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Thema | Löschzug | 19 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Chri8sto8ph 8S., Sehlem / Niedersachsen | 473821 | |||
Datum | 30.03.2008 00:08 | 9778 x gelesen | |||
Hallo, ich wollte mal in die Runde fragen, ab welcher Mannschafts,- und Fahrzeugstärke sich Freiwillige Feuerwehren "Löschzug" nennen darf??? Grüße | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Wien / NRW | 473827 | |||
Datum | 30.03.2008 00:17 | 7771 x gelesen | |||
Normal sagt man ja 3fache stärke aber weiss nicht wie viele das haben. Naja sag mal so wenn ich nicht genug Fahrzeuge hab um annähernd einen Zug in seiner Mannschaftsstärke zu transportieren hätte es wohl keinen Sinn sich so zu nennen. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Marc8 B.8, Dahlenburg / Niedersachsen | 473834 | |||
Datum | 30.03.2008 00:23 | 7787 x gelesen | |||
Vielleicht hilft dir das weiter.... LFS Celle www.feuerwehr-dahlenburg.de www.florian-dahlenburg.de | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8S., Sehlem / Niedersachsen | 473841 | |||
Datum | 30.03.2008 00:37 | 7715 x gelesen | |||
Vielen Dank... Das ging ja mal fix... | |||||
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Autor | Tors8ten8 G.8, Gifhorn / Niedersachsen | 473959 | |||
Datum | 30.03.2008 13:50 | 7810 x gelesen | |||
Hallo, siehe auch: FwDV3 (2.4 Gliederung des Zuges) ("Der Zug hat in der Regel eine Mannschaftsstärke von 22."; die AGBF spricht mind. von 16). Ganz grob: zwei Gruppen = 1 Zug). FwDV100 Gruß, Torsten Diese Angabe spiegelt meine persönliche Meinung wider, nicht zwingend die der eigenen Stadt- oder Ortsfeuerwehr. | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 473960 | |||
Datum | 30.03.2008 13:52 | 7770 x gelesen | |||
Hallo, Christoph geht es denke ich darum ab wann sich die Löschgruppe Musterhausen Löschzug Musterhausen nennen darf. Mfg, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Wien / NRW | 473967 | |||
Datum | 30.03.2008 14:48 | 7778 x gelesen | |||
Geschrieben von Julian HolsingHallo, Ja genau, ich denke, die eigentliche Stärke des taktischen Zuges wird wohl jeder kennen. Frage ist warum will man sich plötzlich Zug nennen? Nur um 2 Führungfunktionen mehr zu schaffen?? Als Löschgruppe hat man doch vorher auch funktioniert. Hoffe ich zumindest ;-) Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Mart8in 8G., zz. Reutlingen / | 473976 | |||
Datum | 30.03.2008 15:54 | 7846 x gelesen | |||
Welche Ausrüstung muss ein Löschzug mitbringen: ELW? LF (1 oder 2 Stück?) DLK? Oder sind Komponenten optional? | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 473980 | |||
Datum | 30.03.2008 16:10 | 7686 x gelesen | |||
IMO reicht es wenn du zwei Gruppen und die zwei Personen Zugführung inkl. fahrbarem Untersatz hast. 2 LF + ELW 1 LF + 1 TLF(Staffel) + DLK + ELW 1 LF + 1 SW (Trupp) + 1 TLF (Trupp) + 1 RW(Trupp) + ELW usw. Der "klassische" Löschzug ist ja eigentlich der zweitgenannte oder?! | |||||
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Autor | Marc8el 8H., Kerpen / NRW | 474031 | |||
Datum | 30.03.2008 21:45 | 7724 x gelesen | |||
Hallo, ich meine ab einer Mannschaftsstärke von 22 Mann. Diese muß enthalten einen Zugführer, 3 Gruppenführer und 18 mal Mannschaft. grüße marcel | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 474039 | |||
Datum | 30.03.2008 22:23 | 7680 x gelesen | |||
Geschrieben von Julian Holsing
So würd' ich das auch verstehen. Aber eignetlich stellt sich das Problem gar nicht, weil das in Nds stärkeunabhängig unter Ortswehr X der Fw der Stadt/(Samt-)Gemeinde Y läuft. Nacht Stärke wird dann unterschieden in der MindestStVO der status der Ortswehr in Ortswehr mit Grundausstattung, Stützpunkt und Schwerpunkt, wobei die tatsächliche Ausrüstugn ggf. über den Anforderungen liegen kann. Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 474058 | |||
Datum | 31.03.2008 10:03 | 7687 x gelesen | |||
Geschrieben von Julian HolsingChristoph geht es denke ich darum ab wann sich die Löschgruppe Musterhausen Löschzug Musterhausen nennen darf. Ich kenne einen Fall, wo man den Gruppenführer der Löschruppe nicht mehr "haben" wollte. Man hat die Löschgruppe in einen Löschzug umgenannt und die Führungskraft mangels fehlender Zugführerausbildung in die Wüste geschickt. Okay, da steckte mehr hinter, jedenfalls is das die offizielle richterliche Begründung. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 475934 | |||
Datum | 08.04.2008 13:57 | 7707 x gelesen | |||
Hallo, nach der neuen FwDV 3 sind 22 Personen sowie entsprechende Fahrzeuge zur Bildung eines Zuges notwendig. Mindestens jedoch zwei Löschfahrzeuge und ein Führungsfahrzeug (KdoW oder ELW). Auch die entsprechenden Dienstgrade (Zugführer = Brandinspektor). Außerdem muss die Wehrleitung diesbezüglich der "Umgliederung" zustimmen. MkG Falk | |||||
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Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 475944 | |||
Datum | 08.04.2008 15:13 | 7733 x gelesen | |||
siehe hier FwDV 3 - Einheiten im Löscheinsatz Unter Punkt 2.4 ist der Zug definiert: 1 Zugführer 1 Führungsassistent (als Vertreter für den Zugführer) 1 Melder 1 Fahrer Der Zug hat in der Regel eine Mannschaftsstärke von 22 Personen. | |||||
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Autor | Mark8us 8T., Köln / Nordrheinwestfalen | 475951 | |||
Datum | 08.04.2008 15:41 | 7765 x gelesen | |||
Hallo Falk, dem Fragesteller ging es damals eher weniger um die Sollstärke im Einsatz sondern vielmehr um die Sollstärke eines Löschzuges am sich. Am Beispiel einer Löschgruppe (Bitte nicht an den Zahlen aufhängen, es handelt sich um Beispiele): Sollstärke im Einsatz: 1:8 Sollstärke der Löschgruppe: 3:24 Ausfälle von Einsatzkräften durch Krankheit, Lehrgänge, Urlaub usw. werden durch den Faktor 3 ausgeglichen. Sollte demnach die Löschgruppe auf z.B. 3:6:57 angewachsen sein und darüber hinaus z.B. zwei LF und ein ELW vorhanden sein, dann könnte aus der Löschgruppe ein Löschzug gemacht werden. Gruß Markus | |||||
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Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 475956 | |||
Datum | 08.04.2008 15:54 | 7743 x gelesen | |||
Hallo Markus, es ist mir schon klar, dass der Fragesteller die eigentliche Sollstärke eines Löschzuges wissen wollte. Und die Zahl kannst Du doch wirklich nur aus der Dienstvorschrift ableiten, oder hast Du eine andere Quelle wo ein Löschzug stärkemäßig klar definiert ist? Es gibt in Nachbarkommunen Löschzüge, wo die Einheit nur 34 Personen stark ist. In unserer Kommune gibt es zwei Löschzüge, wo die Anzahl der Personen bei 56 bzw. 60 Personen liegt. Da stellt sich auch die Frage, hat die Nachbarkommune nur eine größere Löschgruppe (obwohl ELW, LF und Rüstwagen) vorhanden ist? Bin Dir sehr dankbar dafür, wenn Du mir so eine Quelle nennen könntest. Da mich diese Frage ebenfalls interessiert. Viele Grüße Falk | |||||
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Autor | Mark8us 8T., Köln / Nordrheinwestfalen | 475969 | |||
Datum | 08.04.2008 16:18 | 7636 x gelesen | |||
Howdy Falk, die jeweiligen Sollstärken werden in den Brandschutzbedarfsplänen der Kommunen durch dieselben anhand der örtlichen Risiken ermittelt und festgelegt. Die "Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren" hat Empfehlungen für Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung herausgegeben. Die eigentliche Bedarfsplanung ist jedoch Aufgabe der Kommune. Google doch mal nach "Brandschutzbedarfsplan" und du kannst einige online finden (einige mit Erklärung der Berechnung der Funktionsstärke). Die örtlichen Risiken sollten Grundlage der Entscheidung ob Löschgruppe oder Löschzug sein. Gruß Markus | |||||
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Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 475992 | |||
Datum | 08.04.2008 16:54 | 7738 x gelesen | |||
Hallo Falk, zumindest in NRW ist die Bezeichnung "Löschzug" oder "Löschgruppe" häufig historisch begründet und nicht Ausdruck einer bestimmten Einsatzstärke. Bei der kom. Neugliederung in den 1970er Jahren wurden mit den Städten und Gemeinden auch die entsprechenden Feuerwehren zusammengelegt, da es in NRW je Gemeinde/Stadt nur eine Feuerwehr geben kann. Dabei wurde aus den ehemalig selbständigen Feuerwehren Löschzuge und aus den ehemaligen Löschzügen Löschgruppen. So finden sich bis heute Löschzüge, die aus vier Löschgruppen mit einer Stärke von insgesamt über 100 Aktiven bestehen. Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. "So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn) | |||||
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Autor | Falk8 S.8, Neukirchen-Vluyn / Nordrhein-Westfalen | 476021 | |||
Datum | 08.04.2008 18:11 | 7719 x gelesen | |||
Das nenne ich doch mal effizient. Danke für Eure Hinweise. ;-) MkG vom Niederhein Falk | |||||
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