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Thema | Konturmakierung | 22 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Denn8ie 8K., Sudwalde / Niedersachsen | 691292 | |||
Datum | 05.08.2011 11:26 | 18569 x gelesen | |||
Moin Moin, kurze Frage meine Ortswehr bekommt zum Ende diesen Jahres ein neues TLF. Bei der Bauvorbesprechung Anfang diesen Jahres hat uns der Aufbauer gesagt das im Moment noch an den Richtlinien für Konturmakierung ,etc gearbeitet wird und Stand damals noch nicht klar ist was erlaubt ist bzw was nicht. Darum bekommen wir unser Fahrzeug jetzt ohne Konturmakierung und wollten selber kleben bzw kleben lassen. nun hab ich heute hier gelesen "Autokiste Bei den Lkw bestand die Pflicht zur Konturmarkierung für neue Typzulassungen bereits seit 2007. Sie wird zum 2011er-Stichtag dann entsprechend der europäischen Richtlinie 2007/35/EG ("Angleichung der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge an den technischen Fortschritt") für alle Lkw-Neuzulassungen verbindlich. wobei auf Wiki steht : Besser sichtbar gemacht werden LKWs ab dem kommenden Jahr mit selbstklebenden reflektierenden Folien. Die so genannten Konturmarkierungen sind seit Jahren in Deutschland erlaubt und sollen ab Juli 2011 entsprechend der europäischen Richtlinie 2007/35/EG (Angleichung der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge an den technischen Fortschritt) für neue Typen von Nutzfahrzeugen über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht und für neue Anhänger ab 3,5 Tonnen vorgeschrieben werden. Für den Bereich der EU soll die Folie ab Oktober 2011 verbindlich sein. Wie beim Tagfahrlicht gilt die Pflicht nur für Neufahrzeuge, eine Vorschrift zur Nachrüstung ist weder bei der Konturmarkierung noch beim Tagfahrlicht vorgesehen. Was heißt das den jetzt genau bekommen wir unser Fahrzeug dann ohne Makierung nicht zugelassen oder aber gilt das nur für neue Typen von LKW die z.B. MB zulassen will ?? Danke Gruß Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder und nicht die meiner Wehr oder sonst wem. | |||||
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Autor | Eric8 E.8, Püttlingen / Saarland | 691293 | |||
Datum | 05.08.2011 11:32 | 15294 x gelesen | |||
Vielleicht hilft dir auch DASDAS hier weiter. | |||||
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Autor | Denn8ie 8K., Sudwalde / Niedersachsen | 691299 | |||
Datum | 05.08.2011 12:05 | 15078 x gelesen | |||
Hmm, Danke! Geschrieben von ---Design112--- Zulassung Konturmarkierung Pflicht für neue Fahrzeuge Soweit Ok aber zum 01.07.2011 gab es da scheinbar eine Änderung ? Weiß jemand evtl. mehr ? Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder und nicht die meiner Wehr oder sonst wem. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 691305 | |||
Datum | 05.08.2011 12:41 | 15503 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennie KemkerWas heißt das den jetzt genau bekommen wir unser Fahrzeug dann ohne Makierung nicht zugelassen m.E. ja, weils für Neuzulassungen gilt, vgl. http://www.pms-folienwelt.de/page1.php m.W. gilt DIN 14502-3 auch... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jose8f N8., Lebach / Saarland | 691306 | |||
Datum | 05.08.2011 12:47 | 14775 x gelesen | |||
Hallo, Feuerwehrfahrzeuge sind von dieser Reglung ausgenommen, frag mal bei deiner Zulassungsstelle nach. Gruß aus dem Saarland | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 691307 | |||
Datum | 05.08.2011 12:59 | 14881 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von ---Design112--- Zulassung Konturmarkierung Pflicht für neue Fahrzeuge Feuerwehrfahrzeuge mit Typgenehmigung gibt es (nahezu) nicht. Die haben alle eine Einzelgenehmigung (zumindestens die großen), AFAIK gilt das sogar für die echten "Serien", wie z.B. die KatS-Fahrzeuge (die nach neuem Recht dann ggf. als Kleinserie gelten o.ä.). Viel spannender als die Frage der rechtlichen Notwendigkeit (taktisch ist die eigentlich kaum zu bestreiten) ist die Frage, ob man die Markierung überhaupt ECE-gerecht ausführen kann bzw. will (und was genau die ECE erlaubt bzw. vorschreibt, z.B. bezüglich der Farbe rot...). Gruß, Henning | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 691309 | |||
Datum | 05.08.2011 13:45 | 14659 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef NeisesHallo, So pauschal gillt das nicht, ich habe gerade das Problem mit unseren MTW und OV PKW in Baden Württemberg gibt es nur für die Polizei Gunnar | |||||
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Autor | Denn8ie 8K., Sudwalde / Niedersachsen | 691311 | |||
Datum | 05.08.2011 14:14 | 14698 x gelesen | |||
Danke!Werde ich mal so weiter geben. Müsste dann aber nicht eigentlich der Aufbauer das Fahrzeug kostenlos mit Makierung liefern? Muss sein Fahrzeug ja Zulassen können oder ? Gruß Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder und nicht die meiner Wehr oder sonst wem. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 691314 | |||
Datum | 05.08.2011 14:15 | 14619 x gelesen | |||
Das kommt darauf an, ob/wie es in der Ausschreibung/Bestellung festgelegt wurde. Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 691322 | |||
Datum | 05.08.2011 15:39 | 14515 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Gunnar Kreidl Geschrieben von Josef Neises Die "Ausnahme" von der Pflicht (!) zur Ausrüstung bei neuen Typgenehmigungen stimmt vor allem weil (und nur dann wenn) Fw-Fahrzeuge keine Typ- sondern Einzelgenehmigungen bekommen. Ein MTW oder PKW kommt aber nicht in den Bereich der Pflicht (zu kurz, zu schmal). Damit ist man aber auch nicht im Bereich der Erlaubnis und damit ist es für diese Fahrzeuge vom Grundsatz her erstmal verboten. Eine Ausnahme von dem Verbot (!) nicht zugelassener LTE (dazu zählen auch rückstrahlende Mittel) ist eine andere Baustelle. Eine pauschale Ausnahme für Feuerwehrfahrzeuge gibt es da nicht. Je nach Bundesland und/oder zuständiger Zulassungsstelle oder Bezirksregierung ist es einfacher oder schwerer... Gruß, Henning | |||||
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Autor | Kons8tan8tin8 S.8, Runkel / Hessen | 691654 | |||
Datum | 07.08.2011 19:05 | 14446 x gelesen | |||
Hallo zusammen, um mal für alle etwas Licht ins Dunkel zu bringen hier ein Link welcher eigentlich keine Fragen mehr offen lässt: Link Die ECE104 sowie die seit Juli 2011 geltende Regelung ist bindend für alle Neuzulassungen von Fahrzuegen ab 7,5 to zGG oder einer Fahrzeuggesamtlänge von mehr als 6m. Dabei spielt es keine Rolle ob das Fahrzeug blaue Pickel auf dem Dach hat oder im Fernverkehr eingesetzt wird. Lediglich die Ausnahmegenehmigungen der einzelnen Bundesländer erlauben/ermöglichen auch ein Umsetzten der DIN 14502-3 - Konturmarkierung in tagesleuchtgelb fluoreszierend abweichen von der ECE104. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 691675 | |||
Datum | 07.08.2011 22:05 | 14410 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Konstantin Staacks um mal für alle etwas Licht ins Dunkel zu bringen hier ein Link welcher eigentlich keine Fragen mehr offen lässt: Link Erstmal stellt diese Seite Behauptungen auf, ohne sie im Detail zu begründen. Das lässt durchaus ein paar Fragen offen, s. unten... Geschrieben von Konstantin Staacks Fahrzuegen ab 7,5 to zGG oder einer Fahrzeuggesamtlänge von mehr als 6m. Dabei spielt es keine Rolle ob das Fahrzeug blaue Pickel auf dem Dach hat oder im Fernverkehr eingesetzt wird. Das sehe ich deutlich anders: Nach meinem Verständnis ist aufgrund von §3 Absatz 3 Nummer 2 der EG-FGV die Anwendung der EG-Genehmigung (Typ- oder Einzelgenehmigung) für Feuerwehrfahrzeuge fakultativ (ebenso steht es in der RiLi 2007/46/EG, die durch die EG-FGV in nationales Recht umgesetzt wurde). Im Gegensatz zum Fernverkehrs-LKW darf also für das Feuerwehrfahrzeug weiterhin eine nationale Genehmigung nach §21 StVZO erteilt werden. Grundlage für die Erteilung der Betriebserlaubnis ist dann nach §19(1) StVZO, dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig nach den Regelungen der StVZO ist (und der EG-Verordnung über das EG-Kontrollgerät, die für Fw-Fahrzeuge aber nicht anzuwenden ist). In der StVZO wird die Konturmarkierung aber lediglich erlaubt und nicht vorgeschrieben. Auch die hier zitierten Bezüge auf die §§13 (Einzelgenehmigung) und 39 (Übergangsvorschriften) der EG-FGV können in Bezug auf Feuerwehrfahrzeuge nicht überzeugen, da diese ja schon in der zu Grunde liegenden RiLi 2007/46/EG als Ausnahme ausdrücklich genannt werden. Letztlich darf die Frage, ob eine Konturmarkierung für neue Fw-Fahrzeuge nun wirklich vorgeschrieben ist oder nicht aber für die Praxis eigentlich keine Bedeutung haben: Es gibt IMNSHO keinen vernünftigen Grund, auf eine Konturmarkierung zu verzichten. Spannender ist eher die Frage, wie (ob) man die Konturmarkierung auch wirklich ECE-gerecht umsetzt (umsetzen will). Geschrieben von Konstantin Staacks Lediglich die Ausnahmegenehmigungen der einzelnen Bundesländer erlauben/ermöglichen auch ein Umsetzten der DIN 14502-3 - Konturmarkierung in tagesleuchtgelb fluoreszierend abweichen von der ECE104. Ack. Mir ist derzeit _keine_ allgemeine Umsetzung der DIN-14502-3 in das Verkehrsrecht bekannt. In Folge ist eine Heckmarkierung nach dieser Norm grundsätzlich erstmal unzulässig und bedarf einer Ausnahmegenehmigung! (die es für einzelne Bundesländer AFAIK schon gibt). Vielleicht setzt sich ja mal der DFV dafür ein, dass man wenigstens die Anwendung dieser DIN rechtlich absichert... Gruß, Henning | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 691678 | |||
Datum | 07.08.2011 22:13 | 14522 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochIn Folge ist eine Heckmarkierung nach dieser Norm grundsätzlich erstmal unzulässig und bedarf einer Ausnahmegenehmigung! Erstaunlich ist, dass der TÜV in NRW das wie n-fach geschrieben völlig anders zu sehen scheint, vgl. die Ratinger und unsere Erfahrungen.... Geschrieben von Henning Koch Vielleicht setzt sich ja mal der DFV dafür ein, dass man wenigstens die Anwendung dieser DIN rechtlich absichert... Glaubst Du dran, dass - er das macht? - wenn er es machen würde, dass das einen interessiert? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 691680 | |||
Datum | 07.08.2011 22:21 | 14297 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Ulrich Cimolino Erstaunlich ist, dass der TÜV in NRW das wie n-fach geschrieben völlig anders zu sehen scheint, nein, erstaunlich ist das nicht. Eben so wenig wie es erstaunlich ist, dass andere Bundesländer explizit Ausnahmegenehmigungen erteilt haben. Die ja nach deiner Sichtweise komplett überflüssig wären. Geschrieben von Ulrich Cimolino Glaubst Du dran, dass leider nein... Geschrieben von Ulrich Cimolino - wenn er es machen würde, dass das einen interessiert? Da die bestehenden Vorschriften schon niemanden so recht interessieren: nein, geänderte Vorschriften werden auch niemanden groß interessieren. Klingt blöd, ist aber leider so. Deswegen ist die ganze Diskussion hier letztlich auch nur für den interessant, der vom Hersteller seines Fahrzeuges eine "kostenlose" Konturmarkierung haben will, ohne das explizit in die Ausschreibung geschrieben zu haben. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Maxi8mil8ian8 M.8, Saarlouis / Saarland | 735227 | |||
Datum | 21.08.2012 15:38 | 12689 x gelesen | |||
Hallo, ich häng mich hier mal ran in diesem Fahrzeugprofil: http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/100477/Heros_Herne_6443/photo/222713#/222713 steht folgender Satz: "Weiterhin ist die heckseitig nun rote Konturbeklebung des Fahrzeuges zu erwähnen, welche aufgrund einer neuen EU-Richtlinie nicht mehr weiß sein darf." Stimmt das? In der ECE 104 steht dass die Heckbeklebung rot sein kann. Gab es da wirklich eine Änderung oder wurde da etwas falsch verstanden? Gruß Max Martin | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 735302 | |||
Datum | 22.08.2012 11:41 | 12445 x gelesen | |||
Geschrieben von Maximilian M."Weiterhin ist die heckseitig nun rote Konturbeklebung des Fahrzeuges zu erwähnen, welche aufgrund einer neuen EU-Richtlinie nicht mehr weiß sein darf." War die beim THW die letzten Jahre nicht in gelb? . Stimmt das? In der ECE 104 steht dass die Heckbeklebung rot sein kann. Da gab es doch mal die Regelung, das Rückstrahler, wo evtl. ja auch die Folie zählt, nach vorne weiß, zur Seite gelb und nach hinten rot sein müssen. Wobei mir aufgefallen ist, das unser alter RTW (noch in rot) die Markierung rundherum in roten Punten hat, während die neuen gelben Fz dementsprechend in gelb sind. Auch unsere PKW´s (Kodw, NEF) haben so eine Markierung. Das scheint aber alles über eine Ausnahmegenehmigung bzw. Einzelabnahme zu laufen, denn auch die Seitenbeklebung bei den RTW´s ("Herzrytmus", Beschriftung) und LF´s (Stadtsilhouette) sind rückstrahlend. Oft sieht man ja auch die "112" als Rückstahlenden aufkleber an den Fahrzeugen. Wobei dieses ja alles keine Konturmarkierung ist. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Fran8k S8., Bergkamen / NRW | 735304 | |||
Datum | 22.08.2012 12:13 | 12288 x gelesen | |||
Hallo zusammen, eine Frage die mich noch interessiert im Zusammenhang mit der Konturmarkierung: Das Markierungsmaterial muss nach ECE R 104 zugelassen sein? Und muss die Zulassung auf dem Markierungsmaterial sichtbar angebracht sein? Hintergrund der Frage: Die Btd-LKW NRW wurden alle umgebaut. Neben der Nachrüstung mit LBW und zusätzlichen Lampen etc wurde auch eine Markierung in Schwefelgelb seitlich aufgebracht. Die hat, nachdem ich 3 mal ums Auto gegangen bin an keiner Stelle einen entsprechenden Vermerk, während andere Fahrzeuge (GW-SAN NRW in goldgelb und KTW-B NRW in weiß) diese Zulassung auf dem Markierungsband eingeprägt haben. Ist das nun "Pfusch am Bau", oder darf das so sein? mit kameradschaftlichen Grüßen Frank ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder | |||||
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Autor | René8 H.8, Flensburg / Schleswig Holstein | 735306 | |||
Datum | 22.08.2012 12:23 | 12167 x gelesen | |||
Ich kenne es nur so das jede Lichttechnische Einrichtung ne Zulassung haben muß, die auch am Objekt wieder gegeben sein muß Das spricht also für Pfusch am Bau | |||||
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Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen | 735315 | |||
Datum | 22.08.2012 14:11 | 12046 x gelesen | |||
Oder es wurde eine Ausnahmegenhmigung erteilt. So etwas ist für andere reflektierende Markierungen auch schon erfolgt: Hier Kann jemand etwas dazu sagen, der sich mehr in den Regularien von NRW auskennt? Gruß Mario | |||||
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Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 735325 | |||
Datum | 22.08.2012 15:56 | 12048 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Antwort TÜV Süd Prüfstelle für Feuerwehrfahrzeuge (12/2011): Konturmarkierung ist in Baden-Württemberg für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 to Gesamtgewicht vorgeschrieben, bis 7,5 to Gesamtgewicht geduldet. Konturmarkierung wirkt mindestens nach hinten und zur Seite, nach vorne wenn möglich. Farben sind weiß und gelb, nach hinten auch rot. Manfred | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 735342 | |||
Datum | 22.08.2012 17:01 | 12043 x gelesen | |||
Geschrieben von Manfred K.Konturmarkierung wirkt mindestens nach hinten und zur Seite, nach vorne wenn möglich. Nach vorne ist eigentlich wohl ziemlich klar verboten... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 735354 | |||
Datum | 22.08.2012 17:51 | 11961 x gelesen | |||
ziemlich verständlich beschrieben; reflexia. PS Link linkt nicht http://www.reflexia.de/finish/5/28/0.html Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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