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Thema | 3 teilige Schiebleiter | 41 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Dani8el 8C., Gerolstein / RLP | 709433 | |||
Datum | 08.01.2012 17:23 | 21995 x gelesen | |||
Hallo Hab grade gesehn, dass die 3teilige Schiebleiter nicht mehr in der Beldadungsliste für das HLF 20 drin ist ( auch als nicht mehr als Option)... Weis jmd die Begründung dafür? Muss ich bei einer Neubeschaffung keine mehr mit Einplanen (kann ich Gewicht und Platz reserve anders nutzen)? mfg | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 709436 | |||
Datum | 08.01.2012 17:30 | 18822 x gelesen | |||
Doch, sie ist drin. Wird nach wie vor als Standardbeladung gefordert. Audiatur et altera pars. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 709439 | |||
Datum | 08.01.2012 17:34 | 18030 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Adolf H. Doch, sie ist drin. Wird nach wie vor als Standardbeladung gefordert. Yepp. Beladungsgruppe 4, Pos. 3 MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Dani8el 8C., Gerolstein / RLP | 709442 | |||
Datum | 08.01.2012 17:43 | 17789 x gelesen | |||
Ok habt mich überzeugt... Habs wohl überlesen... | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 709448 | |||
Datum | 08.01.2012 17:51 | 17912 x gelesen | |||
Na, Gott sei dank :-) Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 709451 | |||
Datum | 08.01.2012 17:57 | 17678 x gelesen | |||
N´abend! ... ich hoff das meinst du äußerst ironisch! Gruß Jan ..und gesundes neues noch! ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 709453 | |||
Datum | 08.01.2012 18:03 | 17394 x gelesen | |||
äusserst im Quadrat und meine Haltung zu dem komischen Aufstiegsteil sollte hier hinreichend bekannt sein , ansonsten verweise ich auf die Zweckbestimmung im Normblatt :-) Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 709455 | |||
Datum | 08.01.2012 18:08 | 18811 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan K.... ich hoff das meinst du äußerst ironisch! Ach, so ist das bei mehreren Forenbeiträgen hintereinander: Ich bin mir jetzt nicht so sicher, wer von euch beiden jetzt wie sehr für die dreiteilige Schiebleiter ist :-) Ich möchte unabhängig davon mal meine MEinung zur dreiteiligen Schiebleiter kundtun: Ich halte Sie bei entsprechender Bebauung (also alles, wo das oberste Giebelfenster nicht mit der vierteiligen Steckleiter erreichbar ist) für ein sehr sinnvolles Gerät. Die allgemeine Forumsmeinung ist ja augenscheinlich, dass die dreiteilige Schiebleiter als Rettungsgerät nicht taugt. Dennoch wird sie doch öfters mal als Rettungsgerät eingesetzt. Henning hatte aus Dortmund mal ein paar Einsätze gepostet, in denen die dreiteilige schiebleiter eingesetzt werden musste! Unabhägig von der Verwendung als Rettungsgerät [1] eröffnet sie auch als Arbeits- und Hilfsgerät vielfältige Möglichkeiten. In RLP wurden zur Zeit relativ häufig LF8/6 mit dreiteiliger Schiebleiter beschafft, und auch eingesetzt! [2] Manuel [1] Dass die LBOen die dreiteilige Schiebleiter nicht als Rettungsweg vorsehen ist gut und Sinnvoll. Da, wo die vierteilige Steckleiter einsetzbar ist, wird wohl auch kaum ein GF die dreiteilige Schiebleiter befehlen. Dummerweise gibt es dann doch gelegentlich Leute im dritten OG, denen es nicht so schlecht geht, dass sie sofort springen müssten (Forumskonform wäre das ja) aber dennoch so gefährdet sind, dass sie nicht bis zum Einsatzende aushalten können. Da ist die Schiebleiter dem verrauchten ersten Rettungsweg dann doch vorzuziehen. [2] Das Sprungpolster fehlte da. Ja. Absolut böse! (Wenn auch Normkonform, denn ein SP16 war doch meines Wissens für ein LF8/6 nicht "auf Wunsch des bestellers" vorgesehen?) | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 709462 | |||
Datum | 08.01.2012 18:24 | 17379 x gelesen | |||
Man beachte Absatz 3, mehr sag ich nicht dazu, schon reichlich getan und der Kelch zieht heut und morgen und übermorgen .......... Art. 31 Erster und zweiter Rettungsweg (1) Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein; beide Rettungswege dürfen jedoch innerhalb des Geschosses über denselben notwendigen Flur führen. (2) 1 Für Nutzungseinheiten nach Abs. 1, die nicht zu ebener Erde liegen, muss der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe führen. 2 Der zweite Rettungsweg kann eine weitere notwendige Treppe oder eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit sein. 3 Ein zweiter Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum). (3) 1 Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die Feuerwehr über die erforderlichen Rettungsgeräte wie Hubrettungsfahrzeuge verfügt. 2 Bei Sonderbauten ist der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr nur zulässig, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen. Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 709469 | |||
Datum | 08.01.2012 18:42 | 16956 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus S.Man beachte Absatz 3, mehr sag ich nicht dazu, schon reichlich getan und der Kelch zieht heut und morgen und übermorgen .......... Da bin ich ja auch ganz bei eurer (und auch allen anderen LBOen). Mach beachte [1] erster Satz :-) Geschrieben von Manuel S. Dass die LBOen die dreiteilige Schiebleiter nicht als Rettungsweg vorsehen ist gut und Sinnvoll. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 709470 | |||
Datum | 08.01.2012 18:42 | 17338 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Klaus S. Man beachte Absatz 3, mehr sag ich nicht dazu, schon reichlich getan und der Kelch zieht heut und morgen und übermorgen .......... Die LBO bringt aber nix, wenns um den Altbestand geht. Ich hatte in einer Diskussion vor einigen Jahren mal Bilder der Situation meiner Münchener Wohnung* (1, 2, 3) gepostet, da gibts im 3. OG ohne Schiebleiter halt nur noch Springen als Option (zumal das Treppenhaus eine schöne Holztreppe hatte). Auch die innovative Podestlösung, die ich vor einem Hinterhaus im Leipziger Bachviertel entdeckt habe, dürfte einzige dem Umstand geschuldet sein, dass sich Altbauten nicht um die aktuelle LBO scheren (wenngleich ich persönlich diese Lösung, zumal keine 20 Jahre alt) für ziemlich bedenklich halte). * FYI: Donnersbergerstraße 57, das ist Ecke Arnulfstraße, gleich rechts neben dem Körnerladen MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 709471 | |||
Datum | 08.01.2012 18:48 | 17018 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n P.Auch die innovative Podestlösung, die ich vor einem Hinterhaus im Leipziger Bachviertel entdeckt habe, dürfte einzige dem Umstand geschuldet sein, dass sich Altbauten nicht um die aktuelle LBO scheren (wenngleich ich persönlich diese Lösung, zumal keine 20 Jahre alt) für ziemlich bedenklich halte).Ist das als "Leiteraufstellpodest" gedacht? Wer kommt den auf sowas? Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 709472 | |||
Datum | 08.01.2012 18:50 | 16963 x gelesen | |||
hallo Christian, ich kenne das Objekt, da dies letztes Jahr in meinem bezirk war, mittlerweile greift da : Art. 12 Brandschutz Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Man beachte das Wort" ändern", da gibts dann sowas Notleitern nach Din und wenn Bestand, dann entscheidet das die Lokalbaukommission und die leitet an die nötige Fachbehörde Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 709473 | |||
Datum | 08.01.2012 18:52 | 16693 x gelesen | |||
Ach ja ich vergass, dein Bild 3 sieht mittlerweile nicht mehr so aus :-) Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 709474 | |||
Datum | 08.01.2012 18:57 | 17017 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Ist das als "Leiteraufstellpodest" gedacht? Augenscheinlich: Ja. Gab es auch woanders. Geschrieben von Sebastian K. Wer kommt den auf sowas? Als ich das erste mal nachdem ich praktische Erfahrung mit der Vorname von Leitern hatte von soetwas hörte und dann soetwas persönlich sah dachte ich mir auch: "Wir haben schon leute für weniger in die geschlossene gefahren..." Ne Steckleiter darauf aufzubauen geht wohl. eine dreiteilige Schiebleiter? Das dürfte schon, naja, "extrem spannend" sein. 'Mein' Podest ist schon vor vielen Jahren einem aufgeschütteten Hügel gewichen. Dann gab es irgendwann wohl einmal eine so große Bauliche Änderung, dass es seitdem einen außenliegenden Rettungsweg gibt. Es gibt aber auch andere, doch recht kreativ anmutende Methoden der FEuerwehr das anleitern zu ermöglichen: Folgende Situation: Mehrfamilien-Reihenhaus, Diverse Nutzungseinheiten nur mit Fenstern zur Rückseite. Rückseite ist mit Feuerwehrfahrzeugen nicht zu erreichen. Dann wurde dort aber keine Feuerwehrzufahrt zur Rückseite gebaut, so dass man die DL dort in Stellung bringen könnte... Nein, es wurden vom 4. OG und 3.OG ein außenliegender Rettungsweg an das Gebäude gebaut. Dieser außenliegende Rettungsweg endet in etwa 8m Höhe auf einem Podest :-) | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 709476 | |||
Datum | 08.01.2012 18:58 | 16851 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Wer kommt den auf sowas? Prüfsachverständige für Brandschutz mit der Berechtigung für das Bescheinigung Brandschutz I (Vollständigkeit und Richtigkeit des Brandschutznachweises nach Art. 62 Abs. 4 BayBO i. V. m. § 19 PrufVBau) Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 709477 | |||
Datum | 08.01.2012 19:01 | 16679 x gelesen | |||
Und die stellen da dann auch mal Leitern drauf? Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 709478 | |||
Datum | 08.01.2012 19:01 | 16764 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Klaus S. ich kenne das Objekt, da dies letztes Jahr in meinem bezirk war, Cool, 2005 beim Donnersberger Fenstersturz dabeigewesen? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 709479 | |||
Datum | 08.01.2012 19:02 | 16816 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel S.Als ich das erste mal nachdem ich praktische Erfahrung mit der Vorname von Leitern hatte von soetwas hörte und dann soetwas persönlich sah dachte ich mir auch: "Wir haben schon leute für weniger in die geschlossene gefahren..." Nachdem ich den Satz jetzt nochmal lese, kommt er mir für die entsprechenden Leute die soetwas "gebaut", "zugelassen" oder sonstwie involviert haben doch etwas sehr hart vor. Ich gehe sehr davon aus, dass bei solchen Podestlösungen (die wie ich denke in zwischen so ziemlich alle Verschwunden sind) allen beteiligten Klar war, dass das keine gute Lösung ist. Aber ich musste in anderen Bereichen lernen, dass man manchmal eine absolute Notlösung wählen muss, weil zu diesem Zeitpunkt einfach nicht's anderes machbar bzw. durchsetzbar ist. Zumindest 'mein' Podest ist wie schon gesagt seit vielen Jahren verschwunden. Erst durch einen Hügel, dann ging auch der Hügel nachdem ein außenliegender Rettungsweg angebracht wurde. Woanders wird es ähnlich aussehen. Wie etwa bei Christian's ehemaliger Wohnung, wie Klaus schrieb. | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 709481 | |||
Datum | 08.01.2012 19:06 | 16857 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel S.Ne Steckleiter darauf aufzubauen geht wohl. Die Podeste sind nur für Schiebleiter gedacht. Geschrieben von Manuel S. Es gibt aber auch andere, doch recht kreativ anmutende Methoden der FEuerwehr das anleitern zu ermöglichen: Kreativ zu lösen: Abweichungsantrag, da nachweislich die Errichtung der Feuerwehrzufahrt und der Feuerwehrfahrzeugaufstellfläche wirtschaftlich nicht zu vertreten ist,kann verschiedene Gründe haben, Untergrund zu aufwendig zu befestigen, Tiefgarage drunter ,usw. Das Wartepodest war früher zulässig, da man den Dämmerungs-und Tageseinbrüchen nicht noch Vorschub leisten wollte, mittlerweile werden die Notleitern bis auf Erdgleiche geführt und sind gegen unbefugten Aufstieg gesichert. Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 709482 | |||
Datum | 08.01.2012 19:07 | 16728 x gelesen | |||
du weisst das manchmal erst was ............. Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 709484 | |||
Datum | 08.01.2012 19:09 | 16677 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n P.Tach, Post! Nein damals war ich in Ramersdorf, auch nicht viel anders Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 709486 | |||
Datum | 08.01.2012 19:16 | 16923 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Klaus S. da nachweislich die Errichtung der Feuerwehrzufahrt und der Feuerwehrfahrzeugaufstellfläche wirtschaftlich nicht zu vertreten ist,kann verschiedene Gründe haben, Untergrund zu aufwendig zu befestigen Wobei das unter Umständen auch ganz schön teuer werden kann. Diese DL mußte als Ersatz für vergessene FW-Zufahrten angeschafft werden, wohlgemerkt vom Bauträger, nicht von der Stadt. Gruß Andi | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 709487 | |||
Datum | 08.01.2012 19:20 | 16730 x gelesen | |||
Yep , das kann ich dir bestätigen, aber ich will heut noch paar Stunden ruhen bevor ich wieder in Dienst gehe ,das würde dann nix werden :-) Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben | 709505 | |||
Datum | 08.01.2012 20:21 | 16652 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus S.Die Podeste sind nur für Schiebleiter gedacht. Wie sieht das denn in der Praxis aus? Oder wurden die Podeste noch nie benutzt? Gruß Knut Damit Google nicht mehr bemüht werden muss: XING | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 709506 | |||
Datum | 08.01.2012 20:27 | 16679 x gelesen | |||
Das ist scheinbar in Leipzig, hier beu uns gibt( gab es) die Podeste an der Hauswand als Wartepodest und die Steckleiter wurde normal aufgestellt zum Wartepodest. Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 709512 | |||
Datum | 08.01.2012 20:38 | 16724 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Klaus S. Das ist scheinbar in Leipzig Richtig, Leipzig, Sebastian-Bach-Straße MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 709521 | |||
Datum | 08.01.2012 21:43 | 16705 x gelesen | |||
Servus, das war eines der ersten Dinge, die wir am Kommandantenlehrgang lernten. Ja keine DL vom Bauträger aufs Auge drücken lassen. Im ersten Moment ist ja eine DL was schönes, aber die Folgekosten und die Ersatzbeschaffung, die ja dann von der Gemeinde getragen werden müssen, sind ja nicht ohne. Uns wurde gesagt, wir sollten auf die BGM einwirken, dass der 2. Rettungsweg bei Neubauten so ausgelegt werden soll, dass keine DL benötigt wird. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben | 709522 | |||
Datum | 08.01.2012 21:47 | 16551 x gelesen | |||
Hallo klaus, die Wartepodeste sind mir ein Begriff, aber wenn die Leipziger Podeste wirklich für die Schiebeleiter gedacht sind, würde mich die Handhabung interessieren. Hier soll ja wohl vom Podest angeleitert werden? Gruß Knut Damit Google nicht mehr bemüht werden muss: XING | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 709523 | |||
Datum | 08.01.2012 21:50 | 16587 x gelesen | |||
Ja, ich denke das ab dem Podest die 8m brüstungshöhe erreicht werden, was anderes kann ich mir auch nicht vorstellen. Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 709552 | |||
Datum | 09.01.2012 07:50 | 16729 x gelesen | |||
Schön, wenn das in Bayern schon immer so war (War es?). In NRW war diese Leiter mal zulässiger 2. RW. Und deshalb wird es sie solange geben müssen, bis das letzte unter diesem Baurecht genehmigte Gebäude abgerissen oder umgebaut ist. Für Düsseldorf heißt das: Bis zum St.-Nimmerleinstag. Wieviele Beschaffer bei den NRW-Feuerwehren das wissen UND beachten, möchte ich vmtl. gar nicht wissen. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 709553 | |||
Datum | 09.01.2012 07:55 | 16585 x gelesen | |||
Tja und ihr sagt bei uns gehen die Uhren anders ?:-) Aber an bayerischer Kompetenz ,soll es ja in deinem Bekanntenkreis nicht mangeln :-) Geschrieben von Andreas B. Wieviele Beschaffer bei den NRW-Feuerwehren das wissen UND beachten, möchte ich vmtl. gar nicht wissen. Ich kenne einige ,sogar persönlich Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 709575 | |||
Datum | 09.01.2012 11:39 | 16598 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel S.[2] Das LF 8 bzw. seine Nachfolgefahrzeuge war normativ NIE für städtische Bebauung vorgesehen, wo man die dreiteilige Schiebleiter ggf. brauchen könnte... Bei den Fahrzeugen, wo die dreiteilige Schiebleiter normativ vorgesehen war, gabs bis zur Öffnung der "Zusatzbeladung" fürs LF 8/6 in einzelnen Bundesländern und dann normativ für alle bis zur ersten Überarbeitung der LF 16/12 zum HLF 20/16 IMMER auch ein Sprungrettungsgerät. Ich hatte einen Thread angefangen, der Beispiele sammelte warum das auch heute m.E. taktisch mehr als sinnvoll ist. (Über die gewichts- und größenmäßigen Folgen fürs LF 8/6 folgende haben wir schon mehrfach diskutiert.) Das hat nichts mit "forumskonformität" zu tun, das sind schlicht fachliche Fakten. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 709619 | |||
Datum | 09.01.2012 17:49 | 16336 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Manuel S. In RLP wurden zur Zeit relativ häufig LF8/6 mit dreiteiliger Schiebleiter beschafft, und auch eingesetzt! Da kenne ich auch einige Fzge. Aber mal eine rechtliche Frage: Wenn die dreiteilige Schiebleiter kein Rettungsgerät nach LBauO ist (für RLP § 15), was ist dann mit Bestands-Gebäuden mit einer Rettungshöhe von deutlich mehr als 8 m. In dem Ort den ich meine, hat die FW ein LF 8/6 mit Schiebleiter, damit dürfte auch jedes Gebäude anleiterbar sein. Wenn diese jedoch kein Rettungsgerät ist - ist dann der Träger der FW in der Pflicht, eine DLK zu beschaffen ? (in RLP zur Menschenrettung bei B 2 eine DLK 12/9 innerhalb von 8 Min.). MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 709621 | |||
Datum | 09.01.2012 18:04 | 16214 x gelesen | |||
Hallo Anton, Geschrieben von Anton K. Ja keine DL vom Bauträger aufs Auge drücken lassen. Im ersten Moment ist ja eine DL was schönes, aber die Folgekosten und die Ersatzbeschaffung, die ja dann von der Gemeinde getragen werden müssen, sind ja nicht ohne. Uns wurde gesagt, wir sollten auf die BGM einwirken, dass der 2. Rettungsweg bei Neubauten so ausgelegt werden soll, dass keine DL benötigt wird. Das hast du jetzt glaub mißverstanden. Die DL mußte vom Bauträger angeschafft werden weil schlichtweg vergessen wurde die dementsprechenden Anfahrtsmöglichkeiten für "normale" DLK's (die RV natürlich hat) zu bauen. Ein nachträgliches Anlegen dieser Wege wäre teurer gekommen als die Beschaffung der Allrad-DL. Gruß Andi | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 709623 | |||
Datum | 09.01.2012 18:09 | 16074 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Andreas R. Die DL mußte vom Bauträger angeschafft werden weil schlichtweg vergessen wurde die dementsprechenden Anfahrtsmöglichkeiten für "normale" DLK's (die RV natürlich hat) zu bauen. Ein nachträgliches Anlegen dieser Wege wäre teurer gekommen als die Beschaffung der Allrad-DL. ich hoffe das dann auch festgelegt wurde wer für die Ersatzbeschaffung aufkommt wenn die Allrad-DL dann mal in die Jahre gekommen ist ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 709624 | |||
Datum | 09.01.2012 18:12 | 16178 x gelesen | |||
Also ich kenn Ba-Wü Gemeinden(Meine Heimatgemeinde z.B.), da musste bei Erstellung von hohen Häusern über der 23m Grenze die Gemeinde die DL beschaffen. Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 709625 | |||
Datum | 09.01.2012 18:23 | 16085 x gelesen | |||
hallo, Ich kenne ein Objekt bei dem die Hauseigentümergemeinschaft einen dreiteilige Schiebleiter anschaffen und beim Objekt lagern muss. Die örtliche Feuerwehrabteilung hat kein Fahrzeug mit einer dreiteiligen Schiebleiter. wie sich das inzwischen mit der jährlichen Prüfung der Leiter verhält kann ich jetzt nicht sagen ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 709628 | |||
Datum | 09.01.2012 18:30 | 16146 x gelesen | |||
Ja schon, das ist eben das "normale Risiko" der Gemeinde das dementsprechende Häuser gebaut werden wenn die Bauordnung und der Bebauungsplan dies zulassen. Und die 23-12 war/ist ja in RV auch vorhanden. Nur wäre DIE eben nicht an die Häuser rangekommen. Gruß Andi | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 709629 | |||
Datum | 09.01.2012 18:40 | 16087 x gelesen | |||
so, jetzt hab ich es auch begriffen :-) Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar. Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 709634 | |||
Datum | 09.01.2012 19:05 | 16199 x gelesen | |||
Servus, ich glaube, wir haben uns schon verstanden.;-) Mir geht´s darum, wer die Ersatzbeschaffung der DL bezahlt? Ich denke doch, diese und auch die Unterhaltungskosten bleiben bei der Gemeinde. Der Bauträger zahlt erstmals die DL und ist aus dem "Schneider", spart sich einen Haufen Geld und die "Gelackmeierten" sind die auf der Gemeinde. Da hat´s aber dann evtl. auch mit der Bauüberwachng seitens der Gemeinde nicht so ganz hingehaut, oder? Ich kenne das etwas anders. Da wurden dann von seiten der Gemeinden (ja, mehrere) die Hausverwaltungen aufgefordert, Feuerwehrzufahrtenim Nachhinein zu erstellen. Das gab für uns dann schöne Aufträge.;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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