alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaWo sind Mitarbeiter des Bauhofs zum Dienst in der FF verpflichtet?61 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY478215
Datum18.04.2008 13:5417101 x gelesen
Hallo Forum,
Hallo Kameraden,

immer wieder list man ja, dass gerade die Tagesalarmsicherheit der Feuerwehren nicht gewährleistet ist. Dem könnte man ja entgegenhelfen, indem man die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs zum Dienst in der FF verpflichtet.
Welche Gemeinde macht das?
Wie wird das gehandhabt?
Wie sind die Erfahrungen?

Ich persönlich fände es gut. Es wird auch bei uns in der Gemeinde so gemacht, aber auch da gibt´s z.T. große Probleme.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner
FF Mühlhausen

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8M., Luhe-Wildenau / BY478220
Datum18.04.2008 14:0615250 x gelesen
Hallo Anton,

bei uns sind die Mitarbeiter des Bauhofs im Dienst. Eine Pflicht allerdings gibt es nicht. In den Stellenausschreibungen schreibt die Kommune aber immer das die Aktive Mitgliedschaft gewünscht sei. Ein Kamerad hat auch mit deshalb die Stelle beim Bauhof bekommen.

Gruß

Daniel


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY478225
Datum18.04.2008 14:1315263 x gelesen
Geschrieben von Daniel Müllerbei uns sind die Mitarbeiter des Bauhofs im Dienst. Eine Pflicht allerdings gibt es nicht. In den Stellenausschreibungen schreibt die Kommune aber immer das die Aktive Mitgliedschaft gewünscht sei. Ein Kamerad hat auch mit deshalb die Stelle beim Bauhof bekommen.

Hallo Daniel,

wie läuft das bei euch mit den Übungen?
Unser alter BGM vertrat die Meinung, wenn er einen Mitarbeiter vomBauhof "verpflichtet", dann muss er die Übungsstunden als Überstunden vergüten.
Wir haben aber Mitarbeiter vom Bauhof, da war die Zugehörigkeit zur FF Einstellungsvoraussetzung. Und die bekommen keine Übungsstunden bezahlt. Das war aber noch bei unserem BGM von vor 18 Jahren.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner
FF Mühlhausen

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern478226
Datum18.04.2008 14:2115171 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerWir haben aber Mitarbeiter vom Bauhof, da war die Zugehörigkeit zur FF Einstellungsvoraussetzung.
Hallo Anton,
mal unabhängig von der Anrechnung auf die Arbeitszeit. Ist es zulässig einen Posten im Bauhof unter dieser Bedingung auszuschreiben? Uns wurde von der Gemeindeverwaltung gesagt das wäre nicht zulässig.
Gruß vom Ammersee,
Thomas


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY478228
Datum18.04.2008 14:2615095 x gelesen
Geschrieben von Thomas Kaisermal unabhängig von der Anrechnung auf die Arbeitszeit. Ist es zulässig einen Posten im Bauhof unter dieser Bedingung auszuschreiben? Uns wurde von der Gemeindeverwaltung gesagt das wäre nicht zulässig.

Hallo Thomas,

früher ging´s scheinbar problemlos, aber jetz gibt´s da große Problem.

Aber mal abgesehen davon, irgendwie müssen sich auch die BGM Gedanken machen über die Alarmierssicherit unserer Feuerwehren.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner
FF Mühlhausen

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8M., Luhe-Wildenau / BY478231
Datum18.04.2008 14:3415127 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastnerwie läuft das bei euch mit den Übungen?
Unser alter BGM vertrat die Meinung, wenn er einen Mitarbeiter vomBauhof "verpflichtet", dann muss er die Übungsstunden als Überstunden vergüten.
Wir haben aber Mitarbeiter vom Bauhof, da war die Zugehörigkeit zur FF Einstellungsvoraussetzung. Und die bekommen keine Übungsstunden bezahlt. Das war aber noch bei unserem BGM von vor 18 Jahren.


Bei uns zum Glück ohne Probleme ;-)

Die sind wirklich alle freiwillig in der FF und engagieren sich auch stark. Einer ist sogar der stv. Kommandant. Vergütungen in irgendeiner Form gibt es bei uns nicht, da keiner "verpflichtet" wurde.

Gruß
Daniel


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorEric8 T.8, Wuppertal / NRW478232
Datum18.04.2008 14:3715121 x gelesen
Geschrieben von Anton Kastnerfrüher ging´s scheinbar problemlos, aber jetz gibt´s da große Problem.

wo denn genau? Das kann/darf doch ein Auswahlkriterium sein, oder?

Grüße, Eric


- - -
www.ff-vohwinkel.de

- - -

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMart8in 8M., Klix / Sachsen478233
Datum18.04.2008 14:3815112 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Anton Kastnerindem man die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs zum Dienst in der FF verpflichtet.
Welche Gemeinde macht das?
Wie wird das gehandhabt?
Wie sind die Erfahrungen?


Kann jemand was dazu sagen für andere kommunale Angestellte (Verwaltung u.a.)?

Grüße

M.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW478236
Datum18.04.2008 14:5115136 x gelesen
Ich weiß hier im Kreis von mindestens 3 Gemeinden / Städten, die eine Bauhofstaffel und eine Verwaltungstaffel haben, welche tagsüber die Freiwilligen / hauptamtichen ergänzen. Gibt also keine Probleme mit Lohnfortzahlung usw.
Die meisten sind auch Angehörige einer Löschgruppe / Löschzuges der Gemeinde, einzelen aber auch Mitglied in der FF ihrer Heimatgemeinde. Also ABC Stadt arbeiten und agsüber Einsätze mitfahren und abends als Mitdglied der FF aus XY Dorf mifahren.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen478245
Datum18.04.2008 15:2715094 x gelesen
Hallo,

kenne das Problem ebenso als rechtlich problematisch. So zumindest nach Meinung der Personalverantwortlichen.

Aber vielleicht könnten die Rechtsgelehrten was beitragen.

Für mich klang es zumindest einleuchtend von wegen im privaten Bereich Sachen zu machen, welche als Grundlage für einen Arbeitsvertrag gelten. Und der Dienstbetrieb(Ausbildung) wird ja doch eher in der Freizeit stattfinden?

mkg Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg478251
Datum18.04.2008 16:1815112 x gelesen
Geschrieben von Peter LieffertzFür mich klang es zumindest einleuchtend von wegen im privaten Bereich Sachen zu machen, welche als Grundlage für einen Arbeitsvertrag gelten.

Wo ist das roblem?
Dann verpaßt Du einfach jeder Stelle die Du ausschreibst 5 oder 10% Tätigkeit in der Feuerwehr. Damit ist das geklärt. Und es ist auch dem Fall vorgebeugt, daß jemand nachdem er den Job hat un d die Probezeit rum ist seinen Dienst wieder quittiert.
Und das mit den Überstunden ist dann auch klar. Er arbeitet dann eben in der Woche 1 Stunde weniger in seinem eigentlichen Job, dafür muß er alle 2 Wochen abends zum Dienst.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW478261
Datum18.04.2008 17:1315236 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerDann verpaßt Du einfach jeder Stelle die Du ausschreibst 5 oder 10% Tätigkeit in der Feuerwehr.

Wobei jeder Aufwand, der Voraussetzung für die Einsatzfähigkeit ist, wie Untersuchung für G26/ Führerschein, Übungen, Unterricht, Sport? dann in die Arbeitszeit fallen muß, ansonsten würde der Arbeitgeber doch Forderungen stellen, die in die Freizeit reichen...Ob da 5-10% der Arbeitszeit reichen?

Nur was ist, wenn es mal Probleme mit der G26 gibt? Als Bauhofmitarbeiter Spitze, nur leider nicht mehr als Feuerwehrmann. Kündigung?

Geschrieben von Christian FischerEr arbeitet dann eben in der Woche 1 Stunde weniger in seinem eigentlichen Job, dafür muß er alle 2 Wochen abends zum Dienst.

Das zusammen mit dem reduzierten Stundenanteil durch Feuerwehrtätigkeit ist dann aber schon ne Menge. Was dann noch an effektiver Arbeitsleistung in der eigentlichen Tätigkeit bleibt?

Aber an sich ist die Idee doch schon recht reizvoll für die Gemeinde aber auch den Arbeitnehmer, bei entsprechenden Bedingungen...


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTorb8en 8B., Kastorf/ Kiel / Schleswig Holstein478263
Datum18.04.2008 17:2015082 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Dietmar ReimerNur was ist, wenn es mal Probleme mit der G26 gibt? Als Bauhofmitarbeiter Spitze, nur leider nicht mehr als Feuerwehrmann. Kündigung?


Das ist sicher eine Einzelfallentscheidung ist es der 50 Jährige langjährige Mitarbeiter würde ich sagen nein (GF oder Ma verwendung oder eben "nur" Bauhof)

ist es ein Anfang 30 jähriger der leicht woanders arbeit findet, ja. Aber nur dann, wenn man sonst sein Ziel (staffel/Gruppe) nicht mehr erreicht und es ein dauerhafter Ausfall ist.

MkG Torben


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen478265
Datum18.04.2008 17:2215116 x gelesen
Hallo Anton,

in einem Ort in unserer Nähe war wegen der nicht mehr vorhandenen Tagesalarmsicherheit vor einiger Zeit auch eine große Diskussion um Pflichtfeuerwehr und Co. Da man nicht gleich diese absolute Notlösung wollte, wurde unter anderem festgelegt, dass alle Bewerber für kommunale Stellen zukünftig Mitglied der dortigen FF werden müssen. Näheres habe ich dann leider nicht mehr in der Presse gefunden, aber scheinbar sieht man auch dort eine Möglichkeit, mittels kommunalen Arbeitnehmern und Beamten Lücken in der Tagesalarmsicherheit zu schließen...

Und nun ein kleiner "Off Topic"-Einwurf:
Als hessischer Landesbeamter muss ich 42 Wochenarbeitsstunden leisten - ich würde mich drüber freuen, wenn ich die Gelegenheit hätte, 2h dieser 42h bei der Feuerwehr an meinem Dienstort abzuleisten und auch der Feuerwehr im Einsatzfall zur Verfügung zu stehen. Vielleicht wird ja irgendwann einmal ein solches Projekt gestartet - dann würde ich mal bei Gerhard Bayer nachfragen, denn ich arbeite in seiner Nachbarschaft... ;-)


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8K., Bitterfeld-Wolfen / Sachsen-Anhalt478267
Datum18.04.2008 17:2315317 x gelesen
Hallo,

in Bitterfeld wurde ab etwa 1993 seitens der Stadt Wert auf eine Mitgliedschaft in der örtlichen FF gelegt. Somit standen immer rund 4-5 Mann am Tage (vom Bauhof) bereit. Zusätzlich zu den Angestellten des Landratsamtes einschließlich LST und FUTZ (Feuerwehr- und umwelttechnisches Zentrum), kamen noch 3 Hauptamtliche der FW am Tage hinzu. Und natürch die sonstigen Schichtfreien usw.

Jetzt wurde aber aus Bitterfeld und Wolfen (und einigen kleinen Gemeinden) eine "große" Stadt gebildet (47.000 EW), wodurch es auch nur noch einen Stadtbauhof gibt. Logischerweise halten sich die Mitarbeiter des Bauhofs nun oftmals in erheblicher Entfernung zur Feuerwache auf, was ihre zeitnahe Einsatzbereitschaft beeinträchtigt. Auch ist jetzt nur noch eine hauptamtl. Kraft in der Bitterfelder Wache, weil der StadtWL jetzt StadtWL der Gesamtstadt ist und sein Büro nun in Wolfen hat.

Die letzte Kreisgebietsreform setzt der Sache noch den Hut auf. Da Köthen nun Kreisstadt ist zieht ein Großteil der Kreisverwaltung nach Köthen um. Somit sind auch einige Mitglieder der FF am Tage nicht mehr verfügbar.

Die Reformen seitens der Verwaltungen sind notwendig um effizienter zu Haushalten. Aber hier wird deutlich, dass jede Maßnahme zur Kostensenkung indirekt dem ehrenamtl. Engagement (insbesondere den FF en)auf die Füße fällt.

Wers wissen will: Feuerwehrseits hat sich strukturmäßig quasi noch nichts geändert. Jede der Ortsteil FFen fechtet auf seiner alten Ortsgemarkung, da die einzelnen Satzungen nach 2007 noch 5 Jahre bestand haben, bis eine Gesamtsatzung für die FFen der Stadt Bitterfeld-Wolfen in Kraft tritt.

Mal anbei: FF Wolfen verfügt am Tage (6-22 Uhr, außer WE) über ca. 9 hauptamtl. Kräfte (nachts nicht besetzt). Die kommen aber nur im ehemaligen Stadtgebiet von Wolfen zum Einsatz. (?!?)

mfG C.K.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlei8ber8 S.8, Falkenberg / Brandenburg478271
Datum18.04.2008 17:5215062 x gelesen
Also bei uns wird das so gehandhabt das wenn Stellen vakant sind, erst in den Reihen der FFW geschaut wird ob jemand sich eignet. Ansonsten ist es kein Zwang Mitglied in der FF zu werden. Wäre aber mal ein Vorschlag auf der nächsten Sitzung der Gemeindeverdreher :-)

Stefan


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW478274
Datum18.04.2008 18:0415185 x gelesen
Geschrieben von Peter Lieffertzkenne das Problem ebenso als rechtlich problematisch. So zumindest nach Meinung der Personalverantwortlichen.

Aber vielleicht könnten die Rechtsgelehrten was beitragen.


Problematisch erscheint hier die Mitwirkungspflicht in einem Verein...

Wie wäre es das ganze anders herum aufzuzäumen.

Man stellt Personal FÜR die Feuerwehr ein (Gerätewarte usw.), die neben ihrer Tätigkeit für die Feuerwehr zu der auch die Mitgliedschaft in der FF zählt und zu der die Eignung als AGT zählt, auch in der Gemeinde (z.B. im Bauhof mit x % Arbeitsleistung mitarbeiten?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUwe 8S., Nordheim / Hessen478278
Datum18.04.2008 18:1215094 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich Cimolino
Problematisch erscheint hier die Mitwirkungspflicht in einem Verein...

ich dachte immer die EA ist kein Verein.


Gruß
Uwe


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW478281
Datum18.04.2008 18:3415141 x gelesen
Geschrieben von Uwe SchmidtGeschrieben von Ulrich Cimolino
Problematisch erscheint hier die Mitwirkungspflicht in einem Verein...

ich dachte immer die EA ist kein Verein.


Die Mehrzahl der ehrenamtlich tätigen Feuerwehren dürften als Verein betrieben werden..


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW478282
Datum18.04.2008 18:4215086 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoMan stellt Personal FÜR die Feuerwehr ein (Gerätewarte usw.), die neben ihrer Tätigkeit für die Feuerwehr zu der auch die Mitgliedschaft in der FF zählt und zu der die Eignung als AGT zählt, auch in der Gemeinde (z.B. im Bauhof mit x % Arbeitsleistung mitarbeiten?

Das sind dann aber doch hauptamtliche Kräfte einer FF im Sinne des §13 des FSHG, zumindest in NRW. Und die sind zu Beamten zu ernennen.
Oder gibt es da andere Möglichkeiten?


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen478283
Datum18.04.2008 18:4814983 x gelesen
Hallo,

dies denke ich mal, wäre dann sicher unproblematisch durchführbar.

Wäre nur die Frage ob dies politisch immer so gewollt ist. Oder ob man das mit Bauhof und Fw. nicht doch etwas populistisch rüberbringt und danach Ausflüchte sucht, um es nicht tun zu müssen.

Ich halte es ja grundsätzlich für eine gute Idee, Mitarbeiter der Gemeinde zu einer aktiven Mitgliedschaft zu überzeugen. Ich sehe nur auch die Gefahr, das Die dann nach Einstellung ein Attest bringen oder durch Abwesenheit glänzen. Und wer sollte dann was dagegen tun?

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg478286
Datum18.04.2008 18:5915091 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoDie Mehrzahl der ehrenamtlich tätigen Feuerwehren dürften als Verein betrieben werden..


Wie kommst Du auf das schmale Brett?

Mit ausnahme von Bayern wo noch aus historischen Gründen der Kappes mit den Feuerwehrvereinen im FwG drinne steht (aber in Praxi keine Relevant hätte und man das bei Bedarf mit einem Federstrich ändern könnte) sind die Feuerwehren nicht rechtsfähige Einrichtungen der Kommune.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen478293
Datum18.04.2008 19:3515082 x gelesen
Geschrieben von ---Christian Fischer---
Mit ausnahme von Bayern wo noch aus historischen Gründen der Kappes mit den Feuerwehrvereinen im FwG drinne steht (aber in Praxi keine Relevant hätte und man das bei Bedarf mit einem Federstrich ändern könnte) sind die Feuerwehren nicht rechtsfähige Einrichtungen der Kommune.


Wenn das dann noch jeder begreifen würde....

(Ist keine Kritik an Dir, nur leider ist das sicher noch nicht überall angekommen.)

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW478294
Datum18.04.2008 19:4215113 x gelesen
Geschrieben von Dietmar ReimerDas sind dann aber doch hauptamtliche Kräfte einer FF im Sinne des §13 des FSHG, zumindest in NRW. Und die sind zu Beamten zu ernennen.
Oder gibt es da andere Möglichkeiten?


Klar... ;-)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW478295
Datum18.04.2008 19:4415110 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerWie kommst Du auf das schmale Brett?

ganz einfach, nimm den Vereinscharakter weg (mit Wahlen von Führungskräften usw. die es AUCH in NRW gibt!) und gibt den Befehl wegtreten...
Dann gucken wir mal, was übrig bleibt...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8o H8., Loiching / Bayern478297
Datum18.04.2008 19:4515187 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Peter Lieffertzin Praxi keine Relevant hätte und man das bei Bedarf mit einem Federstrich ändern könnte

Was heißt hier, "in der Praxis keine Relevanz"?
Ich kenne keine Feuerwehr in meiner näheren Umgebung, die nicht zu ihrer Unterstützung einen Feuerwehrverein hätte.

Was passiert denn in anderen Bundesländern, wenn man aus dem "aktiven Dienst" ausscheidet? Ist man da dann einfach draußen? Bei uns gibt es dann halt noch den Verein, wo man dann (auch) als "Senior" aufgehoben ist und somit auch weiterhin "noch bei der Feuerwehr" ist.

Außerdem erwirtschaftet unser Verein durch seine Aktivitäten und Veranstaltungen Mittel, die er in die weitere Aufrüstung bzw. Ausstattung bzw. Unterhalt (wie man es auch immer titulieren möchte) der Feuerwehr steckt. Das ist schließlich satzungsgemäß der Zweck eines solchen Vereins. Wir haben beispielsweise in den letzten 3 Jahre so eine Summe von ca. 17000 Euro in Fahrzeuge und Gerätehaus investiert.

Ich denke also, ein Feuerwehrverein hat so durchaus seine Berechtigung. Natürlich ginge es eventuell auch ohne. Wir zwingen auch keinen, der bei der Feuerwehr ist, unbedingt auch dem Verein beizutreten. Nur hat mittlerweile auch noch keiner gesagt, er möchte "nur" bei der "Wehr" sein, nicht aber beim Verein.


Mit kameradschaftlichem Gruß

Marco Heine

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen478300
Datum18.04.2008 20:0215024 x gelesen
Hallo,

auch wenn ich den von Dir zitierten Satz nicht geschriben habe. Es soll tatsächlich ohne Verein gehen.

Ausscheider können in meinem Dunstkreis in die Alters-und Ehrenabteilung übertreten. Also kein Verein notwendig

Über Fördervereine etc. kann man trefflich streiten. Sicher finanzieren Sie nette Gimmicks, Wenn Sie dann allerdings absolut notwendige Beschaffungen finanzieren(Bsp.: Überhosen) hört mein Verständnis auf.

Natürlich geht es auch ohne Verein. Und das wäre auch gut so. Nur leider hat sich der Unterschied zwischen dem berühmten Maibaumsetzen und Fw. noch nicht überall herumgesprochen.
Löbliche Ausnahme bildet da zumindest ein kleines gallisches Dorf in Ba-Wü., aus welcher auch der Ursprungsschreiber deines zitierten Satzes stammt ;-).

mkg Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW478302
Datum18.04.2008 20:2114996 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich Cimolino(mit Wahlen von Führungskräften usw. die es AUCH in NRW gibt!)

Aber auch nur inoffiziell.

Mfg
g,

Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre.


"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt."
Albert Einstein

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTimo8 L.8, Langerwehe / NRW478318
Datum18.04.2008 21:1914999 x gelesen
Von einer Verpflichtung halte ich persönlich nichts!

Wer gehen bei uns seit einigen Jahren erfolgreich einen anderen Weg:

Sind bei der Gemeinde (Bauhof, Verwaltung, Schulhausmeister etc.) Stellen neu besetzen, werden bereits aktive FW-Mitglieder bei gleicher Eignung bevorzugt.

Die ist auch im Brandschutzbedarfsplan so festgeschrieben, also vom Rat beschlossen.

Gruß Timo


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf.478332
Datum18.04.2008 22:4915041 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischersind die Feuerwehren nicht rechtsfähige Einrichtungen der Kommune.
Sind sie auch in Bayern. Auch wenn es hier viele FW Vereine gibt, eine FF muss auch in By. keinen Verein haben.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg478335
Datum18.04.2008 23:5015061 x gelesen
Geschrieben von Marco HeineWas heißt hier, "in der Praxis keine Relevanz"?

In Praxis keine Relevanz heißt, daß ich jederzeit Dienst in der kommunalen Einrichtung Feuerwehr leisten kann, ohne gleichzeitig Mitglied in einem nach brügerlichem Recht gegründeten Verein zu sein.


Geschrieben von Marco HeineWas passiert denn in anderen Bundesländern, wenn man aus dem "aktiven Dienst" ausscheidet? Ist man da dann einfach draußen?

Die meisten Wehren haben Alters-/ Ehrenabteilungen.


Geschrieben von Marco HeineAußerdem erwirtschaftet unser Verein durch seine Aktivitäten und Veranstaltungen Mittel, die er in die weitere Aufrüstung bzw. Ausstattung bzw. Unterhalt (wie man es auch immer titulieren möchte) der Feuerwehr steckt. Das ist schließlich satzungsgemäß der Zweck eines solchen Vereins. Wir haben beispielsweise in den letzten 3 Jahre so eine Summe von ca. 17000 Euro in Fahrzeuge und Gerätehaus investiert.

Das zu finnazieren ist zu 100% Pflichtaufgabe der Kommune. Ist also nicht mein Problem als Feuerwehrmann.



Geschrieben von Marco HeineIch denke also, ein Feuerwehrverein hat so durchaus seine Berechtigung. Natürlich ginge es eventuell auch ohne.

Das beweisen zumindest 15 Bundesländer ;-)


Geschrieben von Marco HeineWir zwingen auch keinen, der bei der Feuerwehr ist, unbedingt auch dem Verein beizutreten.

Das meinte ich mit in Praxi keinerlei Relevanz für die kommunale Einrichtung Feuerwehr. Es ist nice to have, aber keinerlei zwingende gesetzliche Notwendigkeit.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW478454
Datum20.04.2008 12:3615128 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoKlar... ;-)

Schönen Dank... :-P

Gehts auch ein bißchen konkreter? Oder ist das geheim?


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW478456
Datum20.04.2008 12:4615049 x gelesen
Geschrieben von Dietmar ReimerSchönen Dank... :-P

Gehts auch ein bißchen konkreter? Oder ist das geheim?


wo steht geschrieben, dass ein Handwerker als städt. Angestellter und Gerätewart der Feuerwehr zu verbeamten ist?

Wieviele Feuerführungskräfte gibts nochmal, die kommunal oder in den Kreisen (auch für Brandschutzaufgaben!) arbeiten und KEINE feuerwehrtechnischen Beamte sind?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW478577
Datum20.04.2008 23:5615219 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinowo steht geschrieben, dass ein Handwerker als städt. Angestellter und Gerätewart der Feuerwehr zu verbeamten ist?

Handwerker als städtische Beschäftigte bei der FW kenne ich auch: die halten die Liegenschaften der Feuerwehr in Stand, also die Feuerwachen und Gerätehäuser der FF. Die haben aber mit dem Einsatzdienst so viel zu tun wie die Reinigungskräfte...
Gerätewarte sind bei uns im Regelfall Feuerwehrleute, die sich auf eine Stelle im Tagesdienst beworben haben.

Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen § 13 Hauptamtliche Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr

(1) Die Gemeinde kann für den Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache hauptamtliche Kräfte einstellen. Große kreisangehörige Städte und Mittlere kreisangehörige Städte sind hierzu verpflichtet. Die Bezirksregierung kann Ausnahmen zulassen.

(2) Die hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr sind zu Beamten zu ernennen.


Wenn ich mir den Text so durchlese kann es in NRW nicht sein, dass ein Mitarbeiter der den Einsatzdienst einer ständig besetzten Wache sicher stellt, kein Beamter ist. Egal, womit er sich in der einsatzfreien Zeit beschäftigt...

Jetzt bin ich leider kein gut bezahlter Jurist. Aber so hört sich das für mich an...

Geschrieben von Ulrich CimolinoWieviele Feuerführungskräfte gibts nochmal, die kommunal oder in den Kreisen (auch für Brandschutzaufgaben!) arbeiten und KEINE feuerwehrtechnischen Beamte sind?

Wie? Sowas gibt es? Wo denn?


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg478582
Datum21.04.2008 00:0115085 x gelesen
Geschrieben von Dietmar ReimerWenn ich mir den Text so durchlese kann es in NRW nicht sein, dass ein Mitarbeiter der den Einsatzdienst einer ständig besetzten Wache sicher stellt, kein Beamter ist. Egal, womit er sich in der einsatzfreien Zeit beschäftigt...


Na ja. Das gilt ja wie ich das lese nur für ständig besetzte Wachen. Wenn das aber gar keine ständig besetzte Wache ist, sondern eine reine FF? In der eben auch ein paar Gemeindearbeitern und -angestellten Dienst tun, die dafür ein paar Stunden ihres Kontingents haben?


Dann bekommen die eine Ausbildung TrM1 , TrM2, SprFu, AGT, Fahrer C und Maschinist, TrFü. Fertig. Wie jeder FFler der in der freien Wirtschaft arbeitet.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW478595
Datum21.04.2008 08:3614962 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian FischerMit ausnahme von Bayern wo noch aus historischen Gründen der Kappes mit den Feuerwehrvereinen im

1. Der Kappes steht erst seit Anfang der 80er im Gesetz. Und ich fand/finde das eine gute Lösung, da damit diverse "fördervereinslösungen" eine klare gesetzliche Grundlage haben. Was mir in anderen Ländern so begegnet ist, möcht ich mal rechtlich nicht bewerten.

2. Man kann in Bayern Dienst in einer FF tun ohne Mitglied in dem Verein FF XXX zu sein.

Deshalb steht auch nichts dagegen, wenn ein bayerischer Bürgermeister seine Verwaltung und den Bauhof auffordert in der Feuerwehr mitzuwirken.

Gruß

thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThor8ste8n B8., Hörstel / NRW478634
Datum21.04.2008 12:3115110 x gelesen
Geschrieben von Martin Meier Geschrieben von Anton Kastner
indem man die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs zum Dienst in der FF verpflichtet.
Welche Gemeinde macht das?
Wie wird das gehandhabt?
Wie sind die Erfahrungen?


Kann jemand was dazu sagen für andere kommunale Angestellte (Verwaltung u.a.)?


Hallo!
Ich bin bei der Stadt angestellt (Verwaltung), in der ich auch in der Feuerwehr tätig bin. Freistellung zu Einsätzen ist gar kein Problem, ganz im Gegenteil.
Mir hat die Feuerwehrtätigkeit im Rahmen einer Umsetzung nach der AUsbildung sogar Glück gebracht: Sollte ursprünglich in eine Außenstelle im anderen Stadtteil (ca 5 km entfernt). Mein Amtsleiter (wäre das selbe Amt gewesen) wollte aber ganz gerne, dass ich in das Verwaltungsgebäude komme, dass im selben Ort ist wie der LZ in dem ich bin.

Fazit: höher bewertete Stelle, interessantere Aufgaben und (eigentlich) immer für Einsätze erreichbar!

Achja: Bei der Bewerbung (2004) auf eine Azubi-Stelle habe ich natürlich mit hineingeschrieben, dass ich in der JF bin; dies wird aber sicherlich nicht für die Einstellung entscheident gewesen sein.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 M.8, Heidelberg / Baden Würtemberg478697
Datum21.04.2008 15:0315025 x gelesen
Hallo zusammen,

Bei mir in der Abteilungswehr haben wir 2 Kameraden, die in einer 15 km Entfernten Gemeinde arbeiten. Beide sind da in der FF für Tagalarmierung, das wurde so vereinbart. Ich denke dass dies für Einstellung entscheidend war.
In unserer Stadt haben wir eine BF und werden somit tagsüber nur bei wirklich großen Ereignissen gerufen. Dann werden mehrere Abteilungen alarmiert, da wir einige Abteilungen haben, die bei der Stadt und Straßenbahn ( Schichtdienst) arbeiten.


Mit freundlichem Gruß

Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW478720
Datum21.04.2008 16:4115077 x gelesen
Geschrieben von Dietmar ReimerWenn ich mir den Text so durchlese kann es in NRW nicht sein, dass ein Mitarbeiter der den Einsatzdienst einer ständig besetzten Wache sicher stellt, kein Beamter ist. Egal, womit er sich in der einsatzfreien Zeit beschäftigt...

wir reden aber nicht von "ständig besetzten Wachen"...


Geschrieben von Dietmar ReimerGeschrieben von Ulrich Cimolino
Wieviele Feuerführungskräfte gibts nochmal, die kommunal oder in den Kreisen (auch für Brandschutzaufgaben!) arbeiten und KEINE feuerwehrtechnischen Beamte sind?


Wie? Sowas gibt es? Wo denn?


In NRW mehrere (guck mal in den Kreisen bzw. kommunalen Ordnungsämtern)... ;-)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen478725
Datum21.04.2008 17:0715674 x gelesen
Geschrieben von Dietmar ReimerGerätewarte sind bei uns im Regelfall Feuerwehrleute, die sich auf eine Stelle im Tagesdienst beworben haben.

Ja bei uns Exoten (ca. 100 BF´s und HAW). Bei der Regelfall-Feuerwehr sind das aber oft reine Ehrenamtler oder techn. Angestellte.

Geschrieben von Dietmar ReimerWie? Sowas gibt es? Wo denn?

Ich kannte mal eine FF, da waren alle hautpamtlichen Brandschutzkräfte formal als Gerätwarte im Ansgetslltenverhältnis tätig (so um die 20 glaube ich). Müsste der am besten gewartete Fahrzeug- und Gerätepark in ganz Deutschland gewesen sein ;-) Natürlich waren die alle in der FF und durften die Wache nur einzeln verlassen. Beim Alarm waren sie dann von ihren Aufgaben freigestellt und durften ausrücken.

Ein toller Trick, nur leider mit Verfallsdatum: Irgendwann werden die nämlich mal 60, dann sind sie noch 5-7 Jahre Gerätewart, dürfen aber nicht mehr die eignetlich notwendigen Beamten ersetzen.

Hat man auch inzwischen abgeschhafft. Nun sind die meisten "Angestellte im fw-techn. Dienst" (nicht in NRW) und dürfen mit 60 in Rente.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDomi8nik8 L.8, Marburg / Hessen478853
Datum22.04.2008 00:1715109 x gelesen
Bei dieser Feuerwehr sind mittlerweile sogar einige (um die +/-10 )Beamte im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst dabei.

Hat sich wohl einiges geändert ... :) ...III.Zug ist nun Fw MR-Ockershausen ... und einiges mehr !

Schöne Grüße ... auch von Jürgen K.


Alles was ich schreibe ist MEINE Meinung und privater Natur!
Was ich schreibe ist NICHT die Meinung meiner Wehr!!!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen478866
Datum22.04.2008 07:4615065 x gelesen
Gruß zurück!

Und ich schreib demnächst direkt die Feuerwehr hin, auch bei den schlechten Beispielen (wobei hier NUR die tradierte organisationsform IMHO schlecht war, natürlich nicht die Leute!!!!!). ;-)


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDomi8nik8 L.8, Marburg / Hessen478887
Datum22.04.2008 09:3615046 x gelesen
Wird gemacht!

Hehe ...nene, so ist das schon ok!

Demnächst haben wir Einweihung der neuen Feuerwehr - sowohl Gebäude, als auch Wehr...
Man rechnet hier mit euch?!


Alles was ich schreibe ist MEINE Meinung und privater Natur!
Was ich schreibe ist NICHT die Meinung meiner Wehr!!!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen478894
Datum22.04.2008 10:0314994 x gelesen
Hoi,

Geschrieben von Ulrich Cimolinoganz einfach, nimm den Vereinscharakter weg (mit Wahlen von Führungskräften usw. die es AUCH in NRW gibt!)

Deswegen ist die Feuerwehr rechtlich gesehen immer noch kein Verein, sondern eine kommunale Einrichtung, wie Bauhof usw auch?

Geschrieben von Ulrich CimolinoDann gucken wir mal, was übrig bleibt...

Die Kommunale Einrichtung Feuerwehr :-)

MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

www.atemschutzunfaelle.eu

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen478896
Datum22.04.2008 10:0814975 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christian FischerFeuerwehrvereinen im FwG drinne steht

Dass Feuerwehrvereine gegründet werden dürfen, steht auch im HBKG ;). Allerdings rekrutiert sich hier die EA nicht aus Vereinsmitgliedern. Iirc ist (war?) das in der bayrischen Gesetzgebung so, oder?

MfG

Ingo


--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

www.atemschutzunfaelle.eu

-
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8ku 8B., Olten (Schweiz) / SO479025
Datum22.04.2008 15:4715088 x gelesen
Die Tagesalarmsicherheit war bei uns auch ein Problem. Wir überlegten uns ebenfalls, die Mitarbeiter des Bauhofes für die Feuerwehr zu verpflichten. Eine Altersanalyse zeigte uns dann jedoch auf, dass diese Idee nicht die Richtige war.
Grund dafür war die demografische Verteilung. Die meisten Bauhofmitarbeiter hatten bereits ein Alter (>38 Jahre) welches in unseren Augen kein grosser Nutzen war.

Die Feuerwehrpflicht geht bei uns bis zum 42. Altersjahr. Länger darf jeder/jede bleiben. Bedenkt man, dass die die Grundausbildung zum Feuerwehrangehörigen rund 18 Monate Zeit beansprucht, dann ist der Mitarbeiter mit 38 Jahren bereits 2 1/2 Jahre vor der Dienstpflichtbefreiung. Und dann muss bereits wieder nach Ersatz gesucht werden.

Wir bauen deshalb auf zwei Säulen sehr erfolgreich auf:

a) Feuerwehrdienstpflichtige müssen die Rekrutierungsabende besuchen. An diesen Abenden wird Überzeugungsarbeit geleistet (nicht Überredungskunst!) Wer den Aufgeboten nicht Folge leistet wird vom Friedensrichter gebüsst. (Rechtliche Handhabung im Feuerwehrgesetz festgehalten).

b) Aufbau einer Jugendfeuerwehr. Damit erhoffen wir einige Übertritte in die "grosse" Feuerwehr.

Die Tagesalarmsicherheit kann nun nach bereits zwei Jahren sichergestellt werden.


Gruss,
Markku Borner

www.feuerwehr-olten.ch

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen479028
Datum22.04.2008 15:4915045 x gelesen
Geschrieben von Markku BornerBedenkt man, dass die die Grundausbildung zum Feuerwehrangehörigen rund 18 Monate Zeit beansprucht, dann ist der Mitarbeiter mit 38 Jahren bereits 2 1/2 Jahre vor der Dienstpflichtbefreiung.

Nur mal der Neugier halber: Wieviel Ausbildungsstunden müssen in dieser Zeit geleistet werden?

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8ku 8B., Olten (Schweiz) / SO479030
Datum22.04.2008 15:5815051 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyNur mal der Neugier halber: Wieviel Ausbildungsstunden müssen in dieser Zeit geleistet werden?

Das sind sechs Pflichtübungen zu je 3 Stunden in der Feuerwehr im ersten Jahr plus zwei Tage Einführungskurs Lösch- und Rettungsdienst plus 1/2 Tag Kurs für die Anhängeleiter. Im zweiten Halbjahr sind es dann zwei Übungen zu je drei Stunden plus ein Tag Einführungskurs Atemschutz.

Wie gesagt: Es handelt sich hier um Schweizer Verhältnisse, die zudem noch Kantonal geregelt sind.


Gruss,
Markku Borner

www.feuerwehr-olten.ch

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg480630
Datum02.05.2008 10:4315120 x gelesen
hallo,

hier mal eine aktuelle Stellenausschreibung in der Jobbörse auf www.FEUERWEHR.de:

Landmaschinenmechaniker/in für den Bauhof

Zitat: Um die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Büdingen sicherzustellen, ist es erforderlich, Beschäftigte des Bauhofes als Feuerwehrpersonal einzusetzen. Deshalb sollte bei den Bewerbern / -innen die Bereitschaft bestehen, in den aktiven Dienst der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Büdingen als dortiges Mitglied einzutreten.


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg480697
Datum02.05.2008 15:5115085 x gelesen
Bei uns gibt es keine Verpflichtung zur Tätigkeit in der FF, lediglich 2 Kameraden arbeiten bei der Gemeinde.

Zur Info das Modell der FF Sinsheim Link


Grüße aus dem Kraichgau
-----------------------------
Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorRalf8 M8., Weinheim / Baden Württemberg480727
Datum02.05.2008 19:0815631 x gelesen
Hallo anbei noch ein Bericht aus den Weinheimer Nachrichten vom 10.04.2008 zu der Situation im hessischen Birkenau.

Feuerwehrleuten wird Vorrang gewährt

Birkenau. In Notfall ist jeder froh, wenn sie da sind. Schon längst ist geht ihr Aufgabengebiet weit über die bloße Brandbekämpfung hinaus. Sie sind rund um die Uhr erreichbar, schützen Menschen, retten Leben, und und und...

Die Aktiven der Freiwilligen Feuerwehren waren niemals zuvor so wichtig wie in unserer Zeit. Dennoch ist es nicht immer ganz einfach, Feuerwehr und Beruf unter einen Hut zu bringen. In der freien Wirtschaft ist es nicht immer gern gesehen, wenn Mitarbeiter zum Einsatz gerufen werden und stundenlang bei der Arbeit fehlen.

Die Gemeindeverwaltung geht künftig den umgekehrten Weg: Bei der Besetzung einer Stelle werden - gleiche Qualifikation vorausgesetzt - Mitglieder der Feuerwehr bevorzugt berücksichtigt. Diesen Beschluss fasste die Birkenauer Gemeindevertretung bei ihrer Sitzung am Dienstag einstimmig. Damit folgenden die Mandatsträger einem Antrag der CDU-Fraktion, deren Vorsitzender Volker Buser ausgeführt hatte, Birkenau könne mit diesem Beschluss ein Zeichen setzen und die Arbeit der Feuerwehrleute würdigen.

Buser betonte, dass sich die bevorzugte Behandlung bei der Einstellung von Verwaltungsmitarbeitern ausschließlich auf Aktive der Feuerwehr beschränke. Sie nehme im Unterschied beispielsweise zum Roten Kreuz oder den Johannitern in gemeindliche Pflichtaufgabe wahr.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Jochen Kruse sagte, die Sozialdemokraten nähmen den Vorschlag der CDU gerne auf, auch Wolfgang Böttcher, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler, signalisierte seine Zustimmung.

Bürgermeisterin Ingrid Berbner führte aus, bei der Einstellung von Mitarbeitern in der Verwaltung werde bereits ähnlich wie es der CDU-Vorschlag vorsehe, verfahren. Deshalb laufe der Antrag ins Leere. Weil der Verwaltungsaufwand der Feuerwehren enorm gestiegen sei, schlug sie vor, einen Mitarbeiter in der Verwaltung einzustellen, der sich ausschließlich mit dieser Art der Verwaltungsarbeit befasst.

Obwohl Berbner ihren Vorschlag als Änderungsantrag verstanden wissen wollte, stuften Buser und der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Hans Heckmann, ihn als komplett neuen Antrag ein. Brigitte Böttcher (FWV), die die "unwahrscheinliche Arbeit der Feuerwehrleute für die Allgemeinheit würdigte, schlug vor, den CDU-Antrag zu beschließen und den Vorschlag der Bürgermeisterin als neuen Antrag in den Haupt- und Finanzausschuss zu überweisen.

Diesem Vermittlungsvorschlag folgte die Gemeindevertretung schließlich einstimmig. MB


Gruß Ralf

Meine persönliche Meinung

http://www.ffw112.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY480827
Datum03.05.2008 14:3115024 x gelesen
Hallo Jürgen,

so stelle ich mir eine Stellenausschreibung für den Bauhof vor.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner
FF Mühlhausen

Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.

Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner im Rheinland / NRW physisch, Baden emotional559220
Datum18.05.2009 20:1812792 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Anton Kastnerimmer wieder list man ja, dass gerade die Tagesalarmsicherheit der Feuerwehren nicht gewährleistet ist. Dem könnte man ja entgegenhelfen, indem man die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs zum Dienst in der FF verpflichtet.
Welche Gemeinde macht das?
Wie wird das gehandhabt?


War am Wochenende in der SZ


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Für die Notlandung eines Airbus auf dem Hudson River in New York vor vier Wochen waren kanadische Gänse verantwortlich" (FOCUS Online, 13.02.2009)
Nicht auszudenken, wenn iranische Gänse verantwortlich gewesen wären...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen559222
Datum18.05.2009 20:3312632 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierWar am Wochenende in der SZ

Eine sehr nette Formulierung, die dort gewählt wurde. Da hat man sich Gedanken gemacht.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJörg8-Mi8cha8el 8H., Essen / NRW559224
Datum18.05.2009 20:4912598 x gelesen
Geschrieben von ---Anton Kastner--- Hallo Forum,
Hallo Kameraden,

immer wieder list man ja, dass gerade die Tagesalarmsicherheit der Feuerwehren nicht gewährleistet ist. Dem könnte man ja entgegenhelfen, indem man die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofs zum Dienst in der FF verpflichtet.


Bei dieser Vorgehensweise wäre es doch keine FF mehr, sondern eine Pflichtfeuerwehr. Oder sehe ich das falsch?

Jörg-M.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland559226
Datum18.05.2009 20:5412626 x gelesen
Wenn ich den Job unbedinbt wollt.........

.......Eintritt in die FF und so lange Mitglied bleiben bis mein "Job" sicher wäre.


________________________________________________

Gruß Daniel

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg559229
Datum18.05.2009 21:4412518 x gelesen
Hallo,

so etwas gibt es bei uns auch. Es ist auch jedoch nicht leicht. Bei der Ausschreibung der Arbeitsstelle des Gemeindevertreters hatten wir schon den Wunsch einen aus den Reihen der Feuerwehr zu nehmen. Unserem Wunsch wurde nicht folge geleistet. Später konnten (mussten) wir doch unsere verantwortlichen Kommunalpolitiker überzeugen. Und somit wurden sie verpflichtet. Deren Einsatzzeitraum besteht nur tagsüber.
Sie sollen bei uns als Maschinisten arbeiten. Hinzu kommt das ständige Problem mit der fortlaufenden Ausbildung. So soll die Ausbildung der "Kameraden" doch während der Arbitszeit stattfinden...

Trotzdem bin ich dafür dass es so ist, wie es ist. Die Hauptproblematik liegt im Führerschein --> KFZ über 7,5to.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern559232
Datum18.05.2009 22:0312480 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Jörg-Michael HolzBei dieser Vorgehensweise wäre es doch keine FF mehr, sondern eine Pflichtfeuerwehr. Oder sehe ich das falsch?
falsch, es wird ja nicht gefordert, sondern nur begrüßt. Wenn du nicht eingestellt wirst (weil nicht aktiv in der FF), wirst du den waren Grund nie erfahren;-)


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern559233
Datum18.05.2009 22:0612511 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel Gehlen.......Eintritt in die FF und so lange Mitglied bleiben bis mein "Job" sicher wäre.
kann man sicher machen, aber wenn sich jemand bewirbt, der schon seit Jahren aktiv in einer FF ist, warum sollte der dann kein Interesse haben in der örtlichen Wehr mitzuarbeiten?


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland559237
Datum18.05.2009 22:2512475 x gelesen
Aktive FF-Mitglieder bevorzugt einzustellen ist sicher ein guter Anfang. Kenne leider aber auch das vor mir vor bezeichnte BSP. Wenn FF in Bauhof und Gemeindeverwaltung gewünscht, dann ggf. auch was in den Arbeitsvertrag schreiben.


________________________________________________

Gruß Daniel

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFabi8an 8K., Ingolstadt / Rheinhausen / Bayern / BaWü559240
Datum18.05.2009 22:5112440 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Christi@n PannierWar am Wochenende in der SZ

Das ist natürlich ein guter Anfang - die Gemeinde / Feuerwehr Rheinhausen ist da schon einen Schritt weiter. Und zwar seit dem 1. April diesen Jahres:

Badische Zeitung

Gruß Fabian


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 18.04.2008 13:54 Anto7n K7., Mühlhausen
 18.04.2008 14:06 Dani7el 7M., Luhe-Wildenau
 18.04.2008 14:13 Anto7n K7., Mühlhausen
 18.04.2008 14:21 Thom7as 7K., Utting a. Ammersee
 18.04.2008 14:26 Anto7n K7., Mühlhausen
 18.04.2008 14:37 ., Wuppertal
 18.04.2008 14:34 Dani7el 7M., Luhe-Wildenau
 18.04.2008 14:38 Mart7in 7M., Klix
 18.04.2008 14:51 Hube7rt 7K., Erkelenz
 18.04.2008 15:27 Pete7r L7., Flöha
 18.04.2008 16:18 Chri7sti7an 7F., Wernau
 18.04.2008 17:13 Diet7mar7 R.7, Essen
 18.04.2008 17:20 ., Kastorf/ Kiel
 18.04.2008 18:04 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 18.04.2008 18:12 ., Nordheim
 18.04.2008 18:34 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 18.04.2008 18:59 Chri7sti7an 7F., Wernau
 18.04.2008 19:35 Pete7r L7., Flöha
 18.04.2008 19:45 Marc7o H7., Loiching
 18.04.2008 20:02 Pete7r L7., Flöha
 18.04.2008 23:50 Chri7sti7an 7F., Wernau
 18.04.2008 19:44 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 18.04.2008 20:21 Juli7an 7H., Stemwede
 22.04.2008 10:03 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 18.04.2008 22:49 Chri7sto7f S7., Vilseck
 21.04.2008 08:36 Thom7as 7E., Nettetal
 22.04.2008 10:08 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 18.04.2008 18:42 Diet7mar7 R.7, Essen
 18.04.2008 19:42 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 20.04.2008 12:36 Diet7mar7 R.7, Essen
 20.04.2008 12:46 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 20.04.2008 23:56 Diet7mar7 R.7, Essen
 21.04.2008 00:01 Chri7sti7an 7F., Wernau
 21.04.2008 16:41 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 21.04.2008 17:07 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 22.04.2008 00:17 ., Marburg
 22.04.2008 07:46 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 22.04.2008 09:36 ., Marburg
 18.04.2008 18:48 Pete7r L7., Flöha
 21.04.2008 12:31 ., Hörstel
 21.04.2008 15:03 Mich7ael7 M.7, Heidelberg
 18.04.2008 17:22 Andr7eas7 S.7, Lampertheim-Hofheim
 18.04.2008 17:23 Chri7sti7an 7K., Bitterfeld-Wolfen
 18.04.2008 17:52 Klei7ber7 S.7, Falkenberg
 18.04.2008 21:19 Timo7 L.7, Langerwehe
 22.04.2008 15:47 Mark7ku 7B., Olten (Schweiz)
 22.04.2008 15:49 ., Bad Hersfeld
 22.04.2008 15:58 Mark7ku 7B., Olten (Schweiz)
 02.05.2008 10:43 Jürg7en 7M., Weinstadt
 03.05.2008 14:31 Anto7n K7., Mühlhausen
 02.05.2008 15:51 Seba7sti7an 7S., Helmstadt-Bargen
 02.05.2008 19:08 Ralf7 M7., Weinheim
 18.05.2009 20:18 Chri7sti7@n 7P., ein Badner im Rheinland
 18.05.2009 20:33 ., Bad Hersfeld
 18.05.2009 20:54 Dani7el 7G., Überherrn
 18.05.2009 22:06 Chri7sto7f S7., Vilseck
 18.05.2009 22:25 Dani7el 7G., Überherrn
 18.05.2009 22:51 Fabi7an 7K., Ingolstadt / Rheinhausen
 18.05.2009 20:49 Jörg7-Mi7cha7el 7H., Essen
 18.05.2009 22:03 Chri7sto7f S7., Vilseck
 18.05.2009 21:44 Jörn7 P.7, Briesen (Mark)
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt