben die Dinger auf Baustellen regelmäßig abgefackelt, teilweise sogar mit erheblichen Gefahren für die Träger (Trennschleifer ist das Zauberwort).
    Die Qualität, die zumindest nicht sofort in Rauch aufgeht, kostet ca. 5,00 zuzügl. Meerschweinsteuer.
    In "schwer entflammbar" (mit Zulassung ca. 12 - 14 netto. Diese jedoch ohne Feuerwehr - Beflockung.

    mkg

    WErner

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    AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW726913
    Datum06.06.2012 22:468124 x gelesen
    Ausserdem unterscheidet sich bei den Modellen für 99Cent die Qualität der Reflexstreifen auch deutlich von denen der gehobenen Preisklasse (5 +)...........

    Gruß
    Christian
    Wie sagte schon die Oma? Wer billig kauft, kauft zweimal :-) Also, nicht "geiz ist geil", sondern auch ein wenig auf die Qualität achten.

    Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen726914
    Datum06.06.2012 22:548082 x gelesen
    Hallo Thomas,

    Geschrieben von Thomas M.So wie ich die DGUV im ganzen verstehe haben sie erkannt das die Warnweste alleine getragen nur eine billige (um nicht "Preiswert" zu sagen) Lösung als kleinster Nenner ist.
    vgl. hierzu die DGUV Aktion
    >"Risiko raus! Lass Dich sehen! Warnkleidung rettet Leben<

    In dieser wird wissenschaftlich unterstützt dargestellt das eine Warnweste zwar gut und wichtig ist, alleine aber keine befriedigende Wahrnehmung der Person erbringen kann.


    grundsätzlich ist das ja richtig. Aber die PSA, insbesondere die, die mich vor thermische Schäden bewahren soll , mit Reflexstreifen zupflastern kann ja auch nicht das wahre sein oder?

    Meine alte Überjacke war aus 2002, hat gehaten bis 2011. Von den Reflexstreifen war da nicht mehr viel zu sehen...
    Meine momentane PSA ist von Ende 2011 und wurde seitdem vielleicht 3-4 mal gewaschen, nämlich immer dann, wenn diese kontaminiert war oder auch einfach so "dreckig". Auch da schwächeln die Reflexstreifen langsam aber sicher...
    Und es hat sicherlich auch seinen grund, warum die Herren bei Hessen mobil und wie die alle heißen mittlerweile in relativ kurzen Abständen ihre PSA austauschen...

    Gerade noch gefunden Modell Oberstdorf vs. Hupf 1/4 vs. Oberstdorf mit Warnweste

    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW726918
    Datum06.06.2012 23:588129 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Meine alte Überjacke war aus 2002, hat gehaten bis 2011. Von den Reflexstreifen war da nicht mehr viel zu sehen...
    Wenn dem so war entsprach die Jacke nicht mehr den Vorgaben der DGUV, siehe Link unten Seite 31

    Man sollte sich vielleicht gedanklich davon befreien das einem mit Eintritt DIE Jacke (PSA) überreicht wird welche man beim Übergang in die Ehrenabteilung an den Neuen weiter gibt.
    Ja mein erster Helm war noch schwarz, aber ich bekam etwas Farbe dazu um ihn ans heute aktuelle Farbbild anzupassen....das war 1987.




    PS
    ggf. für den Container?
    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-8591.pdf

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern726949
    Datum07.06.2012 13:288031 x gelesen
    Hallo,

    Modell Oberstdorf gegen Warnweste ist ein schlechter Vergleich weil ersteres weder die EN 471 erfuellt noch sonstwie sinnvoll ist.

    Gruss
    CS




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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen726951
    Datum07.06.2012 13:348032 x gelesen
    Geschrieben von Christian S.weil ersteres weder die EN 471 erfuellt noch sonstwie sinnvoll ist.

    gebe ich dir teilweise Recht.
    Den Koller finde ich persönlich nicht schlecht, gerade wenn es um "Scheißwetter" geht.
    Ansonsten hast du Recht, die EN wird nicht erfüllt, allerdings gibts auch für diese Kleidung eine "Quasi-Wirkung"...
    Kann man davon halten, was man will, ich halte eigentlich die Reflexstreifen drauf für verzichtbar, wir haben sie und müssen damit leben, ich werde sicher nicht hingehen und die reflexstreifen auf der Jacke abtrennen...

    Viele Grüße

    Christian

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    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW726962
    Datum07.06.2012 14:207903 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.allerdings gibts auch für diese Kleidung eine "Quasi-Wirkung"...


    Jo, den einen sieht man und der andere hat halt pech gehabt;
    http://bc01.rp-online.de/polopoly_fs/1.609026.1303824314!/httpImage/1305184376.jpg_gen/derivatives/rpo_zoom1024/1305184376.jpg

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW726980
    Datum07.06.2012 16:238204 x gelesen
    Geschrieben von Patrick H.Innerhalb der Absperrung, wo keinerlei Gefahr durch den Straßenverkehr besteht ist es in meinen Augen unerheblich ob die Jacke über Reflexstreifen verfügt oder nicht.

    Das sehe ich nicht so.
    Auch wenn keine direkten Gefahren durch fliesenden Verkehr drohen, so bestehen dennoch Gefahren durch "übersehen werden" oder zumindest vorteile durch "gesehen werden". [1]
    Außerdem wird es sich nicht vermeiden lassen, dass sich vor allem in der Anfangsphase von Brandeinsätzen Personen ohne Warnweste im noch nicht vollkommen ideal gesicherten [2] Verkehrsraum bewegen.
    (Alternativ könnte man unter den PA auch eine nicht-brennbare Warnweste ziehen, aber irgendwas ist ja immer).

    Daher bin ich sehr dafür, dass eine "Optische Auffälligkeit" auch durch Schutzkleidung für die direkte Brandbekämpfung erreicht wird.
    Ob man dafür soviel Streifen auf die Jacke nähen muss, dass man von der Fläche her an die Anforderungen nach EN471Kl.2 rankommt?
    Diese Meinung scheint es zu geben.

    Egal wieviel Streifen auf der normalen Schutzkleidung drauf sind haben Warnwesten auch über HuPF1+4 ihre Berechtigung.
    Wenn die Warnweste dreckig ist, kommt sie einmal in die Wachmaschine. Ist sie danach immer noch dreckig gibt es für wenig Geld eine neue: mit voller fluoreszierender Wirkung und unverbrauchten sauberen Reflexstreifen. Bei teurer Schutzkleidung tut man sich da schwerer. [4]
    Bei Tag ist ein großer, leuchtorangener Klecks besser zu erkennen als die HuPF1-Bestreifung.

    Zur Auswahl der Warnwesten möchte ich noch kurz etwas von Thomas Aufgreifen:
    An anderer Stelle Geschrieben von Thomas M.:
    eine Person "nackt" in Warnweste und einen ohne Warnweste aber kompl. in teure Streifenkleidung verpackt.
    Mit einer üblichen Warnweste mit zwei umlaufenden Reflexstreifen im Saum-Bereich sieht man "Da ist etwas!"
    Mit einer Warnweste mit zusätzlichen, Senkrechten Reflexstreifen über die Schultern hinweg [5] erkennt man den Oberkörper einer Person.
    Diese Warnwesten kosten auch nicht viel und haben IMHO eine deutlich bessere erkennbarkeit zur Folge:
    - Man erkennt eine Person als Person
    - Der Träger wird in nach Vorne gebückter Haltung besser gesehen
    - Der Träger wird besser erkannt, wenn er Gegenstände vor dem Bauch trägt.


    Grüße

    Manuel

    [1]
    Arbeiter in mit viel Zeit, Aufwand und Vorschriften gesicherten Arbeitsstellen im Straßenverkehr tragen auch Warnkleidung.
    [2]
    Einsatzstellen der Feuerwehr sind selten ideal abgesichert.
    [3]
    Siehe das mehr an Bestreifung bei der HuPF-Änderung.
    [4]
    Hinzu kommt noch: Obwohl Reflexstreifen "gut" aussehen, bedeutet das noch lange nicht, dass sie noch "wie neu" reflektieren.
    Ähnliches gilt für die Grundfarbe. hellorange sehen die Warnwesten auch noch nach längerer Zeit aus. Aber haben sie noch eine fluoreszierende Wirkung wie am ersten Tag?
    [5]
    Warnwesten mit senkrechten Reflexstreifen bekommt man nicht an jeder Ecke "für'n Euro". Dennoch sollte man IMO auf zwei Dinge achten:
    Trotz senkrechter Reflexstreifen sollten zwei umlaufende Streifen vorhanden sein. Die Seitliche Silouette ist die schwächste. Für die Seitenansicht bringen senkrechte Reflexstreifen nicht's.
    Die waagerechten Reflexstreifen sollten möglichst weit unten angebracht sein. Wenn man langsam mit Abblendlicht auf eine Person mit Warnweste zufährt sieht man tiefere Reflexstreifen merklich früher.
    Achja: "schwer entflammbar" ist für Feuerwehrs sicherlich keine schlechte Idee. (Aber dann war's dass mit 2Eur für eine Warnweste auf jeden Fall)

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW726991
    Datum07.06.2012 18:327804 x gelesen
    Mahlzeit,

    Geschrieben von Manuel S.Die waagerechten Reflexstreifen sollten möglichst weit unten angebracht sein. Wenn man langsam mit Abblendlicht auf eine Person mit Warnweste zufährt sieht man tiefere Reflexstreifen merklich früher.

    Interessanter Aspekt: nicht umsonst dürfen Rückstrahler an Kraftfahrzeugen i.d.R. nicht höher als 90cm angebracht werden!

    Ein gutes Argument für Reflexmaterial an der Hose, auch wenn die Jacke schon "genug" hat...

    Gruß,
    Henning

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW726992
    Datum07.06.2012 18:377823 x gelesen
    Geschrieben von Manuel S.
    An anderer Stelle Geschrieben von Thomas M.:
    " eine Person "nackt" in Warnweste und einen ohne Warnweste aber kompl. in teure Streifenkleidung verpackt."
    Mit einer üblichen Warnweste mit zwei umlaufenden Reflexstreifen im Saum-Bereich sieht man "Da ist etwas!"
    Mit einer Warnweste mit zusätzlichen, Senkrechten Reflexstreifen über die Schultern hinweg [5] erkennt man den Oberkörper einer Person.



    Danke!
    Ich glaube in meinem Text kam das Problem der "Erkennbarkeit einer Person" nicht richtig rüber :-(

    Ähnlich der Konturmarkierungen am Fahrzeug ersetzten bunten Streifen keine Warnweste resp. die Fahrzeugbeleuchtung, sie unterstützen lediglich unser Gehirn bei der Einordnung der "Gefahrenstelle".

    Eine Warnweste mit 2 Streifen sieht nachts aus größerer Entfernung lediglich aus wie ein (singular) heller Punkt/Streifen, des Nachts im Verkehr auf einer BAB oder innerstädtischen Hauptstraßen ein normaler Lichtpunkt den man nicht besonders zu beachten braucht.
    Eine "Konturmarkierungen" die deutlich eine Person auf der BAB erkennen lässt ist hingegen ein eher seltener Anblick der sehr wohl Reaktionen und Aktionen zur Folge hat...haben sollte ;)

    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW727009
    Datum07.06.2012 19:447814 x gelesen
    Geschrieben von Thomas M.Eine "Konturmarkierungen" die deutlich eine Person auf der BAB erkennen lässt ist hingegen ein eher seltener Anblick der sehr wohl Reaktionen und Aktionen zur Folge hat...haben sollte ;)

    Aus seitlicher Sicht ist die Erkennbarkeit einer Person noch aus ganz anderen Gründen interessant.
    Waagerecht, umlaufende Reflexstreifen sind oft durch die Arme verdeckt, womit die seitliche, reflektierende Oberfläche sehr stark eingeschränkt wird.
    Senkrechte, seitliche Reflexstreifen an den Hosenbeinen machen die Bewegungsrichtung erkennbar.

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    AutorPatr8ick8 H.8, Moringen / Niedersachsen727024
    Datum07.06.2012 21:337829 x gelesen
    Mit Hinblick auf die eigentliche Warnkleidung (z.B. Warnweste) finde ich diesen Aspekt auch sehr wichtig und interessant!

    Bei der Bestreifung der Überjacke wird ja von der HuPF 1 und den Unfallversicherern bereits eine Bestreifung mit Bodylanguage Konzept gefordert, sodass nicht nur irgendwelche reflektierenden Elemente erkennbar werden, sondern der stilisierte menschliche Körper auch durch die Anordnung der Reflexstreifen dargestellt wird.

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     05.06.2012 06:33 Marc7us 7P., Moringen-Lutterbeck
     05.06.2012 08:05 Chri7sti7an 7F., Fürth
     05.06.2012 08:22 Jens7 L.7, Taaken
     05.06.2012 08:24 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     05.06.2012 09:11 Marc7us 7P., Moringen-Lutterbeck
     05.06.2012 09:20 Chri7sti7an 7F., Fürth
     05.06.2012 09:25 Marc7us 7P., Moringen-Lutterbeck
     05.06.2012 10:47 Chri7sti7an 7F., Wernau
     06.06.2012 16:37 wern7er 7n., reischach
     06.06.2012 22:46 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
     05.06.2012 10:24 ., Moringen
     05.06.2012 10:47 Alex7and7er 7W., Linden
     05.06.2012 10:52 ., Moringen
     05.06.2012 11:04 ., Schönewalde
     05.06.2012 11:11 ., Moringen
     05.06.2012 11:16 ., Schönewalde
     05.06.2012 11:16 Chri7sti7an 7F., Fürth
     05.06.2012 11:31 ., Moringen
     05.06.2012 11:59 ., Moringen
     05.06.2012 11:45 Chri7sti7an 7F., Wernau
     05.06.2012 11:46 ., Dinslaken
     05.06.2012 19:36 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
     06.06.2012 05:22 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     05.06.2012 22:49 Chri7sti7an 7F., Fürth
     05.06.2012 23:21 Chri7sti7an 7F., Wernau
     05.06.2012 23:31 Chri7sti7an 7F., Fürth
     05.06.2012 19:32 Alex7and7er 7W., Linden
     06.06.2012 04:49 ., Schönewalde
     06.06.2012 10:53 Alex7and7er 7W., Linden
     06.06.2012 10:59 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     06.06.2012 14:44 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     06.06.2012 22:54 Chri7sti7an 7F., Fürth
     06.06.2012 23:58 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     07.06.2012 13:28 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     07.06.2012 13:34 Chri7sti7an 7F., Fürth
     07.06.2012 14:20 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     06.06.2012 10:52 Jens7 C.7, Remscheid
     07.06.2012 16:23 ., Dortmund
     07.06.2012 18:32 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     07.06.2012 18:37 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     07.06.2012 19:44 ., Dortmund
     07.06.2012 21:33 ., Moringen
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