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Thema | '894 Euro, weil der Rauchmelder piepte' | 66 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Kay 8S., Seester / Schleswig-Holstein | 702235 | |||
Datum | 12.11.2011 20:50 | 33844 x gelesen | |||
N'Abend zusammen, gerade gefunden: s:hz-Artikel "840 Euro, weil der Rauchmelder piepte" Seit Anfang diesen Jahres ist das Vorhandensein von Rauchmeldern ja gesetzlich auch in Alt-/Bestandsbauten in Schleswig-Holstein vorgeschrieben. Über den Sinn von Rauchmeldern besteht hier im Forum ja vermutlich kein Zweifel. Die Kehrseite sind dann die wie im oben verlinkten Artikel vorkommenden Fehlalarme... Wie soll man damit nun umgehen? Auf der einen Seite verständlich, dass die Kommunen (gerade die größeren Kommunen, die regelmäßig zu solchen Fehlalarmen rausfahren) die Fehlerquote durch Gebühren eindämmen wollen - regelmäßige Überprüfung der Batterien und Reinigen des Gehäuses von innen werden ja leider oftmals vernachlässigt. Die Kehrseite: Anders als bei automatischen Brandmeldeanlagen muss man davon ausgehen, dass der Nachbar aus Angst vor eventuell entstehenden Kosten nicht oder zu spät den Notruf wählt - bis es dann irgendwann mal kein Fehlalarm war. Viele Grüße Kay Sätze, wie "Wenn es nach mir ginge, bräuchten wir diesen Rauchmelder gar nicht. Jetzt werden wir dafür bestraft, dass unser Vermieter ihn vorschriftsmäßig angebracht hat." machen da schon nachdenklich... | |||||
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Autor | Klau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o) | 702236 | |||
Datum | 12.11.2011 21:02 | 28440 x gelesen | |||
Guten abend Forum. *ketzerische Gedanken einschalte* Interessant ist für mich auch der Gedanke, daß es sich um eine Freiwillige Feuerwehr handelt. Das bedeutet für mich: Passiert es an einem Tag, an dem lediglich ein LF mit 1/8 oder ein TLF 1/5 und eine DL 1/2 ausrückt, wird die ganze Sache also erheblich günstiger. Mhm. Dann schließe ich doch lieber vorher einen Vertrag ab, in dem bestimmt wird, wer und was kommt, wenn jemand wegen meines Rauchmelders anruft... :oP Diese Mieter hatten einfach das Pech, daß da 4 Fahrzeuge (ob das überhaupt sinnvoll ist, sei mal dahingestellt) sowie 20 Mann aufliefen (auch nur bedingt nachvollziehbar; hier kommt mir der Gedanke, ob denn da so viele hinmüssen, um den AGT-Ausgleichsfaktor herzustellen, weil Freiwillige Feuerwehr...) *ketzererische Gedanken wieder abschalte* und lieber ins Bett gehe und morgen überlege, ob ich im Zweifel zwangsweise angebrachte Rauchmelder ihrer Batterie beraube... Liebe Grüße Klaus | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 702238 | |||
Datum | 12.11.2011 21:07 | 27428 x gelesen | |||
Genau dieses Szenario wurde hier im Forum expizit ausgeschlossen. | |||||
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Autor | Klau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o) | 702239 | |||
Datum | 12.11.2011 21:11 | 27287 x gelesen | |||
...das haben bestimmt auch welche geglaubt *g* Liebe Grüße Klaus | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 702240 | |||
Datum | 12.11.2011 21:20 | 27281 x gelesen | |||
... und irgendwie glaube ich das immer noch. Der Bericht liest sich für mich so, als wolle man in der Frage grundsätzliche Rechtssicherheit herstellen, hat dafür aber den Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Klau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o) | 702241 | |||
Datum | 12.11.2011 21:25 | 26935 x gelesen | |||
Genau, erstmal durch alle Instanzen klagen (lassen, weil dann muß der Bürger ja erstmal Angst haben, auf allen Gerichtskosten sitzen zu bleiben, also Hoffnung der Behörde, daß sich der Bürger überlegt, doch zu zahlen - und brav still zu sein), damit die Rechtssicherheit auch in jedem Bundesland gilt, und dann muß das ganze noch durch Europagerichte... omg... Liebe Grüße Klaus | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 702257 | |||
Datum | 13.11.2011 00:25 | 26821 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Eigentlich gehts andersrum. nö Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 702258 | |||
Datum | 13.11.2011 10:18 | 27291 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Klaus D. daß da 4 Fahrzeuge (ob das überhaupt sinnvoll ist, sei mal dahingestellt) => 1 Löschzug ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 702267 | |||
Datum | 13.11.2011 11:46 | 27185 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Klaus D. 4 Fahrzeuge (ob das überhaupt sinnvoll ist, sei mal dahingestellt) Eigentlich dürfte es in Fachkreisen absolut keine Diskussion darüber geben, dass für eine Feuermeldung in einem (Wohn-) Gebäude der Kräfteansatz "1 Löschzug" angemessen ist. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Heik8o E8., Helgoland / S-H | 702272 | |||
Datum | 13.11.2011 12:29 | 26123 x gelesen | |||
Moin Moin, ist denn ein Rauchmelder eine Brandmeldeanlage? Eine Brandmeldeanlage ist doch eine durch eine Behörde geforderte Anlage in Gebäuden, von denen eine erhöte Brandgefahr ausgeht etc. Sie wird doch meistens in der Baugenehmigung gefordert. Wenn ich das Brandschutzgesetz Schleswig Holstein richtig lese, darf eine Brandmeldeanlage nicht fehlerhaft auslösen, und muß regelmäßig gewartet und gepflegt werden. Wenn sie es aber doch tut und Fehlerhaft auslöst, ist es ein Kostenpflichtiger Einsatz. Davon gaben wir hier bis zu 20 Stück im Jahr. Der Einsatz kostet nach der Gebührenordnung der Gemeinde 500,00 . Der Betreiber wird sich nach erhalt sicherlich um eine Ordnungsgemäße Wartung kümmern, um erneute Gebühren zu vermeiden. Für einen Fehlerhaften Rauchmelder wird bei uns keine Gebühr erhoben, weil es sich eben nicht um eine Brandmeldeanlage handelt. Und es gibt ja auch denn Begriff der Anscheins gefahr, wenn also der Nachbar wie im Beschriebenen Fall ein Piepsen hört, und darauf hin die Feuerwehr anruft, ist es nicht anderes als wenn mann Feuerschein, produziert duche eine DVD mit Kaminfeuer im Fernseher zu sehen ist. Auch hier handelt doch der Bürger richtig, in dem er den Anschein hat, es handelt sich um ein Schadensfeuer. Ich jedenfalls ahbe noch nicht mit bekommen, das durch Flammen, die auf einem fernseher zu erahnen sind ( geschlossene Gardienen) ein Gebührenbescheid ins Haus kam weil die Feuerwehr gekommen ist. Schönen Tag Heiko Es wurde alles gesagt, nur nicht von jedem | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 702273 | |||
Datum | 13.11.2011 12:29 | 26981 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Eigentlich dürfte es in Fachkreisen absolut keine Diskussion darüber geben, dass für eine Feuermeldung in einem (Wohn-) Gebäude der Kräfteansatz "1 Löschzug" angemessen ist. Auch wenn ich nur im THW bin möchte ich mir dennoch einen Kommentar erlauben: Es gibt Züge, die bestehen aus drei Gruppen je 9 Leute plus Führungseinheit und es gibt Züge, die tragen zwar die Bezeichnung "Zug", bestehen haber aus zwei Einsatzfahrzeugen und insgesamt neun Leuten. Ich habe mir beispielsweise erklären lassen, dass die BF der Nachbargemeinde mit solch einem Zug (Züglein?) zunächst einmal ausrückt. Liegen die Unterschiede jetzt an den "örtlichen Verhältnissen", oder gibt es vielleicht doch einen Spielraum, den man diskutieren kann? [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 702274 | |||
Datum | 13.11.2011 12:40 | 25846 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe S.Es gibt Züge, die bestehen aus drei Gruppen je 9 Leute plus Führungseinheit und es gibt Züge, die tragen zwar die Bezeichnung "Zug", bestehen haber aus zwei Einsatzfahrzeugen und insgesamt neun Leuten. Ein Löschzug nach FwDV hat eine Regelstärke von 22 FA, siehe dazu auch FwDV 3. Grüße Jens | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 702275 | |||
Datum | 13.11.2011 12:42 | 26607 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe S.gibt es vielleicht doch einen Spielraum, den man diskutieren kann? Eigentlich gibt es den Spielraum nicht. Feuer im Gebäude --> hier insbesondere Wohnhaus --> Min. 1 Lz. da von Menschenleben in Gefahr auszugehen ist. Auslösung einer BMA z.B. in einem Gewerbetrieb: Hier kann auch ein kleinerer Kräfteansatz gelten, da in einem normalen Betrieb davon auszugehen ist, das alle Ma. den Arbeitsplatz zügig verlassen können und nicht (wie in Wohngebäuden auch tagsüber manchmal) schlafen. Durch die frühzeitige Erkennung eines Schadenfeuers bei einer echten BMA ist bei zügigem Eintreffen auch mit einem Brand kleinerem Umfangs zu rechnen. Nichts desto trotz muss so etwas natürlich immer vor Ort geregelt werden. Eine FF mit ha. Wache/BF kann zügiger eingreifen als eine reine FF, somit kann der Kräfteansatz hier evtl. kleiner ausfallen. Ebenso weil hier eine größere Planungssicherheit herrscht. Wird aber nur (wie in dem Fall mit dem ausgelösten Rm.) eine FF alarmiert, so ist es vernünftig diesen Kräfteansatz zu nehmen. Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 702277 | |||
Datum | 13.11.2011 12:50 | 26342 x gelesen | |||
Mahlzeit, Geschrieben von Uwe S. es gibt Züge, die tragen zwar die Bezeichnung "Zug", bestehen haber aus zwei Einsatzfahrzeugen und insgesamt neun Leuten. Damit kann man so ziemlich genau ein Rohr im Innenangriff einsetzen und noch die Wasserversorgung aufbauen. Wenn man aufgrund der Einsatzmeldung davon ausgehen darf, dass vor Ort nicht mehr notwendig ist: warum nicht. Wenn aufgrund der Meldung zu befürchten ist, dass vielleicht parallel noch eine Menschenrettung oder der Einsatz des Hubrettungsfahrzeuges erforderlich ist, wird sicherlich mit einem größeren Kräfteansatz gearbeitet. Geschrieben von Uwe S. oder gibt es vielleicht doch einen Spielraum, den man diskutieren kann? Ich sag es mal ganz vorsichtig so: Der im Zeitungsartikel genannte Kräfteansatz kann IMNSHO nicht als "zu viel" bezeichnet werden. Das schließt aber nicht aus, dass der von dir genannte Kräfteansatz vielleicht noch "genug" ist. IIRC wurde auch schon (im Zusammenhang mit Gebührenforderungen) gerichtlich anerkannt, dass die jeweilige Gemeinde da durchaus einen gewissen Spielraum hat. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 702278 | |||
Datum | 13.11.2011 12:50 | 26580 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Henning K. Eigentlich dürfte es in Fachkreisen absolut keine Diskussion darüber geben, dass für eine Feuermeldung... Ein Rauchmelder (oder auch gewöhnliche BMA je nach Art der Sensorik) ist doch kein Feuermelder?! Er meldet eine physikalische Abnormalität (die manchmal nicht mal Abnormal ist) und keinen Dreck mehr! Obs ein Schadensfeuer ist entscheidet noch immer der GMV und der steckt in den kleinen Teilchen nun noch nicht ganz drinn (obwohl man manchmal denken könnte, das ...) mkg hwk | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 702279 | |||
Datum | 13.11.2011 12:53 | 26113 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Hanswerner K. Ein Rauchmelder (oder auch gewöhnliche BMA je nach Art der Sensorik) ist doch kein Feuermelder?! und der Anruf auf der 112 ist auch keine Feuermeldung sondern einfach nur ein NF-Signal. so what? verwundert, Henning | |||||
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Autor | Heik8o E8., Helgoland / S-H | 702282 | |||
Datum | 13.11.2011 13:10 | 26188 x gelesen | |||
null Ich hab nochmal Onkel Google befragt, und wir sehen, das die Fehlerhafte Auslösung einer Brandmeldeanlage Kostenpflichtig sein kann. Also stellt sich weiterhin die frage, ist ein Rauchwarnmelder eine Brandmeldeanlage oder nicht? Ich glaube nicht. Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) Vom 10. Februar 1996 § 29 Kosten (1) Der Einsatz der öffentlichen Feuerwehren ist unbeschadet des Absatzes 2 für die Geschädigten unentgeltlich bei 1.Bränden, 2.der Befreiung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen, 3.der Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse verursacht werden. (2) Für andere Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehren einschließlich der Feuersicherheitswache kann der Träger der Feuerwehr gebühren oder privatrechtliche Entgelte erheben. Dabei können Pauschalbeträge festgesetzt werden. Das Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein gilt entsprechend. Das Gleiche gilt für Einsätze in den zusätzlichen Einsatzbereichen nach § 21 Absatz 4 und zu Zwecken nach Absatz 1 im Falle 1.vorsätzlicher Verursachung von Gefahr oder Schaden, 2.vorsätzlicher grundloser Alarmierung der Feuerwehr, 3.eines Fehlalarms einer Brandmeldeanlage, 4.einer bestehenden Gefährdungshaftpflicht, 5.einer gegenwärtigen Gefahr, die durch den Betrieb eines Kraft-, Luft- Schienen- oder Wasserfahrzeuges entstanden ist und 6.von Aufwendungen für Sonderlöschmittel bei Bränden in Gewerbe- und Industriebetrieben. (3) Für Einsätze und Leistungen nach Absatz 2 können als Auslagen erhoben werden: 1.Ausgaben für verbrauchbare Stoffe, die unmittelbar zur Gefahrenabwehr verwendet worden sind, 2.Entschädigungen nach den §§ 33 und 34 sowie 3.die Abgeltung eigener Aufwendungen in Höhe von 6 % des Betrages nach den Nummern 1 und 2, höchstens jedoch 100,00 Euro. (4) Gebühren und Entgelte für Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehren anderer Träger im Rahmen der gemeindeübergreifenden Hilfe nach § 21 Abs. 1 bis 3 werden durch den Träger der öffentlichen Feuerwehren des Einsatzortes geltend gemacht. Vereinnahmte Beträge für diese Einsätze und Leistungen sind anteilig an die anderen Träger abzuführen. Gerichtliche und außergerichtliche Kosten sind anteilig zwischen allen Trägern aufzuteilen. § 21 Abs. 3 Satz 2 bleibt unberührt. (5) Die Kreise und kreisfreien Städte können von den Verfügungsberechtigten Kostenersatz für die Durchführung der Brandverhütungsschau verlangen. (6) Von der Erhebung von Gebühren und Entgelten oder von Kostenersatz kann ganz oder teilweise abgesehen werden, soweit die Erhebung von Gebühren und Entgelten oder der Kostenersatz nach Lage des Einzelfalles eine unbillige Härte wäre oder der Verzicht aufgrund gemeindlichen Interesses gerechtfertigt ist. Es wurde alles gesagt, nur nicht von jedem | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 702283 | |||
Datum | 13.11.2011 13:11 | 25704 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Der Bericht liest sich für mich so, als wolle man in der Frage grundsätzliche Rechtssicherheit herstellen, hat dafür aber den dümmsten fragwürdigsten Weg gewählt. Erstmal Kostenbescheide schicken, dann Rechtmäßigkeit prüfen. Eigentlich gehts andersrum. Naja, ist doch ganz einfach: Der Ersteller des Kostenbescheides überprüft durch Rechtsgutachten die Rechtmäsigkeit und kommt zu dem Schluss: "Ja, ist rechtmäßig" und verschickt die Kostenbescheide. Der Schuldner zweifelt an der rechtmäßigkeit des Bescheides, legt Widerspruch ein. Die Gemeinde weißt den Widerspruch zurück. Der Schuldner klagt gegen den Kostenbescheid. Der Ablauf ohne vorherige Überprüfung der Gemeinde mittels in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten ist für die Gemeinde genau der gleiche. Nur, dass sie "Schritt 1" an Zeit und Honorar gespart hat. Von daher klingt das, aus Sicht der Gemeinde, rational sinnvoll. Gut finden muss ich das aber dennoch nicht. Keine Frage... | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 702284 | |||
Datum | 13.11.2011 13:12 | 25918 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Heiko E. Also stellt sich weiterhin die frage, ist ein Rauchwarnmelder eine Brandmeldeanlage oder nicht? Für mich ganz klar nicht. Aber ich fürchte, das wird (ggf. für jedes Bundesland einzeln) noch gerichtlich geklärt werden müssen. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen/ Fw. Herten / NRW | 702297 | |||
Datum | 13.11.2011 13:46 | 25812 x gelesen | |||
Geschrieben von Heiko E.Also stellt sich weiterhin die frage, ist ein Rauchwarnmelder eine Brandmeldeanlage oder nicht? Sicherlich werden diese Frage auch wieder die Gerichte klären dürfen, aber berücksichtigt man das, was bei Feuerwehren landauf - landab als BMA beschrieben wird, bzw. das, was an den LFS èn im Unterricht als "einer BMA zugehörige Bauteile" vermittelt wird, kann ein Rauchmelder allein keine BMA sein. Ebenso wird Die hier Ich bin ein Link sehen es auch so, das zu einer BMA etwas mehr gehört als nur ein piepsender Melder. Ebenso fordern die Aufschaltbedingungen der Leitstelle Nord für BMA ebenfalls ein paar technische Dinge mehr, als nur einen piepsenden Rauchmelder um eine BMA anzuerkennen............ Aber was solls, die einen (Feuerwehr) machen jahrelang Werbung dafür, das in privaten Haushalten Rauchmelder installiert werden - die anderen (Verwaltung?) arbeiten mal eben kurz gegen all diese Bemühungen...... Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 702300 | |||
Datum | 13.11.2011 13:50 | 25971 x gelesen | |||
Geschrieben von Heiko E.ist denn ein Rauchmelder eine Brandmeldeanlage? Nein. Und das ist m.E. der Knackpunkt. Ich kenne auch eine größere BF, die regelmäßig zu solchen Einsätzen raushupt. Klar, gibt schöne Einsatzzahlen. Aber der Sinn? Für mich ist das nicht mal eine Feuermeldung, sondern eine Lärmbelästigung. Zuständig: Polizei. Erst wenn weitere Anzeichen hinzu kommen (Rauchgeruch, Feuerschein) ist das Signal eines Heimrauchwarnmelders das außen wahrgenommen wird eine qualifizierte Feuermeldung. Geschrieben von Heiko E. Für einen Fehlerhaften Rauchmelder wird bei uns keine Gebühr erhoben, weil es sich eben nicht um eine Brandmeldeanlage handelt. m.E. auch richtig, da eben nicht durch die Gebührenpflicht für BMA abgedeckt. Wie gesagt. Ich halte schon die reine Zuständigkeitsfrage i.S. der Feuerwehr für Zweifelhaft. Geschrieben von Heiko E. Und es gibt ja auch denn Begriff der Anscheins gefahr, wenn also der Nachbar wie im Beschriebenen Fall ein Piepsen hört, und darauf hin die Feuerwehr anruft, ist es nicht anderes als wenn mann Feuerschein, produziert duche eine DVD mit Kaminfeuer im Fernseher zu sehen ist. Der Vergleich war auch der erste, der mir in den Sinn kam. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 702304 | |||
Datum | 13.11.2011 14:08 | 25808 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Henning K. und der Anruf auf der 112 ist auch keine Feuermeldung sondern einfach nur ein NF-Signal. Wenn das Deine Auslegung ist? Bei mir ist auch ein nicht Feuerwehrbesessener trotzdem ein Großhirnbesitzer (manchmal auch der Bessere ;-)) Und so einer ist befragbar und nicht nur ein Labersch oder gar lediglich NF-Signal. Man wird sicher, wenn heutige BMA nicht mehr genug Gewinn abwerfen, Melder schaffen die nach der Auslösung auch Bilder senden können und so eine differenziertere Bewertung erlauben. Aber noch ist das "Zwangssponsoring" der Kommunen einträglich genug. mkg hwk | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 702305 | |||
Datum | 13.11.2011 14:10 | 26333 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian F. m.E. auch richtig, da eben nicht durch die Gebührenpflicht für BMA abgedeckt. Wie gesagt. Ich halte schon die reine Zuständigkeitsfrage i.S. der Feuerwehr für Zweifelhaft.nun, Deine Argumentation ist auch eine Möglichkeit, das Ganze zu sehen, aber wie lange braucht denn "auf dem platten Land" die Polizei, bis die mal vor Ort ist? Und dann? Ok, in Zeiten 2-3-fach-Verglasung könnte man argumentieren, man hört das Ding eh nur, wenn Fenster gekippt - und wenn kein Rauch, dann kein Feuer (nun, nicht wirklich schlüssig), geht also nicht, zumal das Ding ja munter weiterjodelt - also was macht die Polizei dann vor Ort? Prüft, ob Lärmbelästigung, versucht, irgendwie einen Verantwortlichen der Wohnung zu bekommen (nicht immer so ganz einfach) bzw. sich einen Zugang zur Wohnung zu verschaffen (mmh, Schlüsseldienst oder ? tja, wer kann denn noch Türen öffnen?) oder geht von einer möglichen Gefahr aus (sprich, nimmt an, es brennt) und ruft doch die Feuerwehr - ok, sind wir wieder beim Thema. Was mich aber irgendwie verwundert, warum bekommt denn der Mieter die Rechnung? Wenn dies wirklich eine BMA sein sollte , dann ist doch der Vermieter der Betreiber oder irre ich mich da? Also müsste sich der Vermieter mit den Gebühren rumärgern oder? Was mich noch verwundert, ist die hohe Quote "1mal im Monat" ein Rauchmelderfehlalarm - das erscheint mir recht hoch oder gibt es dazu im Forum Erfahrungswerte? Ich selbst kann mich nicht an Fehlauslösungen meiner Rauchmelder und der meiner Eltern erinnern, die haben nur dann losgelegt, wenns mal "neblig" war (sprich, Essensdampf [aus Anfangszeiten, das Problem ist gelöst] oder eine leichte Rauchschwade vom nachbarlichem Grillfeuer [kommt im Saarland hin und wieder halt vor] und hier in der Umgebung sind mir so spontan nicht so wirklich viele Heimrauchmelderfehlalarme bekannt. Leider sind wir mal wieder an einem Punkt, an dem die Problematik der Vorbeugung mit einer "Sturheit" der Kommune kollidiert [oder dem Versuch, Geld in die Kassen zu bekommen, koste es , was es wolle - wäre wohl auch nicht die erste Gebührensatzung/ Gebührenbescheid, die vor Gericht zerpflückt wird], eigentlich schade, da könnte man sich die ganze Kampagne "Pro Rauchmelder" echt sparen, so erreicht man keine Akzeptanz (und auch keine Motivation, den Notruf zu wählen, sprich wenn ich anrufen, könnte ich meinem Nachbarn ne schöne Rechnung verursachen, nö, dann warte ich bis es wirklich brennt und stelle in der Zwischenzeit mal das Radio lauter....), so denn, bin mal gespannt, wie sich das Thema weiterentwickelt, viele Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Heik8o E8., Helgoland / S-H | 702316 | |||
Datum | 13.11.2011 15:10 | 26003 x gelesen | |||
So Leute, ich bin jetzt wieder zu Hause, und hab das Brandschutzgesetz S-H mit Kommentar vor mir liegen. Kommentar zu §29 Seite 26 letzter Absatz und Seite 27 erster und zweiter Absatz sagen: "Selbstständige Geräte (Brandmelder), die Haushaltsrauchalarm auslösen, sind nach Nr.3.13 der Norm DIN EN 54-1 ausschließlich für die Brandalarmierung im Wohnungsbereich vorgesehen und daher kein Bestandteil (Brandmelder) von Brandmeldesystemen. Nr.1.7 der Norm enthält keine besonderen technischen Anforderungen. Nach § 49 Abs.4 LBO müssen Rauchmelder, hier Rauchwarnmelder genannt, in Schlafräumen,Kinderzimmern und Fluren von Wohnungen, über die rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird ( s.Erl 3 zu § 24). Diese Geräte sind nach §29 Abs.2 Nr 3 BrSchG nicht als Brandmeldeanlage anzusehen, auch wenn mehrere Melder innerhalb einer Wohneinheit zusammengeschlossen werden. Diese Geräte sollen primär die Wohnungsinhaber innerhalb der Wohnung vor einem Brand warnen und diese zu einer Meldung an die Feuerwehreinsatzleitstelle nach § 24 BrSchG veranlassen......." Also ich denke, und behaupte mit Nichtwissen, das sich der Gebührenbescheid nicht rechtlich durchsetzen lässt. Da hat sich wohl jemand zu weit aus dem Fenster gelehnt? Mal sehen.... Heiko Es wurde alles gesagt, nur nicht von jedem | |||||
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Autor | Klau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o) | 702320 | |||
Datum | 13.11.2011 15:19 | 25610 x gelesen | |||
Vielen Dank, Heiko. Das ist doch mal eine klare Aussage. Super. Dann schauen wir mal, was daraus noch wird. :o) Liebe Grüße Klaus | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Hamburg / Hamburg | 702327 | |||
Datum | 13.11.2011 16:08 | 25960 x gelesen | |||
Moin, meines Erachtens fällt ein Rauchwarnmelder nicht unter den Begriff Brandmeldeanlage. Gab es mal als Aufsatz in der brandschutz 10/2008 Seite 798 ff, "Vorgehen bei vermutlichen Fehlalarmen durch Rauchwarnmelder". Viele Grüße Sven | |||||
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Autor | Kars8ten8 H.8, Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 702337 | |||
Datum | 13.11.2011 17:31 | 25495 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von ---Heiko Ederleh--- Da hat sich wohl jemand zu weit aus dem Fenster gelehnt? Das denke ich auch.Außerdem vermisse ich hier ehrlich gesagt auch ein nötiges Fingerspitzengefühl seitens der Stadtverwaltung. Muss man hier gleich alle Fahrzeuge und Einsatzkräfte in Rechnung stellen,obwohl kein Einsatz der FW erforderlich war?Wenn es unbedingt einen Gebührenbescheid geben muss,hätte es auch gereicht,wenn man z.B. nur ein LF mit Besatzung berechnet hätte.Damit wären die Kosten schon immens nach unten gewandert. Solch eine Vorgehensweise ist in meiner alten Gemeinde praktiziert worden und man ist damit sehr gut gefahren. Wie im Zeitungsartikel geschrieben,daß es durch die Rauchmelder zu einer Mehrbelastung von einem Einsatz kommt,halte ich noch für vertretbar. Man sollte froh sein über die Rauchmelder,denn sie haben schon so manch eine Katastrophe verhindert.Und durch solche Gebührenbescheide werden die Leute nur abgeschreckt,sich Rauchmelder zu zulegen. Mfg Karsten Ich vertrete hier ausschließlich nur meine private Meinung.Respekt ist eine Tugend die leider immer mehr verkommt!! | |||||
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Autor | Dani8el 8W., Iserlohn / NRW | 702338 | |||
Datum | 13.11.2011 17:36 | 25504 x gelesen | |||
Hallo, mal eine ketzerische Frage, über welche Strafen reden wir eigentlich, wenn KEIN Funktionstüchtiger Rauchmelder verbaut ist? Gruß Daniel | |||||
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Autor | Kars8ten8 H.8, Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 702341 | |||
Datum | 13.11.2011 17:46 | 25577 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von ---Daniel Wachtmann--- mal eine ketzerische Frage, über welche Strafen reden wir eigentlich, wenn KEIN Funktionstüchtiger Rauchmelder verbaut ist? Das wird man erst dann wissen,wenn es zu einem Schadenfall gekommen ist und wo nachweislich kein Rauchmelder installiert war. Aber es geht auch keiner von Amtswegen herum und kontrolliert,ob in jeder WE in den vorgeschriebenen Räumen Rauchmelder installiert sind. Also eine noch sehr wackeliges und undurchsichtiges Konstrukt. Mfg Karsten Ich vertrete hier ausschließlich nur meine private Meinung.Respekt ist eine Tugend die leider immer mehr verkommt!! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 702363 | |||
Datum | 13.11.2011 19:18 | 25483 x gelesen | |||
Geschrieben von Paul B.Deine Argumentation ist auch eine Möglichkeit, das Ganze zu sehen, aber wie lange braucht denn "auf dem platten Land" die Polizei, bis die mal vor Ort ist? Und dann? Egal. Erste Regel im Verwaltungsrecht: Prüfe sachliche und örtliche Zuständigkeit. Geschrieben von Paul B. Ok, in Zeiten 2-3-fach-Verglasung könnte man argumentieren, man hört das Ding eh nur, wenn Fenster gekippt - und wenn kein Rauch, dann kein Feuer (nun, nicht wirklich schlüssig), geht also nicht, zumal das Ding ja munter weiterjodelt - also was macht die Polizei dann vor Ort? Prüft, ob Lärmbelästigung, versucht, irgendwie einen Verantwortlichen der Wohnung zu bekommen (nicht immer so ganz einfach) bzw. sich einen Zugang zur Wohnung zu verschaffen (mmh, Schlüsseldienst oder ? tja, wer kann denn noch Türen öffnen?) oder geht von einer möglichen Gefahr aus (sprich, nimmt an, es brennt) und ruft doch die Feuerwehr - ok, sind wir wieder beim Thema. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Hamburg / Hamburg | 702371 | |||
Datum | 13.11.2011 19:38 | 25388 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Für mich ist das nicht mal eine Feuermeldung, sondern eine Lärmbelästigung. Zuständig: Polizei. Hmm ... das heißt Du würdest einem Leitstellendisponenten empfehlen, den anrufenden Nachbarn an die Polizei zu verweisen und keine Einsatzkräfte rauszuschicken? Das wäre mir definitiv zu riskant! Gruß Sven | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 702377 | |||
Datum | 13.11.2011 19:50 | 25400 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven T.Hmm ... das heißt Du würdest einem Leitstellendisponenten empfehlen, den anrufenden Nachbarn an die Polizei zu verweisen und keine Einsatzkräfte rauszuschicken? Warum nicht? Kein Rauchgeruch, kein Feuerschein. Ist es überhaupt ein HRWM? Oder die Mikrowelle die fertig ist? Oder der Trockner der "bin fertig" meldet (meiner hupt da wie ein HRMW). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Heik8o E8., Helgoland / S-H | 702380 | |||
Datum | 13.11.2011 19:56 | 25179 x gelesen | |||
Moin, für mich braucht es kein Fingerspitzengefühl, sondern die klare Ansage, das kein Gebührenbescheid erstellt wird. Es handelt sich um den Anschein (Anscheinsgefahr), das ein Schadensfeuer sein kann, und der Nachbar hat sein Pflicht erfüllt. Für mich gibt es hier nichts zu berechnen, nicht mal darüber nachzudenken. Wir hatten hier mal den Fall, das ein Tiefkühler einen technischendefekt hatte, und auf Grund, das die Tempertur nicht mehr gehalten werden konnte, fing das Ding an zu Piepen, zwar nicht so Laut und intensiv wie ein Rauchmelder, aber das wusste der Nachbar ja nicht als er aus dem Haus das piepen hörte. Wir also hin und Kühltruhe ausgeschaltet. Und nun? Gebührenbescheid? Weil der Nachbar in guten Glauben meinte der Rauchmelder hat ausgelöst? Ich denke solche Einsätze fallen unter normalen Einsatzgeschehen, und müssen, ergo dürfen in S-H nicht berechnet werden. Schönen Abend Heiko Es wurde alles gesagt, nur nicht von jedem | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 702381 | |||
Datum | 13.11.2011 19:56 | 25423 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Warum nicht? Ja, die schöne, einfache Forumswelt :-) "hier piept ein Rauchmelder in der nachbarwohnung!" "In welcher adresse?" "..." "Können Sie im Treppenraum Rauch sehen oder riecht es verbrannt? Sehen Sie eventuell Feuer?" "..." "Wie lange piept es schon?" "..." Ja, so könnte man durchaus auch zwischen "bestätigtes kritisches Feuer in kritischem Wohngebäude mit kritisch Gefährdeten Personen" und "Gucken0+4" unterscheiden. Wäre zumindest mal etwas differenzierter als "mind. ein Zug" und "Polizei fährt bei Gelegenheit nachschauen". Aber letztendlich ist das nix für beide Seiten. Also unterscheiden wir weiterhin nur zwischen "Mind. ein Zug" und "Polizei fährt bei gelegenheit nachschauen". | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 702388 | |||
Datum | 13.11.2011 20:15 | 25234 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Manuel S. "hier piept ein Rauchmelder in der nachbarwohnung!" ILS: --> Na dann rufen Sie noch mal an, wenn Rauch durchs Treppenhaus zieht, dann kommen wir auch ganz schnell. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Hamburg / Hamburg | 702390 | |||
Datum | 13.11.2011 20:26 | 25196 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Warum nicht? Weil wenn es doch brennt zunächst mal sehr schlechte Presse: Feuerwehr propagiert "Rauchmelder" und schickt dann keine Hilfe! Wenn es noch schlechter läuft und es dort doch brennt und ein Personenschaden entsteht: Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Disponenten bzw. desjenigen, der die Weisung erteilt hat so zu verfahren. Gruß Sven | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 702394 | |||
Datum | 13.11.2011 20:37 | 24668 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel W.über welche Strafen reden wir eigentlich, wenn KEIN Funktionstüchtiger Rauchmelder verbaut ist? vom Gesetzgeber: keine Ahnung vom Leben: die zu erwartende Höchststrafe ist der Tod von Bewohnern Grüße Jens | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 702415 | |||
Datum | 13.11.2011 21:34 | 25131 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.ILS: --> Na dann rufen Sie noch mal an, wenn Rauch durchs Treppenhaus zieht, dann kommen wir auch ganz schnell. Bei "Piept, aber ich rieche weder Fueer nch Rauch" wäre mir persönlich eine Staffel der Fw "schnell" doch lieber als die Pol wegen Ruhestörung, die ja i.d.R. auch nur Vertretungsweise zuständig ist, für den Fall dass es doch brennt. Aber nunja... Ich werde gespannt beobachten, was die Forumsmeinung zu dem Thema wird und bis dahin weiter so verfahren, wie bisher. | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 702417 | |||
Datum | 13.11.2011 21:44 | 25266 x gelesen | |||
Hallo Manuel, Geschrieben von Manuel S. Bei "Piept, aber ich rieche weder Fueer nch Rauch" wäre mir persönlich eine Staffel der Fw "schnell" doch lieber als die Pol wegen Ruhestörung, die ja i.d.R. auch nur Vertretungsweise zuständig ist, für den Fall dass es doch brennt. Mir auch! Wir können doch nicht ständig auf die Rauchmelder hinweisen und wenn die piepen, dann kommen wir erst, wenn gesichert ein Brand vorliegt. Ich fahre lieber fünf mal umsonst als ein mal zu spät. Zur Kostenpflicht: In RLP lösen diese Einsätze keine Kostenpflicht aus, da hier nur Fehlalarme durch BMA kostenpflichtig sind. Und Rauchmelder sind nun mal keine BMA. Das werden die Gerichte aber sicher auch noch klären, hoffentlich zugunsten der Bürger. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 702427 | |||
Datum | 13.11.2011 22:02 | 25587 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.Wir können doch nicht ständig auf die Rauchmelder hinweisen und wenn die piepen, dann kommen wir erst, wenn gesichert ein Brand vorliegt. Im übrigen ist die Meinung "wenn der Rauchmelder piept, sind eh schon alle draußen" auch nicht immer korrekt. (Bei angebrannten Essen mit PA auch schon den Wohnungsinhaber mit PA auf der Couch liegend geweckt) Geschrieben von Thomas K. Zur Kostenpflicht: Ist nach Gesetzeslage ja augenscheinlich in S-H grundsätzlich auch so. Das wird wohl endgültig erst in einigen Jahren in Leipzig entschieden werden... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 702431 | |||
Datum | 13.11.2011 22:06 | 25613 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Manuel S. Im übrigen ist die Meinung "wenn der Rauchmelder piept, sind eh schon alle draußen" auch nicht immer korrekt. Kann ich bestätigen. Hatten wir auch schon mal. Wobei damals das Wecken bei dem Herrn nicht gut angekommen ist. Er wurde dann etwas renitent. Der Angriffstrupp konnte sich aber seiner Haut erfolgreich wehren ;-) MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Olaf8 T.8, Dortmund / NRW | 702433 | |||
Datum | 13.11.2011 22:09 | 25521 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.Wir können doch nicht ständig auf die Rauchmelder hinweisen und wenn die piepen, dann kommen wir erst, wenn gesichert ein Brand vorliegt. Vernünftige Einstellung! @Manuel: Sag mir Bescheid, wenn in Dortmund solche Einsätze berechnet werden. Gelegentlich piept bei mir auch mal ein Rauchmelder ohne erkennbaren Grund. Da ich nicht immer zu Hause bin, würde ich auch dankend auf einen Melder verzichten. :-( Meine HP: OT112.de Neu: jetzt auch mit Newsfeed. | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 702434 | |||
Datum | 13.11.2011 22:10 | 25471 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M. Wobei damals das Wecken bei dem Herrn nicht gut angekommen ist. Er wurde dann etwas renitent. Na, das kann ich verstehen. Stell Dir mal vor, der träumt auf der Couch von Weltraummonstern und kommen da zwei "AGT-Monster". Ich wüsste da sicher auch nicht sofort darauf zu reagieren. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 702436 | |||
Datum | 13.11.2011 22:12 | 25482 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Thomas K. Na, das kann ich verstehen. nö - wenn dann hat der höchsten rosa Elephanten gesehen ;-) Diesen "Kunden" mussten wir innerhalb kurzer Zeit 2x wg. angebrannten Essen "besuchen" ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 702439 | |||
Datum | 13.11.2011 22:24 | 25794 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Der Angriffstrupp konnte sich aber seiner Haut erfolgreich wehren ;-) Und ich sag noch: "Nie ohne Wasser am Rohr in den Verrauchten[1] Bereich" :-) [1] Weil wir hier im Forum sind: Also entsprechend dicht verraucht | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 702441 | |||
Datum | 13.11.2011 23:20 | 25600 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel S.Ja, die schöne, einfache Forumswelt :-) Forumswelt wohl weniger, eher die einfache Welt eines einzelnen Herrn, der sich seine Welt so erdenkt, wie sie ihm gefällt. In besagtem Fall kann man schön phantasieren, wenn man nicht selbst am Disponententisch sitzt, an dem jedes Wort und jede Handlung dokumentiert wird. Jeder Disponent kennt die Situation, wo man hofft, dass die eigene Einschätzung mit der Realität übereinstimmt und man nicht am Ende Post vom Staatsanwalt bekommt. Ein piepsender Rauchmelder läßt wenig Ermessensspielraum bezüglich der erforderlichen Maßnahmen. Was da gepiepst hat, und warum, läßt sich am Telefon sicherlich nicht mit der erforderlichen Sicherheit klären, und deshalb wird jemand geschickt, der da nachguckt. Und da die wenigsten AAOs das Stichwort "vermutlich nix, aber ich trau mich nicht, niemanden zu schicken" kennen, wird man wohl für einen Zimmerbrand alarmieren... Zum Thema Geruch im Treppenhaus als Entscheidungskriterium: Durch dicht schließende Wohnungstüren läßt sich nicht nur wochenlang Verwesungsgeruch zurück halten, auch Brandgeruch dringt da u.U.nicht durch...Was also hilft es, wenn es nicht verbrannt riecht, wenn der Melder piepst... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 702467 | |||
Datum | 14.11.2011 11:46 | 24987 x gelesen | |||
Ich denke gerade darüber nach, den Melder abzuschalten wenn keiner zu Hause ist. Alternativ, die Billigmelder des Eigentümers wieder für horrendes Geld aufhängen lassen und die eventuelle Kostennote direkt von der Miete abzuziehen. Alles, sobald in Köln die erste Rechnung geschickt wird.... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Recklinghausen / NRW | 702508 | |||
Datum | 14.11.2011 16:06 | 25023 x gelesen | |||
Na ja also bestraft werden die schon, denn mal eben 894 aus dem Ärmel schütteln fällt nicht gerade jedem leicht. Was tut den Menschen und jeden denn am meisten weh, wenn es ans Geld geht oder nicht? Da macht man einen schönen Ausflug und bekommt kurz darauf so eine Rechnung. Da wäre glaube ich jeder angefressen und erst einmal sauer. Also muss ich doch als Nutzer eines Rauchmelders, diesen auch jedes Mal abschalten wenn ich das Haus verlasse und nur dann einschalten wenn ich zu hause bin. Um der Gefahr aus dem Weg zu gehen, dass auch wenn ich mal nur eben einkaufen bin der Rauchmelder losgeht und der Nachbar die Feuerwehr ruft. Außerdem möchte ich einem Großteil der Bevölkerung unterstellen das die wenn es piept gar nicht wissen was piept sondern dies einfach vermuten. Es könnte auch der Wecker sein, der falsch eingestellt ist und und und Also ich möchte fast sagen, die Angst des Bürgers unnötig Kosten zu verursachen steigt. | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 702524 | |||
Datum | 14.11.2011 17:50 | 24855 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian S.Es könnte auch der Wecker sein, der falsch eingestellt ist und und und aber auch nicht alles was piept ist der Wecker.... ;-) Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 702541 | |||
Datum | 14.11.2011 20:09 | 24885 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Thomas K. Zur Kostenpflicht: Na schauen wir mal. Irgendwann werden mit steigenden Ausstattungsgrad die "Fehlalarme" zunehmen und zumindest die Frage der Lohnkostenrückerstattung einige Kämmerer aufschrecken. Und wo ist die "Gleichbehandlung" wenn (teure) BMA kostenpflichtig, der Billigrauchmelder aber nicht? mkg hwk | |||||
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Autor | Olaf8 T.8, Dortmund / NRW | 702546 | |||
Datum | 14.11.2011 20:36 | 24695 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.Ich denke gerade darüber nach, den Melder abzuschalten wenn keiner zu Hause ist. Meine Melder hängen unter der Decke, Altbau, 3,03 Meter Deckenhöhe. Da könnte fast diese Drehleiter drin stehen, die hat die gleiche Bauhöhe. Da kletter ich nicht jedes Mal hin, bevor ich das Haus verlasse. Gibt es eigentlich Melder, die man z.B. über eine Zeitschaltuhr so steuern kann, daß sie nur nachts aktiv sind? Meine HP: OT112.de Neu: jetzt auch mit Newsfeed. | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 702581 | |||
Datum | 15.11.2011 09:05 | 24788 x gelesen | |||
Hallo, die BMA alarmiert z.B. automatisch, die RM brauchen jemanden, der anruft. Ist dann beim Fehlalarm der RM-"Halter" oder der Anrufer kostenpflichtig ? Der der Anrufer löst den Fehlalarm aus, der RM piepst ja nur lustig vor sich her. Wollen wir, dass Bewohner durchs ganze Haus rennen und den piepsenden RM suchen, dabei alle Türen öffnen... ? Das wäre die logische Folge einer Kostenpflicht, jeder versucht dann, die Gefahr eines Fehlalarmes so gering wie möglich zu halten uns sieht erst mal nach, verliert dabei wichtige Zeit und verursacht evtl. auch noch einen FlashOver, zumindest aber eine schnelle Brandausbreitung. Ansonsten gebe ich Dir natürlich völlig Recht, die Zahl der Fehlalarme wird mit steigender RM-Dichte zunehmen. Aber, wir wollen doch, dass möglichst in allen Wohnungen RM installiert sind. Lasst uns dann jetzt als Feuerwehr zu diesem frühen Zeitpunkt, wo alles noch fließend ist, klar Position beziehen: Wir sind für RM - und wir sind gegen eine Kostenpflicht für Fehlalarme, die durch diese RM verursacht werden. MfG, Thomas PS: Das wäre auch ein super Betätigungsfeld für unsere Verbände, da ja die Politik mit ins Boot geholt werden muss. Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 702589 | |||
Datum | 15.11.2011 10:01 | 24581 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas K.PS: Das wäre auch ein super Betätigungsfeld für unsere Verbände, da ja die Politik mit ins Boot geholt werden muss. Nö, die Politik hat ja schon gesprochen. Wenn ich die ganzen Zitate oben richtig deute ist der Bescheid eindeutig Rechtswiedrig. | |||||
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Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 702654 | |||
Datum | 15.11.2011 18:24 | 24641 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Christian Fischer--- Frag mal größere BFen wie die das Thema abarbeiten. Wie gsagt. Ich kenne mindestens eine große BF, die beschickt das mit einem "Zug". Das sorgt dann für ganz ordentliche Zahlen und ist m.E. nicht im Sinne des Erfinders. Mindestens eine BF? Ich kenne kaum eine Feuerwehr in der Umgebung, die nicht entsprechend reagiert. Mal eine neugierige Frage: Wird das anderswo tatsächlich so gemacht, dass zu einem privaten Rauchmelder regelmäßig nur die Polizei hingeschickt wird? Das wäre ja dann genau der von Teilen der (Forums-)Fachwelt kritisierte fahrt-mal-gucken-Einsatz, nur das bei einem Feuer in einer Wohnung eine Streifenwagenbesatzung noch weniger machen kann, als immerhin eine LF-Besatzung. Zu Deiner vorherigen Aussage, ein piepender Rauchmelder sei erstmal eine Lärmbelästigung, für die die Polizei zuständig wäre: Wozu ist ein Rauchmelder da? Auf was soll er aufmerksam machen? Deine Aussage trifft sicher auf die Erdgeschosswohnung, bei der ich von außen in alle Zimmer gucken kann und nichts sehe, zu. Aber für alles andere, wo ein Feuer nicht auszuschließen ist, ist die Feuerwehr meiner Meinung auch zum Kontrollieren da. Auch wenn ich die BMA aus im Thread genannten Gründen ebenfalls in kostenrechtlicher Hinsicht nicht mit einem Rauchmelder gleichsetzen will, fahren wir zu einer BMA doch auch meistens - evtl. in abgespeckter Besetzung - hin, wenn wir keine weiteren Hinweise haben oder sogar jemand telefonisch schon einen Fehlalarm meldet. Mit Deiner Argumentation wäre auch der akustische Überfall-Alarm an einer Bank tagsüber zunächst nichts für die Polizei, weil es sich ja erstmal nur eine Lärmbelästigung handelt und die Ordnungsbehörde erreichbar ist... Gruß Kevin | |||||
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Autor | Klau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o) | 702681 | |||
Datum | 15.11.2011 19:40 | 24660 x gelesen | |||
Guten abend, Forum. Geschrieben von Kevin M. Das wäre ja dann genau der von Teilen der (Forums-)Fachwelt kritisierte fahrt-mal-gucken-Einsatz, nur das bei einem Feuer in einer Wohnung eine Streifenwagenbesatzung noch weniger machen kann, als immerhin eine LF-Besatzung.Natürlich ist das Entsenden von Polizei quatsch. Allerdings muß die Frage erlaubt sein, weshalb ein Riesenaufgebot losfährt, wenn möglicherweise für solche Fälle eine Gruppe ausreichend wäre, von mir aus auch bestehend aus einem (T)LF und einer DL (oder vergleichbar). Geschrieben von Kevin M. Ich kenne kaum eine Feuerwehr in der Umgebung, die nicht entsprechend reagiert.Natürlich hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus - man stelle sich mal vor, die Feuerwehr der Stadt A rückt mit unglaublichen 5 Fahrzeugen und 23, 24, 25 Mann aus und Stadt B direktemang erledigt sowas mittels eines LF mit 9 Mann. Das geht gar nicht. Wobei man durchaus einen Rettungswagen einer adäquaten Hilfsorga mitfahren lassen könnte. Muß ja nicht die Feuerwehr tun. Wären 11 MA... und ob die Hilfsorga eine Rechnung schreibt, muß die FW ja nicht interessieren. ;o) Außerdem stellt man als FW-Männla keine FwDV in Frage! Das Recht hat man einfach nicht! Wieso ich auf eine Gruppe komme? Weil man damit unglaublich viel machen kann - falls die Gruppe komplett einsatzfähig ist. Das sieht man am besten an Werkfeuerwehren, welche in vielen Fällen zunächst mit 1/8 (hb) ausrücken, und dann im Schadensfall erst nachalarmieren - und auf die öffentliche Feuerwehr warten müssen. Bis dahin haben sie kraft Gesetz (an dessen Schaffung doch auch Fachstellen beteiligt sind, oder) den Auftrag, Menschenrettung zu betreiben und einen Löschangriff zu forcieren. Man mag es kaum glauben - aber es klappt - und interessanterweise verläßt sich die öffentliche Hand sogar darauf! Geschrieben von Kevin M. evtl. in abgespeckter Besetzung - hin, wenn wir keine weiteren Hinweise haben oder sogar jemand telefonisch schon einen Fehlalarm meldet.Siehste, so meine ich es auch. :o) Geschrieben von Kevin M. Mit Deiner Argumentation wäre auch der akustische Überfall-Alarm an einer Bank tagsüber zunächst nichts für die Polizei, weil es sich ja erstmal nur eine Lärmbelästigung handelt und die Ordnungsbehörde erreichbar ist...Das ist mal wieder einer der Fälle, bei denen ich mich nach dem Zusammenhang frage - das eine ist eine wllkürliche Alarmauslösung, welche vom Fachpersonal kontrolliert wird, das andere ist eine...ja, unklare Sache, die ebenfalls von einer Fachabteilung kontrolliert wird. Löst eine Einbruchs-MA auch in einer großen Firma aus, tut die Firma wie auch der Privatmann gut daran, zuerst einen privaten Wachdienst hinzusenden. Auch die Polizei schreibt durchaus Rechnungen... nur mit einem Unterschied: Soweit mir bekannt, zwingt sie keinem Gebäudebesitzer eine GMA auf. Und das würde die Polizei dann wieder von der Feuerwehr unterscheiden. ;o) Mir drängt sich bei solchen Diskussionen immer wieder der Verdacht auf, daß es lediglich um eine Daseinsberechtigung geht. So, meine ketzerischen quergedanklichen Gedanken wieder abschalte. Habt einen schönen Abend. :o) Liebe Grüße Klaus | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 702698 | |||
Datum | 15.11.2011 20:58 | 24416 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Klaus D. Allerdings muß die Frage erlaubt sein, weshalb ein Riesenaufgebot losfährt, wenn möglicherweise für solche Fälle eine Gruppe ausreichend wäre, von mir aus auch bestehend aus einem (T)LF und einer DL (oder vergleichbar). ... weil (in HE) der Verordnungsgeber (= Land) regelt (Runderlass "Einsatzstichwörter"): Meldebild: - F 2: Brand -- Wohnungsbrand (...) oder Rauchentwicklung: 2 Gruppen (...) 3 Atemschutztrupps bzw. - F BMA -- Meldung einer Brandmeldeanlage: 2 Gruppen (...) 3 Atemschutztrupps F "mal schauen" gibts da nicht und bei "F1" (1 Gruppe) steht definitiv nichts was nur annäherrnd mit einem Brand in einem Wohngebäude in Zusammenhang zu bringen ist Geschrieben von Klaus D. Soweit mir bekannt, zwingt sie keinem Gebäudebesitzer eine GMA auf. Und das würde die Polizei dann wieder von der Feuerwehr unterscheiden. ;o) ... die wenigsten BMA haben als Grundlage das jeweilige Brandschutzgesetz sondern die jeweilige Bauordnung (als "Kompensationsmaßnahme" -> wenn der Bauherr anders (mit höheren Sicherheitsstandards) bauen würde , bräuchte er auch vielfach keine BMA). Die Forderung ist somit formal (und in den Landkreisen auch faktisch) nicht "von der Feuerwehr". Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 702706 | |||
Datum | 15.11.2011 22:02 | 24788 x gelesen | |||
Geschrieben von Kevin M.Wozu ist ein Rauchmelder da? Auf was soll er aufmerksam machen? Der Heimrauchwarnmelder soll einzig und alleine Personen die sich in der verrauchten Wohnung befinden aufmerksam machen/ aufwecken und ihnen eine (selbst durchgeführte) Flucht ermöglichen. Der Heimrauchwarnmelder dient nicht dazu, Sachwerte zu erhalten, Versicherungsschäden zu minimieren, Unterbrechungen in Betrieben zu verhindern, Abweichungen von den standardisierten Maßnahmen des VB zu ermöglichen, bei Sonderbauten die davon ausgehende besondere Gefahren zu kompensieren,... Und seine Aufgabe erfüllt er, wenn jemand in der Wohnung ist. Wenn niemand in der Wohnung ist, dann ist es zwar schön dass er piepst, aber nicht zwingend notwendig. Geschrieben von Kevin M. Aber für alles andere, wo ein Feuer nicht auszuschließen ist, ist die Feuerwehr meiner Meinung auch zum Kontrollieren da. Wenn ich ins Feuerwehrgesetz schaue - nein. Das wäre nur dann der Fall, wenn der Heimrauchwarnmelder die Aufgabe hätte, hinreichend qualifiziert einen Brand nach außen zu melden - wie eine BMA. Der Knackpunkt bei der Betrachtung ist eben, ob man dem Heimrauchwarnmelder den Anschein einer Brandmeldung zubilligt oder nicht. Und ich tue dies eben nicht. Denn auch wenn in meiner Wohnung der Heimrauchwarnmelder auslöst renne ich nicht blind raus, sondern schaue zuerst nach, ob es denn irgend wo raucht (das ist dann auch ein weiterer Unterschied zu einer BMA mit Räumungsalarm dabei). Damit wir uns nicht falsch verstehen. Meine Wehr war eine der ersten die bundesweit bei der Kampagne "Rauchmelder retten Leben" mitgemacht hat. Und das sehr erfolgreich. Dennoch weiß ich um die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der Heimrauchwarnmelder. Geschrieben von Kevin M. Mit Deiner Argumentation wäre auch der akustische Überfall-Alarm an einer Bank tagsüber zunächst nichts für die Polizei, weil es sich ja erstmal nur eine Lärmbelästigung handelt und die Ordnungsbehörde erreichbar ist... Die Banken die ich kenne haben nichts lauten bei Alarm. Sondern nur was Stilles das gezielt bei der Polizei aufläuft. Wie die BMA bei der Feuerwehr. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 702712 | |||
Datum | 15.11.2011 22:43 | 24552 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Der Heimrauchwarnmelder soll einzig und alleine Personen die sich in der verrauchten Wohnung befinden aufmerksam machen/ aufwecken und ihnen eine (selbst durchgeführte) Flucht ermöglichen. Im Hinblick auf die Brandtoten unterschreibe ich das. Geschrieben von Christian F. Der Heimrauchwarnmelder dient nicht dazu, Sachwerte zu erhalten, Versicherungsschäden zu minimieren Allerdings sind das doch positive wenngleich auch zufällige Nebeneffekte der frühzeitigen Branderkennung durch den Rauchmelder. Wenn denn jemand anwesend ist. Geschrieben von Christian F. Und seine Aufgabe erfüllt er, wenn jemand in der Wohnung ist. Wenn niemand in der Wohnung ist, dann ist es zwar schön dass er piepst, aber nicht zwingend notwendig. bei der Argumentation müßte man sämtliche Rauchmelder so konzipieren, daß sie bestimmungsgemäß nur dann auslösen, wenn auch jemand zu Hause ist. Das ist Quatsch. Warum soll ein Rauchmelder nicht auch auslösen, wenn niemand da ist?! Problem ist dann nur: wer soll drauf aufmerksam werden?! Mal nebenbei: war es nicht auch in Schwerinsdorf (der Einsatz mit der Photovoltaik-Anlage und dem deswegen angeblichen Totalverlust des Gebäudes, wir wissen ja daß das nicht so war..) so, daß Nachbarn Stunden vor dem eigentlichen Einsatz ein Piepen wahrgenommen haben, es aber nicht zuordnen konnten...?! Mir war so... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Ralf8 E.8, Frielendorf / Hessen | 702713 | |||
Datum | 15.11.2011 22:48 | 24316 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian F.Wenn niemand in der Wohnung ist, dann ist es zwar schön dass er piepst, aber nicht zwingend notwendig. Und die Nachbarn im Mehrfamilienhaus warten dann brav, bis die eigenen RWM piepsen... Grüße aus Nordhessen Ralf PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung! "Gerade, weil wir in einem Boot sitzen, sollten wir froh sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen." (Ernst Ferstl) | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 702716 | |||
Datum | 15.11.2011 23:08 | 24477 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars T.war es nicht auch in Schwerinsdorf (der Einsatz mit der Photovoltaik-Anlage und dem deswegen angeblichen Totalverlust des Gebäudes, wir wissen ja daß das nicht so war..) so, daß Nachbarn Stunden vor dem eigentlichen Einsatz ein Piepen wahrgenommen haben, es aber nicht zuordnen konnten...?! Mir war so... ...und siehe da, meine Erinnerung hat mich nicht in die Irre geführt. Wie hier (pdf, 2,2MB) zu lesen ist, wurde von den Nachbarn ein Piepen wahrgenommen. Allerdings vermutete man den Wäschetrockner als Auslöser des Piepens... Jetzt könnte man hinterher natürlich fragen bzw. schreiben: "Totalverlust eines Gebäudes weil der Rauchmelder wie der Wäschetrockner klang?!". Vielleicht wäre der Totalverlust bei richtigem Erkennen des ausgelösten Rauchmelders und einem damit verbundenen frühzeitigen Erkennen des Brandes vermeidbar gewesen. Vielleicht, hätte, wäre, wenn... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 702718 | |||
Datum | 15.11.2011 23:15 | 24494 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Christian Fischer--- Die Banken die ich kenne haben nichts lauten bei Alarm. Sondern nur was Stilles das gezielt bei der Polizei aufläuft. Wie die BMA bei der Feuerwehr. Hast recht, Beispiel war schlecht konstruiert. Ersetze Überfall durch Einbruch, ggf. auch bei einem Privathaus. Oder durch die Alarmanlage eines PKW. Ist es dann gesetzliche Aufgabe der Polizei? Je nach Bundesland vielleicht nicht, da greift mein Beispiel der Ordnungsbehörde. Nach den Buchstaben der Gesetze magst Du auch bei Rauchmeldern recht haben. Aber genauso wie es mir realitätsfern vorkommen würde, wenn Alarmauslösungen als Ruhestörungen angesehen und an die Ordnungsbehörden mit entsprechender Reaktionszeit weitergegeben würden, fände ich es absolut widersinnig, wenn jemand auf den Alarm eines Gerätes, das durch Früherkennung von Bränden Leben retten soll, hin Hilfe holen will und die Feuerwehr nicht kommen würde. Das wollte ich damit ausdrücken. Das die Einsatzzahlen durch Fehlalarme hochgehen und ehrenamtliche FA belasten, ist dann leider so. Das merken wir in unserer FW auch. Aber das merken wir auch durch verstärkte Aufschaltungen von BMA in den letzten Jahren. Und ich persönlich fahre lieber einmal zu oft als einmal zu wenig los. Allerdings finde ich die Belastung von einem Einsatz pro Monat mehr in einer Stadt wie Schleswig nicht relevant. Um mein Polizeibeispiel mal in näheren Kontaxt zum Thread zu bringen: Mancherorts schreibt die Polizei auch bei Einbruchmeldeanlagen keine Rechnungen mehr, _auch_, um die Leute nicht von der Benachrichtigung der Polizei abzuhalten. | |||||
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Autor | Olaf8 L.8, Preetz / S-H | 703483 | |||
Datum | 22.11.2011 07:07 | 24188 x gelesen | |||
Laut Print-Ausgabe der Kieler Nachichten vom 22.11. zieht die Stadt Schleswig aufgrund der masiven Kritik von Feuerwehren, Hauseigentümerverband und letztlich auch vom Innenminister die erteilten Bescheide zurück. Gruß Olaf | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 703624 | |||
Datum | 22.11.2011 20:27 | 23935 x gelesen | |||
Geschrieben von Olaf L.Laut Print-Ausgabe der Kieler Nachichten vom 22.11. zieht die Stadt Schleswig aufgrund der masiven Kritik von Feuerwehren, Hauseigentümerverband und letztlich auch vom Innenminister die erteilten Bescheide zurück.Aufgrund geklärter Rechtslage wäre irgendwie eine schönere Begründung. Damit die nächste Verwaltung nicht auch noch auf die Idee kommt. Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Heik8o E8., Helgoland / S-H | 703632 | |||
Datum | 22.11.2011 20:42 | 24005 x gelesen | |||
Hi, na da bin ich ja beruhigt, das ich das Brandscutzgsetz rchtig gelesen habe. Hätte die entsprechende Behörde auch tun sollen, dann hätte sie sich eine Menge Hohn Spott und Ärger erspart. Aber wer nicht hören will........ Es wurde alles gesagt, nur nicht von jedem | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 705074 | |||
Datum | 02.12.2011 20:46 | 23704 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Dietmar R. Ein piepsender Rauchmelder läßt wenig Ermessensspielraum bezüglich der erforderlichen Maßnahmen. Was da gepiepst hat, und warum, läßt sich am Telefon sicherlich nicht mit der erforderlichen Sicherheit klären, und deshalb wird jemand geschickt, der da nachguckt. Und da die wenigsten AAOs das Stichwort "vermutlich nix, aber ich trau mich nicht, niemanden zu schicken" kennen, wird man wohl für einen Zimmerbrand alarmieren... Und schon hat sich wieder gezeigt das dies nicht die schlechteste Idee vom Disponenten ist: Feuerwehr Gerlingen Gruß Andi | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 786167 | |||
Datum | 05.04.2014 16:13 | 16723 x gelesen | |||
Guten Tag Siehe auch: -> MM: Landgericht weist Klage gegen Feuerwehr ab - " Fehlalarm: Kein Ersatz bei Schaden " " Wenn die Feuerwehr durch einen Rauchmelder alarmiert wird, muss sie von der "schlimmstmöglichen Situation" ausgehen und ist verpflichtet, sich Zugang zu einem Gebäude zu verschaffen. Diese Meinung vertreten die Richter der 1. Zivilkammer des Heidelberger Landgerichts, die jetzt eine Schadenersatzklage gegen die Feuerwehr abgewiesen haben. Wie Pressesprecher Philipp Zinkgräf mitteilt, wollte ein Ehepaar aus Eppelheim 1600 Euro Schadenersatz, weil die Feuerwehr bei einem Einsatz nach dem Fehlalarm eines Rauchmelders einen Rollladen und eine Tür beschädigt hatte. Tatsächlich hatte das akustische Signal der Anlage im Haus des Paares die Brandschützer auf den Plan gerufen. Da die Eheleute aber im Urlaub waren, mussten sich die Retter gewaltsam Zutritt zu dem Anwesen verschaffen. "Die Wehrleute schoben den Laden hoch, schlugen ein Fenster ein und gelangten so ins Haus, wo sie eine verschlossene Kellertür aufstemmten", berichtet Zinkgräf. Die Kläger hielten diese Vorgehensweise für übertrieben, weil man weder Rauch noch Flammen gesehen habe und es ihrer Meinung nach einfachere Wege gegeben hätte, um ins Haus zu gelangen. Die Richter waren anderer Meinung: "Tatsächlich war es zwar nur ein Fehlalarm, doch aufgrund des Warnsignals musste die Feuerwehr von einer realen Gefahr ausgehen und hatte die Pflicht, in das Haus einzudringen", so der Sprecher. " Landgericht Heidelberg Az: 10 98/13 Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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