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ThemaPrüfung Masken und LA im Ausbildungbetrieb77 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorHolg8er 8D., Meppen / Niedersachsen537689
Datum22.01.2009 08:4736949 x gelesen
Guten Tag Kameraden,

bei uns im Landkreis wurden für die Belastungsübungen der Feuerwehren in der Atemschutzübungstrecke Atemschutzmasken und Lungenautomaten sowie Pressluftatmer angeschafft. Vorher mussten die Feuerwehren ihre eigene Atemschutzausrüstung mitbringen. Die angeschaffte Atemschutzausrüstung wird ausschließlich für die Belastungsübung und die Ausbildung der Atemschutzgeräteträger verwendet und ist auch dementsprechend gekennzeichnet. Mit diesen Gerätschaften werden auch keine „Heißausbildungen“ durchgeführt. Um nun den Arbeitsaufwand für das Personal der Feuerwehrtechnischen Zentrale zu reduzieren werden zur Zeit Überlegungen angestellt, ob eine Prüfung der Atemschutzmasken nach dem Gebrauch bei dieser Nutzungsart unbedingt erforderlich ist. Die Atemschutzmasken werden nach dem Gebrauch immer in einem Waschautomaten gereinigt, desinfiziert und getrocknet. Ich habe hier im Forum schon von einer ähnlichen Handhabung in Düsseldorf gelesen. Wird auch noch bei anderen Landkreisen oder Schulen auf die Prüfung nach dem Gebrauch der Atemschutzmasken im Ausbildungsbetrieb oder auch der Lungenautomaten bei Einhaltung der halbjährlichen Prüfung verzichtet. Gibt es hierzu schon bestehende Gefährdungsanalysen oder anderweitiges Schrifttum. Bei unserer Entscheidungsfindung wäre es sehr hilfreich zu erfahren, wie dieses in anderen Ausbildungseinrichtungen gehandhabt wird.

Gruß

Holger


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AutorTobi8as 8B., Anzing / Bayern537712
Datum22.01.2009 09:5734512 x gelesen
GUV-Richtlinie GUV-I 8674 bzw. vfdb 0804 zum Thema AT-Maske Nach jeder Reinigung und Desinfektion sowie nach jedem Austausch von Bauteilen
sind nachstehende Dichtprüfungen mit geeigneten Prüfgeräten durchzuführen.


Für Lungenautomaten gilt selbiges.

Somit ist es meiner Meinung nach verpflichtend, die Masken nach jeder Reinigung zu prüfen. Natürlich ist bei reinen Übungsmasken das Risiko nicht allzu groß, aber insbesondere, wenn man damit, wie Du schreibst "kleine Heißübungen" durchführt, müssen meiner Meinung nach die Masken geprüft sein. Denn auch ne "kleine Rauchvergiftung" oder "ein kleines Versagen der Maske" kann äußerst ungemütlich sein. ;-)

Wie schauen denn Eure "kleinen Heißübungen" aus?

Bei uns nimmt jede Feuerwehr selbst PAs mit in die AT-Strecke und zum Lehrgang mit. Für die Ausbilder stehen PAs des Landkreises zur Verfügung, die jedoch nach jedem Gebracuh geprüft werden. Für Masken gilt selbiges.

Wie gesagt, solange nichts passiert ist es zweifellos ein kleines Risiko, Übungsmasken nicht städig zu prüfen, aber meiner Meinung nach sollte auch dieses kleine Risiko nicht verachtet werden. Insbesondere bei Heißausbildung muss die Ausrüstung in einwandfreiem Zustand sein.

Schönen Gruß

Tobias


- Dieser Beitrag ist nur meine eigene Meinung und nicht die meiner Feuerwehr -

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW537716
Datum22.01.2009 10:0334460 x gelesen
Geschrieben von Holger DyckhoffIch habe hier im Forum schon von einer ähnlichen Handhabung in Düsseldorf gelesen.

wir unterscheiden zwischen Masken und Geräten

1. NUR für den "Hofbetrieb" (also ohne jedes Risiko). Hier sind nach einer Gefährdungsbeurteilung reduzierte Anforderungen (u.a. behält der Träger seine Maske) umgesetzt.

2. NUR für die Heißausbildung. Hier gelten entsprechend ERHÖHTE Anforderungen an die Prüfungen (u.a. verkürzte Fristen).

Leider gibt es hierzu m.W. keine allgemein verwertbaren Aussagen z.B. des Ref. 8, obwohl derartige Probleme viele Ausbildungsstätten haben.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern537722
Datum22.01.2009 10:1134335 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Tobias BönteDu schreibst "kleine Heißübungen"

nein, er schreibt

Geschrieben von Holger Dyckhoff keine „Heißausbildungen“

kleiner Buchstabe, große Wirkung ;-)


Grüße
Magnus

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AutorRalf8 E.8, Frielendorf / Hessen537723
Datum22.01.2009 10:1134320 x gelesen
Geschrieben von Tobias Böntewie Du schreibst "kleine Heißübungen"

Er hat aber kleine ohne "l" geschrieben...


Grüße aus Nordhessen
Ralf



PS: Ich schreibe hier nur meine persönliche Meinung!


"Gerade, weil wir in einem Boot sitzen, sollten wir
froh sein, dass nicht alle auf unserer Seite stehen."
(Ernst Ferstl)

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AutorTobi8as 8B., Anzing / Bayern537728
Datum22.01.2009 10:1534305 x gelesen
Sorry, hatte ich wohl irgendwie anders gelesen... ;-)


- Dieser Beitrag ist nur meine eigene Meinung und nicht die meiner Feuerwehr -

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AutorMatt8hia8s M8., Eislingen / BW537736
Datum22.01.2009 10:5234303 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino1. NUR für den "Hofbetrieb" (also ohne jedes Risiko). Hier sind nach einer Gefährdungsbeurteilung reduzierte Anforderungen (u.a. behält der Träger seine Maske) umgesetzt.
So handhaben wir das seit letztem Jahr ebenfalls, allerdings reinigen und Desinfiziern wir die Masken nach der Übung.

Geschrieben von Ulrich Cimolino2. NUR für die Heißausbildung. Hier gelten entsprechend ERHÖHTE Anforderungen an die Prüfungen (u.a. verkürzte Fristen).


Zu diesem Thema ist bei uns noch keinen geeignete Lösung gefunden worden. Hier wird die Ausbildung mit den "normalen" Geräten durchgeführt die danach ganz Gereinigt und Überprüft werden.


wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten

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AutorMart8in 8W., Herrsching / Bayern537773
Datum22.01.2009 15:1834209 x gelesen
Hallo Holger,
also ich als Leiter Atemschutz kann dir auch nur sagen, das es sehr grenzwertig ist zu sagen die masken werden nachGebrauch keiner Prüfung unterzogen.
Hier gibt es ganz klare Vorschriften, die besagen, das die Masken nach gebrauch einer Prüfung zu unterziehen sind.
Die unterscheidung "heißer" Einsatz und nicht"heißer" Einsatz gibt es nur bei der Prüfung der Geräte, wobei ich denjenigen kennen lernen möchte, der sagen kann in wie weit ein Gerät welches sich im Innenangriff befand nicht einer wärmebeaufschlagung ausgesetzt war.

Mein Tipp(so handhaben wir es auch) sobald das Gerät im Innenangriff war muss es aus dme einsatzdienst genommen und vollständig geprüft werden. Wenn damit nur geübt wurde egal ob in der Strecke oder nicht sind die Lungenautomaten zu tauschen, diese zu prüfen zu reinigen und zu desinfizieren.

die Masken sollten sobald ein Feuerwehrmann diese maska getragen hat gereinigt und desinfiziert werden. Sobald die Masken am Gerät oder Filter beatmet wurde, muss diese Geprüft werden.

Grüße
martin


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern537776
Datum22.01.2009 15:2234163 x gelesen
Geschrieben von Martin Wastiandie Masken sollten sobald ein Feuerwehrmann diese maska getragen hat gereinigt und desinfiziert werden. Sobald die Masken am Gerät oder Filter beatmet wurde, muss diese Geprüft werden.

Wieso diese Unterscheidung? Wieso keine Prüfung wenn die MAske getragen wurde?



Gruß
Christian





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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW537779
Datum22.01.2009 15:2734184 x gelesen
Geschrieben von Martin WastianHier gibt es ganz klare Vorschriften, die besagen, das die Masken nach gebrauch einer Prüfung zu unterziehen sind.
Die unterscheidung "heißer" Einsatz und nicht "heißer" Einsatz gibt es nur bei der Prüfung der Geräte,


Nein, diese Unterscheidung gibts WEDER auf Grundlage der mir bekannten Herstellervorschriften, noch erst recht nicht auf Basis der vfdb-RL 08/04 oder der BG-R 190, sondern allenfalls auf Basis von Mitteilungen einzelner Länder.

Auch hier frage ich seit Jahren:
- Warum gilt das - wenns geht! - nicht grundsätzlich?
- Warum gilt das - wenns nicht geht! - auch für alle?


Geschrieben von Martin Wastiandie Masken sollten sobald ein Feuerwehrmann diese maska getragen hat gereinigt und desinfiziert werden.

Nein, muss mit Sicht- und Funktionsprüfung verbunden werden!
http://www.hvbg.de/d/fa_psa/service/pdf/bgr190.pdf
S. 42, Kap. 3.3, Tab. 4 (vfdb-RL 08/04 ist da nicht leichter, aber nicht online)

Wir haben für den reinen "kalten" Übungsbetrieb nur (!) deshalb eine Aufweichung, weil persönliche Masken ausgegeben werden UND es keinerlei (!) Gefahr gibt. (Reinigung etc. wird natürlich gemacht.)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz537781
Datum22.01.2009 15:2934144 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Martin WastianMein Tipp(so handhaben wir es auch) sobald das Gerät im Innenangriff war muss es aus dme einsatzdienst genommen und vollständig geprüft werden. Wenn damit nur geübt wurde egal ob in der Strecke oder nicht sind die Lungenautomaten zu tauschen, diese zu prüfen zu reinigen und zu desinfizieren.
Also ich reinige, desinfiziere und prüfe und nicht andersrum.
Du prüfst also nur die Lungenautomaten, die Geräte bekommen einfach nen geprüften LA dran und sind dann wieder einsatzbereit?

Geschrieben von Martin Wastiandie Masken sollten sobald ein Feuerwehrmann diese maska getragen hat gereinigt und desinfiziert werden. Sobald die Masken am Gerät oder Filter beatmet wurde, muss diese Geprüft werden.
Masken, Lungenautomaten, Pressluftatmer, CSA sind nach Gebrauch zu reinigen, desinfizieren und anschließend einer Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung zu unterziehen. Der Gebrauch wird weder in der FwDV7, der BGR 190, der vfdb 08/04 noch in den Herstellervorschriften in Einsatz, Übung mit/ohne Filter mit/ohne Gerät unterteilt.

M.E. gibt es da nix zu rütteln, Gerät in Gebrauch--> voller Durchgang in der ASW.


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorMart8in 8W., Herrsching / Bayern537789
Datum22.01.2009 16:0334057 x gelesen
so bitte Tabelle 1.1 nachlesen in Sachen Maske!!

http://www.unfallkassen.de/files/510/GUV-I_8674_Wartung_von_Atemschutzgeraeten.pdf

Sowie tabelle 3 in Sachen Gerät

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Martin

Immer gerne bereit zu helfen.


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AutorMart8in 8W., Herrsching / Bayern537790
Datum22.01.2009 16:0933998 x gelesen
Geschrieben von ---Daniel Metzger--- Also ich reinige, desinfiziere und prüfe und nicht andersrum.
Du prüfst also nur die Lungenautomaten, die Geräte bekommen einfach nen geprüften LA dran und sind dann wieder einsatzbereit?


wenn die Geräte nicht im heißen einsatz waren ist dies laut Herrsteller vollkommen ausreichend.
eine Kurzprüfung wird immer vom Geräteträger durchgeführt.
sobald das Gerät im Innen- oder aussenangriff im einsatz war wird es komplett geprüft, da keiner Sagen kann was thermische beaufschlagung bedeutet, respektive ab welcher temperatur hier von eben dieser gesprochen wird.

Grüße
Martin


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern537792
Datum22.01.2009 16:1234150 x gelesen
Geschrieben von Martin Wastianso bitte Tabelle 1.1 nachlesen in Sachen Maske!!

http://www.unfallkassen.de/files/510/GUV-I_8674_Wartung_von_Atemschutzgeraeten.pdf


Genau, da steht eindeutig drin das geprüft werden muß! Also solltet ihr das auch tun.


Gruß
Christian





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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz537793
Datum22.01.2009 16:1334038 x gelesen
Geschrieben von Martin Wastianwenn die Geräte nicht im heißen einsatz waren ist dies laut Herrsteller vollkommen ausreichend.
eine Kurzprüfung wird immer vom Geräteträger durchgeführt.

Die Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung ist nicht die Einsatzkurzprüfung! Du hast doch eben auf Uli´s Beitrag die entsprechende Tabelle als Quelle verlinkt, verstanden hast du sie aber garantiert nicht...


MfG
Daniel

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Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
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AutorMart8in 8W., Herrsching / Bayern537794
Datum22.01.2009 16:1434037 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerWieso diese Unterscheidung? Wieso keine Prüfung wenn die MAske getragen wurde?

Nicht notwendig, wenn keine Veramtung statt gefunden hat.
Auch muss man einfach berücksichtigen das hier auch den Gerätewarten rechnung zu tragen ist, die dies ehrenamtlich machen.
Nach jedem Fehlalarm ohne eine Veratmung die Masken prüfen zu lassen, ist ein bischen übertrieben.

eine Funktionsprüfung muss sowieso fvor jedem einsatz durch den jeweiligen kameraden erfolgen. die regulären Wartungsintervalle werden eingehalten.

Grüße
Martin


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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz537795
Datum22.01.2009 16:1633905 x gelesen
Geschrieben von Martin WastianNicht notwendig, wenn keine Veramtung statt gefunden hat.
Sagt wer?

Geschrieben von Martin WastianAuch muss man einfach berücksichtigen das hier auch den Gerätewarten rechnung zu tragen ist, die dies ehrenamtlich machen.
Hatten wir das nicht vor 2 Wochen schonmal?

Geschrieben von Martin Wastianeine Funktionsprüfung muss sowieso fvor jedem einsatz durch den jeweiligen kameraden erfolgen.
Das hat doch mit der Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung überhaupt nix zu tun.

Geschrieben von Martin Wastiandie regulären Wartungsintervalle werden eingehalten.
Das wage ich so langsam zu bezweifeln...


MfG
Daniel

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Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorMart8in 8W., Herrsching / Bayern537796
Datum22.01.2009 16:1734004 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerGenau, da steht eindeutig drin das geprüft werden muß! Also solltet ihr das auch tun.

Wer lesen kann ist klar im vorteil, da steht: NACH GEBRAUCH und damit ist das Veratmen eines Gerätes gemeint, hat der Träger die Maske nur auf ohen ein Gerät zu veratmen ist keine Prüfung erforderlich.


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AutorMart8in 8W., Herrsching / Bayern537797
Datum22.01.2009 16:2033994 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerDie Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung ist nicht die Einsatzkurzprüfung! Du hast doch eben auf Uli´s Beitrag die entsprechende Tabelle als Quelle verlinkt, verstanden hast du sie aber garantiert nicht...

auch für dich gilt wer lesen kann ist klar im Vorteil. eine Sicht und dichtigkeitsprüfung ist nur nach einer Thermischen beaufschlagung notwendig.


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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz537798
Datum22.01.2009 16:2134122 x gelesen
Geschrieben von Martin Wastianauch für dich gilt wer lesen kann ist klar im Vorteil. eine Sicht und dichtigkeitsprüfung ist nur nach einer Thermischen beaufschlagung notwendig.
Nochmal für dich: WO STEHT DAS?


MfG
Daniel

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AutorDani8el 8K., Bad Arolsen / Hessen537799
Datum22.01.2009 16:4033896 x gelesen
Hallo,

sorry - auch wenn ich bei dem Thema nicht soooo fit bin (kein AGW) - ist das m.E. doppelt unsinnig.

a) Gebrauch ist für mich alles ab Auspacken der Maske aus der Folie; spätestens das Anlegen
b) steht doch auch noch in der Tabelle drin (Sternchen-Zusatz), dass nach einer Reinigung/Desinfektion grundsätzlich eine Prüfung zu erfolgen hat.

Grüße
Daniel


"Zweck des Disputs oder der Diskussion soll nicht der Sieg, sondern der Gewinn sein." Joseph Joubert

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AutorMart8in 8W., Herrsching / Bayern537800
Datum22.01.2009 16:4433923 x gelesen
Ja okay Asche au fmein Haupt, ich habe da etwas verwechselt, nach thermischer Belastung wird empfohlen die Geräte vom Hersteller prüfen zu lassen.

eine Genrelle Prüfung nach Veratmen des Gerätes muss durch den Gerätewart erfolgen.

SORRY ich geb ja auch zu wenn ich was falsches gesagt habe ;-)


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen537803
Datum22.01.2009 16:4933918 x gelesen
Hallo Daniel!

Geschrieben von Daniel MetzgerDie Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung ist nicht die Einsatzkurzprüfung!
Könntest du bitte kurz erläutern, was die erstgenannte Prüfung (Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung) beinhaltet? Bin kein AGW...

Danke!


MkG Sascha

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen537804
Datum22.01.2009 16:5233967 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerNochmal für dich: WO STEHT DAS?
Nun ja, für Bayern gibt es das u. g. Schreiben. Es behandelt die Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit außerhalb einer Atemschutzwerkstatt:

Klick


MkG Sascha

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern537805
Datum22.01.2009 16:5433956 x gelesen
Geschrieben von Martin WastianWer lesen kann ist klar im vorteil, da steht: NACH GEBRAUCH und damit ist das Veratmen eines Gerätes gemeint, hat der Träger die Maske nur auf ohen ein Gerät zu veratmen ist keine Prüfung erforderlich.

Das ist falsch, das aufsetzen der MAske stellt einen GEBRAUCH dar, deine MEinung ist somit nicht haltbar.


Gruß
Christian





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AutorMart8in 8W., Herrsching / Bayern537806
Datum22.01.2009 16:5534006 x gelesen
Geschrieben von Sascha TrögerNun ja, für Bayern gibt es das u. g. Schreiben. Es behandelt die Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit außerhalb einer Atemschutzwerkstatt:

Lieber Sascha,

ich DANKE DIR, hab mir gerade die Finger wund gesucht nach diesem Schreiben.
aber der Kollege Metzger, sollte dieses Schreiben eigentlich auch kennen als Bayer ;-)

Naja Auf jeden Fall vielen Dank für die UNterstützung nach Sachsen.

Grüße
Martin


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AutorBach8 R.8, Weitolshausen / Hessen537809
Datum22.01.2009 17:0134017 x gelesen
Wie bei vielen Themen in diesem Forum ist es jetzt auch hier wieder so.............

Den Wartungsaufwand von AG kennen insbesondere diejenigen die für die Wartung zuständig sind.

Das Problem besteht bei einer vielzahl von Betreibern der Atemschutzübungsanlgen in unserem Lande, hier ist der Zwiespalt zum einen in den Vorschriften zu sehen, im anderen in der Notwendigkeit den Übungsbetrieb im Rahmen der Terminplanung und der Wirtschaftlichkeit sicherzustellen.

Die Vorschriften einmal nur am Rande betrachtet:
1. Welche kalkulierbare Gefahren, in Bezug auf nur desinfizierte und nicht geprüfte Atemschutzmasken (Übungsmasken), können bei der Benutzung in der Atemschutzübungsanlage auftreten?

2. Wie kann der Übungsbetrieb in Verbindung mit der Wirtschaftlichkeit und unter dem Zeitaspekt des Wartungsdurchlaufes in der Atemschutzwerkstatt vernünftig sichergestellt werden?

3. Wieviele Atemschutzgeräte (plus Masken und LA) stehen denn den Atemschutzübungsanlagen in ihren Ausstattungsvarianten durchschnittlich zur Verfügung?

4. Reicht die Personal- und Werkstatt-austattung um überhaupt den Wartungsdurchlauf in einer vernünftigen Zeit realisieren zu können?

5. Wer übernimmt bei zusätzlich anfallenden Geräten (z.B. nach größeren Einsätzen) die anfallende Arbeit um dies in einem vernüftigen Rahmen abarbeiten zu können?

6. Wie groß ist das Verständnis bzw. die Akzeptanz wenn Begehungstermine wegen fehlender/noch nicht fertiggestellter (Wartung) Geräte abgesagt werden?

7. Wie groß sind Eure Erfahrungen in der Leitung einer Atemschutzwerkstatt bzw. einer Atemschutzübungsanlage?

8. Wer von Euch trägt die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb einer Atemschutzwerkstatt bzw. Atemschutzübungsanlage und den sich daraus ergebenden Randbedingungen die nichts mit der Feuerwehr zu tun haben?

9. Wie detailiert sind Eure Informationen um die finanziellen Randbedingen (Haushaltsmittel) für den Betrieb einer Atemschutzwerkstatt bzw. Atemschutzübungsanlage? Welche Handlungsspielräume ergeben sich für die Verantwortlichen daraus?

10. Wie groß ist hier der politische Wille, in den Kommunen bzw. Landkreisen, um jährlich zusätzliche Summen auszugeben, oder sind die Gemeinden in den Kreisen bereit einen Teil ihrer Zuwendungen für die überörtliche Atemschutzausbildung zusätzlich auszugeben?

Hieraus ergeben sich eine Menge Lösungsansätze, natürlich unter sorgfältiger beachtung aller möglicher Gefahren im kalten Übungsbetrieb.


Grµß Rüdiger

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen537813
Datum22.01.2009 17:1333930 x gelesen
Geschrieben von Martin Wastianaber der Kollege Metzger, sollte dieses Schreiben eigentlich auch kennen als Bayer ;-)
Er hat in der Visitenkarte allerdings RLP stehen!? ;-)

Naja Auf jeden Fall vielen Dank für die UNterstützung nach Sachsen.
Naja. Ich würde das schreiben so interpretieren, dass auf den Besuch der Atemschutzwerkstatt nur dann verzichten kann, wenn das Gerät während Einsatzübung ohne Rauch verwendet wurde. Denn im Einsatz habe ich fast immer [1] folgende Situation bzw. kann sie nicht sicher ausschließen: "Der Pressluftatmer hatte Kontakt mit Atemgiften (z.B. Brandrauch) oder anderen Gefahrstoffen."[2] Dort wo ich das sicher ausschließen könnte, wäre der PA überflüssig. Ingesamt wären mir als Verantwortlicher zuviele "Wenn" nach Verwendung im Einsatz vorhanden.

[1] Eine Ausnahme wäre ein Raum, bei dem der O2-Gehalt niedrig ist, aber sonst keine Atemgifte vorliegen.
[2] Quelle: oben von mir verlinktes Schreiben


MkG Sascha

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz537830
Datum22.01.2009 19:0633936 x gelesen
Hallo Sascha,

Geschrieben von Sascha Tröger(Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung)
Sichtprüfung: Allgemeinzustand, Bebänderung, Plombe am Druckminderer, etc.
Dichtprüfung: Niederdruck- Mitteldruck- und Hochdruckdichtprüfung am Prüfstand.
Funktionsprüfung: Restdruckwarneinrichtung, Luftleistung bei Veratmung.

Und die ist zwingend in genannten Vorschriften vorgeschrieben, auch wenn sich die Bayern von höchster Stelle zum Selbstmord angespitzt werden...
Und nur weil Bayern das so machen darf, heißt es noch lange nicht, dass es auch einen Sinn hat.


MfG
Daniel

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Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz537831
Datum22.01.2009 19:0833826 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Martin Wastianaber der Kollege Metzger, sollte dieses Schreiben eigentlich auch kennen als Bayer ;-)
Der Kollege Metzger wohnt nördlich des Weißwurstäquators, kennt das Schreiben und missbilligt es- hab ich vor ein paar Jahren hier auch schonmal was dazu geschrieben.


MfG
Daniel

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Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern537837
Datum22.01.2009 19:4433939 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerUnd die ist zwingend in genannten Vorschriften vorgeschrieben, auch wenn sich die Bayern von höchster Stelle zum Selbstmord angespitzt werden...

Die genannten Vorschriften interessieren mich aber recht wenig, denn prinzipiell gelten erstmal nur die Angaben der Hersteller und keine BGR 190 oder vfdb.
Und wenn der Hersteller die Genehmigung erteilt durch den LA Tausch das Gerät wieder einsatzfähig zu machen, dann ist das rechtlich vollkommen in Ordnung und abgesegnet.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW537839
Datum22.01.2009 19:4633888 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherUnd wenn der Hersteller die Genehmigung erteilt durch den LA Tausch das Gerät wieder einsatzfähig zu machen, dann ist das rechtlich vollkommen in Ordnung und abgesegnet.

Ja, dumm nur, dass die gleichen Hersteller die sowas anscheinend mit den Ländern (Bayern und Niedersachsen?) vereinbart haben, im Ref. 8 der vfdb was komplett anderes mitbeschließen und auch die Unfallkassen mit der BG-R 190 was ganz anderes beschreiben.

Kann mir das einer erklären?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern537840
Datum22.01.2009 19:5633857 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoKann mir das einer erklären?

Du hast doch bestimmt gute Connections ...
Hast du noch nicht beim Hersteller mal angefragt wie diese Diskrepanz ensteht?


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AutorMart8in 8W., Herrsching / Bayern537914
Datum23.01.2009 09:0134026 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerUnd die ist zwingend in genannten Vorschriften vorgeschrieben, auch wenn sich die Bayern von höchster Stelle zum Selbstmord angespitzt werden...
Und nur weil Bayern das so machen darf, heißt es noch lange nicht, dass es auch einen Sinn hat.


Mittlerweie ist mir schon aufgefallen das Du der Atemschutzgott von Deutschland bist.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Martl


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AutorMart8in 8W., Herrsching / Bayern537915
Datum23.01.2009 09:0233761 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherDie genannten Vorschriften interessieren mich aber recht wenig, denn prinzipiell gelten erstmal nur die Angaben der Hersteller und keine BGR 190 oder vfdb.
Und wenn der Hersteller die Genehmigung erteilt durch den LA Tausch das Gerät wieder einsatzfähig zu machen, dann ist das rechtlich vollkommen in Ordnung und abgesegnet.


Und wieder einmal DANKE DANKE
DANKE


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AutorMart8in 8W., Herrsching / Bayern537917
Datum23.01.2009 09:0433743 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherHast du noch nicht beim Hersteller mal angefragt wie diese Diskrepanz ensteht?

die Frage ist doch immer ide, Wie gut sind die Connections wirklich ? ;-)


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW537918
Datum23.01.2009 09:0933798 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherDu hast doch bestimmt gute Connections .

Ich brauch keine "Connections", ich kenn aber die meisten Ansprechpartner - und die mich.


Geschrieben von Alexander HorcherHast du noch nicht beim Hersteller mal angefragt wie diese Diskrepanz ensteht?

Hätte ich zu dem Thema - wie auch zum Zubehörproblem, wo die Hersteller wissentlich (!) Dinge verkaufen, gegen deren Anwendung die von ihnen entsandten Mitglieder im Ref. 8 offensichtlich gestimmt haben dürften - sinnvolle Antworten, würde ich nicht dauernd danach fragen.

Steter Tropfen höhlt so manchen Stein, mag er sich noch so als gran(i)tig einschätzen...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz537942
Datum23.01.2009 10:3533790 x gelesen
Geschrieben von Martin WastianMittlerweie ist mir schon aufgefallen das Du der Atemschutzgott von Deutschland bist.
Werden wir jetzt kindisch, ja?!


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz537944
Datum23.01.2009 10:3834287 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alexander HorcherUnd wenn der Hersteller die Genehmigung erteilt durch den LA Tausch das Gerät wieder einsatzfähig zu machen, dann ist das rechtlich vollkommen in Ordnung und abgesegnet.
Und warum dürft ihr es dann- laut euerm StMI tun, wir in RLP nicht? Habt ihr andere PA als der Rest in Deutschland?
Oder habt ihr ne bessere Lobby, weil as arme Ehrenamt ja so leidet, wenn der AGW mehr Arbeit hat als der Maibaumwart?! Das ist eben sein Los...


MfG
Daniel

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern537958
Datum23.01.2009 12:2733748 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerUnd warum dürft ihr es dann- laut euerm StMI tun, wir in RLP nicht?

Tja .. da würde ich lieber an deiner Stelle mal den Hersteller oder euer StMI befragen.
Ich bin ein zu kleines Lichtchen um mir da ein Urteil zu bilden.
Wir in der Wehr machen das auch nicht, bei uns bildet der PA mit dem LA eine Einheit und da wird nichts getauscht.
Wobei aus meiner Erfahrung sagen traue, das es kein Problem geben sollte, denn wenn ich am PA bei der Prüfung ein Problem hatte, wars im LA und der wird ja getauscht.


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AutorHolg8er 8D., Meppen / Niedersachsen537968
Datum23.01.2009 13:0833680 x gelesen
Hallo Kameraden,

neben der Anfrage ihr im Forum habe ich mich auch an die Feuerwehr Unfallkasse (FUK) gewand. Die FUK verweist eindeutig auf die FwDV 7, vfdb-Richtlinie und die Herstellerangaben. Wobei diese Regelungen für den sicheren Betrieb im Einsatz entwickelt wurden. Fehler und Störungen sollen auch unter extremen Bedingengen minimiert werden. Nur wenn ich die Atemschutzausrüstung ausschließlich für die Ausbildung benutze, sollte hier schon ein Unterschied gemacht werden. Im Sporttauchbereich ist, so weit ich weiß, auch keine Prüfung nach jedem Gebrauch vorgeschrieben, obwohl ich mich im Gegensatz zur Atemschutzübungstrecke schon in einer lebensfeindlichen Umgebung befinde. Nach meiner Meinung, wie Ulrich Cimolino auch schon andeutete, sollten hier die Richtlinien noch mal für den Ausbildungsbetrieb überarbeitet werden. Danke für eure Antworten.

Gruß

Holger


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern537972
Datum23.01.2009 13:1533740 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von Alexander HorcherWobei aus meiner Erfahrung sagen traue, das es kein Problem geben sollte, denn wenn ich am PA bei der Prüfung ein Problem hatte, wars im LA und der wird ja getauscht.

Da gehe ich mit dir konform und stimme dir zu.
Martin hat aber auch in die Runde geworfen das Masken nicht geprüft werden wenn sie getragen wurden, nur wenn sie dabei auch mit LA oder Filter beatmet wurden, und das ist definitiv falsch und kann man so hier nicht stehen lassen.


Gruß
Christian





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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern537973
Datum23.01.2009 13:2733743 x gelesen
Das is klar ... grad nach dem Waschen etc sollte unbedingt ein Prüfung durchgeführt werden.
Es kommt immer wieder vor das irgendwelche Haare sich zwischen Anschlußstück und Ausatemventil ablegen und so die Maske undicht wird.


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern537974
Datum23.01.2009 13:3533779 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherDas is klar ... grad nach dem Waschen etc sollte unbedingt ein Prüfung durchgeführt werden.
Es kommt immer wieder vor das irgendwelche Haare sich zwischen Anschlußstück und Ausatemventil ablegen und so die Maske undicht wird.


Genau so sieht es in der Praxis aus, kommt immer wieder vor.
Wenn man nicht prüft bemerkt man das natürlich gar nicht, kann fatal sein ....... vor allem wenn man es durch entsprechende Lehrgänge weiß aber dann doch ignoriert.


Gruß
Christian





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AutorMatt8hia8s M8., Eislingen / BW537976
Datum23.01.2009 13:3833890 x gelesen
Die Formulierung in der vfdb-Richtlinie 08/04 "Nach erfolgter Montage des Gesamtgerätes...." ist nicht so zu verstehen, dass die Prüfung des LU mit genau dem Atemschutzgerät durchgeführt werden muss, mit dem es nachfolgend zum Einsatz kommt beziehungsweise im Einsatz war. geprüfte LU können mit jedem andern Atemschutzgerät kombiniert werden, für das der LU zu gelassen ist.

Daher ist es ausreichend, bei normalem Verschmutzungsgrad den Pressluftatmer nach dem Gebrauch zu reinigen und den LU vom Gerät zu trennen und nur diesen zur Reinigung, Desinfektion und Prüfung der Atemschutzwerkstatt zu übergeben. Das Pressluftatmer-Grundgerät selbst kann somit am Standort der Fw verbleiben. Die Einsatzbereitschaft des Gesamtgerätes wird durch Anschluss eines anderen gereinigtem, desinfizierten und geprüften LU sowie die von den Feuerwehren selbst durchführbaren Prüfungen ( Sichtprüfung, Fülldruck-Prüfung, Hochdruck-Dichtprüfung und Warneinrichtungs- Prüfung) wider hergestellt.

Dies Prüfungen können ohne Prüfgeräte durchgeführt werden, so dass als Folge der Anwendung der vfdb-Richtlinie keine Atemschutz- oder Prüfgeräte beschafft werden müssen.
Die Einsatzbereitschaft der Pressluftatmer kann beispielweise durch Vorhaltung von Ersatz-Lungenautomaten in der Feuerwehr oder an zentraler Stelle sichergestellt werden. Gleiches gilt für den Atemanschluss ( Atemschutzmaske).

Dieses Prüfverfahren bestand auch schon vor Erstellung der vfdb-Richtlinie 08/04. Das Verfahren war in den Gebrauchsanleitungen der Hersteller geregelt. Diese gelten nach wie vor.


wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten

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AutorMart8in 8W., Herrsching / Bayern537980
Datum23.01.2009 13:5333714 x gelesen
Danke,Danke, Danke so wird es aucch an den Feuerwehrschulen gelehrt.

Grüße
an die Pfalz ;-)


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AutorMart8in 8W., Herrsching / Bayern537981
Datum23.01.2009 13:5533788 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerUnd warum dürft ihr es dann- laut euerm StMI tun, wir in RLP nicht? Habt ihr andere PA als der Rest in Deutschland?
Oder habt ihr ne bessere Lobby, weil as arme Ehrenamt ja so leidet, wenn der AGW mehr Arbeit hat als der Maibaumwart?! Das ist eben sein Los...


Du solltest mal lernen über den Tellerrand hinaus zu sehen, und ich weis ja nicht wie lange Du schon im "Geschäft" bist, aber das hört sich mir sehr nach jungem ungestümen überauslegen der Richtlinien an. und wohl gemerkt es sind RICHT-linien.

Grüße
Martl


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AutorMart8in 8W., Herrsching / Bayern537982
Datum23.01.2009 14:0033721 x gelesen
Gut diesen Fehler werde ich eingestehen, das war eine FALSCH-Aussage, ich möchte mich hier in aller Form bei allen dafür entschuldigen.....


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern537984
Datum23.01.2009 14:0333709 x gelesen
Geschrieben von Martin WastianDu solltest mal lernen über den Tellerrand hinaus zu sehen, und ich weis ja nicht wie lange Du schon im "Geschäft" bist, aber das hört sich mir sehr nach jungem ungestümen überauslegen der Richtlinien an. und wohl gemerkt es sind RICHT-linien.

Nene mein Freund, er legt das ganze durchaus richtig aus und hat mit sicherheit seinen Laden sauber und keine Probleme im Falle eines Falles.
Insofern würde ich mich an deiner Stelle eher fragen wie das bei dir aussieht und wo die Fehler liegen, siehe meine Anmerkungen zum Thema Maskenprüfung. Da läuft sonst nämlich gewaltig was schief.


Grüßle
Christian





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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern537985
Datum23.01.2009 14:0533673 x gelesen
Geschrieben von Martin WastianGut diesen Fehler werde ich eingestehen, das war eine FALSCH-Aussage, ich möchte mich hier in aller Form bei allen dafür entschuldigen.....

Brauchst du nicht, wir wollen ja alle hier lernen. Also einfach beitragen wo du kannst und mitnehmen was nützlich ist. :-) Dann klappts auch mit dem 2. Kommandanten. ;-)


Grüßle
Christian





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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz537987
Datum23.01.2009 14:0633755 x gelesen
Geschrieben von Martin WastianDanke,Danke, Danke so wird es aucch an den Feuerwehrschulen gelehrt.
An welchen Feuerwehrschulen? An der LFKS Koblenz, an der ich meinen Fachlehrgang absolviert habe, lehrt das garantiert nicht!


MfG
Daniel

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Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz537988
Datum23.01.2009 14:1033689 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Martin WastianDu solltest mal lernen über den Tellerrand hinaus zu sehen, und ich weis ja nicht wie lange Du schon im "Geschäft" bist, aber das hört sich mir sehr nach jungem ungestümen überauslegen der Richtlinien an. und wohl gemerkt es sind RICHT-linien.
Ich werde mich jetzt garantiert nicht zum virtuellen Schwanzvergleich herablassen- es sei dir nur soviel gesagt: Ich habe genug Erfahrung um zu wissen, dass die Vorgaben nicht umsonst so gesteckt worden sind.
Du schreibst es ja schon gerade so schön- Richtlinien heißen Richtlinien, damit sich nach ihnen richtet und nicht, damit sich nicht nach ihnen richtet.


MfG
Daniel

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Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern537989
Datum23.01.2009 14:1833741 x gelesen
Geschrieben von Matthias Meyer-PöllmitzDie Formulierung in der vfdb-Richtlinie 08/04 "Nach erfolgter Montage des Gesamtgerätes...." ist nicht so zu verstehen, dass die Prüfung des LU mit genau dem Atemschutzgerät durchgeführt werden muss, mit dem es nachfolgend zum Einsatz kommt beziehungsweise im Einsatz war. geprüfte LU können mit jedem andern Atemschutzgerät kombiniert werden, für das der LU zu gelassen ist.

Auszug aus der vfdb
Wartungsfristen und durchzuführende Arbeiten an Behältergeräten mit Druckluft (Pressluftatmer)
(Zusätzlich sind die Hersteller-Angaben zu beachten)
Punkt 3.1.2 Pressluftatmer, komplett Nach Gebrauch und halbjährlich

Dadurch das du aus BaWü kommst frag ich mich ernsthaft wie du auf die Idee kommst das der LA Tausch bei dir reicht und wie du die vfdb ließt. *grübel*


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern537990
Datum23.01.2009 14:2033708 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerGeschrieben von Martin Wastian"Danke,Danke, Danke so wird es aucch an den Feuerwehrschulen gelehrt."
An welchen Feuerwehrschulen?


Das würde mich jetzt auch interessieren.
Sorry, aber ich denke du verwechselt da ständig das ein oder andere.


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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz537991
Datum23.01.2009 14:2333815 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Matthias Meyer-PöllmitzDaher ist es ausreichend, bei normalem Verschmutzungsgrad den Pressluftatmer nach dem Gebrauch zu reinigen und den LU vom Gerät zu trennen und nur diesen zur Reinigung, Desinfektion und Prüfung der Atemschutzwerkstatt zu übergeben. Das Pressluftatmer-Grundgerät selbst kann somit am Standort der Fw verbleiben. Die Einsatzbereitschaft des Gesamtgerätes wird durch Anschluss eines anderen gereinigtem, desinfizierten und geprüften LU sowie die von den Feuerwehren selbst durchführbaren Prüfungen ( Sichtprüfung, Fülldruck-Prüfung, Hochdruck-Dichtprüfung und Warneinrichtungs- Prüfung) wider hergestellt.
Eigene Auslegung der Vorschriften?!

Geschrieben von Matthias Meyer-PöllmitzDies Prüfungen können ohne Prüfgeräte durchgeführt werden, so dass als Folge der Anwendung der vfdb-Richtlinie keine Atemschutz- oder Prüfgeräte beschafft werden müssen.
Wir holen die vfdb 08/04 heraus, gehen zum Punkt 3.1.2 (Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung) und lesen im zweiten Absatz
Nach erfolgter Montage des Gesamtgerätes entsprechend der Gebrauchsanweisung des Herstellers des Pressluftatmers, sind nachstehende Prüfungen mit geeigneten Prüfgeräten durchzuführen.
Und wie kommst du u.a. jetzt darauf, dass man hier gerade machen kann, was man will?!
Leute, der Pressluftatmer ist die Lebensversicherung des Angriffstrupps. Ich wüsste nicht, warum man aus irgendwelchen Gründen auf eine Prüfung nach Gebrauch verzichten sollte, obwohl in mehreren geltenden Vorschriften beschrieben...


MfG
Daniel

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Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz537993
Datum23.01.2009 14:2533735 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherSorry, aber ich denke du verwechselt da ständig das ein oder andere.
Dann hilf mir mal schnell auf die Sprünge, was ich angeblich ständig verwechsle.


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern537995
Datum23.01.2009 14:2833743 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerDann hilf mir mal schnell auf die Sprünge, was ich angeblich ständig verwechsle.

Das bezog sich jetzt nicht auf dich sondern auf Martin Wastian.
Eben das es mich auch interessieren würde an welcher Schule er das gehört hat.


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AutorMatt8hia8s M8., Eislingen / BW537996
Datum23.01.2009 14:3333672 x gelesen
Was hat das mit BW zu tun???

Geschrieben von Alexander HorcherPunkt 3.1.2 Pressluftatmer, komplett Nach Gebrauch und halbjährlich
Und was steht da??? kompletten Gerät das heißt ein geprüfter LU wird angeschlossen ( Prüfung mit Veratmung wurde in der Werkstatt dokumentiert) dann die Sicht und Funktionkontrolle nach Hersteller Angaben diese wird Dokumentiert und das Geräte ist wieder einsatzbereit. ok derjenige der diese Prüfung nach 3.1 durchführt sollte Atemschutzgerätewart sein.

Desweitern wurde zu diesem Thema im Landtag von BW eine Kleine Anfrage eines Abgeordneten gestellt . Zu dieser Anfrage liegt mir die Antwort des innenministeriums Drucksache 13/ 2161.

Eine Stellungnahme der EXAM vom27.05.2004

Sowie eine stellungnahme der LFS BW vom 11.02.2004 vor.

In diesen schreiben wurde genau das was ich geschrieben habe bestätigt.


wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten

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AutorMart8in 8W., Herrsching / Bayern537997
Datum23.01.2009 14:3433613 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerInsofern würde ich mich an deiner Stelle eher fragen wie das bei dir aussieht und wo die Fehler liegen, siehe meine Anmerkungen zum Thema Maskenprüfung. Da läuft sonst nämlich gewaltig was schief.

Dazu habe ich Dir ja auch schon geantwortet....oder?


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AutorMart8in 8W., Herrsching / Bayern537998
Datum23.01.2009 14:3633723 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerIch werde mich jetzt garantiert nicht zum virtuellen Schwanzvergleich herablassen
ich denke du solltest nun langsam mal anfangen an Deiner Ausdrucksweise hier zu arbeiten....oder ist das in der Pfalz die Art mit Kollegen zu sprechen?


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AutorMatt8hia8s M8., Eislingen / BW537999
Datum23.01.2009 14:3833579 x gelesen
Ich vergas zu schreiben, diese mir vorliegenden Infos wurden ebenfalls durch Namhafte Hersteller bestätigt.


wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten

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AutorMatt8hia8s M8., Eislingen / BW538000
Datum23.01.2009 14:4333679 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerIch wüsste nicht, warum man aus irgendwelchen Gründen auf eine Prüfung nach Gebrauch verzichten sollte, obwohl in mehreren geltenden Vorschriften beschrieben...

Dann schaue dir mal die Prüfvorgaben der Hersteller an nehme den LU weg und du wirst sehen was von der Prüfung am Gerät übrigbleibt.

Schau dir die Prüfvorgaben an was am LU gemacht wird.

Dann wirst du feststellen soviel ist das aufeinmal ger nicht mehr was am Gerät gemacht wird.


wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz538001
Datum23.01.2009 14:4333642 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherDas bezog sich jetzt nicht auf dich sondern auf Martin Wastian.
Eben das es mich auch interessieren würde an welcher Schule er das gehört hat.

Achso, falsch zitiert. Kann vorkommen!


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz538002
Datum23.01.2009 14:4533735 x gelesen
Geschrieben von Martin Wastianich denke du solltest nun langsam mal anfangen an Deiner Ausdrucksweise hier zu arbeiten....oder ist das in der Pfalz die Art mit Kollegen zu sprechen?
Was ist denn mit meiner Ausdrucksweise? Nennt man doch ugs. Schwanzvergleich, was du ansatzweise machen wolltest, oder?
Ich rede mit meinen Kollegen in der Pfalz und auch von sonstwo genau in dem Ton, der mir auch entgegen gebracht wird.


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz538004
Datum23.01.2009 14:4833925 x gelesen
Geschrieben von Matthias Meyer-PöllmitzDann schaue dir mal die Prüfvorgaben der Hersteller an nehme den LU weg und du wirst sehen was von der Prüfung am Gerät übrigbleibt.
Hochdruckdichtprüfung, Mitteldrucknachsteiger, Restdruckwarneinrichtung.

Geschrieben von Matthias Meyer-PöllmitzSchau dir die Prüfvorgaben an was am LU gemacht wird.
Mitteldruck.Dichtprüfung, Ansprechdruck, je nach Art statischer Druck.

Geschrieben von Matthias Meyer-PöllmitzDann wirst du feststellen soviel ist das aufeinmal ger nicht mehr was am Gerät gemacht wird.
Wenn man mal die Sichtprüfung außen vor läßt 50%...
Und dennoch muss der PA genauso nach Gebrauch geprüft werden. Prüfst du nach ein PKW die PAs auch nicht? Ist für den PA ungefähr das gleiche wie einmal durch die Strecke...


MfG
Daniel

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Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorMatt8hia8s M8., Eislingen / BW538005
Datum23.01.2009 14:5733752 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerUnd dennoch muss der PA genauso nach Gebrauch geprüft werden
Ich habe nicht geschrieben, dass er nicht geprüft werden muß, sondern dass er nicht zwingend in eine Atemschutzwerkstatt muß. Die Prüfung des Gerätes kann in der entsprechenden Wehr selbst durchgeführt werden wenn die entsprechenden Vorraussetzungen vorliegen (Atemschutzgerätewart).

In eine Werkstatt zur Überprüfung mit Prüfvolumen bzw Prüfgerät muß der LU.

Es sei denn die entsprechende Feuerwehr hat einen ausgebildeten AT-Gerätewart und das entsprechende Prüfgerät, dann kann sie das selbst prüfen und Dokumentiern.


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AutorAndr8eas8 W.8, Hurlach / Bayern538006
Datum23.01.2009 15:0033802 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerGeschrieben von Matthias Meyer-Pöllmitz
Dann schaue dir mal die Prüfvorgaben der Hersteller an nehme den LU weg und du wirst sehen was von der Prüfung am Gerät übrigbleibt.

Hochdruckdichtprüfung, Mitteldrucknachsteiger, Restdruckwarneinrichtung.

Geschrieben von Matthias Meyer-Pöllmitz
Schau dir die Prüfvorgaben an was am LU gemacht wird.

Mitteldruck.Dichtprüfung, Ansprechdruck, je nach Art statischer Druck.

Geschrieben von Matthias Meyer-Pöllmitz
Dann wirst du feststellen soviel ist das aufeinmal ger nicht mehr was am Gerät gemacht wird.

Wenn man mal die Sichtprüfung außen vor läßt 50%...
Und dennoch muss der PA genauso nach Gebrauch geprüft werden. Prüfst du nach ein PKW die PAs auch nicht? Ist für den PA ungefähr das gleiche wie einmal durch die Strecke...


Hmm, also ich lese aus den Prüfvorschriften folgendes raus:

Durchzuführende Prüfung Lungenautomat:
Pflicht nach Gebrauch bzw. periodisch: Dichtprüfung, Dichtprüfung Dosierventil, Öffnungsdruck bzw. Schaltdruck und statischer Überdruck
Pflicht nach Grundüberholung: Veratmung

Da der Lungenautomat gegen einen gereinigten, geprüften und für das Geräte zugelassenen La getauscht wird, sind die Punkte abgehakt.

Was bleibt noch übrig für den Pressluftatmer als komplettes Gerät (Pa + neuer LA):
Pflicht nach Gebrauch bzw. periodisch: Sichtprüfung, Flaschendruck, Hochdruckdichtprüfung und akustische Warneinrichtung
zusätzliche (nicht-pflicht) Prüfungen bzw. nach Grundüberholung: Manometervergleich, Mitteldruck, dynamischer Mitteldruck, Mitteldrucklekage


Damit wären alle Pflichtprüfungen auch nach dem Tauschen des LA durchgeführt.


http://www.feuerwehr-hurlach.de

Dies ist meine rein private Meinung und muss nicht der Meinung der Feuerwehr Hurlach oder Gemeinde Hurlach entsprechen und mit ihr überein stimmen.

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz538007
Datum23.01.2009 15:0533777 x gelesen
Geschrieben von Matthias Meyer-PöllmitzIch habe nicht geschrieben, dass er nicht geprüft werden muß, sondern dass er nicht zwingend in eine Atemschutzwerkstatt muß. Die Prüfung des Gerätes kann in der entsprechenden Wehr selbst durchgeführt werden wenn die entsprechenden Vorraussetzungen vorliegen (Atemschutzgerätewart).
Und wie stellt der ohne Prüfgerät den bösen Mitteldrucknachsteiger fest? Oder einen Defekt am Manometer, sprich Abweichung größer 10bar?

Geschrieben von Matthias Meyer-PöllmitzEs sei denn die entsprechende Feuerwehr hat einen ausgebildeten AT-Gerätewart und das entsprechende Prüfgerät, dann kann sie das selbst prüfen und Dokumentiern.
Und auch wenn die Wehr keinen Atemschutzgerätewart mit Werkstatt und Prüfgerät hat, muss das Gerät vor der Wiederverwendung auch zur Prüfung. Ist doch klipp und klar in den für die Atemschutzgerätewarte bindende Vorschriften niedergeschrieben.
Sag mir doch mal, warum in aller Welt man diese vorgeschriebene Prüfung nach Gebrach nicht durchführen soll!?


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorMatt8hia8s M8., Eislingen / BW538014
Datum23.01.2009 15:2833598 x gelesen
Geschrieben von Andreas WolfingerGrundüberholung: Manometervergleich, Mitteldruck, dynamischer Mitteldruck, Mitteldrucklekage

Richtig und dazu muß der Pressluftatmer in die entsprechende Werkstatt weil die die entsprechenden Prüfgeräte hat.

Geschrieben von Andreas Wolfingerperiodisch: Sichtprüfung, Flaschendruck, Hochdruckdichtprüfung und akustische Warneinrichtung

So und das kann die Feuerwehr selbst durchführen.


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AutorMatt8hia8s M8., Eislingen / BW538017
Datum23.01.2009 15:3833725 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerOder einen Defekt am Manometer, sprich Abweichung größer 10bar?

Diese Prüfung wird alle 6 Jahre vorgeschrieben.

Geschrieben von Daniel Metzgerder ohne Prüfgerät den bösen Mitteldrucknachsteiger fest

Diese Prüfung ist auch nur alle 6 Jahre vorgeschrieben.

Geschrieben von Daniel MetzgerIst doch klipp und klar in den für die Atemschutzgerätewarte bindende Vorschriften niedergeschrieben.
Sag mir doch mal, warum in aller Welt man diese vorgeschriebene Prüfung nach Gebrach nicht durchführen soll!?


Ich habe nicht gesagt, dass man das nicht durchführen soll, sonder nur das es nicht vorgeschrieben ist.

Geschrieben von Daniel MetzgerGerät vor der Wiederverwendung auch zur Prüfung.

Und nochmal was sagt die Prüfvorgabe des Herstellers zu der Prüfung des Gerätes ohne LU ?

Lese mal deine Prüfvorgaben im Gerätewarthandbuch.


Geschrieben von Daniel MetzgerOder einen Defekt am Manometer

Welche defekte treten auf ? hängenbleiben der Nadel ( kein püfgerät erforderlich) Batterie wenn notwendig ( kein Prüfgerät erforderlich) Manometervergleich ( alle 6 Jahre im Rahmen der Grundüberholung) Scheibe gebrochen ( kein Prüfgerät erforderlich) so und jetzt?


wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern538023
Datum23.01.2009 15:5933623 x gelesen
Geschrieben von Matthias Meyer-PöllmitzUnd nochmal was sagt die Prüfvorgabe des Herstellers zu der Prüfung des Gerätes ohne LU ?


Die sagt aus, Zitat aus der Beschreibung zB vom PSS7000

Functions-und Dichtheitsprüfung
Die Prüfung der Grundgeräte erfolgt in Verbindung mit den zugehörigen Lungenautomaten, Druckluftflaschen und gegebenenfalls Atemanschluss. Die Prüfung der Geräte erfolgt mit den im folgenden aufgeführten Prüfgeräten entsprechend den Angaben in den zugehörigen Gebrauchsanweisungen.
Prüfgeräte und Zubehör
Prüfcomputer Quaestor (R54300)
TESTOR (R53400)
Adapter P (R50028)
Adapter PE (R51591)

Und somit "MUSS" der PA an ein Testgerät angeschlossen werden ohne wenn und aber ... außer eben die 2 BL die eine "Ausnahmegenehmigung" haben.


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AutorMatt8hia8s M8., Eislingen / BW538026
Datum23.01.2009 16:1033713 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherBeschreibung

Dann schaue ins Gerätewarthandbuch der jeweiligen Hersteller und lese was und wie geprüft wird.
Und wofür du wirklich alles ein Prüfgerät benötigst.

Deine Dichtprüfung vom Gerät kannst du ohne Prüfgerät durchführen, eine Sichtprüfung kannst du ohne Prüfgerät durchführen.



Geschrieben von Alexander HorcherTESTOR (R53400)
Adapter P (R50028)
Adapter PE (R51591


So wieviele Prüfgeräte willst du als Werkstatt vorhalten ??
Für Drä... TESTOR, Adapter P oderAdapter PE
Und Au... Multicheck usw
Intersp... ebenfalls Prüfgeräte

Weil ich kann ja nur mit dem Prüfgerät des Herstellers das Gerät prüfen oder? *g*

Geschrieben von Alexander HorcherUnd somit "MUSS" der PA an ein Testgerät

Und nochmals meine frage welche Prüfung mußt du am Prüfstand machen bei der PP ?
Welche bei der 6 Jahres prüfung
Welche mit dem LU?


ich denke für eine Sichtprüfung muß ich nicht ein 2000,-€ Gerät kaufen oder??


wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern538029
Datum23.01.2009 16:1933684 x gelesen
Geschrieben von Matthias Meyer-PöllmitzWeil ich kann ja nur mit dem Prüfgerät des Herstellers das Gerät prüfen oder? *g*

Wenn der Hersteller das vorgibt bleibt dir nichts anderes übrig, ansonsten gibt der Hersteller keine Gewährleistung.
Nochmal für dich ... Egal was eine FS, eine BGR 190, der GUV oder FwDV 7 schreibt, was zählt ist einzig und allein die Angabe des Herstellers.


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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz538031
Datum23.01.2009 16:2033643 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherEgal was eine FS, eine BGR 190, der GUV oder FwDV 7 schreibt, was zählt ist einzig und allein die Angabe des Herstellers.
Nicht ganz Alexander. Die zählen für den Feuerwehrdienst zusätzlich zu den Herstellerangaben.


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern538034
Datum23.01.2009 16:2433559 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerNicht ganz Alexander. Die zählen für den Feuerwehrdienst zusätzlich zu den Herstellerangaben.

Nö, nicht umsonst is ja die Regelung in Bayern mit dem LA Tausch zustande gekommen.
Der Hersteller sagt, die Prüfung ist "in Bayern" nicht nötig und somit interessiert in Bayern nicht zB die BGR190, das eine komplette Prüfung nach einer Übung erforderlich ist.


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AutorMart8in 8W., Herrsching / Bayern538047
Datum23.01.2009 16:5933541 x gelesen
vergiss es einfach........


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AutorMart8in 8W., Herrsching / Bayern538049
Datum23.01.2009 17:0133577 x gelesen
Geschrieben von Matthias Meyer-PöllmitzDie Prüfung des Gerätes kann in der entsprechenden Wehr selbst durchgeführt werden wenn die entsprechenden Vorraussetzungen vorliegen (Atemschutzgerätewart).

Meine Rede


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 22.01.2009 10:11 ., Frielendorf
 22.01.2009 10:15 Tobi7as 7B., Anzing
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 22.01.2009 10:52 Matt7hia7s M7., Eislingen
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