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Thema | AGW - Nachschulung? | 29 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 575498 | |||
Datum | 12.08.2009 08:48 | 10579 x gelesen | |||
Hallo, ist ein AGW zur Nachschulung beim Hersteller verpflichtet? Im Fall liegt die Schulung mind. 3 Jahre zurück. Danke. Freundliche Grüße | |||||
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Autor | Fran8k K8., Albstadt / BW | 575505 | |||
Datum | 12.08.2009 10:02 | 8243 x gelesen | |||
Hallo, ist bei den Herstellern auf dem Zertifikat unten normalerweise Vermerkt. Normalerweise ist ein Lehrgang 3 - 4 Jahre gültig. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 575507 | |||
Datum | 12.08.2009 10:06 | 8025 x gelesen | |||
Jo. Zertifikat kann nicht mehr aufgefunden werden. Freundliche Grüße | |||||
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Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 575565 | |||
Datum | 12.08.2009 15:03 | 7809 x gelesen | |||
Die Tätigkeiten zur Geräte- oder Anlagenprüfung sind aber meiner Meinung nach in Analogie zum Arbeitsschutzrecht zu sehen. Daher kann man die BetriebssicherheitsVO und die nachfolgenden Verordnungen heran ziehen. baua.de: Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1203-Teil 2: Befähigte Personen – Besondere Anforderungen – Druckgefährdungen Abschnitt 2.3 Zeitnahe berufliche Tätigkeit Die befähigte Person für die Prüfungen zum Schutz vor Druckgefährdungen muss ... sofern erforderlich diese Kenntnisse aktualisieren, zum Beispiel durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen. Soweit ich weiß, sind keine festen Zeiträume zur Aktualisierung der Kenntnisse angegeben, der Arbeitgeber muss also selber feststellen, wann Schulungen erforderlich sind. Ist halt alles in die Verantwortung der Arbeitgeber gelegt im Arbeitsschutz ... | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 575615 | |||
Datum | 12.08.2009 20:28 | 7690 x gelesen | |||
Siehe GUV-R 190 Seite 25 und auch hier: Vorbemerkung zur CD für Teilnehmer von Atemschutzgerätewartelehrgängen an den Landesfeuerwehrschulen Das Seminar-Grundüberholung Lungenautomaten der Fa. Dräger ist drei Jahre gültig. Grµß Rüdiger | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 575627 | |||
Datum | 12.08.2009 21:24 | 7572 x gelesen | |||
Geschrieben von Bach RüdigerSiehe GUV-R 190 Seite 25 Ich hätte da die 97er Ausgabe aufindig gemacht. S. 25 negativ. Freundliche Grüße | |||||
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Autor | Manu8el 8H., Gersthofen / Bayern | 575634 | |||
Datum | 12.08.2009 21:51 | 7545 x gelesen | |||
Hallo Oliver, ich habe gerade in der GUV-R 190 Ausgabe Mai 2005 nachgeschaut, dort steht auf den Seiten 49/50 Geschrieben von GUV-R 190 Mai 2005 Die Befähigung kann durch eine Ausbildung zum Atemschutz-Gerätewart z.B. an Hauptstellen für das Grubenrettungswesen, Feuerwehrschulen sowie Hier auch der Link dazu: GUV-R 190 Ausgabe Mai 2005 In den Gerätehandbüchern von MSA Auer (auf Seite 2) wird die Auffrischung alle 3 Jahre gefordert Gruß Manuel | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 575660 | |||
Datum | 13.08.2009 07:28 | 7503 x gelesen | |||
Aktuell ist die Ausgabe 2005 Link Grµß Rüdiger | |||||
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Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 575665 | |||
Datum | 13.08.2009 08:12 | 7515 x gelesen | |||
o.k., danach hatte ich auch schon mal gesucht, aber eine entsprechende Regelung nicht gefunden. Das aus der BGR 190 ist dann spezieller als die Hinweise aus der TRBS und dementsprechend kann es als Grundlage herangezogen werden. Auch für die Feuerwehren. Zumindest sollte man nicht ohne weiteres von so einer speziellen Vorgabe abweichen ... | |||||
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Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen | 575690 | |||
Datum | 13.08.2009 11:04 | 7553 x gelesen | |||
Meine letzte Fortbildung zum Beauftragten im Atemschutz bei der Berufsgenossenschaft (Hauptstelle des Grubenrettungswesens) ist erst 2 Monate her. Dort wurde ich darauf hingewiesen, dass abweichend von der BGR 190 (die für die Feuerwehr nicht gilt), in der FwDV 7 keine Nachschulungen für den Gerätewart gefordert wird und somit für den Feuerwehrbereich nicht zwingend notwendig sind. Empfehlenswert wären Fortbildungen natürlich trotzdem. | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 575692 | |||
Datum | 13.08.2009 11:07 | 7348 x gelesen | |||
Zwischenzeitlich auch gefunden. Dank Dir/Euch. Freundliche Grüße | |||||
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Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 575699 | |||
Datum | 13.08.2009 11:46 | 7404 x gelesen | |||
Warum gilt denn die BGR für die Feuerwehren nicht? Vielleicht gilt sie nicht direkt, aber: Egal ob BF oder FF, egal ob Beamter, Angestellter oder Freiwilliger Feuerwehrmann: Ich kann doch nicht über ein fachbezogenes Regelwerk, das möglicherweise sogar als anerkannte Regel der Technik zu sehen ist, einfach hinwegsehen. Wenn ich von den dort bekannt gemachten Festlegungen abweiche, dann sollte ich schon sehr gute Gründe dafür haben. Spätestens im Schadensfall ist man ansonsten geliefert. | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 575704 | |||
Datum | 13.08.2009 12:13 | 7564 x gelesen | |||
Hallo, mit Interesse habe ich die Beiträge zu diesem Thema gelesen. Was mich wundert ist, dass die Gültigkeitsdauern der Gerätewartunterweisungen meines Wissens nach von Hersteller zu Hersteller variieren, warum auch immer. Aber was Fakt ist, auf meiner Urkunde der Fa. Auer steht die Gültigkeitsdauer relativ auffällig geschrieben für jeden ersichtlich drauf. Und sollte es mal, ich gönne es keinem ein Unfall mit einem PA geben und dem Mann mit der schwarzen Robe fällt diese Urkunde mit abgelaufenem Datum in die Hände, ich weiss nicht, was für den wichtiger ist, dass in der FWDV7 keine Nachschulung gefordert wird, oder aber der Hinweis des Herstellers, dass die Unterweisung nach einigen Jahren zu wiederholen ist? Ich würde da lieber in den suren Apfel beißen und die Wiederholungsunterweisungen einhalten. Gruß Markus | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 575715 | |||
Datum | 13.08.2009 13:15 | 7456 x gelesen | |||
Die Seminare der Hersteller werden in der Regel für alle Nutzer von Atemschutzgeräten angeboten, hierbei spielt die FwDV 7 nur eine untergeordnete Rolle, da es eine nicht unerhebliche Menge Atemschutzgerätewarte ausserhalb der Feuerwehren gibt (betrieblich genutzte Geräte). Im Rahmen der Produkthaftung und Veränderungen und Weiterentwicklungen der Gerätetechnik müssen die Hersteller in regelmäßigen Abständen Nachschulungen anbieten. Wenn du auf der Seite 11 des Lehrgangsfolgeplanes der HLFS nachschaust (Link), siehst Du das in Kassel im Jahr 2009 insgesamt sechs Seminare angeboten werden. Der Bedarf ist erkannt. Grµß Rüdiger | |||||
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Autor | Mari8o-A8lex8and8er 8L., Clausthal / Niedersachsen | 575716 | |||
Datum | 13.08.2009 13:16 | 7330 x gelesen | |||
Dann könnte ich die Frage stellen, warum sind die Regeln für Gerätewarte bei Grubenwehren noch härter? Die müssen noch früher zur Nachschulung. Die BG's erkennen die Regeln der FwDV7 an. Somit ist diese auch anerkannter Stand der Technik. Leider. Wenn den Feuerwehren ihr Regelwerk nicht gefällt, müssen Sie darauf hinwirken, dass es geändert wird. Da ich nach BGR 190 arbeite und auch arbeiten muss, fehlt mir in die genauen Details, wie es in der Praxis beid er Feuerwehr gehandhabt wird , der Einblick. Aber ich gehe mal davon aus, dass die meisten Gerätewarte sich freiwillig fortbilden. Immerhin sind sie verantwortlich für den Zustand der Geräte. Aber im Zweifel einfach mal bei der zuständigen Unfallkasse anrufen, die helfen einem gerne weiter. | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 575724 | |||
Datum | 13.08.2009 13:58 | 7432 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Middel Was mich wundert ist, dass die Gültigkeitsdauern der Gerätewartunterweisungen meines Wissens nach von Hersteller zu Hersteller variieren, warum auch immer. Um damit Geld zu verdienen. Geschrieben von Markus Middel Aber was Fakt ist, auf meiner Urkunde der Fa. Auer steht die Gültigkeitsdauer relativ auffällig geschrieben für jeden ersichtlich drauf. In erster Linie sind mal die Herstellerangaben wichtig. Geschrieben von Markus Middel Ich würde da lieber in den suren Apfel beißen und die Wiederholungsunterweisungen einhalten. Das sollte man schon alleine aus eigenem Interesse an der Materie tun und nicht für andere, weil´s die wollen... MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 575726 | |||
Datum | 13.08.2009 14:04 | 7353 x gelesen | |||
Ja, das ist ja auch gut so, dass es Nachschulungen gibt. Wie gesagt, was mich eben wundert, sind die unterschiedlichen Intervalle der nachschulungen bei den unterschiedlichen Herstellern. Ganz ehrlich! Ein Nachschulungsseminar für AGW´s in Kassel habe ich noch keines besucht und weiß deshalb nicht was dieses beinhaltet. Was aber den eigentlichen Atemschutzgerätewartlehrgang angeht, ist für mich der Lehrgang beim gerätehersteller fast der wichtigere! Denn hier lernt man die vor Ort vorhandenen Geräte zu warten, dafür ist der Lehrgang in Kassel zu allgemein. Dafür wird bei den Herstellerlehrgängen halt in der Regel nicht auf die FWDV7 und der daraus hervorgehenden Aufgabenverteilung und Verantwortung des Atemschutzgerätewartes eingegangen. Kennst Du den genaueren Inhalt des Nachschulungsseminars in Kassel? | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 575727 | |||
Datum | 13.08.2009 14:06 | 7311 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel MetzgerIn erster Linie sind mal die Herstellerangaben wichtig. Genau das wollte ich damit sagen. | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 575730 | |||
Datum | 13.08.2009 14:10 | 7455 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus MiddelWas aber den eigentlichen Atemschutzgerätewartlehrgang angeht, ist für mich der Lehrgang beim gerätehersteller fast der wichtigere! Denn hier lernt man die vor Ort vorhandenen Geräte zu warten, dafür ist der Lehrgang in Kassel zu allgemein. Ich sehe das genauso. Als Erstlehrgang würde ich den Kandidaten auf die Feuerwehrschule schicken, damit er die allgemeinen Dinge im Kasten hat. Danach halte ich es für unverzichtbar den Kameraden zum Hersteller zu schicken. Ab 2010 hält die LFKS Rheinland-Pfalz sowohl Erstlehrgänge als auch Fortbildungslehrgänge nur noch strikt nach Hersteller getrennt ab. Blöd wird´s allerdings, wenn man von 3 Herstellern Geräte vorhält... MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 575731 | |||
Datum | 13.08.2009 14:12 | 7331 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel MetzgerBlöd wird´s allerdings, wenn man von 3 Herstellern Geräte vorhält... Oder in zwei Wehren mit verschiedenen Gerätetypen ist... Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 575732 | |||
Datum | 13.08.2009 14:14 | 7381 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael LinkenbachOder in zwei Wehren mit verschiedenen Gerätetypen ist... In der einen Normaldruck und in der anderen Überdruck?! Nunja, das halte ich wartungsmäßig für weniger problematisch als Geräte von 2 verschiedenen Herstellern. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 575733 | |||
Datum | 13.08.2009 14:19 | 7345 x gelesen | |||
Na, da habe ich ja richtig Glück! ich bin nur in einer Wehr, bisher hatten wir zwei verschiedene Geräte, aber vom selben Hersteller. Aber was soll ich sagen, seit einer knappen Woche stehen in der Fahrzeughalle drei Paletten, mit 75 PA, 85 LA und 120 Masken, niegelnagelneu, alles von einem Hersteller!!! Ach geht´s uns gut, nun müssen die nur noch ausgepackt, inventariesiert und im Prüfgerät angelegt werden und die Geräteträger eingewiesen werden. Dann ist alles paletti. | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 575734 | |||
Datum | 13.08.2009 14:20 | 7289 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Middelich bin nur in einer Wehr, bisher hatten wir zwei verschiedene Geräte, aber vom selben Hersteller. Und, welcher Hersteller machte letzendlich das Rennen? MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 575735 | |||
Datum | 13.08.2009 14:26 | 7340 x gelesen | |||
Wir wechseln zur Fa. Auer! Die haben uns ein sehr gutes Leasingangebot gemacht. Das Leasing läuft über 18 Jahre, nach 18 jahren gehen die Geräte zur &-Jahresgrundüberholung und gehen anschließend in unseren Besitz über. Zur nächsten 6-Jahresprüfung, also nach 24 Jahren bin ich 61 Jahre alt und dann kann mir das weitere egal sein ;-) Ne, vergiss den letzten Satz!! | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 575741 | |||
Datum | 13.08.2009 15:31 | 7293 x gelesen | |||
Einmal Auer ÜD und einmal Dräger ÜD. Gruß ML Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 575945 | |||
Datum | 14.08.2009 15:23 | 7238 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus MiddelDie haben uns ein sehr gutes Leasingangebot gemacht. Kannst du mir da Näheres sagen, gerne auch per PN oder eMail?! MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 575958 | |||
Datum | 14.08.2009 15:42 | 7216 x gelesen | |||
Guckst Du PN! | |||||
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Autor | Mart8in 8S., Eggenstein / BADEN - Württemberg | 800222 | |||
Datum | 14.12.2014 13:23 | 4588 x gelesen | |||
Hallo zusammen, möchte das thema nochmals aufgreifen. Geschrieben von ---Daniel Metzger--- Ich sehe das genauso. Als Erstlehrgang würde ich den Kandidaten auf die Feuerwehrschule schicken, damit er die allgemeinen Dinge im Kasten hat. Danach halte ich es für unverzichtbar den Kameraden zum Hersteller zu schicken. Schön bei uns in BaWü wurde die Ausbildung der ASGW an der LFS eingestellt LSF BW. Über das warum naja es soll ja eine Führungsakademie werden, aber das soll jetzt hier nicht das Diskussionsthema werden. Eine Fortbildung für ASGW ga es ebenfalls nie an der LFS BW. Meines Wissen werden in RLP und BY an den Feuerwehrschulen (z.B. Regensburg) Lehrgänge zur Aus- und Fortbildung über alle Hersteller hinweg!! angeboten. Wie ist bei euch im Lande die Fortbildung gesichert? Rein über die Hersteller oder gibt es diese Aus-und Fortbildung auch an euren Schulen noch? Wer hat schonmal eine Fortbildung mit einer Hersteller bei sich im Kreis organisiert (soll´s wohl auch schon gegeben haben)? Gruß aus Nordbaden Martin "Nur wer das Herz hat zu helfen, hat das Recht zu kritisieren." A.L. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 800227 | |||
Datum | 14.12.2014 13:52 | 4458 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin S.Meines Wissen werden in RLP und BY an den Feuerwehrschulen (z.B. Regensburg) Lehrgänge zur Aus- und Fortbildung über alle Hersteller hinweg!! angeboten. Wie ist bei euch im Lande die Fortbildung gesichert? Rein über die Hersteller oder gibt es diese Aus-und Fortbildung auch an euren Schulen noch?In RLP gibt es 2015 die Fortbildung herstellerübergreifend, die Ausbildungen aber getrennt. Wenn ich mich nicht irre allerdings nur Dräger und Auer, für Interspiro sind keine Termine vorgesehen (in den Lehrgangsbeschreibungen im Katalog ist der aber auch noch drin). In 2014 gab es Kombinationslehrgänge für jeweils 2 der 3 genannten Hersteller, die dauerten dann einen Tag länger als die "herstellerreinen". Inwiefern damit eine Fortbildung "gesichert" ist, tja, da wären wir wieder beim Thema Lehrgangsplätze und -kapazitäten... "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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