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Thema | FM 02/08 - Sprungtücher verboten? | 23 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 457184 | |||
Datum | 23.01.2008 13:51 | 10413 x gelesen | |||
Tach, habe gerade das aktuelle Feuerwehr Magazin in der Post. Zuerst natürlich den Kollegen Weege aus Norden im hinteren Teil entdeckt. Glückwunsch und Respekt! Aber dann habe ich auf Seite fünf eine Bemerkung gefunden, die mich etwas stutzig machte. In dem Artikel "Zeitsprung: Sprungrettung" oben rechts steht im Text: "[...]Heutzutage sind Sprungtücher in Deutschland verboten. [...]" a. Stimmt das so? b. Wenn ja, seid wann ist das so? c. Gilt Bestandsschutz? Außer Frage steht für mich, dass Sprungretter die wesentlich bessere Sache sind. Einsatztaktisch und vom Verletzungsrisiko. Danke für eure Hilfe. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 457187 | |||
Datum | 23.01.2008 14:01 | 8271 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Christian Bergmann Aber dann habe ich auf Seite fünf eine Bemerkung gefunden, die mich etwas stutzig machte. In dem Artikel "Zeitsprung: Sprungrettung" oben rechts steht im Text: "[...]Heutzutage sind Sprungtücher in Deutschland verboten. [...]" Kann ich mir kaum vorstellen, zumal erst in 2004 die Norm (14151-2) diesbzgl. überarbeitet wurde. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist." (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen | 457189 | |||
Datum | 23.01.2008 14:14 | 8151 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Christian Bergmann Heutzutage sind Sprungtücher in Deutschland verboten. Das wäre mir neue, auch anbetracht der recht neuen Normen unwahrscheinlich. Verboten allerdings sind seit geraumer Zeit Sprungübungen (d.h. eine Person springt zu Übungszwecken in das Tuch/Polster). Üben darf man nur noch mit Fallkörpern. Viele Grüße, Christian Kopp "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 457191 | |||
Datum | 23.01.2008 14:18 | 8176 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannAber dann habe ich auf Seite fünf eine Bemerkung gefunden, die mich etwas stutzig machte. In dem Artikel "Zeitsprung: Sprungrettung" oben rechts steht im Text: "[...]Heutzutage sind Sprungtücher in Deutschland verboten. [...]" direkt kenn ich jetzt keine entsprechende Aussage... Faktisch ist das aber so, weil jede Gefährdungsbeurteilung den Einsatz der Dinger unter heutigen Aspekten fast überall (16 entsprechend trainierte FA erforderlich, andere Technik ist verfügbar!) verbieten sollte. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 457192 | |||
Datum | 23.01.2008 14:26 | 8190 x gelesen | |||
Hallo, gut das wir das auf unserem LF 16 erst neu haben:( Gruß thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 457193 | |||
Datum | 23.01.2008 14:31 | 8220 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Edelmanngut das wir das auf unserem LF 16 erst neu haben:( Könnte man wohl als Fehlplanung bezeichnen... MkG Marc Wenn der Rauch des Scheiterhaufens, den man entzündet hat, bis hin nach Rom sichtbar ist, so muß man sich nicht wundern wenn die Inquisition bei einem vorbeischaut – und dann ist ungewiß wer als nächstes brennt. | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 457195 | |||
Datum | 23.01.2008 14:34 | 8131 x gelesen | |||
Moin, warum der Einsatz nicht mehr zeitgemäß ist und zudem sehr personalintensiv, sieht man hier: Klick Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen | 457196 | |||
Datum | 23.01.2008 14:35 | 8191 x gelesen | |||
Hi, heisst das STU 8 (also das pneumatisch unterstützte mit 6 Mann Bedienmannschaft) in der neuen Norm nicht auch "Sprungtuch"? Früher hat man dazu ja Sprungpolster gesagt, und die heutigen Sprungpolster (SP 16/SP 25) waren "Luftretter"... Ein ST 8 (mit 16 Mann) wird heute hoffentlich keiner mehr einsetzen wollen, dafür dürften die meisten Feuerwehren kaum das Personal haben... Viele Grüße, Christian Kopp "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 457202 | |||
Datum | 23.01.2008 15:02 | 8192 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Kopp
...geschweige denn, das die Verletzungsgefahr für die 16 Mann enorm hoch ist. Geschrieben von ---Christian Kopp--- Verboten allerdings sind seit geraumer Zeit Sprungübungen (d.h. eine Person springt zu Übungszwecken in das Tuch/Polster). Üben darf man nur noch mit Fallkörpern. War das nicht schon immer so? Ich kenne es garnicht anders. MkG Patricia | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 457204 | |||
Datum | 23.01.2008 15:11 | 8220 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyKönnte man wohl als Fehlplanung bezeichnen... Ja, eventuell. Wir haben es auch auf dem LF 16 aus dem Jahre 2004 liegen. Grund war damals, dass es mit dem Sprungtuch die Norm (Abnahme an der LFS Celle) erfüllte und Sprungretter zu teuer war. Sparen, koste es was es wolle. Wir haben in das Ding einen leichten Fallkörper (knappe 20 kg) aus zwei Meter Höhe reinfallen lassen. War dann auch ein Reinfall. :-( Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 457206 | |||
Datum | 23.01.2008 15:16 | 8147 x gelesen | |||
Wäre es dann sich sinniger, das Teil vom Fahrzeug zu nehmen? Solche Pseudohilfsmöglichkeiten nutzen doch keinem. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 457209 | |||
Datum | 23.01.2008 15:27 | 8259 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppWäre es dann sich sinniger, das Teil vom Fahrzeug zu nehmen? Solche Pseudohilfsmöglichkeiten nutzen doch keinem. Das Teil lässt sich sinnvoll bei einem VU verwenden. Als sehr exklusiver Regenschutz. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 457210 | |||
Datum | 23.01.2008 15:30 | 8139 x gelesen | |||
Na immerhin. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 457212 | |||
Datum | 23.01.2008 15:36 | 8189 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Krupp Geschrieben von Christian Bergmann Das Teil lässt sich sinnvoll bei einem VU verwenden. Als sehr exklusiver Regenschutz Wie wäre es mit Bergtuch für Großwild oder Bergetuch bei MANV. Dann kann ich drei oder vier Personen ins Freie "schleifen" Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 457215 | |||
Datum | 23.01.2008 15:39 | 8114 x gelesen | |||
Da sieht man es wieder: Feuerwehrleute sind die größten Improvisationskünstler ;-) Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen | 457216 | |||
Datum | 23.01.2008 15:44 | 8104 x gelesen | |||
Gruß in die Nachbarschaft. Geschrieben von Patricia Klott War das nicht schon immer so? Ich kenne es garnicht anders. Früher waren Sprungübungen bis 6 Meter erlaubt. Viele Grüße, Christian Kopp "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." | |||||
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Autor | Patr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen | 457217 | |||
Datum | 23.01.2008 15:47 | 8200 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian KoppFrüher waren Sprungübungen bis 6 Meter erlaubt. Dann war das entweder vor meiner Zeit. Oder ich hab es erfolgreich verdrängt ;-) MkG Patricia | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8K., Kelkheim / Hessen | 457220 | |||
Datum | 23.01.2008 15:55 | 8130 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Patricia Klott Dann war das entweder vor meiner Zeit In der FwDV 1 von 94 war das schon verboten, muss also Ende der 80er gewesen sein. Viele Grüße, Christian Kopp "Man fasst sich an den Kopf und greift ins Leere..." | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 457229 | |||
Datum | 23.01.2008 16:27 | 8153 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Marc Dickey Könnte man wohl als Fehlplanung bezeichnen... Weiß ich, allerdings ist das auf dem Fahrzeug lt. Norm in der Beladung und man wollte wohl für die restlichen 5 Jahre Lebensdauer nicht aufrüsten. Vor allem da das Teil 0 Einsätze hatte. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Norden / Niedersachsen | 457292 | |||
Datum | 23.01.2008 20:13 | 8149 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannTach, Danke, aber Du weißt mehr wie ich, ich kann mir denken worum es geht, habe aber noch kein Fw-Magazin bekommen. MfG Thomas ------------------------------------------------------------------------ Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit! Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen! --------------------------------------------------------------------------- Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung. Meine Homepage ICQ-Nummer: 436-445-709 | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 457873 | |||
Datum | 26.01.2008 11:07 | 8009 x gelesen | |||
Mahlzeit Geschrieben von Christian Bergmann Grund war damals, dass es mit dem Sprungtuch die Norm (Abnahme an der LFS Celle) erfüllte und Sprungretter zu teuer war. Sparen, koste es was es wolle. Was wäre passiert wenn bei der Abnahme kein Sprungtuch / Retter auf dem Fahrzeug gewesen wäre? Wäre es nicht sinnvoller gewesen a) sich für den Tag einen zu leihen b) intern umzuorganiseren das es ein Sprungretter immer auf dem Fahrzeug verlastet ist Allenfalls besser als Betrag X (Was kostet ein Sprungretter?) zu verbrennen und dann das Teil als Muster ohne Wert spazieren zu fahren? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 457875 | |||
Datum | 26.01.2008 11:09 | 8045 x gelesen | |||
Wir hatten da vor Jahr und Tag mal einen richtig schweren Unfall damit aber ewig her ... Mit kameradschaftlichem Gruß Florian **** "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht" Scharnhorst *** Aus gegebenem Anlass: Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 473343 | |||
Datum | 28.03.2008 11:49 | 7966 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BergmannAber dann habe ich auf Seite fünf eine Bemerkung gefunden, die mich etwas stutzig machte. In dem Artikel "Zeitsprung: Sprungrettung" oben rechts steht im Text: "[...]Heutzutage sind Sprungtücher in Deutschland verboten. [...]" Gerade das FM 04/08 bekommen. Auf Seite 4 hat man den Fehler korrigiert. Sprungtücher seien erlaubt, aber: Feuerwehr Magazin [...] Viele Feuerwehren würden deshalb ein Verbot begrüßen, wie wir aus den Reaktionen auf den Beitrag entnehmen konnten. BTW: Hat eignetlich jemand schon die "UB-Feuerwehr" 04/2008? Eigentlich kommt die immer einer Woche früher als das FM. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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