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ThemaAnfahrt nur mit Blaulicht, war: Türöffnung...72 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW541110
Datum05.02.2009 17:1815605 x gelesen
Geschrieben von Markus PicklEinzige Außnahme sind hier potentielle Selbstmörder. Da fahren wir lediglich mit Blaulicht. So wird dem fließenden Verkehr verdeutlicht, dass wir uns im Einsatz befinden
Oh oh, ich weiß, dass ich gerade ein weiteres Faß aufmache, aber ich kann mir die Frage nicht verkneifen: was macht Ihr in diesen Fällen, wenn Ihr einem anderen Fahrzeug die Vorfahrt gewähren müsst, z.B. bei rot an der Ampel mit Querverkehr? Brav stehenbleiben, bis die Ampel wieder grün ist oder aber weit und breit kein Vorfahrtsberechtigter mehr zu sehen ist? Wenn ja - wie reagieren die schon mit normalen Alarmfahrten oft überforderten Verkehrsteilnehmer auf diese Variante?

Gruß

Christoph


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW541113
Datum05.02.2009 17:3113214 x gelesen
Geschrieben von Christoph HeitfeldWenn ja - wie reagieren die schon mit normalen Alarmfahrten oft überforderten Verkehrsteilnehmer auf diese Variante?

genauso wie sie auf die Polizei bei bestimmten Überfällen etc. reagieren, wo die auch in Blau und ohne Horn fahren...

Fazit:
Wegerecht fällt formal weg, der Rest hängt von den Fahrern ab....


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW541115
Datum05.02.2009 17:4013104 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinogenauso wie sie auf die Polizei bei bestimmten Überfällen etc. reagieren
Also vollkommen "normal", von Ignorieren über unvermittelte planlose Aktionen bis hin zum "vorschriftsmäßigen" Platzmachen, was aber in diesem Fall ja gar nicht erforderlich wäre. Hilft mir nicht weiter...

Geschrieben von Ulrich CimolinoFazit:
Wegerecht fällt formal weg, der Rest hängt von den Fahrern ab....

Und das ist es, was mir ein wenig Sorgen macht. Wie ist denn die Rechtslage, wenn sich ein Streifenwagen oder ein RTW oder eine DL nur mit blau in die rote Kreuzung reintasten und es dann zu einem Unfall kommt? Sei es nur ein Blechschaden, weil ein Vorfahrtberechtigter völlig überrascht beim starken Abbremsen die Kontrolle verliert und mit dem Bordstein kollidiert oder ein Verkehrsschild plättet. Wer ist schuld?

Gibt es bei der Polizei da einzuhaltende Dienstanweisungen? Wie handhabt Ihr in Ddorf das mit Euren Maschinisten?

Gruß

Christoph


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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen541120
Datum05.02.2009 17:4312942 x gelesen
Geschrieben von Christoph Heitfeldwenn sich ein Streifenwagen oder ein RTW oder eine DL nur mit blau in die rote Kreuzung reintasten und es dann zu einem Unfall kommt?

Er hat kein Sonderecht, Also sprich, er darf eigentlich nicht _einfach mal so_ in eine Kreuzung einfahren, sondern hat sich an die STvO zu halten. Nur Blaulicht ist legendlich ein Hinweis und auch für die Verkehrsteilnehmer kein MUSS, Platz zu schaffen.


MkG
Patricia

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen541123
Datum05.02.2009 17:4612836 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christoph HeitfeldSei es nur ein Blechschaden, weil ein Vorfahrtberechtigter völlig überrascht beim starken Abbremsen die Kontrolle verliert und mit dem Bordstein kollidiert oder ein Verkehrsschild plättet.

Soweit ich weiß, gibt es bei der POL eine "Schleichfahrt"regelung, die genau das zulässt. Jetzt hoffe ich, dass mir die Juristen beispringen. Grob der Sachverhalt, den ich im Kopf habe:

- es gibt eine Durchführungsverordnung zur STVO, die vorsieht, dass bei Inanspruchnahme von Sonderrechten gemäß §35 (ja, nicht 38) Sondersignal zu verwenden ist, soweit möglich (sprich baulich vorhanden)

- jene Durchführungsverordnung kann aber problematisch sein, wenn z.B. die Pol zu ner Geiselnahme, Überfall etc fährt

- für genau diesen Fall gibt es eine Ausnahmeregelung zu jener Durchführungsverordnung.

Wenn ich völlig daneben liege, korrigiert mich ;)

mfg

Ingo


--



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"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

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Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern541128
Datum05.02.2009 17:5012775 x gelesen
Geschrieben von Patricia KlottEr hat kein Sonderecht,

Falsch, er hat es.


Gruß
Christian





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen541129
Datum05.02.2009 17:5212752 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Ingo Hornes gibt eine Durchführungsverordnung zur STVO

Nicht ganz. Meinte die http://www.sicherestrassen.de/VwV/V35.htm" target="_blank">Verwaltungsvorschrift

Aber nah dran :-)

mfg

Ingo


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AutorFred8eri8c S8., Monnerich / Kanton Esch541130
Datum05.02.2009 17:5412696 x gelesen
Geschrieben von Christoph HeitfeldUnd das ist es, was mir ein wenig Sorgen macht. Wie ist denn die Rechtslage, wenn sich ein Streifenwagen oder ein RTW oder eine DL nur mit blau in die rote Kreuzung reintasten und es dann zu einem Unfall kommt? Sei es nur ein Blechschaden, weil ein Vorfahrtberechtigter völlig überrascht beim starken Abbremsen die Kontrolle verliert und mit dem Bordstein kollidiert oder ein Verkehrsschild plättet. Wer ist schuld?

Das wäre eine sehr schlechte Idee! Der Fahrer des Einsatzfahrzeuges hat nämlich dann die Vorfahrt missachtet, da er die kompletten Wegerechte sprich Vorfahrt in der Kreuzung nehmen, nur dann Beanspruchen kann wenn Blaulicht UND Sirene eingeschaltet sind!

Blaulicht alleine im Eildienst zählt in Luxemburg nur zb. bei Geschwindigkeitsübertretungen oder Überholen bei Überholverbot (ohne Gegenverkehr!)


+++ Alles nur meine eigene Meinung +++
www.spm.lu

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW541131
Datum05.02.2009 17:5412950 x gelesen
Geschrieben von Christoph HeitfeldWie handhabt Ihr in Ddorf das mit Euren Maschinisten?

wir fahren natürlich bei P droht zu springen das letzte Stück ohne Sondersignal .... und natürlich je nach Lage mit Blaulicht, schon um die Kollegen im Verkehr zu schützen, wenn das Auto langsamer wird und dann irgendwann mal steht...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen541132
Datum05.02.2009 17:5412787 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Patricia KlottAlso sprich, er darf eigentlich nicht _einfach mal so_ in eine Kreuzung einfahren,

Aber natürlich hat er das.

Geschrieben von Patricia Klottsondern hat sich an die STvO zu halten.

Das muss er auch bei Inanspruchnahme von Sonderrechten. Und wenns nur der Inhalt von §35 ist, an den er sich zu halten hat ;)

Geschrieben von Patricia KlottNur Blaulicht ist legendlich ein Hinweis und auch für die Verkehrsteilnehmer kein MUSS, Platz zu schaffen.

Das ist ja auch wieder was anderes :-)

mfg

Ingo


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg541133
Datum05.02.2009 17:5512733 x gelesen
Hallo,

Einsatzfahrten nur mit Blaulicht gibt es durch

- Vorgaben der Leitstelle

- Eigenmächtige Verfahrensweise des Fahrers

und wird in Deutschländ täglich viele x-mal praktiziert.

Bei der Polizei gibt es zum Einsatzstichwort "Täter am Werk" keine zusätzlichen Anweisungen, nur die Aufforderung "Anfahrt nur mit Blaulicht" oder "Horn frühzeitig ausschalten", der Rest wird vom GMV des Fahrers erwartet.

Vor allem auch im RD ist es üblich, dass bei Notfallfahrten, z.B. nachts, nur mit Blaulicht gefahren wird, da eh niemand unterwegs ist und man dann auch kein Wegerecht in Anspruch nehmen will.

Geschrieben von Christoph HeitfeldWie ist denn die Rechtslage, wenn sich ein Streifenwagen oder ein RTW oder eine DL nur mit blau in die rote Kreuzung reintasten und es dann zu einem Unfall kommt? Sei es nur ein Blechschaden, weil ein Vorfahrtberechtigter völlig überrascht beim starken Abbremsen die Kontrolle verliert und mit dem Bordstein kollidiert oder ein Verkehrsschild plättet. Wer ist schuld?

Bei Fahrten nur mit Blaulicht muss sich die Fahrweise zweifelsfrei dem Verkehr und den Verkehrsteilnehmern anpassen, es darf eben nichts passieren. Notfalls bei einer unübersichtlichen Rotlichtkreuzung stehen bleiben bis man grün hat. Dauert doch eh nur wenige Sekunden.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen541134
Datum05.02.2009 18:0012759 x gelesen
Geschrieben von Patricia KlottEr hat kein Sonderecht, Also sprich, er darf eigentlich nicht _einfach mal so_ in eine Kreuzung einfahren, sondern hat sich an die STvO zu halten
Falsch, gemäß §35 STVO hat das Sonderrecht nicht mit Blaulicht und/oder Sondersignal zu tun. Man muss lediglich zum Kreis der Berechtigten gehören und es muss zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe dringend erforderlich sein.


Geschrieben von Patricia KlottNur Blaulicht ist legendlich ein Hinweis und auch für die Verkehrsteilnehmer kein MUSS, Platz zu schaffen
Das stimmt soweit: Sehe ich ein Fahrzeug "nur" mit Blaulicht hinter mir, muss ich gemäß §38 STVO keinen Platz machen. Ich wäre aber schön blöd, wenn ich es nicht trotzdem tun würde...


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

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AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW541136
Datum05.02.2009 18:1212689 x gelesen
Geschrieben von Ingo Horn- es gibt eine Durchführungsverordnung zur STVO, die vorsieht, dass bei Inanspruchnahme von Sonderrechten gemäß §35 (ja, nicht 38) Sondersignal zu verwenden ist, soweit möglich (sprich baulich vorhanden)
Okay, kann ich nachvollziehen. Aber: Sondersignal ist in diesem Sinne bei Inanspruchnahme von Sonderrechten nach §35 StVO dann was? Blaulicht oder Blaulicht mit Einsatzhorn? Signal ist für mich nicht zwangsläufig akustisch, sondern kann auch optisch sein. Naja, warten wir auf die Juristen.

Geschrieben von Ingo Horn- für genau diesen Fall gibt es eine Ausnahmeregelung zu jener Durchführungsverordnung.
Und wir warten noch mehr auf die Juristen... ;-)

Dass die Feuerwehr auf einer Fahrt zu einem drohenden Suizid ggfls. Sonderrechte in Anspruch nehmen will und dies, da eine Anlage verbaut ist, auch kenntlich machen sollte (nach Durchführungsverordnung wie von Dir genannt), ist unstrittig.

Was aber tut Sie, wenn Sie Wegerechte benötigt, diese aber nicht einfordern kann, weil es einsatztaktisch nicht geboten ist? Mit blau bei rot auf grün warten? Das war meine eigentlich Ausgangsfrage, eher theoretischer Natur.

Wie sieht's rechtlich aus, wenn ohne Signalhorn versucht wird, Wegerechte zu erlangen? Das dürfte in vielen Fällen bei besonderer Vorsicht auch unfallfrei gelingen, da der Unterschied zwischen Sonder- und Wegerechten den meisten eh nicht bekannt ist (sogar hier ja nicht) und daher schon bei blau Platz gemacht wird - aber was, wenn's nicht unfallfrei ausgeht?

Nebenbei: mich interessierts schon allein daher, weil meiner hoffnungsvollen Karriere vor Jahren mal fast ein abruptes grün-weißes "Schleichfahrt"-Ende bereitet worden wäre. Hätte ich damals an der Ampel bei grün als Vorfahrtsberechtigter nicht zufällig nach links geschaut, hätte mich der lautlos nur mit Blaulicht heraneilende Streifenwagen aber mit Sicherheit bis über den Schaltknüppel auf den Beifahrersitz verfrachtet.

Okay, das hätte sogar mit Einsatzhorn für den Einsatzfahrer übel ausgesehen, da er mit geschätzten 60-70 bei rot über die Kreuzung genagelt ist - aber gerade diese weite Auslegung der erwähnten Schleichfahrtregelung läßt mich am Sinn des Ganzen zweifeln. Und mit dem Rollstuhl oder dem Sarg als Alternative hätte mich die juristische Nachbereitung in dem Fall auch nicht mehr interessiert...

Gruß

Christoph


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AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW541138
Datum05.02.2009 18:2212802 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinowir fahren natürlich bei P droht zu springen das letzte Stück ohne Sondersignal
Einsatztaktisch nachvollziehbar. Ich gehe davon aus, dass Ihr dann auf dem letzten Stück auch an der roten Ampel wartet. Wird das konsequent von allen Maschinisten (auch FF?) so umgesetzt?

Wenn ja: ist das Thema bei Euch Inhalt der Fahrerschulungen?

Nur um Mißverständnissen vorzubeugen: ich frage gerade Dich, weil Du aus einer großen Wehr kommst, dort einen umfassenden Überblick haben wirst - und weil Du gerade zufällig auf meine Frage geantwortet hast. Nicht, um Dich etwa zu piesacken o.ä..

Gruß

Christoph


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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen541140
Datum05.02.2009 18:3412616 x gelesen
Geschrieben von Ingo HornDas muss er auch bei Inanspruchnahme von Sonderrechten. Und wenns nur der Inhalt von §35 ist, an den er sich zu halten hat ;)

Stimmt :-)

Geschrieben von Ingo HornDas ist ja auch wieder was anderes :-)

Lass mich doch gerade mal alles durcheinander werfen ;-)
Ich gestehe ... eigentlich sollte ich es wissen *schäm*
Erst Lehrgang, dann Führerschein ... und überall wurde drüber gesprochen


MkG
Patricia

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AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW541141
Datum05.02.2009 18:3812563 x gelesen
Geschrieben von Gerhard PfeifferEinsatzfahrten nur mit Blaulicht gibt es durch [...]
- Eigenmächtige Verfahrensweise des Fahrers
und wird in Deutschländ täglich viele x-mal praktiziert.

Ist mir bekannt, habe ich selbst auch schon etliche Male so praktiziert, insbesondere Nachts. Einsatzfahrten nur mit Blaulicht waren aber auch gar nicht mein Thema, sondern lediglich die mögliche versuchte Inanspruchnahme von Wegerechten ohne Signalhorn.

Geschrieben von Gerhard PfeifferNotfalls bei einer unübersichtlichen Rotlichtkreuzung stehen bleiben bis man grün hat. Dauert doch eh nur wenige Sekunden.
Einverstanden. Ich setze sogar noch einen oben drauf: warum denn nur bei unübersichtlichen Rotlichtkreuzungen? Mit Querverkehr doch auch an übersichtlichen Kreuzungen. Oder andersrum: wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer zu sehen ist, muss ich auch kein Wegerecht einfordern und fahre nur mit Blaulicht oder von mir auch auch ganz ohne über eine rote Ampel, sofern die Voraussetzungen für diese Inanspruchnahme von Sonderrechten vorhanden sind. Sobald andere Verkehrsteilnehmer da sind, darf ich (theoretisch) ohne Signalhorn nicht über eine rote Ampel fahren - selbst wenn mir alle winken, man hätte mich gesehen. Denn da reicht bei aller Vorsicht genau der eine, der mich nicht gesehen hat. Mit Horn und der gebotenen Vorsicht sähe das in meiner Sicht als juristischer Laie wieder ganz anders aus - aber Horn ist ja einsatztaktisch nicht geboten.

Zusammengefaßt: mir ist in der ganzen Türöffnungsdiskussion mehrere Male die Nennung von drei möglichen Varianten übel aufgestoßen:
- ganz ohne
- mit Blaulicht und Horn
- und nur mit Blaulicht (als Variante für offensichtlich mittelschwere Fälle, bei denen man nicht so genau weiß, was ambach zu sein scheint)

Diese dritte Variante offenbart mir (zusammen mit ca. 10 Jahren Forumserfahrung), dass das Thema Sonder- und Wegerecht nicht richtig verstanden wurde. Und ganz ehrlich: mir tut es um jeden (jungen) Kameraden leid, der es offensichtlich nicht anders beigebracht bekommen hat und der auf einer Einsatzfahrt einen Unfall baut. Wenn da noch offensichtliche Verstöße hinzukommen, die die juristische Nachbereitung für den Kameraden erschweren, dann wird's doppelt schlimm.

Gruß

Christoph


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW541143
Datum05.02.2009 18:4812739 x gelesen
Geschrieben von Christoph HeitfeldIch gehe davon aus, dass Ihr dann auf dem letzten Stück auch an der roten Ampel wartet.

und ich geh davon aus, dass das vermutlich eher nicht der Fall sein wird, sondern wenn keiner kommt drüber gefahren wird.


Geschrieben von Christoph HeitfeldWenn ja: ist das Thema bei Euch Inhalt der Fahrerschulungen?

Sonder-/Wegerechtsschulung


Geschrieben von Christoph Heitfeldich frage gerade Dich, weil Du aus einer großen Wehr kommst, dort einen umfassenden Überblick haben wirst - und weil Du gerade zufällig auf meine Frage geantwortet hast.

hab ich schon verstanden ... ;-)

Dazu gibts übrigens im RD auch einige Indikationen, wo man gern auf das Horn verzichtet, wo das möglich ist.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW541144
Datum05.02.2009 18:5512513 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoDazu gibts übrigens im RD auch einige Indikationen, wo man gern auf das Horn verzichtet, wo das möglich ist.
Du erweiterst das Spektrum, da hatte ich gar nicht dran gedacht. Das ist aber doch eh der Fall, wenn es dem Patienten dienlich ist, auch sonst sehr behutsam unterwegs zu sein, oder?

Gruß

Christoph


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AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW541147
Datum05.02.2009 18:5912555 x gelesen
Ahhh, was vergessen, Zusatz:
Geschrieben von Ulrich Cimolinoch geh davon aus, dass das vermutlich eher nicht der Fall sein wird, sondern wenn keiner kommt drüber gefahren wird.
Damit habe ich ja auch gar kein Problem. Wenn keiner kommt, muss ich auch von niemandem ein Wegerecht einfordern. Mir ging es um die Fälle, wo Kollegen/Kameraden in Unkenntnis der Sachlage ("wir sollen kein Horn anmachen, na dann halt etwas langsamer, aber sonst wie gehabt") auch ohne Horn Wegerechte zu ergattern versuchen.

Gruß

Christoph


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW541154
Datum05.02.2009 19:2212663 x gelesen
Geschrieben von Christoph HeitfeldDas ist aber doch eh der Fall, wenn es dem Patienten dienlich ist, auch sonst sehr behutsam unterwegs zu sein, oder?

ja, aber auch da kann es sinnvoll/notwendig sein "blau" zu fahren, auch weil man anzeigen möchte, dass man z.B. langsamer als normal unterwegs ist (z.B. auf Schnellstraßen)...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern541157
Datum05.02.2009 19:3612499 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christoph HeitfeldWenn keiner kommt, muss ich auch von niemandem ein Wegerecht einfordern.
du hast es erfasst. Viele andere leider nicht, da wird oft ausschließlich vom GH zur EST mit Horn gefahren, aber darüber haben wir hier schon oft diskutiert! Die "Dauerhornfahrer" trifft man aber ausschließlich bei FW und nicht bei Pol und RD.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorAndr8é D8., Bad Honnef / Nordrhein-Westfalen541204
Datum05.02.2009 23:0012432 x gelesen
Geschrieben von Christof Strobldu hast es erfasst. Viele andere leider nicht, da wird oft ausschließlich vom GH zur EST mit Horn gefahren,

Erfasst hast du dann aber ggf. auch das Auto was grade aus der Einfahrt kam und dich einfach übersehen hat. Warst du dann zu schnell und ohne SoSi unterwegs wird das vor dem Mann in schwarz schwierig. Bzw. noch schwieriger als es mit SoSi gewesen wäre.

Halb schwanger geht nicht!

Bei Taktischen Ausnahmen(Gasalarm nachts, P-Spring etc.) natürlich nochmal was schwieriger.
Da darf man es sich aussuchen welchen Fehler man macht.


www.feuerwehr-bad-honnef.de

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AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW541208
Datum05.02.2009 23:2712385 x gelesen
Geschrieben von André DöringErfasst hast du dann aber ggf. auch das Auto was grade aus der Einfahrt kam und dich einfach übersehen hat. Warst du dann zu schnell und ohne SoSi unterwegs wird das vor dem Mann in schwarz schwierig.
Versteh ich nicht. Wenn ich ohnehin Vorfahrt habe, muss ich diese auch nicht mittels Einsatzhorn einfordern.

Wenn ich hingegen zu schnell bin, hilft mir auch das Einsatzhorn bei der gerichtlichen Prüfung nicht.
Deiner Argumentation zufolge würde ein laufendes Einsatzhorn eine auch für Sonderrechte zu hohe Geschwindigkeit zeitgleich "heilen" - was Quatsch ist.

Mit Deiner Begründung müßte ich nachts auf der Landstraße zwischen A-Dorf und B-Stadt permanent das Horn laufen lassen, trotz Vorfahrt an allen Kreuzungen und Feldwegen. Dabei will ich meine Wegerechte doch nur dann einfordern, wenn ich sie auch benötige(n könnte) - und wie ich meine Sonderrechte ausreize (=wie schnell ich bin) steht auf einem anderen Blatt, solange ich kein Wegerecht einfordere.


Gruß

Christoph


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AutorFred8eri8c S8., Monnerich / Kanton Esch541212
Datum05.02.2009 23:5712529 x gelesen
Geschrieben von Christoph HeitfeldDeiner Argumentation zufolge würde ein laufendes Einsatzhorn eine auch für Sonderrechte zu hohe Geschwindigkeit zeitgleich "heilen" - was Quatsch ist.

Versteh ich das jetzt falsch oder habt Ihr nicht das Recht schneller zu fahren ohne Blaulicht UND Horn einzuschalten?

Wie ich vorher schon erwähnt hatte, in Luxemburg kann man mit Blaulicht alleine auch die Geschwindigkeitsbegrenzung übertreten OHNE das Horn einzuschalten!

Die Gesetzgebung ist jedoch ein wenig anders bei uns als bei euch!

Ein Beispiel aus meinem Job:
In Deutschland fährt das Provida Fahrzeug dem Geschwindigkeitsübertreter etliche Kilometer mit der gleichen (zu hohen) Geschwindigkeit nach, ohne Blaulicht oder Horn einzuschalten!

Bei uns ist das nicht möglich! Wenn wir jemanden verfolgen der zu schnell fährt haben wir das Blaulicht anzuschalten! Ob das jetzt mit einem gezeichneten oder banalisierten DKW ist... Einer der Gründe wieso das System nicht bei uns eingesetzt wird...


+++ Alles nur meine eigene Meinung +++
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AutorAndr8é D8., Bad Honnef / Nordrhein-Westfalen541213
Datum06.02.2009 00:0212334 x gelesen
Hallo Christoph,
hattest doch grad mir ne Nachricht geschickt, dass du es hier nicht breittreten wolltest!
Also nochmal.


Geschrieben von Christoph HeitfeldWenn ich hingegen zu schnell bin, hilft mir auch das Einsatzhorn bei der gerichtlichen Prüfung nicht.

Wenn du viel zu schnell warst nicht.
Bei wenig wirds helfen!! (was zu viel und was wenig ist entscheidet der Mann in schwarz)

Geschrieben von Christoph Heitfeldwas Quatsch ist.

apropos Quatsch....




Geschrieben von Christoph HeitfeldDabei will ich meine Wegerechte doch nur dann einfordern,

... hatte auch lang an Wegerechte geglaubt z.B. bei der Fahrt zum Gerätehaus. Gibt es aber seit mehreren zig Jahren nicht mehr!

Letztendlich muss das der Fahrer entscheiden.
Der ist mit einem Bein im Knast wenn er schon einsteigt und er entscheidet ob SoSi oder nicht.

Gruß André


www.feuerwehr-bad-honnef.de

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen541216
Datum06.02.2009 00:2012256 x gelesen
Geschrieben von André DöringDer ist mit einem Bein im Knast wenn er schon einsteigt und er entscheidet ob SoSi oder nicht.

Diesen Q... kann man so nicht stehen lassen. Es entscheidet immer noch der Fahrzeugführer(Vornerechtssitzer) ob mit oder ohne. Außer wie schon erwähnt in Städten mit BF, da darf der liebe Leitstellenonkel entscheiden.


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorAndr8é D8., Bad Honnef / Nordrhein-Westfalen541218
Datum06.02.2009 00:2512261 x gelesen
Geschrieben von Peter Lieffertzdarf der liebe Leitstellenonkel entscheiden.

Der entscheidet bei uns ob "eil" oder "zeit".

Als Fahrer entscheide ich dann ob ich mein eil mit oder ohne SoSi hinbekomme.

Sorry wenn das verkehrt rüber gekommen ist.


www.feuerwehr-bad-honnef.de

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen541219
Datum06.02.2009 00:2812315 x gelesen
Geschrieben von André DöringSorry wenn das verkehrt rüber gekommen ist.

Ersteres nicht.

Aber das:Geschrieben von André DöringAls Fahrer entscheide ich dann ob ich mein eil mit oder ohne SoSi hinbekomme.
wird davon nicht richtiger.


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorAndr8é D8., Bad Honnef / Nordrhein-Westfalen541220
Datum06.02.2009 00:3212332 x gelesen
gibts da ggf. n unterschied zwischen NRW und Sachsen ???


www.feuerwehr-bad-honnef.de

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen541222
Datum06.02.2009 00:4512237 x gelesen
Nee, eigentlich nicht. Der Fahrzeugführer darf dich nicht dazu zwingen schneller zu fahren als du selbst einschätzt. Aber er darf sehr wohl über die Verwendung der Sosi unter Beachtung des 38-er entscheiden. Und er kann und muss dir auch sagen wenns langsamer gehen soll.


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorAndr8é D8., Bad Honnef / Nordrhein-Westfalen541223
Datum06.02.2009 00:5112255 x gelesen
Geschrieben von Peter LieffertzDer Fahrzeugführer darf dich nicht dazu zwingen schneller zu fahren als du selbst einschätzt.




Geschrieben von Peter LieffertzUnd er kann und muss dir auch sagen wenns langsamer gehen soll.
schon allein aus Selbsterhaltungstrieben.

bis dahin sind wir uns einig!!

aber der Rest???
was sagen die stillen Mitleser dazu?
Wie ist es bei euch?


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen541225
Datum06.02.2009 00:5812328 x gelesen
Geschrieben von Frederic StringaroVersteh ich das jetzt falsch oder habt Ihr nicht das Recht schneller zu fahren ohne Blaulicht UND Horn einzuschalten

Doch.... Um von einzelnen Vorschriften der StVO abweichen zu dürfen, muß zB Feuerwehr sein, einen hoheitlichen Auftrag haben und es muß dringend geboten sein so zu handeln. Das hat mit Blaulicht und Horn gar nichts zu tun...

beispiel a) Die Bundeswehr darf als Armee auf Sonderrechte nutzen, praktisch hat kein Panzer Blaulicht...

Beispiel b) Ein Feuerwehrfahrzeug parkt im Einsatz verbotswidrig, der läßt beim falsch parken auch nicht Blaulicht und Horn laufen...

Geschrieben von Frederic StringaroIn Deutschland fährt das Provida Fahrzeug dem Geschwindigkeitsübertreter etliche Kilometer mit der gleichen (zu hohen) Geschwindigkeit nach, ohne Blaulicht oder Horn einzuschalten!

Eben, solange das Providavehikel nur gegen die Vorschrift über die Geschwindigkeit verstößt, braucht es kein Blaulicht und Horn. Nur wie oben beschrieben "muß Polizei sein", "hoheitlicher Auftrag", "dringend geboten"


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen541227
Datum06.02.2009 01:0412302 x gelesen
...die Frage der Dringlichkeit ist eine taktische Frage ... diese wird von einer Person entschieden, die für die Taktik bzw den Ablauf des Einsatzes die Verantwortung trägt = vorne rechts.

Fachmann für das richtige und gute Fahren und damit auch verantwortlich ggü dem Gesetz sitzt vorne links = Maschinist


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorAndr8é D8., Bad Honnef / Nordrhein-Westfalen541229
Datum06.02.2009 01:0912296 x gelesen
Hallo Lüder,

Geschrieben von Lüder PottFachmann für das richtige und gute Fahren und damit auch verantwortlich ggü dem Gesetz sitzt vorne links = Maschinist

Und damit hat er den Finger auf den SoSi-Knöpfen oder?

Wäre ja sonst gemein wenn er eine eilige Fahrt durch den tiefsten Verkehr machen müsste ohne Sosi.

Sag einfach Ja. ;-)

Gruß André


www.feuerwehr-bad-honnef.de

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AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW541230
Datum06.02.2009 01:1912306 x gelesen
Geschrieben von André Döringhattest doch grad mir ne Nachricht geschickt, dass du es hier nicht breittreten wolltest!
Da muss ich wohl ne Erinnerungslücke haben, kann mich nicht entsinnen, Dir eine private Nachricht mit dieser Aussage geschickt zu haben.

Geschrieben von André Döring.. hatte auch lang an Wegerechte geglaubt z.B. bei der Fahrt zum Gerätehaus. Gibt es aber seit mehreren zig Jahren nicht mehr!
Oh oh, jetzt wirfst Du aber was durcheinander. Ich rede hier von offiziellen Feuerwehrfahrzeugen auf offiziellen Einsatzfahrten (dringlich, hoheitlich usw.). Die Fahrt zum GH hat hier in dieser Diskussion eigentlich nix zu suchen. Aber wenn wir schon dabei sind: Wegerechte hat es für Privatfahrzeuge auf dem Weg zum GH noch NIE gegeben (okay, zumindest nicht in der Zeit, an die ich mich erinnern kann). Sonderrechte für Privatfahrzeuge werden hingegen schon lange heiß diskutiert.

Gruß

Christoph


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen541232
Datum06.02.2009 01:2412212 x gelesen
richtig, er entscheidet, wie er das genau ausführt, denn er steht dem Richter ggenüber..


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorAndr8é D8., Bad Honnef / Nordrhein-Westfalen541233
Datum06.02.2009 01:2412226 x gelesen
Geschrieben von Christoph HeitfeldWegerechte hat es für Privatfahrzeuge auf dem Weg zum GH noch NIE gegeben (okay, zumindest nicht in der Zeit, an die ich mich erinnern kann).Geschrieben von Christoph HeitfeldDa muss ich wohl ne Erinnerungslücke haben, kann mich nicht entsinnen,

Wegerecht war ein mal z.B. durch eine "Anwohner-Frei-Straße" zu fahren.

Geschrieben von Christoph HeitfeldOh oh, jetzt wirfst Du aber was durcheinander. Ich rede hier von offiziellen Feuerwehrfahrzeugen auf offiziellen Einsatzfahrten

Ich auch! brauchte nur ein Beispiel für die ehem. Wegerechte.


www.feuerwehr-bad-honnef.de

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern541234
Datum06.02.2009 01:2512251 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von André Döringhattest doch grad mir ne Nachricht geschickt, dass du es hier nicht breittreten wolltest!
hat er nicht, das war ich;-) Die Diskussion ist immer wieder die gleiche...


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorAndr8é D8., Bad Honnef / Nordrhein-Westfalen541235
Datum06.02.2009 01:2712212 x gelesen
Geschrieben von Lüder Pottrichtig, er entscheidet, wie er das genau ausführt, denn er steht dem Richter ggenüber..

Grüße

Lüder Pott


Danke liebe Lüder!!!!!!!
Ich dachte schon ich hätte die ganzen etliche UVV und Blaulichterlass Pflichtstunden gepennt.


www.feuerwehr-bad-honnef.de

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AutorAndr8é D8., Bad Honnef / Nordrhein-Westfalen541236
Datum06.02.2009 01:2812279 x gelesen
jetzt sehe ichs.
Christof mit f und nicht mit ph.
Sorry euch beiden.


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen541237
Datum06.02.2009 01:2912275 x gelesen
Geschrieben von André DöringWegerecht war ein mal z.B. durch eine "Anwohner-Frei-Straße" zu fahren.

Nein, Wegerecht ist das Recht uber ein fremdes Grundstück zu einem anderen Grundstück gelangen zu dürfen- leider wird es immer mit StVO §38 in Verbindung gebracht - ist genau genommen falsch...

Anwohner - frei = vermutlich "Gesperrt für KFZ aller Art" + "Anlieger frei"

Wenn ich solch ein Verbot übertreten will, brauche ich nur Sonderrechte nach §35.

§ 38 fordert andere Verkehrsteilnehmer auf frei Bahn zu schaffen... hat damit nichts zu tun...


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW541238
Datum06.02.2009 01:3212305 x gelesen
Himmel, bist Du sperrig... ;-)

Der GF entscheidet, ob Alarmfahrt oder nicht. Der Maschinist entscheidet, wie er das umsetzt. Und der GF greift wiederum ein, wenn ihm die Umsetzung zu riskant erscheint. Das habe ich aber schon gestern so geschrieben.

Geschrieben von André DöringUnd damit hat er den Finger auf den SoSi-Knöpfen oder?
Ja. Und da wiederum hat der GF nix zu suchen, denn das Bedienen des Fahrzeugs ist Sache des Maschinisten.

Gute Nacht wünscht

Christoph


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AutorAndr8é D8., Bad Honnef / Nordrhein-Westfalen541239
Datum06.02.2009 01:3612243 x gelesen
Ja kann sein,
da es da Wegerecht diesbezüglich ja wie geschrieben seit vielen zig jahren nicht mehr gibt...Geschrieben von Lüder PottNein, Wegerecht ist das Recht uber ein fremdes Grundstück zu einem anderen Grundstück gelangen zu dürfen- leider wird es immer mit StVO §38 in Verbindung gebracht - ist genau genommen falsch...

Aber das mit dem Wegerecht ist ja auch nur am Rande aufgetaucht.

Lasse mich da gerne belehren. Über wegerecht haben wir noch nicht so viel lamentiert.


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AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW541240
Datum06.02.2009 01:3712240 x gelesen
Geschrieben von André DöringChristof mit f und nicht mit ph.
Der Außenstehende wird es als nicht so wichtig empfinden - aber das ist ein Unterschied! ;-)

Ansonsten muss ich meinem Fast-Namensvetter beipflichten - die Diskussion ist wirklich immer wieder die gleiche. Die Geschichte der Sonder- und Wegerechte ist eine Geschichte voller Mißverständnisse - und doch eigentlich sooo einfach.

Gruß

Christoph


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AutorAndr8é D8., Bad Honnef / Nordrhein-Westfalen541242
Datum06.02.2009 01:3812236 x gelesen
Geschrieben von Christoph HeitfeldHimmel, bist Du sperrig... ;-)

Ja bin ich. Sorry.



Geschrieben von Christoph HeitfeldJa. Und da wiederum hat der GF nix zu suchen, denn das Bedienen des Fahrzeugs ist Sache des Maschinisten.


Und schon sind wir uns endlich alle einig!

Jetzt kann ich endlich schlafen gehen.
Gute Nacht zusammen.


www.feuerwehr-bad-honnef.de

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AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW541243
Datum06.02.2009 01:4012188 x gelesen
Geschrieben von André DöringAber das mit dem Wegerecht ist ja auch nur am Rande aufgetaucht.

Lasse mich da gerne belehren. Über wegerecht haben wir noch nicht so viel lamentiert.

Hey, im Kern geht es in diesem gesamten Thread seit der Abspaltung nur um das eine, nämlich um das - nicht einforderbare - Wegerecht bei Einsatzfahrten nur mit Blaulicht. Sonderrechte haben mich da eigentlich erst einmal nicht die Bohne interessiert.

Naja, jetzt aber wirklich ab ins Bett.

Gruß

Christoph


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen541258
Datum06.02.2009 08:2212326 x gelesen
Geschrieben von Peter LieffertzEs entscheidet immer noch der Fahrzeugführer(Vornerechtssitzer) ob mit oder ohne

Der Fahrer ist für das Fahrzeug verantwortlich. Der StVo ist völlig egal wer auf dem Beifahrersitz platz genommen hat.

Gruß
Ingo


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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen541265
Datum06.02.2009 08:4112239 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeDer Fahrer ist für das Fahrzeug verantwortlich. Der StVo ist völlig egal wer auf dem Beifahrersitz platz genommen hat.

Sag mal liest du eigentlich alles?

Natürlich entscheidet der Frzg-Führer ob es eine Wegerechtsfahrt wird.

Der StVo ist das zurecht relativ Hupe. Wissen über die Durchführung der Wegerechtsfahrt sollte der Maschnist ja aus seiner Ausbildung mitbringen ;-).

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW541317
Datum06.02.2009 13:4012160 x gelesen
Geschrieben von Ingo zum FeldeDer Fahrer ist für das Fahrzeug verantwortlich. Der StVo ist völlig egal wer auf dem Beifahrersitz platz genommen hat.
*stöhn* Du hast recht, wenn Du Dich auf die Fahrweise beziehst! Aber warum verstehen hier so viele den Unterschied zwischen "ob" und "wie" nicht?

Peter hat eindeutig "ob" geschrieben, warum beziehst Du Dich dann auf das "wie"?

Gruß

Christoph


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AutorIngo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen541321
Datum06.02.2009 13:5312232 x gelesen
Geschrieben von Peter LieffertzNatürlich entscheidet der Frzg-Führer ob es eine Wegerechtsfahrt wird.

Ich kenne das aus meinem Bereich (RD) eigentlich so das die Leitstelle und nach Patientenkontakt der Führer sagt ob Sonderrechte (nicht Weger.) genutzt werden sollen.

Der Fahrer ist dafür verantwortlich diese z.B. durch Blaulicht und ggf. Horn anzuzeigen sowie ggf. Wegerechte in Anspruch zu nehmen.

Gruß
Ingo


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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen541327
Datum06.02.2009 14:3412220 x gelesen
Kann erst wieder am späten Abend antworten.

Nur soviel:
Bei Rd mag die LST weisungsberechtigt sein(deckt sich auch mit Berichten die ich erhalten habe). bei der Fw(Ausnahme Städte mit BF) sieht es da anders aus. Vgl. dazu die DV 100.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW541351
Datum06.02.2009 17:2612190 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christoph HeitfeldWie ist denn die Rechtslage, wenn sich ein Streifenwagen oder ein RTW oder eine DL nur mit blau in die rote Kreuzung reintasten und es dann zu einem Unfall kommt? Sei es nur ein Blechschaden, weil ein Vorfahrtberechtigter völlig überrascht beim starken Abbremsen die Kontrolle verliert und mit dem Bordstein kollidiert oder ein Verkehrsschild plättet. Wer ist schuld?

Überwiegende, wenn nicht sogar ausschließliche Haftung des Sonderrechtsfahrzeug. Habe in meiner Fahrerbelehrungspräsentation auch ein entsprechendes Urteil hierzu.

Sonderrechte tangieren ja nicht die anderen Verkehrsteilnehmer, sondern richten sich nur an das Sonderrechtsfahrzeug. Heißt eigentlich konkret, du bekommst keine Knolle, weil du über rot fährst (die ab diesem Monat richtig teuer wäre). Die Sonderrechte kehren aber in der Folge keine Vorfahrtsrecht um, d.h. das Feuerwehrfahrzeug hat an der roten Ampel immer noch keine Vorfahrt. Erst das Wegerecht - gerichtet an die anderen Verkehrsteilnehmer - zwingt sie dazu, auf ihr Vorfahrtsrecht zu verzichten. Kein Horn - kein Wegerecht und bei einem Unfall damit ganz schlechte Karten.

Gruß
Katja


"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorFlor8ian8 O.8, Hamburg / Hamburg541368
Datum06.02.2009 18:3012212 x gelesen
Moin,
Geschrieben von Peter Lieffertzbei der Fw(Ausnahme Städte mit BF) sieht es da anders aus. Vgl. dazu die DV 100.
Mir ist in der DV 100 keine Passage bekannt, die Aussagen hinsichtlich der Weisungsbefugnis der Leitstelle trifft; ebensowenig eine Differenzierung nach Städten mit oder ohne BF.

Beste Grüße


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW541371
Datum06.02.2009 18:3912241 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Katja MidunskyÜberwiegende, wenn nicht sogar ausschließliche Haftung des Sonderrechtsfahrzeug. Habe in meiner Fahrerbelehrungspräsentation auch ein entsprechendes Urteil hierzu.

Sonderrechte tangieren ja nicht die anderen Verkehrsteilnehmer, sondern richten sich nur an das Sonderrechtsfahrzeug. Heißt eigentlich konkret, du bekommst keine Knolle, weil du über rot fährst (die ab diesem Monat richtig teuer wäre). Die Sonderrechte kehren aber in der Folge keine Vorfahrtsrecht um, d.h. das Feuerwehrfahrzeug hat an der roten Ampel immer noch keine Vorfahrt. Erst das Wegerecht - gerichtet an die anderen Verkehrsteilnehmer - zwingt sie dazu, auf ihr Vorfahrtsrecht zu verzichten. Kein Horn - kein Wegerecht und bei einem Unfall damit ganz schlechte Karten.


Haftung ist eine Sache, für den Fahrer viel interessanter ist aber die Frage des Verschuldens bzw. des vorwerfbaren Verkehrsverstoßes.

Verlangen muss man vom Fahrer sicher, dass er bei einsehbaren Kreuzungen vor dem Konfliktbereich wartet, bis vorfahrtberechtigte Fahrzeuge durchgefahren sind. Bei nicht vollständig einsehbaren Örtlichkeiten wird er sich maximal mit Schrittgeschwindigkeit in die Kreuzung hineintasten dürfen und muss ebenfalls bei Auftauchen vorfahrtberechtigter Fahrzeuge anhalten.

Nun kann es im ersten Fall durch Erschrecken/Verwirrung anderer immer noch zu Unfällen kommen, im zweiten Fall erscheint das Einsatzfahrzeug für den Vorfahrtberechtigten dann als stehendes Hindernis (welches dazu noch blau blinkt). Auch mit solchen Hindernissen kommt es erfahrungsgemäß schon in einfacheren Situationen zu Unfällen.

Wird man in diesen Fällen (bzw.: in welchen davon?) dem Einsatzfahrer einen Verstoß vorwerfen, oder bleibt es bei der Haftung des Fahrzeughalters aus §§7ff StVG? (neben der anteligen Haftung des bevorrechtigten Fahrers, der in diesen Fällen doch offensichtlich einen Fahrfehler gemacht haben muss?).

Gruß,
Henning


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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen541380
Datum06.02.2009 19:0312132 x gelesen
Geschrieben von Florian OhdeMir ist in der DV 100 keine Passage bekannt, die Aussagen hinsichtlich der Weisungsbefugnis der Leitstelle trifft;

Doch, da steht was von Alarmierung und Führungsunterstützung und nichts von Weisungsbefugnissen von Leitstellen.

Der Amtsleiter wiederum kann seiner Feuerwehr, seine Weisungen(zumBeispiel mit oder ohne) schon durch den Disponenten mitteilen lassen.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW541414
Datum06.02.2009 21:4112156 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Henning KochHaftung ist eine Sache, für den Fahrer viel interessanter ist aber die Frage des Verschuldens bzw. des vorwerfbaren Verkehrsverstoßes.


Naja, aber die Haftung hängt ja schon mit am Verschulden des Fahrers, da Fahrer und Halter zivilrechtlich als Einheit betrachtet werden.

Geschrieben von Henning KochVerlangen muss man vom Fahrer sicher, dass er bei einsehbaren Kreuzungen vor dem Konfliktbereich wartet, bis vorfahrtberechtigte Fahrzeuge durchgefahren sind. Bei nicht vollständig einsehbaren Örtlichkeiten wird er sich maximal mit Schrittgeschwindigkeit in die Kreuzung hineintasten dürfen und muss ebenfalls bei Auftauchen vorfahrtberechtigter Fahrzeuge anhalten.

Nicht nur in unübersichtlichen Kreuzungen sondern immer dann, wenn eigentlich bevorrechtiger (Quer-)verkehr tangiert ist.

Geschrieben von Henning Kochim zweiten Fall erscheint das Einsatzfahrzeug für den Vorfahrtberechtigten dann als stehendes Hindernis (welches dazu noch blau blinkt). Auch mit solchen Hindernissen kommt es erfahrungsgemäß schon in einfacheren Situationen zu Unfällen.


Richtig. Aber wenn man mit rechtzeitig vorher eingeschaltetem Horn (Blaulicht ja sowieso) an der Sichtlinie mit Schrittgeschwindigkeit und Bremsbereitsschaft ankommt, ggf. anhält und sich vergewissert, dass wirklich alle mich gesehen und vor allen Dingen auch VERSTANDEN haben, dass ich jetzt Vorrang habe, halte ich es für fast ausgeschlossen, dass es dann zu entsprechenden Kollisionen kommen kann. Und wenn der Bürger dann dem minimal in der Kreuzung stehendne FW-Fahrzeug an der vorderen Stoßstange vorbeischrabbt, dürfte letztlich auch die Haftung ausnahmsweise mal zugunsten der FW ausfallen...
Auch hier wird es auf gewisse Details ankommen, die vor allen Dingen auch erstmal bewiesen werden müssen, womit in der Praxis die Probleme erst anfangen.

Geschrieben von Henning KochWird man in diesen Fällen (bzw.: in welchen davon?) dem Einsatzfahrer einen Verstoß vorwerfen, oder bleibt es bei der Haftung des Fahrzeughalters aus §§7ff StVG? (neben der anteligen Haftung des bevorrechtigten Fahrers, der in diesen Fällen doch offensichtlich einen Fahrfehler gemacht haben muss?).


Wie gesagt Zivilrechtlich relativ egal, auch für den FA aufgrund Amtshaftung. Spannend wird es vielmehr im Strafrecht mit dem obligatorischen Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, sobald jemand verletzt wurde. Fahrlässigkeit liegt vor sobald man sich nicht wie ein Idealfahrer verhalten hat. Und der sollte nun mal wie oben beschrieben in Kreuzungen einfahren, bei denen er keine Vorfahrt hat.

Ach ja, Urteil war übrigens OLG Köln aus 1995. Tenor sinngemäß: Ein FwFahrzeug, das nur mit Blaulicht ohne Horn über eine rote Ampel fährt haftet zu 100%...

Gruß
Katja


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AutorStef8an 8H., Essen / NRW541415
Datum06.02.2009 21:4912043 x gelesen
Geschrieben von Peter LieffertzDer Amtsleiter wiederum kann seiner Feuerwehr, seine Weisungen(zumBeispiel mit oder ohne) schon durch den Disponenten mitteilen lassen.

Und das geht in der FF nicht?


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg541416
Datum06.02.2009 21:5012118 x gelesen
Nur wenn die FF dem selben Amtsleiter untesteht.

Aber der Amtsleiter der Fw X-Stadt welche die Leitstelle betreibt hat dem GrFü der Fw Y-Hausen welche über diese Leitstelle alarmiert wird nichts zu sagen. Und damit auch die Leitstelle mit Personal der Fw X-Stadt nicht.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorStef8an 8H., Essen / NRW541418
Datum06.02.2009 22:0012049 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerNur wenn die FF dem selben Amtsleiter untesteht.

Aber der Amtsleiter der Fw X-Stadt welche die Leitstelle betreibt hat dem GrFü der Fw Y-Hausen welche über diese Leitstelle alarmiert wird nichts zu sagen. Und damit auch die Leitstelle mit Personal der Fw X-Stadt nicht.


Das Konstrukt wäre anders vergkleichbarer: Der Amtsleiter bzw. Leiter der Feuerwehr weist die Leitstelle an. Diese gibt die Anweisung an den Fahrzeugführer weiter. Das ist die gleiche Regelung wie bei einer BF (mit eigener Leitstelle). Die BFs Witten und Ratingen werden das vermutlich auch so geregelt haben.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg541419
Datum06.02.2009 22:1012067 x gelesen
Geschrieben von Stefan HeckDas Konstrukt wäre anders vergkleichbarer: Der Amtsleiter bzw. Leiter der Feuerwehr weist die Leitstelle an. Diese gibt die Anweisung an den Fahrzeugführer weiter.

Du kannst davon ausgehen, daß kaum ein Wehrführer/ Kommandant,... einer FF seine Weisungsbefugnis (bzw. die seines Vertreters oder seiner Zug/ Gruppenführer) auf eine Leitstelle delegiert die einer anderen Wehr bzw. einem anderen Träger untersteht...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorStef8an 8H., Essen / NRW541421
Datum06.02.2009 22:2612060 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerDu kannst davon ausgehen, daß kaum ein Wehrführer/ Kommandant,... einer FF seine Weisungsbefugnis (bzw. die seines Vertreters oder seiner Zug/ Gruppenführer) auf eine Leitstelle delegiert die einer anderen Wehr bzw. einem anderen Träger untersteht...

Ich vermute, dass es zukünftig immer mehr Regionalleitstellen geben wird und die Wehrführer einen Teil ihrer bisherigen Kompetenzen/Gewohnheiten abgeben müssen. Landesweit (nahezu) einheitliche AAOs in BY und SH zeigen, dass es geht.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg541422
Datum06.02.2009 22:2812058 x gelesen
Geschrieben von Stefan HeckIch vermute, dass es zukünftig immer mehr Regionalleitstellen geben wird und die Wehrführer einen Teil ihrer bisherigen Kompetenzen/Gewohnheiten abgeben müssen.

Warum?


Geschrieben von Stefan HeckLandesweit (nahezu) einheitliche AAOs in BY und SH zeigen, dass es geht.

Auch da wird es i.d.R. so sein, daß die jeweilige Gemeinde festlegt, was bei ihr wann alarmiert wird und was wann ausrückt.
Was vereinheitlicht wird sind i.d.R. die Alarmstichworte. Aber was dann rollt legt der fest, der den Spaß bezahlen darf. Und das ist die Gemeinde, in der das Schadensereignis stattfindet.


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Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorStef8an 8H., Essen / NRW541424
Datum06.02.2009 22:4112035 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerAuch da wird es i.d.R. so sein, daß die jeweilige Gemeinde festlegt, was bei ihr wann alarmiert wird und was wann ausrückt.

Habe ich in BY anders verstanden.

Geschrieben von Christian FischerWas vereinheitlicht wird sind i.d.R. die Alarmstichworte. Aber was dann rollt legt der fest, der den Spaß bezahlen darf. Und das ist die Gemeinde, in der das Schadensereignis stattfindet.

Wenn es so wäre, würde ja dieser Wunsch des Wehrführers über die AAO und Leitstelle umzusetzen sein. Bislang hatte ich bei kleineren FFs auf dem Land eher das Gefühl, dass die unabhängig einer AAO mit allem fahren, was vorhanden ist. Z. B. 4 LFs zum PKW-Brand.


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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen541431
Datum06.02.2009 23:5412011 x gelesen
Christian hat ja schon vieles erklärt.

Geschrieben von Stefan HeckWenn es so wäre, würde ja dieser Wunsch des Wehrführers über die AAO und Leitstelle umzusetzen sein.

So sei es. zumindest in der praktizierten Theorie.Und es gibt eine große Anzahl an Fw wo das funktioniert.
Meist gibt es aber oberwichtigere Leute auf dem Land, welche meinen zu wissen was alles sonst noch so an der Est. zu gebrauchen ist. Dafür kann aber keine AAO oder Leitstelle was.
Und das endet dann mit dem VRW an der Est- Wohnungsbrand weil der ja auch Licht bringt ;-).

Ändert aber nix an der Sache bzgl. Sosi und Lst.

Gute Nacht

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW541432
Datum07.02.2009 00:1312033 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Katja MidunskyWie gesagt Zivilrechtlich relativ egal, auch für den FA aufgrund Amtshaftung. Spannend wird es vielmehr im Strafrecht mit dem obligatorischen Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, sobald jemand verletzt wurde.

Ja, genau das war mein Punkt!

Wobei "Rotlichtfahrt mit Sachbeschädigung" ja auch ohne Verletzte schon unangenehm genug bestraft wird. Ich z.B. hätte da ggf. im Hauptberuf ein Problem hinterher.

Geschrieben von Katja MidunskyAch ja, Urteil war übrigens OLG Köln aus 1995. Tenor sinngemäß: Ein FwFahrzeug, das nur mit Blaulicht ohne Horn über eine rote Ampel fährt haftet zu 100%...

ja, aber die Haftung ist doch eher egal ;-)

Was hat man dem Fahrer denn vorgeworfen, oder war es reine Gefährdungshaftung?

Gruß,
Henning


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AutorChri8sto8ph 8H., Hagen / NRW541433
Datum07.02.2009 00:2312064 x gelesen
Geschrieben von Katja MidunskyAber wenn man mit rechtzeitig vorher eingeschaltetem Horn (Blaulicht ja sowieso) an der Sichtlinie mit Schrittgeschwindigkeit und Bremsbereitsschaft ankommt, ggf. anhält und sich vergewissert, dass wirklich alle mich gesehen und vor allen Dingen auch VERSTANDEN haben, dass ich jetzt Vorrang habe, halte ich es für fast ausgeschlossen, dass es dann zu entsprechenden Kollisionen kommen kann.
Sehr aktuelles Beispiel, und das auch noch nah an meiner alten Heimat:
Rettungswagen kollidierte mit Klein-Lkw. - Fahrer leicht verletzt/hoher Sachschaden.

Ohne jetzt irgendeine Wertung oder Spekulation abzugeben: ein treffliches Beispiel für genau die vorhandenen Probleme - und der RTW war in diesem Fall mit Horn unterwegs. Ich bin gespannt, was bei der Sache am Ende rauskommt.

Gruß und Gute Nacht,

Christoph


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern541438
Datum07.02.2009 08:4512022 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christoph HeitfeldIch bin gespannt, was bei der Sache am Ende rauskommt.
Was soll rauskommen? Vorfahrt hatte der LKW, der RTW darf sich die Vorfahrt nicht erzwingen.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen541439
Datum07.02.2009 08:5211929 x gelesen
Morgen,

Geschrieben von Christof StroblWas soll rauskommen?

Teilschuld für beide...


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern541440
Datum07.02.2009 08:5511969 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Katja MidunskyAber wenn man mit rechtzeitig vorher eingeschaltetem Horn (Blaulicht ja sowieso) an der Sichtlinie mit Schrittgeschwindigkeit und Bremsbereitsschaft ankommt, ggf. anhält und sich vergewissert, dass wirklich alle mich gesehen und vor allen Dingen auch VERSTANDEN haben, dass ich jetzt Vorrang habe, halte ich es für fast ausgeschlossen, dass es dann zu entsprechenden Kollisionen kommen kann.

Richtig. Und wer sich so verhält und das verstanden hat, für den gibt es auch keinen Grund ausschließlich nur mit Horn zu fahren, aber das wollen manche halt nicht verstehen.

Geschrieben von Katja MidunskyAch ja, Urteil war übrigens OLG Köln aus 1995. Tenor sinngemäß: Ein FwFahrzeug, das nur mit Blaulicht ohne Horn über eine rote Ampel fährt haftet zu 100%...

Ist für mich selbstverständlich, obwohl ich mich in so weit nicht daran halte, dass ich z.B. nachts an der verwaisten Kreuzung auch kein Horn einschalte (wenn links und rechts definitiv kein Vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug kommt). Tagsüber bei roter Ampel = nur mit Horn. Signalhorn eben immer dann wenn es Sinn macht, und der Fahrer muss eben wissen, was er wann zu machen hat.


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern541441
Datum07.02.2009 08:5911965 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Mathias ZimmerTeilschuld für beide...
Vielleicht 5-10% für den LKW, mehr nicht. Hatten ähnliche Unfälle in der Vergangenheit, jedes andere Urteil würde mich sehr wundern. Der RTW hat den LKW offensichtlich übersehen, sonst hätte er überhaupt nicht in die Kreuzung einfahren dürfen!


MkG.
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm
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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü541466
Datum07.02.2009 12:1012018 x gelesen
Geschrieben von Lüder Pottbeispiel a) Die Bundeswehr darf als Armee auf Sonderrechte nutzen, praktisch hat kein Panzer Blaulicht...


Nein, aber die absperrenden und kennzeichnenden Fahrzeuge.

Der Schwertransport mit Überbreite nacht um 3 auf der Autobahn hat auch kein Blaulicht, aber u. U. das Blinkiauto dahinter...


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen542006
Datum09.02.2009 15:2411972 x gelesen
Geschrieben von Christian Fischer
Geschrieben von Stefan Heck
Landesweit (nahezu) einheitliche AAOs in BY und SH zeigen, dass es geht.


Auch da wird es i.d.R. so sein, daß die jeweilige Gemeinde festlegt, was bei ihr wann alarmiert wird und was wann ausrückt.
Was vereinheitlicht wird sind i.d.R. die Alarmstichworte. Aber was dann rollt legt der fest, der den Spaß bezahlen darf. Und das ist die Gemeinde, in der das Schadensereignis stattfindet.


Korrekt, exakt so ist es.

Unsere IRLS sitzt bei der BF in Braunschweig, die neben der Stadt BS die Landkreise Wolfenbüttel und Peine versorgt.

Die Einsatzstichworte sind gleich, die AAO z.B. für die Stadt Peine bestimmt der StadtBM.

In der Praxis war es bei der Umstellung von der FEL/RLS Peine auf die IRLS zum 01.03.2006 so, dass die bestehende AAO von uns in enger Abstimmung mit damit befassten Kollegen der BF BS in das dortige Einsatzleitsystem integriert wurde.

Das ging (für etwaige Zweifler) übrigens auf Augenhöhe und beide Seiten haben dabei neue Aspekte kennengelernt und von der Zusammenarbeit bis heute viel profitiert. Probleme v.a. technischer Art gibt es dabei auch, die werden i.d.R. unbürokratisch und auf kurzem Dienstweg telefonisch oder per e-mail geklärt.

Weisungsbefugt den FF'en in PE und WF sind die Disponenten übrigens nicht.

Und um auf das Thema zurückzukommen: Die IRLS gibt das Stichwort vor und auch, ob "mit" oder "ohne". Ist ein FzF bei einem Einsatz, der laut IRLS ohne SoSi zu fahren ist, der Meinung, dass er doch mit SoSi fahren muss, dann muss er das im Fall eines Falles auch (gerichtsfest) begründen können.

MkG, Sven


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 05.02.2009 14:18 Mark7us 7D., Laub (Lkr. Regensburg) Türöffnung - Anfahrt mit Sondersignal?
 05.02.2009 17:18 Chri7sto7ph 7H., Hagen
 05.02.2009 17:31 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 05.02.2009 17:40 Chri7sto7ph 7H., Hagen
 05.02.2009 17:43 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 05.02.2009 17:50 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 05.02.2009 17:54 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 05.02.2009 18:34 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 05.02.2009 18:00 ., Lüneburg
 05.02.2009 17:46 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 05.02.2009 17:52 Ingo7 H.7, Vockenhausen
 05.02.2009 18:12 Chri7sto7ph 7H., Hagen
 05.02.2009 17:54 Fred7eri7c S7., Monnerich
 05.02.2009 17:54 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 05.02.2009 18:22 Chri7sto7ph 7H., Hagen
 05.02.2009 18:48 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 05.02.2009 18:55 Chri7sto7ph 7H., Hagen
 05.02.2009 19:22 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 05.02.2009 18:59 Chri7sto7ph 7H., Hagen
 05.02.2009 19:36 Chri7sto7f S7., Vilseck
 05.02.2009 23:00 Andr7é D7., Bad Honnef
 05.02.2009 23:27 Chri7sto7ph 7H., Hagen
 05.02.2009 23:57 Fred7eri7c S7., Monnerich
 06.02.2009 00:58 Lüde7r P7., Kelkheim
 07.02.2009 12:10 Jose7f M7., Bad Urach
 06.02.2009 00:02 Andr7é D7., Bad Honnef
 06.02.2009 00:20 Pete7r L7., Flöha
 06.02.2009 00:25 Andr7é D7., Bad Honnef
 06.02.2009 00:28 Pete7r L7., Flöha
 06.02.2009 00:32 Andr7é D7., Bad Honnef
 06.02.2009 00:45 Pete7r L7., Flöha
 06.02.2009 00:51 Andr7é D7., Bad Honnef
 06.02.2009 01:04 Lüde7r P7., Kelkheim
 06.02.2009 01:09 Andr7é D7., Bad Honnef
 06.02.2009 01:24 Lüde7r P7., Kelkheim
 06.02.2009 01:27 Andr7é D7., Bad Honnef
 06.02.2009 01:32 Chri7sto7ph 7H., Hagen
 06.02.2009 01:38 Andr7é D7., Bad Honnef
 06.02.2009 08:22 Ingo7 z.7, LK Harburg
 06.02.2009 08:41 Pete7r L7., Flöha
 06.02.2009 13:53 Ingo7 z.7, LK Harburg
 06.02.2009 14:34 Pete7r L7., Flöha
 06.02.2009 18:30 Flor7ian7 O.7, Hamburg
 06.02.2009 19:03 Pete7r L7., Flöha
 06.02.2009 21:49 Stef7an 7H., Essen
 06.02.2009 21:50 Chri7sti7an 7F., Wernau
 06.02.2009 22:00 Stef7an 7H., Essen
 06.02.2009 22:10 Chri7sti7an 7F., Wernau
 06.02.2009 22:26 Stef7an 7H., Essen
 06.02.2009 22:28 Chri7sti7an 7F., Wernau
 06.02.2009 22:41 Stef7an 7H., Essen
 06.02.2009 23:54 Pete7r L7., Flöha
 09.02.2009 15:24 Sven7 B.7, Peine
 06.02.2009 13:40 Chri7sto7ph 7H., Hagen
 06.02.2009 01:19 Chri7sto7ph 7H., Hagen
 06.02.2009 01:24 Andr7é D7., Bad Honnef
 06.02.2009 01:29 Lüde7r P7., Kelkheim
 06.02.2009 01:36 Andr7é D7., Bad Honnef
 06.02.2009 01:40 Chri7sto7ph 7H., Hagen
 06.02.2009 01:25 Chri7sto7f S7., Vilseck
 06.02.2009 01:28 Andr7é D7., Bad Honnef
 06.02.2009 01:37 Chri7sto7ph 7H., Hagen
 05.02.2009 17:55 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 05.02.2009 18:38 Chri7sto7ph 7H., Hagen
 06.02.2009 17:26 Katj7a R7., Köln
 06.02.2009 18:39 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 06.02.2009 21:41 Katj7a R7., Köln
 07.02.2009 00:13 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 07.02.2009 00:23 Chri7sto7ph 7H., Hagen
 07.02.2009 08:45 Chri7sto7f S7., Vilseck
 07.02.2009 08:52 Math7ias7 Z.7, Offenbach
 07.02.2009 08:59 Chri7sto7f S7., Vilseck
 07.02.2009 08:55 Chri7sto7f S7., Vilseck
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