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Thema | gewählte Gruppenführer in einigen Bundesländern | 34 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg | 664137 | |||
Datum | 25.01.2011 22:30 | 22014 x gelesen | |||
Hallo Forum 1 Das der eine oder andere manche unserer "Feuerwehrmodalitäten" in Brandenburg und Berlin belächelt ist mir natürlich klar. Deshalb stelle ich mal die Frage an alle Nicht-Berlin- Brandenburger ohne die Suchfunktion genutzt zu haben: Erklärt mir doch bitte bitte mal die Sache mit gewählten Gruppenführern, oder gewählten Zugführern (gibts letzteres auch?) Also ich meine nicht in der Funktion des "Orts-TSA-Feuerwehr-Chefs" (letztes war nicht abwertend gemeint) mfg Mario besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de oder unter www.feuerwehr-kleinmachnow.de | |||||
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Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen | 664139 | |||
Datum | 25.01.2011 22:44 | 18843 x gelesen | |||
Moin Mario, also grundsätzlich kann der OrtsBM/Wehrführer seine Zug- und Gruppenführer einsetzen. Das ist wohl in vielen, wenn nicht sogar den meisten Bundesländern die Regel. Vorher sollte die Mannschaft allerdings dazu gehört werden. Wenn die mit dem einen oder anderen überhaupt nicht einverstanden sind, ist der Wehrführer gut beraten seine Entscheidung zu überdenken. In manchen Wehren werden diese Funktionen von der Mannschaft in der Mitgliederversammlung gewählt. Das kann gut gehen und funktionieren, wenn die Mannschaft einen Riecher für die geeignesten und qualifiziertesten Leute hat. Das kann aber auch in die Hose gehen und spätestens dann könnte der Wehrführer nach geraumer Zeit zu unpopulären Maßnahmen gezwungen werden: Der unbürokratische Austausch von Führungskräften. Bei uns werden die Führungskräfte gewählt und zur Zeit passt die Auswahl sehr gut. Vielleicht ändert sich das bei uns eines Tages auch mal, jedoch besteht im Moment dazu kein Anlass dies zu tun. Schau einfach mal nach, was in eurer Satzung bzw. im Brandschutzgesetz eures Bundeslandes dazu geschrieben steht. Viele Grüße, Carsten Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-) | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 664148 | |||
Datum | 25.01.2011 22:59 | 18461 x gelesen | |||
Zumindest in meiner Gegend sieht es so aus, dass in den allermeisten Wehren keine festen Gruppen und Züge gebildet werden. Es gibt eine Anzahl X an ausgebildeten GF unf ZF und man einigt sich dann spontan/der Kommandant legt fest, wer wo was macht. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg | 664150 | |||
Datum | 25.01.2011 23:10 | 18432 x gelesen | |||
ich rede auch nicht von festen Gruppen und Zügen, ich rede von einer großen , vielleicht meiner eignen FF vergleichbaren, feuerwehr. Wir sind in Brandenburg, hier wird kein gruppenführer gewählt entweder man ist das Kraft seiner ausbildung oder eben nicht. Die einzigen leute die hier gewählt sind, ist die Wehrführung also meine zwei Stellvertreter und ich. Und das laut BschG "eigentlich" nur von den Gruppenführern und höher. Das "Eigentlich" deshalb weil ich bei der letzten "Wahl" allen, und nicht nur den Führungskräften die "Wahl" gelassen habe. mfg Mario besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de oder unter www.feuerwehr-kleinmachnow.de | |||||
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Autor | Matt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg | 664151 | |||
Datum | 25.01.2011 23:18 | 18275 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Mario Grocholski Und das laut BschG "eigentlich" nur von den Gruppenführern und höher.Wo hast du denn das her? Geschrieben von Brandenburgisches Brandschutzgesetz (2) In amtsangehörigen Gemeinden und in Ortsteilen wird die Führung der örtlichen Feuerwehreinheit (Ortswehrführung) sowie ihre Stellvertretung nach Anhörung der Angehörigen der örtlichen Feuerwehreinheit bestellt. Also wird jeder angehört und letztendlich bestellt bzw. berufen. Gleiches gilt für die Amts- oder Gemeindewehrführung nur das hier die OrtsWeFü und der KBM angehört werden. MfG Matthes | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg | 664153 | |||
Datum | 25.01.2011 23:24 | 18179 x gelesen | |||
in Punkto amtsangehörigen Gemeinden hast du recht. Nur, wir sind amtsfrei besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de oder unter www.feuerwehr-kleinmachnow.de | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg | 664154 | |||
Datum | 25.01.2011 23:28 | 17959 x gelesen | |||
Siehe Hier. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------- § 28 Leitung der öffentlichen Feuerwehr (1) Der Träger des örtlichen Brandschutzes bestellt die Leitung der Berufsfeuerwehr und die Stellvertretung, die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr und ihre Stellvertretung nach Anhörung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr und im Benehmen mit dem Kreisbrandmeister. (2) In amtsangehörigen Gemeinden und in Ortsteilen wird die Führung der örtlichen Feuerwehreinheit (Ortswehrführung) sowie ihre Stellvertretung nach Anhörung der Angehörigen der örtlichen Feuerwehreinheit bestellt. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ich schrieb ja nicht umsonst "Wahl" oder "Gewählt" in Anführungszeichen weil ich genau diese Diskussion verhindern wollte. mfg Mario besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de oder unter www.feuerwehr-kleinmachnow.de | |||||
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Autor | Matt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg | 664156 | |||
Datum | 25.01.2011 23:36 | 17898 x gelesen | |||
MMHHHH mit der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr ist in deinem Fall der Gemeindewehrführer/in gemeint. (wie ich vorhin bereits schrieb) deswegen heißt es ja auch in Geschrieben von (2) In amtsangehörigen Gemeinden und in Ortsteilen wird die Führung der örtlichen Feuerwehreinheit (Ortswehrführung) sowie ihre Stellvertretung nach Anhörung der Angehörigen der örtlichen Feuerwehreinheit bestellt. damit sind die OT (d)einer Gemeinde gemeint. MfG Matthes | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 664158 | |||
Datum | 25.01.2011 23:42 | 17835 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario Grocholskiwir sind amtsfrei uiuiui, was ist das denn schon wieder? Aber so ohne Aemter- das stelle ich mir interessant vor... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein | 664162 | |||
Datum | 26.01.2011 00:00 | 18158 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Mario Grocholski Erklärt mir doch bitte bitte mal die Sache mit gewählten Gruppenführern, oder gewählten Zugführern (gibts letzteres auch?) Was soll ich da erklären? Bei uns (SH) werden GF/WF und ggf. ZF von der Mannschaft gewählt. Diese haben dann für 6 Jahre die Funktion inne und danach werden sie wiedergewählt oder es kommt der nächste zum Zuge. Wenn sich die Mannschaft einig ist kann sie auch vorher einen GF abwählen. Diese gewählten Gruppenführer gestalten mit dem Wehrführer die Ausbildung und führen die Wehr im Einsatz. Ich finde es ein gutes Prinzip die Führungskraft, der ich mich anvertraue, selber zu wählen. MkG Torben Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel. | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 664163 | |||
Datum | 26.01.2011 00:25 | 18191 x gelesen | |||
Als Brandenburger steige ich immer noch nicht hinter das System. Geschrieben von Torben Benthien Diese haben dann für 6 Jahre die Funktion inne und danach werden sie wiedergewählt oder es kommt der nächste zum Zuge. Ihr habt also gewählte und ungewählte Gruppenführer. Das heißt dann auch alle haben die gleiche Ausbildung, aber nur die gewählten GF dürfen im Einsatz auch führen? Geschrieben von Torben Benthien Diese gewählten Gruppenführer gestalten mit dem Wehrführer die Ausbildung und führen die Wehr im Einsatz. Und die welche nicht gewählt wurden lehnen sich zurück und lassen sich Gehen die bei der Wahl durchgefallenen dann in die Opposition? ;-) Gruß Ralf Eine Statistik ist für Beamte das Selbe, wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne: Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung... http://twitter.com/nomex64 | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 664166 | |||
Datum | 26.01.2011 01:16 | 18057 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Ralf Hauptvogel Ihr habt also gewählte und ungewählte Gruppenführer. Das heißt dann auch alle haben die gleiche Ausbildung, aber nur die gewählten GF dürfen im Einsatz auch führen?Nein, das heißt, dass du dir nur beim ungewählten GF sicher sein kannst, dass er auch die Ausbildung zum GF hat - weil er nur deshalb "GF" heißt. Der gewählte GF kann auch schonmal nur Truppmann/Truppführer sein und heißt "GF", weil er eben zu einem solchen gewählt wurde (als Funktion, nicht Qualifikation) und seinen GF-Lehrgang noch zu absolvieren hat. Die genauen Regelungen dazu kenne ich nicht, unterscheiden sich sicher auch wieder zwischen den Ländern mit solchen Regelungen oder gar von Ort zu Ort. Jedenfalls soll es Orte geben, an denen der frisch gebackene Wahl-GF mit Truppführerqualifikation kraft Gesetzes/Satzung dem altgedienten Zugführer ohne Wahl-Amt überstellt und damit Einsatzleiter ist, komme was da wolle. Als Hesse ist mir das System auch unbekannt. Unterhalb der Wehrführung gibt es keine gewählten Strukturen. Es werden aber auch keine GF/ZF "eingesetzt" - wer vom Chief auf den Lehrgang angemeldet wird genießt wohl auch das nötige Vertrauen, sonst würde er das nicht tun. Und wenn sich jemand im Nachhinein als unmögliche Führungskraft rausstellt kann doch eben dieser Chief auch sagen "Du hälst dich fortan im Einsatz vom vorderen rechten Sitzplatz fern". Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 664167 | |||
Datum | 26.01.2011 02:10 | 17793 x gelesen | |||
Ebenfalls Moin, Geschrieben von Sebastian Weiß Nein, das heißt, dass du dir nur beim ungewählten GF sicher sein kannst, dass er auch die Ausbildung zum GF hat - weil er nur deshalb "GF" heißt. Geiler Umkehrschluss ;-) Geschrieben von Sebastian Weiß Jedenfalls soll es Orte geben, an denen der frisch gebackene Wahl-GF mit Truppführerqualifikation kraft Gesetzes/Satzung dem altgedienten Zugführer ohne Wahl-Amt überstellt und damit Einsatzleiter ist, komme was da wolle. Grrrr.....das wird ja immer verrückter, das kann ja schnell mal in die Hose gehen. Da möchte ich nicht ZF sein, Vor allem wenn ich noch weiß das der GF da nicht unbedingt eine GF-Ausbildung hat. Irgendwie stehe ich da in einem mächtigen Konflikt wenn der Mist baut. Ich weiß auch das es TF gibt, welche die Arbeit können, das muss aber nicht unbedingt sein. Selbst habe ich damals als TF auch schon EL gemacht, weil mein OWF(mit ZF) halt Maschi machen musste. Nur hatten wir Beide da ein Vertrauensverhältnis. Sprich er hat mir Tipps gegeben und ich habe mir Rat geholt. Und wenn ich Blödsinn gemacht hätte dann hätte es was auf die Nuss gegeben. Die dabei gemachten Erfahrungen waren natürlich Gold wert (nur nicht für den GF-Lehrgang ;-) ). Geschrieben von Sebastian Weiß Unterhalb der Wehrführung gibt es keine gewählten Strukturen. Es werden aber auch keine GF/ZF "eingesetzt" - wer vom Chief auf den Lehrgang angemeldet wird genießt wohl auch das nötige Vertrauen, sonst würde er das nicht tun. Und wenn sich jemand im Nachhinein als unmögliche Führungskraft rausstellt kann doch eben dieser Chief auch sagen "Du hälst dich fortan im Einsatz vom vorderen rechten Sitzplatz fern". Genau so läufts bei uns auch, "..und das ist gut so". Beste Grüße Ralf Bewahre mich vor der Einbildung,bei jeder Gelegenheit und zu jedem Thema etwas sagen zu müssen. Theresa von Avila, spanische Mystikerin und Heilige (1515-1582) Das Gute an Feinden ist man weiß wo sie stehen, bei Freunden ist das anders. (Tom Clancy, Gnadenlos) | |||||
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Autor | Jens8 B.8, Ankum / Niedersachsen | 664169 | |||
Datum | 26.01.2011 07:07 | 18069 x gelesen | |||
Hallo, bei uns in der Wehr ist es z.B. so, dass die GF/ZF auch gewählt werden. Es ist allerdings die Regel, dass die neu gewählten Gruppenführer erst einmal nur zusammen mit den ausgebildeten GF den Übungsdienst leiten. Auf Einsätzen fahren sie als ganz normale TF mit. Erst nach abgeschlossener Ausbildung als GF ist dann der Weg frei zum Platz vorne rechts. Ich persönlich halte diese Regelung für gut. Zum einen ist man durch die Wahl durch die Mehrheit der Mannschaft akzeptiert, auf der anderen Seite hat man erst nach der Ausbildung zum GF die Verantwortung am Einsatzort. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg | 664170 | |||
Datum | 26.01.2011 07:46 | 17951 x gelesen | |||
Ich kenne das in Baden Württemberg so, dass die Wehrführung (gilt analog auch für Abteilungen) geeignete Leute auf die Lehrgänge schickt. Alle die die Ausbildung haben nehmen bei Einsätzen oder Übungen die Funtkion ein. Die GF die eine Übung Ausarbeiten wechseln sich das Jahr über ab. bei größeren Abteilungen ist es Üblich Gruppeneinteilungen zu machen und Maschinisten und GF den Gruppen zuzuteilen. Im Einsatz der erste mit Lehrgang der kommt nimmt die Funktion war. mfg Peter Lipp | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein | 664173 | |||
Datum | 26.01.2011 08:20 | 17894 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Ralf Hauptvogel Ihr habt also gewählte und ungewählte Gruppenführer. Nö, wir haben nur gewählte Gruppenführer und Kameraden, die die Qualifikation zum GF haben. Geschrieben von Ralf Hauptvogel Das heißt dann auch alle haben die gleiche Ausbildung, aber nur die gewählten GF dürfen im Einsatz auch führen? Nö nicht alle haben die gleiche Ausbildung. GF Ausbildung haben die gewählten Gruppenführer und weitere Führungskräfte sowie Kameraden die bestimmte Positionen bekleiden. (Ich z.B. bin Ausbilder auf Stadtebene und hab daher GF Qualifikation) Ja richtig erstmal führen die gewählten Gruppenführer. Ist von denen keiner (mehr) verfügbar, aber jemand anderes mit GF Quali da, führt natürlich der. Geschrieben von Ralf Hauptvogel Und die welche nicht gewählt wurden lehnen sich zurück und lassen sich bespassen die Sonne auf den Bauch scheinen. Warum sollten sie? Gibt doch genug zu tun und auch ausreichend Möglichkeiten sich einzubringen. Warum sollte nicht ein Dr. med einen Unterricht zum Thema Verbrennung machen auch ohne GF zu sein oder ein Cand. jur. den Rechtskundeunterricht? Geschrieben von Ralf Hauptvogel Und wenn ein GF in der Ausbildung die Kameraden mal etwas härter ran nimmt wird er beim nächsten Mal halt nicht mehr gewählt. Oder um es mal auf die Spitze zu treiben. Der GF bei dem in der Ausbildung Jux und Dollerei vorherrschen hat bei der nächsten Wahl die besseren Chancen. So krass noch nicht erlebt. Das System setzt Verantwortungsbewusstsein auf beiden Seiten herraus. Ich habe es einmal mitbekommen (andere Wehr) das ein "Möchtegern-GF" große Wahlkampf Bierspendeaktionen gestartet hat. Das Bier hat wohl geschmeckt Stimmen hat er dennoch nur 5 erhalten. Geschrieben von Ralf Hauptvogel Ich kenn da einige GF/ZF/WF bei uns die bei so einer Wahl wohl nicht mal die 5%-Hürde schaffen würden, die ich mir aber jederzeit als Führungskräfte wünschen würde. Der Ton macht die Musik... Wenn ich gewählt bin, bin ich natürlich gezwungen Entscheidungen auch mal zu begründen, wenn man der Mannschaft erklärt warum XYZ so gemacht werden muss versteht das der Großteil in der Regel. Geschrieben von Ralf Hauptvogel Gehen die bei der Wahl durchgefallenen dann in die Opposition? ;-) Kommt leider teilweise vor, das unterlegene die Wehr schmollend verlassen, ja. Nur muss ich mir dann die Frage stellen war der wegen der Sache in der Wehr oder um sich zu profilieren. MkG Torben Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel. | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein | 664174 | |||
Datum | 26.01.2011 08:27 | 17498 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Sebastian Weiß Der gewählte GF kann auch schonmal nur Truppmann/Truppführer sein und heißt "GF", weil er eben zu einem solchen gewählt wurde (als Funktion, nicht Qualifikation) und seinen GF-Lehrgang noch zu absolvieren hat. Ja kommt teilweise vor. Geschrieben von Sebastian Weiß Die genauen Regelungen dazu kenne ich nicht, unterscheiden sich sicher auch wieder zwischen den Ländern mit solchen Regelungen oder gar von Ort zu Ort. Hier in SH muss man nach min 2 Jahren die erforderliche Qualifikation erreicht haben. Bis dahin wird der Kamerad in der Regel nicht als Führungskraft im Einsatzdienst eingesetzt. (so kenne ich es zumindest aus den Wehren in denen ich Dienst tue) Ich gebe zu das ich bei meinem GF Lehrgang Konstrukte gehört habe, bei denen sich die Nackenhaare aufstellen, liegt aber nicht grundsätzlich an dem Prinzip der Wahl. Geschrieben von Sebastian Weiß Jedenfalls soll es Orte geben, an denen der frisch gebackene Wahl-GF mit Truppführerqualifikation kraft Gesetzes/Satzung dem altgedienten Zugführer ohne Wahl-Amt überstellt und damit Einsatzleiter ist, komme was da wolle. s.o. So noch nicht erlebt oder gehört. MkG Torben Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel. | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 664179 | |||
Datum | 26.01.2011 09:24 | 17776 x gelesen | |||
Geschrieben von Torben BenthienJa richtig erstmal führen die gewählten Gruppenführer. Ist von denen keiner (mehr) verfügbar, aber jemand anderes mit GF Quali da, führt natürlich der. Weswegen werden die bevorzugt?! Sind die besser, nur weil die gewählt sind? Geschrieben von Torben Benthien Der Ton macht die Musik... Wenn ich gewählt bin, bin ich natürlich gezwungen Entscheidungen auch mal zu begründen, wenn man der Mannschaft erklärt warum XYZ so gemacht werden muss versteht das der Großteil in der Regel. Zweifelsohne. Aber ob der GF nun gewählt ist oder nicht, verstehen heißt nicht gleichzeitig das auch zu wollen. Und schon hat der "qualifizierte", moderne GF doch wieder ein Problem in der Beliebtheitsskala, weil - "haben wir schon immer so gemacht" - "brauchen wir nicht" - "wir sind durch nur eine Freiwillige Feuerwehr" - ... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein | 664182 | |||
Datum | 26.01.2011 09:48 | 17917 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Lars Tiedemann Weswegen werden die bevorzugt?! Sind die besser, nur weil die gewählt sind? Weil sie die Funktion GF haben. Ich nur die Qualifikation. Die Mannschaft hat den gewählten Gruppenführern das Vertrauen ausgesprochen sie führen zu können. Ich habe nur eine Qualifikation aufgrund meiner Tätigkeit bekommen. Ist doch klar, das dann erstmal der GF wird, der auch den Rückhalt der Mannschaft hat. (Keine Angst es gibt keinen Stress wenn ich als GF fahre weil kein anderer da ist.) Geschrieben von Lars Tiedemann Zweifelsohne. Aber ob der GF nun gewählt ist oder nicht, verstehen heißt nicht gleichzeitig das auch zu wollen. Und schon hat der "qualifizierte", moderne GF doch wieder ein Problem in der Beliebtheitsskala, weil Klar Führen bedeutet nicht einen Beliebtheitspreis gewinnen zu wollen. Ich habe es bisher immer so erlebt, das auch gewählte GFs durchaus in der Lage neue Ideen in Wehren zu tragen. Es ist doch sehr selten so, das eine gesamte Wehr die oben angedeutete Verweigerungshaltung zeigt, das sind doch meist Einzelnde. Nebenbei: was ist den bei euch los wenn der WF keine Veränderungen will (war ja immer so) und nur GFs beruft, die seiner Meinung sind? Hier kann die Mannschaft durch Wahlen quasi Neuerungen erzwingen (und ja das klappt ;) ) MkG Torben Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel. | |||||
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Autor | Jan 8M., Saarbrücken / Saarland | 664184 | |||
Datum | 26.01.2011 10:39 | 17616 x gelesen | |||
Hallo, könnte einer der sich damit auskennt mal erklären was die Funktion/ Aufgaben eines gewählten GF ist, bzw wie die Struktur / Aufgaben Verteilung innerhalb der Löschgruppe (/ Löschbezirk / Wehr oder wie es auch immer heißen mag) dann aussieht. Ich habe halt so meine Problemen das ganze Einzuordnen, was bei 16 unterschiedlichen Systemen und Bezeichnungen für eine Führungsstruktur einer Feuerwehr wohl verständlich ist. Gruß Jan | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 664189 | |||
Datum | 26.01.2011 10:54 | 17344 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan MandernachIch habe halt so meine Problemen das ganze Einzuordnen, was bei 16 unterschiedlichen Systemen und Bezeichnungen für eine Führungsstruktur einer Feuerwehr wohl verständlich ist.Es sind mehr wie 16, da es in diesen 16 noch verschiedene kommunale Strukturen geben kann, die sich auf die Feuerwehrstruktur auswirkt. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 664191 | |||
Datum | 26.01.2011 11:03 | 17643 x gelesen | |||
Geschrieben von Torben BenthienWeil sie die Funktion GF haben. Welche Funktion GF? Die "Verwaltungs-" oder die einsatzspezifische Funktion? Geschrieben von Torben Benthien Ich nur die Qualifikation. Und da Du "nur" die Qualifikation GF hast, darfst Du auch die einsatzspezifische Funktion GF wahrnehmen. Die FwDvn und der GMV machen da keinen Unterschied, ob Du nun auch als GF gewählt bist oder nicht. Geschrieben von Torben Benthien Nebenbei: was ist den bei euch los wenn der WF keine Veränderungen will (war ja immer so) und nur GFs beruft, die seiner Meinung sind? Ich kann meine Feuerwehr von dieser Annahme ausnehmen, da unser OrtsBM sinnvollen Veränderungen durchaus offen gegenübersteht und nicht in der "War-schon-immer-so"-Welt lebt. Egal von wem die Veränderungsvorschläge kommen. Geschrieben von Torben Benthien GFs beruft, die seiner Meinung sind? Das wären aber äußerst schlechte und auch für den Einsatz ungeeignete GFs, wenn die sich kein eigenes Bild/keine eigene Meinung bilden können. Geschrieben von Torben Benthien Hier kann die Mannschaft durch Wahlen quasi Neuerungen erzwingen (und ja das klappt ;) ) wenn alle an einem Strang ziehen, wird die Sache schon ihren Lauf nehmen... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein | 664199 | |||
Datum | 26.01.2011 11:34 | 17614 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Lars Tiedemann Welche Funktion GF? Die "Verwaltungs-" oder die einsatzspezifische Funktion? Beide ;) Sie kümmern sich um Ausbildung und haben zusätzlich Aufgaben mit denen die Wehrführung entlastet wird. Geschrieben von Lars Tiedemann Und da Du "nur" die Qualifikation GF hast, darfst Du auch die einsatzspezifische Funktion GF wahrnehmen. Korrekt, aber es ist hier üblich, das zunächst diejenigen die Einsatzfunktion GF übernehmen, die gewählt sind. Ist keiner da fahre ich auch als GF-null Problemo, kommt dann mit dem nächsten Auto ein gewählter GF nach bleibe ich dennoch GF der Gruppe mit der ich ausgerückt bin. Der Grund ist einfach das den gewählten GFs das Vertrauen der Mannschaft nochmal explizit ausgesprochen wurde. Geschrieben von Lars Tiedemann Ich kann meine Feuerwehr von dieser Annahme ausnehmen, Freut mich, ist auch kein Generalverdacht gegen berufende Führungskräfte. Den gleichen Respekt dürfen aber gewählte bitte auch erwarten. Geschrieben von Lars Tiedemann Das wären aber äußerst schlechte und auch für den Einsatz ungeeignete GFs, wenn die sich kein eigenes Bild/keine eigene Meinung bilden können. Genau. ebenso wie die Möchtegern-GFs die Wahlwerbung durch Alkohol betreiben. MkG Torben Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel. | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein | 664201 | |||
Datum | 26.01.2011 11:44 | 17537 x gelesen | |||
Moin, ich kann berichten wie es in den Wehren funktioniert die ich kenne. Mag sein das es noch n+1 weitere Lösungen gibt. Die gewählten Gruppenführer wirken in der Ausbildung der Wehr stärker mit als Andere. Sie stellen zusammen mit dem Wehrführer (ggf ZF) den DIenstplan auf und gestalten Dienste. Meist haben sie zusätzliche administrative Aufgaben (Kleiderwart, Ansprechpartner für neue Mitglieder, etc.) MkG Torben Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8W., Linden / Hessen | 664212 | |||
Datum | 26.01.2011 12:33 | 17615 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Mandernachkönnte einer der sich damit auskennt mal erklären was die Funktion/ Aufgaben eines gewählten GF ist, bzw wie die Struktur / Aufgaben Verteilung innerhalb der Löschgruppe (/ Löschbezirk / Wehr oder wie es auch immer heißen mag) dann aussieht. Die Frage bringt mich gerade auf eine Idee. Wäre das ganze, etwas umfangreicher gefasst, nicht was für die FAQs? Also ich habe bei den Diskussionen immer das Problem, dass ich bei den Bezeichnungen anderer Bundesländer nie sicher bin, ob das jetzt der Führer einer Gruppe in einem Ortsteil, des Ortsteils, der Gesamt(/Samt/Verbands-)gemeinde ist, oder vielleicht doch im Landkreis was zu sagen hat. Ich stelle mir da 16 kleine Organigramme mit den wichtigsten Funktionen vor, die ähnlich strukturiert sind, so dass man schnell einen Überblick bekommt. Eine Alternative wäre es, die Aufgabe zu benennen und dann die Namen in den Bundesländern aufzulisten, z.B: so: Führt die Feuerwehr auf Gesamtgemeinde-Ebene: Hessen: Gemeinde/Stadtbrandinspektor Niedersachsen: ... usw... Was haltet ihr davon? Gruß, Alex "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth) | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 664218 | |||
Datum | 26.01.2011 12:48 | 17428 x gelesen | |||
Hallo zusammen: Geschrieben von Peter Lipp Ich kenne das in Baden Württemberg so, dass die Wehrführung (gilt analog auch für Abteilungen) Geschrieben von FWG Ba-Wü
Nur mit dem Lehrgang ist es nicht getan. Der Unterführer muss bestellt werden. Diese Bestellung kann auch wiederrufen werden. Auf welcher Grundlage die Bestellung durchgeführt wird obliegt der örtlichen Satzung/ dem Kommandanten. Es kann also in Ba-Wü durchaus ausgebildete GF/ ZF geben, die diese Funktion noch nicht bzw. nicht mehr wahrnehmen. Gruß Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 664226 | |||
Datum | 26.01.2011 13:17 | 17628 x gelesen | |||
Hallo, wäre sicher nicht schlecht, scheitewrt aber daran das die komunalen Einteilungen und Bezeichnungen schon nicht kompatibel sind. Geschrieben von Alexander Weiß GesamtgemeindeSagt mir z.B. schon mal nicht viel. In BY gibt es z.B. die Bezeichnung Markt, davon gibt es hier in der nächsten Stadt zwei, Neu- und Altmarkt. Da ist das wohl die Bezeichnung für ein kommunales Konstrukt. Gruß Ralf Eine Statistik ist für Beamte das Selbe, wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne: Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung... http://twitter.com/nomex64 | |||||
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Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 664227 | |||
Datum | 26.01.2011 13:23 | 17763 x gelesen | |||
Moin, zum einen möchte ich Torben beipflichten, dass - wie ich an anderer Stelle auch schonmal erwähnt habe - nicht alle gewählten GF nur aufgrund des großen gespendeten Bierfasses in ihre Position kommen, während alle ernannten nur nach rein fachlichen Gesichtspunkten ausgewählt wurden (und niemalsnicht nach dem Gusto des ernnennenden Wehrführers....). Das hat mit dem System an sich nicht viel zu tun. Bezüglich gewählter GF und GF mit Qualifikation muss ich jedoch ergänzen, dass die von Troben beschriebene Verfahrensweise nicht SH-weit gilt. Ich kenne z. B. aus meinem Landkreis von einer Feuerwehr auch dieses Vorgehen, dass vorrangig gewählte GF führen. Aber auch dort wird das in letzter Zeit nicht mehr so durchggängig durchgeführt. Als Gegenbeispiel kann ich z. B. meine Feuerwehr anbringen: Wir sind für die Ausbildungsdienste in mehrere Gruppen eingeteilt. Die gewählten Gruppenführer sind bei uns in je einer Gruppe für die Durchführung/Überwachung der Ausbildung verantwortlich. Zusätzlich wird für jede Gruppe ein Stellvertreter gewählt. Im Einsatz ist die Wahlfunktion relativ egal (Ausnahme ist das WF=EL-Kraft-Gesetz-Konstrukt). Die Positionen auf den Fahrzeigen werden nach Qualifikation besetzt, ohne Berücksichtigung der (Ausbildungs-)Gruppenzugehörigkeit. Gruppenführer im Einsatzfall kann auch jeder machen, der den Lehrgang hat. Egal ob gerade gewählter GF oder nicht. Da unser Kreis sehr restriktiv Führungslehrgänge vergibt, sind diese nicht-gewählten GF allerdings alles Funktionsträger (z. B. Jugendwart, Kreisausbilder) oder ehemalige Funktionsträger. Gewählte GF oder Stellvertreter, die noch keinen Lehrgang absolviert haben, führen im Einsatz nicht. Gruß Kevin | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 664229 | |||
Datum | 26.01.2011 13:37 | 17229 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf Hauptvogelscheitewrt aber daran das die komunalen Einteilungen und Bezeichnungen schon nicht kompatibel sind.Da lassen sich aber schon Relationen herstellen, vgl. Wikipedia-Erläuterungen Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein | 664231 | |||
Datum | 26.01.2011 13:55 | 17314 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Kevin Müller Als Gegenbeispiel kann ich z. B. meine Feuerwehr anbringen: Wir sind für die Ausbildungsdienste in mehrere Gruppen eingeteilt. Die gewählten Gruppenführer sind bei uns in je einer Gruppe für die Durchführung/Überwachung der Ausbildung verantwortlich. Zusätzlich wird für jede Gruppe ein Stellvertreter gewählt. So ist Feuerwehrdeutschland. Unsere GH sind keine 5 km auseinander ich fahre bei Alarm durch deinen Einsatzbezirk zu meinem GH und trotzdem ist alles anders ;) MkG Torben Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel. | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 664239 | |||
Datum | 26.01.2011 16:24 | 17301 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf HauptvogelIn BY gibt es z.B. die Bezeichnung Markt, davon gibt es hier in der nächsten Stadt zwei, Neu- und Altmarkt. Da ist das wohl die Bezeichnung für ein kommunales Konstrukt. Marktgemeinde Wobei soweit ich weiß für gewöhnlich ein Markt immer eine eigenständige (Markt-)Gemeinde ist und das dann auch so auf dem Ortsschild steht. (z.B. Markt Thierstein). Wenn Ortsteile "-markt" im Namen tragen, hat das nur historische Gründe und heute keine Bedeutung mehr. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 664253 | |||
Datum | 26.01.2011 18:53 | 17179 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander WeißWas haltet ihr davon? Finde ich gut. Habe ich vor Jahren schon mal probiert. Nur mußt du dann neben der Feuerwehrstruktur auch die Kommunalstruktur parallel darstellen. Da gibt es nämlich auch 16 Systeme (und weitere Unterlösungen) und die Begriffe sind nicht direkt vergleichbar. MkG Marc | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 664281 | |||
Datum | 26.01.2011 22:17 | 17123 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter Lipp< q>Ich kenne das in Baden Württemberg so, dass die Wehrführung (gilt analog auch für Abteilungen) geeignete Leute auf die Lehrgänge schickt. Alle die die Ausbildung haben nehmen bei Einsätzen oder Übungen die Funtkion ein. Die GF die eine Übung Ausarbeiten wechseln sich das Jahr über ab. bei größeren Abteilungen ist es Üblich Gruppeneinteilungen zu machen und Maschinisten und GF den Gruppen zuzuteilen. Im Einsatz der erste mit Lehrgang der kommt nimmt die Funktion war. mfg Peter Lipp Genauso keinne ich das auch, allerdings in Rheinland-Pfalz.... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8W., Linden / Hessen | 664367 | |||
Datum | 27.01.2011 17:01 | 17051 x gelesen | |||
Sicherlich ist das mit der ein oder anderen Schwierigkeit verbunden, aber ich denke es lässt sich darstellen. (Land)-Kreise gibt es doch überall, oder irre ich mich? Das wäre eine Abgrenzung nach oben. Die Abgrenzung nach unten bildet eine Ansammlung von Häusern, die meist geographisch von der nächsten Ansammlung getrennt ist, einen eigenen Namen trägt und mit Ortsteil, Stadteil, Gemeindeteil oder ähnlichem bezeichnet wird. Das ist die Ebene, auf der es vermutlich in den weitesten Teilen Deutschlands früher jeweils eine FF gab. Und die Zusammenschlüsse dieser Orstteile, wie auch immer sie heißen mögen, können dann in ihrer Ausprägung ja nicht allzu verschieden sein, oder? Gruß, Alex "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth) | |||||
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