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Thema | Fw-Fahrzeuge nach Landesrichtlinien | 60 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 575515 | |||
Datum | 12.08.2009 11:17 | 33893 x gelesen | |||
Hallo, welche von der Norm mehr oder wenigerabweichenden Landes-RL gibts derzeit? Aus dem Stehgreif fällt mir grob ein: TSF > 3,5 (Bayern?) GW-TS (Hessen?) TSF-W mit größeren Gewichten StLF 10/6 mit größeren Gewichten StLF 20/25 (Hessen) LF 10/0 (Niedersachsen?) LF 10/6 (12 t) (RLP) LF 10/6 mit größeren Gewichten (H)LF 20/16 mit größeren Gewichten TLF 16/24-Tr mit größeren Gewichten TLF 20/50 (Brandenburg) TLF 20/40 (Brandenburg) MZF (ELW 1 light) (Bayern) MZF 1 - 3 (RLP) ELW "1,5"? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 575518 | |||
Datum | 12.08.2009 11:21 | 30786 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino welche von der Norm mehr oder wenigerabweichenden Landes-RL gibts derzeit? VRW/VGW? Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 575520 | |||
Datum | 12.08.2009 11:23 | 30562 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoGW-TS (Hessen?) RLP! Freundliche Grüße | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 575521 | |||
Datum | 12.08.2009 11:25 | 30609 x gelesen | |||
Guten Tag z.B. für BaWü: -> " Zugelassene Abweichungen von den Fahrzeugnormen nach DIN " -> " Förderung von Mannschafts- und Transportwagen " -> " Förderung des Gerätewagen-Transport für Logistikaufgaben der Feuerwehr ". Gruß aus der Kurpfa Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8K., Klempau, z.Zt. Kiel / Schleswig-Holstein | 575522 | |||
Datum | 12.08.2009 11:28 | 30581 x gelesen | |||
Moin! Aus Schleswig-Hostein ist mir aktuell nichts bekannt. Bei der LFS ist nur ein Erlaß von 2006 zu finden, daß TSF-W 6300kg zgM haben dürfen. Das dürfte aber mitlerweile auch hinfällig sein, oder? Gruß Christian Viele Grüße, Christian PS: Frei nach Dieter Hallervorden "Das ist nur meine Meinung!" | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 575524 | |||
Datum | 12.08.2009 11:46 | 30269 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoLF 10/0 (Niedersachsen?) Es gibt keine TR mehr. In der aktuellen Mindeststärke VO gibt es mehrere Fahrzeuge die sich so nicht in der Norm wiederfinden: LF10 ohne Wasser (Normfahrzeug LF10/6) TLF mit 1600l (Normfahrzeug TLF 16/24) SW (Normfahrzeug GW-L2) StLF20/24 (Normfahrzeug LF20/16 mit 2400l) Quelle: http://www.feuerwehrschulen.niedersachsen.de/servlets/download?C=14774303&L=20 Gruß Ingo | |||||
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Autor | Jürg8en 8O., Kaikenried / Bayern | 575526 | |||
Datum | 12.08.2009 12:10 | 30351 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoHallo, Auf die schnelle fällt mir für Bayern ein: - TSA - MZF (bereits genannt) - Versorgungs-LKW - GW-A/S (in den 80ern Landesbeschaffung, ab 2003 als Baurichtlinie) - GW-G - VSA Einen Teil der Baurichtlinien gibt's auf http://www.stmi.bayern.de/sicherheit/feuerwehr/ausstattung/. Die kompletten Baurichtlinien für TSA und VSA (nicht nur die Beladeplanauszüge auf der Seite der SFS Regensburg) sollte ich noch irgendwo am Rechner liegen haben. Gruß Jürgen Obermeier | |||||
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Autor | Flor8ian8 Z.8, Waldrach / Rheinland-Pfalz | 575527 | |||
Datum | 12.08.2009 12:20 | 30055 x gelesen | |||
Für RLP ebenfalls: VRW MZF - Gefahrstoff GW-A GW-Mess Grüße, Florian MEINE Meinung | |||||
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Autor | Thom8as 8C., Zweibrücken / Rheinland-Pfalz | 575528 | |||
Datum | 12.08.2009 12:22 | 30055 x gelesen | |||
Hallo, in RLP VRW, MLF, MTF, GW-Mes, GW-A, TSA, TGM hier der Link dazu. Die MZF hast ja schon mit dem LF 10/6 aufgeführt. MfG Thomas Conrad Dies ist meine persönliche Meinung ------------------------------------------------- Feuerwehr Zweibrücken | |||||
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Autor | Sven8 S.8, Bischofferode / Thüringen | 575529 | |||
Datum | 12.08.2009 12:27 | 30575 x gelesen | |||
Hallo gibt es auch in Thüringen -KLF-Th Technische Richtlinie Kleinlöschfahrzeug - Thüringen (KLF-Th) Thüringer Innenministerium, Erfurt, 01.02.1994, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 07/1994 Seite 395-397 -FüKw-Th Technische Richtlinie Thüringen, ThürStAnz Nr. 29/1998 S. 1261-1270 Gruß Sven | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 575532 | |||
Datum | 12.08.2009 12:32 | 30217 x gelesen | |||
Hallo, Hessen: TRH-StLF20/25:2007 TRH-Hubrettungsfahrzeuge:2007 GW A/S Dann, wenn man so will, das LF 10/6 KatS (wobei das der Norm entspricht) Und es gab ne zeitlang noch was zum Thema ELW (1), ging da IIRC um eine gegenüber der Norm erweiterte Funkausstattung. Obs das aber noch gibt entzieht sich meiner Kenntnis. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 575541 | |||
Datum | 12.08.2009 13:03 | 30017 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino GW-TS (Hessen?) ... und RLP Geschrieben von Ulrich Cimolino LF 10/6 (12 t) (RLP) ... nennt sich dann aber HLF10/10 weiteres in RLP siehe: http://www.lfks-rlp.de/new07/pages/service_tr.htm auch nach den Entwürfen für's MLF und HLF10/10 werden seit Jahren Fahrzeuge beschafft. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Lübau / Sachsen | 575544 | |||
Datum | 12.08.2009 13:15 | 29971 x gelesen | |||
Sachsen: TLF-W GW-AS TSF-W/Z Nachzulesen ab Anlage 3 Link http://www.feuerwehr-lübau.de/ | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 575553 | |||
Datum | 12.08.2009 14:07 | 30247 x gelesen | |||
Moin. Geschrieben von Ingo zum Felde Es gibt keine TR mehr. Führt Niedersachsen aber gerade wieder ein. Siehe Entwurf der FwOrgVO. Für alles, was dort an Fahrzeugbeschreibungen nicht normgetreu gekauft werden kann, kündigt man an, entsprechende ausschreibungshilfen zu erstellen. Heißt nicht mehr TW, ist aber immer noch der gleiche Mist. Damit haben wir dann in kürze als weitere Varianten neben den (H)LF 10/0 und StLF 20/24 (das man noch zum zweiten Schwerpunkt-20/16 interpretieren konnte) auch noch: TLF 10/18 -Straße. (nicht mehr 1600 Liter, aber mit dem Führerschein-Mistt überlegt man sich das vielleicht auch nochmal...) StLF 20/25 - nur Steckleiter, kein Sprungretter, keine TH, Faktisch nicht mehr als normgetreues 20/16 darstellbar sondern Reinkarnation des 16/25. StLF 10/0, wenn ein zweites StLF 10/6 vorhanden ist. Ist der GW-G noch genormt oder inzwischen dem GW-L zugeschlagen? Sonst haben wir da bei bei konsequenter Auslegung der für -nicht-genormtes-basteln-wir-euch-was-zu-unseren-Merkmalsllisten- Aussage auch noch 'ne Landesvariante. Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 575557 | |||
Datum | 12.08.2009 14:24 | 30253 x gelesen | |||
Hallo, wie erwartet - nur noch schlimmer. Wieso kommen dann v.a. die Landes- bzw. Verbandsvertreter auf die Idee der "3. Typenreduzierung", wenn sie doch selbst jeden Versuch (natürlich bedrängt von den jeweiligen Feuerwehren) einer Typenreduzierung seit ca. 20 Jahren unterlaufen...? An der Norm liegts garantiert nicht! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 575558 | |||
Datum | 12.08.2009 14:37 | 29958 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoWieso kommen dann v.a. die Landes- bzw. Verbandsvertreter auf die Idee der "3. Typenreduzierung", wenn sie doch selbst jeden Versuch (natürlich bedrängt von den jeweiligen Feuerwehren) einer Typenreduzierung seit ca. 20 Jahren unterlaufen...? Beliebeige Gründe zum ankreuzen: - Weil man die Normtypen nicht verstanden hat - Weil man seine Stelle rechtfertigen muß. - Weil man in den Gremien überstimmt wurde. - Weil man es eh besser weiß. - Weil man örtliche Gegebenheiten berücksichtigen muß. - Weil man glaubt Geld sparen zu können. zur Fortführung freigegeben. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 575560 | |||
Datum | 12.08.2009 14:40 | 29978 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlSiehe Entwurf der FwOrgVO. Gibt es den im Netz? Gruß Ingo | |||||
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Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 575567 | |||
Datum | 12.08.2009 15:08 | 30004 x gelesen | |||
Moin, in wieweit es genau von der Norm abweicht, weiß ich nicht, es gibt jedoch in SH separate Funkrufnummern für TSF und TSF-GW (47 und 48). Und nein, ich habe es nicht mit dem TSF-W verwechselt, das ist hier oben die 43 ;-) Gruß Kevin | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 575578 | |||
Datum | 12.08.2009 15:52 | 30501 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Ingo zum Felde Gibt es den im Netz? Rundschreiben LFV: http://www.kfv-nienburg.de/service/download/RD12709.pdf Entwurf FwOrgVO: http://www.kfv-nienburg.de/service/download/RD12709A1.pdf Anlage 1 - Fahrzeugbeschreibungen http://www.kfv-nienburg.de/service/download/RD12709A2.pdf Begründung/Kommentierung: http://www.kfv-nienburg.de/service/download/RD12709A3.pdf Sehr schön auch die Personalabsenkung bei den kleineren Wehren auf nur noch zweifache Besetzung inklusiv zeitweiliger Unterschreitungsmöglichkeit, während man zugleich sich 10 Funktionen in 8 Minuten wünscht.. Head => Keyboard. Nagut, wird eh im n#chsten Absatz revidiert und Rettungsdienst mit 15 Minuten herangezogen und der Erreichungsgrad einer beliebigen Festsetzung überlassen. Mal sehen, ob in der Endfassung dann auch der KdoW als NEF-Äquivalent als ausreichend zur Fristenwahrung betrachtet wird. Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8K., Klempau, z.Zt. Kiel / Schleswig-Holstein | 575581 | |||
Datum | 12.08.2009 16:37 | 29920 x gelesen | |||
Moin Kevin! TSF-GW ist eine Sache aus den 70ern. Das waren "TSF" mit Zusatzbeladung für Technische Hilfe. Die Baurichtlinie ist von 1968 und wurde 1991 zurückgezgogen. Ich wüßte nicht wo ein solches Fahrzeug noch im Dienst ist, war es doch im Prinzip schon in den 80ern nicht mehr nötig, weil die damaligen LF 8 es ersetzt haben. Im Netz liest man von MB 408/409/508 oder Opel Blitz Fahrgestellen. Sowas ähnliches gabs in NDS mit dem HiLF 8. Viele Grüße, Christian PS: Frei nach Dieter Hallervorden "Das ist nur meine Meinung!" | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 575582 | |||
Datum | 12.08.2009 16:40 | 29905 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlFührt Niedersachsen aber gerade wieder ein. Siehe Entwurf der FwOrgVO Genau, zu meinem Leidwesen. Nur interessiert das fast niemanden. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens habe ich zu verschiedenen Punkten wie den m.E. überflüssigen Fahrzeugtypen quasi nach Techn. Weisung (also LF und StLF 10, StLF 20/25 usw.), zur Absenkung der Mindeststärken auf 100 % Reserve und Unterschreitungsmöglichkeit, zur nach wie vor sinnbefreiten Helmkennzeichnung (chaotisches Mischsystem aus Verwaltungsfunktionen und Qualifikationen), zur ebenfalls sinnbefreiten Einführung von Westen für die Atemschutzüberwachung (rennt dann künftig jeder GF in karierter ASÜ-Weste rum, oder geht man im Ministerium von genereller zentraler Überwachung aus? Das wäre allerdings widersprüchlich zu auch vom nds. MI eingeführten FwDV'en!!!) Stellung genommen und die Stellungnahme wurde von meinem StadtBM mit Einverständnis des Stadtkommandos an den Vorstand des KFV geschickt (unser KBM sagte, das wäre ja ganz toll und er werde das in seine Stellungnahme an den LFV aufnehmen, hat er hoffentlich auch gemacht). Der Niederschrift der letzten Sitzung der StBM und GBM unseres LK entnahm ich dann, dass nur die Stadt Peine (also Klartext: ich) Stellung genommen habe (aus den anderen sieben Gemeinden kam nichts). Demnach bin ich offenbar die einzige Führungskraft eines kompletten Landkreises, die dazu was schriftlich unternommen hat. Soviel zu dem Thema ..... MkG, Sven | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Kastorf/ Kiel / Schleswig Holstein | 575583 | |||
Datum | 12.08.2009 16:53 | 29941 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christian Krupp Aus Schleswig-Hostein ist mir aktuell nichts bekannt. Das einzige, was in die Richtung geht dürfte die Reaktorerkunder sein. Nachfolger des Fahrzeuges ist in Planung. Geschrieben von Christian Krupp Bei der LFS ist nur ein Erlaß von 2006 zu finden, daß TSF-W 6300kg zgM haben dürfen. Das dürfte aber mitlerweile auch hinfällig sein, oder? Der Erlass ist meines Wissens nach noch in Kraft, zudem gibt es einen Erlass des Innenminsteriums, der besagt, das ich Normfahrzeuge bis zum zulässigen Gesamtgewichtes des Fahrgestells beladen darf, auch wenn die Norm geringere Gesamtmassen vorsieht. MkG Torben Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 575584 | |||
Datum | 12.08.2009 16:54 | 29843 x gelesen | |||
Geschrieben von Torben BenthienDas einzige, was in die Richtung geht dürfte die Reaktorerkunder sein. Nachfolger des Fahrzeuges ist in Planung. Da könnten wir für NRW dann den "ABC-ErkKW NRW" ergänzen. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 575586 | |||
Datum | 12.08.2009 17:26 | 30063 x gelesen | |||
Geschrieben von Torben BenthienDas einzige, was in die Richtung geht dürfte die Reaktorerkunder sein. Nachfolger des Fahrzeuges ist in Planung. Auch da ist interessant, wie unterschiedliche die entsprechenden Konzepte in Bund und Ländern sind.... Geschrieben von Torben Benthien Der Erlass ist meines Wissens nach noch in Kraft, zudem gibt es einen Erlass des Innenminsteriums, der besagt, das ich Normfahrzeuge bis zum zulässigen Gesamtgewichtes des Fahrgestells beladen darf, auch wenn die Norm geringere Gesamtmassen vorsieht. Dann kauf ich ein TSF-W auf 12 t Fahrgestell - und? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8C., Itzehoe / Schleswig-Holstein | 575593 | |||
Datum | 12.08.2009 18:00 | 29719 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian KruppTSF-GW ist eine Sache aus den 70ern. Das waren "TSF" mit Zusatzbeladung für Technische Hilfe. Die Baurichtlinie ist von 1968 und wurde 1991 zurückgezgogen. Ich wüßte nicht wo ein solches Fahrzeug noch im Dienst ist, war es doch im Prinzip schon in den 80ern nicht mehr nötig, weil die damaligen LF 8 es ersetzt haben. Kreis Steinburg, FF Krummendiek-Kleve Damit wird übrigens auch ein Stück der B5 betreut, eine nicht unwesentlich befahrene Bundesstraße... Sebastian -- Feuerwehr Heiligenstedtenerkamp Löschzug-Gefahrgut Kreis Steinburg | |||||
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Autor | Thom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen | 575601 | |||
Datum | 12.08.2009 18:27 | 29650 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven BösselDemnach bin ich offenbar die einzige Führungskraft eines kompletten Landkreises, die dazu was schriftlich unternommen hat. Vieleicht kommt das nicht überall an ? Nach der letzen Änderung stand auf der LFV Hopage auch ein Kommentar, das den Einsprüchen der Feuerwehr keine Beachtung geschenkt wurde, man aber froh sein könnte, das es keine Zulassung für GW-TS geben würde. MkG Thomas | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Kastorf/ Kiel / Schleswig Holstein | 575603 | |||
Datum | 12.08.2009 19:09 | 29665 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Ulrich Cimolino Dann kauf ich ein TSF-W auf 12 t Fahrgestell - und? Genau.... Deshalb heißt der Erlass auch: Geschrieben von IM Schleswig Holstein Zulässiges Gesamtgewicht für Feuerwehrfahrzeuge und Abbau von Standards bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen Also das Leergewicht deines Fahrzeuges und das Gewicht der Normbeladung müssen im Gewicht der Norm liegen. Danach kann ich soviel Wasser oder anderes zuladen wie ich will. MkG Torben Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 575605 | |||
Datum | 12.08.2009 19:20 | 29622 x gelesen | |||
Hallo, Hessen: Geschrieben von Christian Fleschhut Dann, wenn man so will, das LF 10/6 KatS (wobei das der Norm entspricht) ... gibt keine TR hierfür ... hier kauft das Land Normfahrzeuge ... dass dann im Rahmen der Norm irgendwas von Land Bestimmtes beschafft wird, liegt daran, dass das Land den größten Anteil zahlt ... Geschrieben von Christian Fleschhut Und es gab ne zeitlang noch was zum Thema ELW (1), ging da IIRC um eine gegenüber der Norm erweiterte Funkausstattung. Obs das aber noch gibt entzieht sich meiner Kenntnis. ... was eher andersrum (nach alter Norm hätte man da ein FuG 9 einbauen müssen - ist in Hessen bekanntlich nicht gewollt). Ist jedoch mit neuer ELW 1-Norm hinfällig (weil da eben nicht mehr explizit ein Fahrzeugfunkgerät gefordert) ... FuG 9 mag das Land Hessen weiterhin aber nicht ... Geschrieben von UC GW-TS (Hessen) ... nein, wir haben ja da schon einiges ... das aber definitiv nicht ! Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 575607 | |||
Datum | 12.08.2009 19:30 | 29685 x gelesen | |||
Geschrieben von IM Niedersachseneine einheitliche, untereinander kompatible, aufeinander aufbauende und sich ergänzende Dieser Punkt wurde mit diesem Unsinn offensichtlich verfehlt. In der Begründung findet sich die überholte Reanimationsgrenze :-( In Zukunft brauchen die Gemeinden keine TLF oder andere Sonderfahrzeuge mehr vorzuhalten. Ob das wirklich sinnvoll ist? tbc. Und dieses Machwerk habei ich jetzt schon bezahlt, das Ergebnis werde ich noch Bezahlen. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Thom8as 8G., Steyerberg/Voigtei / Nds. / Niedersachsen | 575612 | |||
Datum | 12.08.2009 20:04 | 29587 x gelesen | |||
Geschrieben von Ingo zum FeldeIn Zukunft brauchen die Gemeinden keine TLF oder andere Sonderfahrzeuge mehr vorzuhalten. Ob das wirklich sinnvoll ist? Klar, spart Geld. Sinn ist/war doch Egal. MkG Thomas | |||||
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Autor | Marc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 575649 | |||
Datum | 12.08.2009 23:09 | 29802 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FleschhutHallo, Wie sieht es eigentlich in Hessen inzwischen mit dem GW-L/TH aus? Wird es da eine Länderrichtlinie, bzw. Landesbeschaffungen geben, oder wurden diese Pläne wieder begraben? | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 575667 | |||
Datum | 13.08.2009 08:36 | 29632 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco DimitriadisWie sieht es eigentlich in Hessen inzwischen mit dem GW-L/TH aus? Wird es da eine Länderrichtlinie, bzw. Landesbeschaffungen geben, oder wurden diese Pläne wieder begraben? Ich halte jede Wette, dass es als Ersatz für die "überflüssigen" (weil aus der Norm geflogenen RW 1) immer mehr dieser Fahrzeuge geben wird... (die werden dann wieder in zig Varianten gebaut - und dann wirds wieder Länder-RL geben - und ein Jammern ob der Typenvielfalt... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 575701 | |||
Datum | 13.08.2009 11:59 | 29481 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Christian Krupp--- Ich wüßte nicht wo ein solches Fahrzeug noch im Dienst ist Im Kreis Rendsburg-Eckernförde waren zumindest bis vor ca. vier Jahren noch ein paar solcher Fahrzeuge auf einer Funkrufnamenliste (habe ich leider grad nicht vorliegen) verzeichnet. Ich muss mal gucken, dass ich eine aktuelle Liste bekomme. | |||||
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Autor | Mitj8a S8., Pinneberg / SH | 575703 | |||
Datum | 13.08.2009 12:10 | 29512 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian KruppTSF-GW ist eine Sache aus den 70ern. Das waren "TSF" mit Zusatzbeladung für Technische Hilfe. Die Baurichtlinie ist von 1968 und wurde 1991 zurückgezgogen. Ich wüßte nicht wo ein solches Fahrzeug noch im Dienst ist, war es doch im Prinzip schon in den 80ern nicht mehr nötig, weil die damaligen LF 8 es ersetzt haben. Moin, doch gibt es noch im aktiven Dienst. Beispiele: Feuerwehr Bokholt-Hanredder (Kreis Pinneberg) Feuerwehr Dannau (Kreis Plön) Gruß, Mitja Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich! | |||||
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Autor | Sven8 B.8, Peine / Niedersachsen | 575748 | |||
Datum | 13.08.2009 16:37 | 29437 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas GlauerVieleicht kommt das nicht überall an ? Da hätte ich keinerlei Verständnis für, denn sämtliche LFV-Infos werden elektronisch an die KBM und Leiter BF/HAW usw. weitergegeben, unser KBM leitet alles an die StBM / GBM weiter und unser StBM leitet diese Infos an die Stadtkommandomitglieder weiter. Was die Führungskräfte der Ortswehr oder auch den normalen FA betrifft, leite ich das auch intern an jeden Kameraden weiter, heute ist das doch per e-mail kein Aufwand mehr. Geschrieben von Thomas Glauer Nach der letzen Änderung stand auf der LFV Hopage auch ein Kommentar, das den Einsprüchen der Feuerwehr keine Beachtung geschenkt wurde Eine solche Aussage habe ich jetzt auch wieder gehört, also dass eh schon der Drops gelutscht sei, aber dann sollen die Herren aus dem Ministerium sich die Anhörung doch ganz schenken .... ach, nee, ist ja vorgeschrieben. Der LFV ist anzuhören, der bittet die Kreisfeuerwehrverbände um Stellungnahmen, um seine Stellungnahme zu formulieren. Der KFV-Vorsitzende bat die Stadt- und Gemeindekommandos um Stellungnahmen .... ich ahne ja auch, was davon ganz oben ankommt. Da kommt mitunter auch Frust bei den engagiertesten Leuten auf. Und letztendlich macht wieder jeder, was er für richtig hält, kauft also entweder Normfahrzeuge oder eben "Niedersachsenfahrzeuge", erfindet mal schnell blaue Gruppenführerwesten, die es nach wie vor offiziell nicht geben soll (warum eigentlich nicht?) usw. MkG, Sven | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 575750 | |||
Datum | 13.08.2009 16:49 | 29505 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marco Dimitriadis Wie sieht es eigentlich in Hessen inzwischen mit dem GW-L/TH aus? Wird es da eine Länderrichtlinie, bzw. Landesbeschaffungen geben, oder wurden diese Pläne wieder begraben? ... zumindest die 2 Monate alte Förderrichtline (Förderrichtlinie Land Hessen) sieht ihn nicht vor ... Übrigens steht da das StLF 20/25 ("ex TLF 16/25") auch nur noch "in begründeten Ausnahmefällen" drin ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Marc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 575837 | |||
Datum | 13.08.2009 23:18 | 29426 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer... zumindest die 2 Monate alte Förderrichtline (Förderrichtlinie Land Hessen) sieht ihn nicht vor ... Da sehe ich gerade, dass in Hessen ein GW-L1 mit 11t zulGG und Allradantrieb förderungsfähig ist. Der GW-L2 ist dafür in Hessen anscheinend nicht förderungsfähig. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 575923 | |||
Datum | 14.08.2009 13:53 | 29513 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco DimitriadisDa sehe ich gerade, dass in Hessen ein GW-L1 mit 11t zulGG und Allradantrieb förderungsfähig ist. Der GW-L2 ist dafür in Hessen anscheinend nicht förderungsfähig. echt jetzt? Das wird ja immer unglaublicher... aus Hessen war doch m.W. ein Vertreter in der AG zur "3. Typenreduzierung"....?!? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 575934 | |||
Datum | 14.08.2009 14:33 | 29511 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Das wird ja immer unglaublicher... aus Hessen war doch m.W. ein Vertreter in der AG zur "3. Typenreduzierung"....?!? ... wobei ich in der GW-L1 Norm (2005er Fassung) nichts erkennen kann, was einen Allrad-GW-L1 mit 11t ausdrücklich verhindert: - Gewichtsklasse L ist "soll vorzugsweise" - Straßenantrieb ist "vorrangig" zu wählen ... ... ich gehe davon aus, dass das große Fahrgestell, die Staffelkabine und der Gerätekoffer (der empfohlene Wandlerautomat ...) dem Land als Zuschussgeber zu teuer waren ... (ggf. auch einigen Kommunen ...) ... die Norm GW-L1 soll m.W. auch zurückgezogen werden, m.W. weil da wenig Normungswürdiges drinsteht ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 576037 | |||
Datum | 14.08.2009 19:07 | 29255 x gelesen | |||
Wobei an den Links interessant ist, das die TSF und TSF-GW eigentlich durch verschiedene FRN unterschieden werden soll(t)en... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 576950 | |||
Datum | 19.08.2009 09:11 | 29425 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Ulrich Cimolino TSF > 3,5 (Bayern?) Wüßte nicht das es dafür in Bayern eine generelle Ausnahme gibt, wenn dann Einzelfälle nach echten örtlichen Gegebenheiten (Berge). Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 577419 | |||
Datum | 21.08.2009 15:21 | 29509 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer.. wobei ich in der GW-L1 Norm (2005er Fassung) nichts erkennen kann, was einen Allrad-GW-L1 mit 11t ausdrücklich verhindert: das war aber nicht das, was man mit der Norm beabsichtigt hatte... Geschrieben von Gerhard Bayer .. ich gehe davon aus, dass das große Fahrgestell, die Staffelkabine und der Gerätekoffer (der empfohlene Wandlerautomat ...) dem Land als Zuschussgeber zu teuer waren ... (ggf. auch einigen Kommunen ...) kann mich nicht entsinnen, dass es ausser mir/uns zu den Punkten beim GW-L2 andere Einsprecher gegeben hätte.. Geschrieben von Gerhard Bayer ... die Norm GW-L1 soll m.W. auch zurückgezogen werden, m.W. weil da wenig Normungswürdiges drinsteht ... Lustig, erst führt man das ein, damit die Bezuschussung einfacher wird, dann streicht man den wieder, weils nichts normungswürdiges gibt. Wieso ist denn ein KdoW genormt? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 577422 | |||
Datum | 21.08.2009 15:38 | 29318 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Wieso ist denn ein KdoW genormt? ... ich hätte da so meine eigene Vermutung. Diese fußt u.a. darauf, dass dort ein Mindest-Gewicht des Fahrzeuges (das ist ansonsten einzigartig) vorgeschrieben ist und das auch massiv verteidigt wurde ... Näher will ich darauf hier nicht eingehen ... ;-) Geschrieben von Ulrich Cimolino Lustig, erst führt man das ein, damit die Bezuschussung einfacher wird, dann streicht man den wieder, weils nichts normungswürdiges gibt. ... wie Du leicht siehst braucht Hessen nicht zwingend eine Norm um zu fördern (ich bei mir in der Gemeinde auch nicht: den ersten GW-L 1 gab es hier 1985 - Standard Lkw-Koffer-Hebebühne) ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 577423 | |||
Datum | 21.08.2009 15:39 | 29331 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Gerhard Bayer ... ich hätte da so meine eigene Vermutung. Diese fußt u.a. darauf, dass dort ein Mindest-Gewicht des Fahrzeuges (das ist ansonsten einzigartig) vorgeschrieben ist und das auch massiv verteidigt wurde ... aha - dann wären ja Smart & Co aus dem Rennen ;-) MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 577424 | |||
Datum | 21.08.2009 15:47 | 29211 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yeraha - dann wären ja Smart & Co aus dem Rennen ;-) Richtig, den kann man im Straßenverkehr ja kaum sehen ;-) Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 577426 | |||
Datum | 21.08.2009 15:52 | 29276 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer... ich hätte da so meine eigene Vermutung. Diese fußt u.a. darauf, dass dort ein Mindest-Gewicht des Fahrzeuges (das ist ansonsten einzigartig) vorgeschrieben ist und das auch massiv verteidigt wurde ... Rein aus Interesse: was muss ein KdoW den wiegen, um normgerecht zu sein? Gruß, MaWe Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande) | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 577429 | |||
Datum | 21.08.2009 16:05 | 29243 x gelesen | |||
Die laufen in Stuttgart als KdoW. Kein BOS-Funk, aber dafür Blauhorn und Martinslicht. Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 577444 | |||
Datum | 21.08.2009 17:27 | 29258 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg AndersKein BOS-Funk, aber dafür Blauhorn und Martinslicht. Geschrieben von bos-fahrzeuge.info
Auch wenn das Fahrzeug als KdoW bezeichnet wird, ist es doch eher ein KfZ für den Hintergrunddienst, oder? Gruß, MaWe Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande) | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 577445 | |||
Datum | 21.08.2009 17:35 | 29145 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberAuch wenn das Fahrzeug als KdoW bezeichnet wird, ist es doch eher ein KfZ für den Hintergrunddienst, oder? Seh ich genauso. In anderen Städten nennt man es dann einfach "PKW". Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | |||||
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Autor | Fabi8an 8R., Bad Kissingen / Bayern | 577452 | |||
Datum | 21.08.2009 18:38 | 29227 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Markus Weber Rein aus Interesse: was muss ein KdoW den wiegen, um normgerecht zu sein? Wenn meine Quellen zuverlässig sind, mind. 1 700 kg und max. 3 500 kg. Gruß, Fabian Ich schreibe hier nur, ausschließlich und uneingeschränkt als PRIVATMANN. Meine Aussagen haben nichts, sowas von gar nichts und auch rein überhaupt nix mit der Meinung oder sonstwas irgendeiner bestimmten Feuerwehr zu tun. NICHTS. Was ich hier schreibe, ist einzig und allein meine Meinung. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 577457 | |||
Datum | 21.08.2009 18:49 | 29251 x gelesen | |||
Per PM habe ich die Information 1.500kg bekommen. Mein Informant müsste es eigentlich genau wissen. Gruß, MaWe Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande) | |||||
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Autor | Fabi8an 8R., Bad Kissingen / Bayern | 577458 | |||
Datum | 21.08.2009 18:54 | 29123 x gelesen | |||
Dann glaub besser ihm :) Ich schreibe hier nur, ausschließlich und uneingeschränkt als PRIVATMANN. Meine Aussagen haben nichts, sowas von gar nichts und auch rein überhaupt nix mit der Meinung oder sonstwas irgendeiner bestimmten Feuerwehr zu tun. NICHTS. Was ich hier schreibe, ist einzig und allein meine Meinung. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 577460 | |||
Datum | 21.08.2009 19:00 | 29157 x gelesen | |||
Hallo, wenns nun mit dem KdoW Gewicht "lebenswichtig" ist schaue ich am Montag mal nach ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Marc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 577477 | |||
Datum | 21.08.2009 21:13 | 29109 x gelesen | |||
Geschrieben von Fabian RehbeinWenn meine Quellen zuverlässig sind, mind. 1 700 kg und max. 3 500 kg. Lt. meiner Quelle dasselbe. Würde bedeuten, dass untere Mittelklasse dafür noch in Frage kommt. | |||||
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Autor | Marc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 577711 | |||
Datum | 23.08.2009 11:12 | 29124 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerGeschrieben von Ulrich Cimolino Zumindest msl gibt es in Bayern einige TSF >3,5t. TSF-S der FF Lohr, Abt. Steinbach FF Teisendorf, Abt. Freidling (Allrad, geländefähig) FF Murnau (Allrad, geländefähig) | |||||
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Autor | Andr8eas8 W.8, Hurlach / Bayern | 577721 | |||
Datum | 23.08.2009 12:09 | 29069 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Marco Dimitriadis Zumindest msl gibt es in Bayern einige TSF >3,5t. wobei es meines Wissens hierfür keine generelle Ausnahme gibt. Üblicherweise muss alles was über die Norm hinaus geht bei Stellung des Zuschussantrags mit angegeben werden und wird dann extra von der jeweiligen Bezirksregierung geprüft. Ich weiß von einem TSF-W mit 7,49 to. bei dem die Genehmigung zu bekommen ziemlich aufwändig war und die Fahrzeugbeschaffung gut und gern 3 Monate verzögert hat. Gruß, Andreas http://www.feuerwehr-hurlach.de Dies ist meine rein private Meinung und muss nicht der Meinung der Feuerwehr Hurlach oder Gemeinde Hurlach entsprechen und mit ihr überein stimmen. | |||||
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Autor | Fran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern | 577725 | |||
Datum | 23.08.2009 12:48 | 29109 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Schorer Wüßte nicht das es dafür in Bayern eine generelle Ausnahme gibt, wenn dann Einzelfälle nach echten örtlichen Gegebenheiten (Berge) Servus, die gibt es, zul GG in Bayern für TSF 3,8 to, TSF-W 6,50 to, StLF 7,49 to. Mfg Franz W. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 577805 | |||
Datum | 23.08.2009 21:12 | 29002 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco DimitriadisZumindest msl gibt es in Bayern einige TSF >3,5t. Bedarf aber einer aufwendigen Ausnahmegenehmigung. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 577807 | |||
Datum | 23.08.2009 21:13 | 28950 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz Weiganddie gibt es, zul GG in Bayern für TSF 3,8 to Relativ neu nehm ich an wenn das STLF dabei ist? Grüßle Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 577879 | |||
Datum | 24.08.2009 09:37 | 29046 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Franz Weigand die gibt es, zul GG in Bayern für TSF 3,8 to, TSF-W 6,50 to, StLF 7,49 to. Was ist beim StLF da die spezielle Regelung? Das steht doch sowieso mit maximal 7,5t in der Norm. Oder darf das in Bayern nur 7,49t haben? Gruß, Michael | |||||
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