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ThemaVerbandsführer-Lehrgänge33 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen408824
Datum13.06.2007 10:2219406 x gelesen
Moin,

ich wollte mir mal einen Überblick über Dauer/Umfang/Inhalt der Verbandsführer-Lehrgänge verschaffen. Offenbar gibt's da Unterschiede.

In Hessen dauert der Verbandsführer für FF, BF und KatS 1 Woche, Zugangsvoraussetzung ist der Zugführer-Lehrgang des Fachdienstes.

An der AkNZ werden für die HiOrg Verbandsführer-Lehrgänge mit der dauer von ebenfalls 1 Woche angeboten, Voraussetzung ist hier allerdings ZuFü und "Grundlagen der Stabsarbeit", der wiederum 3 Tage dauert.

Das IdF bietet wiederum einen verbandsführer (scheinbar nur für FF/BF) an, der auf den Zugführer folgt und 5 Tage dauert.

Über die Inhalte konnte ich mir insoweit kein Bild machen, da ich keinen der Lehrgänge bislang besucht habe (abgesehen vom "Grundlagen der Stabsarbeit").

Kann dazu jemand was sagen, vor allem auch warum gerade die AkNZ einen Voraussetzungslehrgang zwischen ZuFü und verbandsführer schaltet?

Gruß, otti


Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers onder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt!

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AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH408827
Datum13.06.2007 10:3014436 x gelesen
Moin Otti,

für das schönste Bundesland findest Du hier entsprechende Infos.

Gruß
Mitja


Ich spreche nur fuer mich!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)408828
Datum13.06.2007 10:3514215 x gelesen
Nein, hier. ;-)


Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen408829
Datum13.06.2007 10:3613952 x gelesen
Mh,

zumindest der Stundenumfang ist wohl überall gleich.

Kann mir grade nochmal jemand den Unterschied zwischen "Grundlagen der Stabsarbeit" und "Einführung in die Stabsarbeit" erklären?

Gruß, otti


Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers onder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt!

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar408830
Datum13.06.2007 10:4014079 x gelesen
Ganz falsch

Zugführer im schönsten Bundesland der Welt wird man hier auf Seite 5

Interessant

Zugangsvorraussetzung Zugführer oder ORGL


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

****
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

Scharnhorst

- langsam ist sicher und sicher ist schnell -

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen408833
Datum13.06.2007 10:5114382 x gelesen
Hallo Matthias,

in Niedersachsen wie folgt:

Geschrieben von Landesfeuerwehrschulen Niedersachsen

Lehrgang "Verbandsführer"

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist:
- der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Zugführer".

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen von Einheiten über den erweiterten Zug (Führungsstufe C: Führen mit einer Führungsgruppe) sowie zur Leitung auch von Einsätzen mit Einheiten verschiedener Aufgabenbereiche auf der Grundlage der FwDV 100.

Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.




Lehrgang "Einführung in die Stabsarbeit"

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist:
- der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang "Zugführer".

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur selbständigen Führung eines Sachgebietes in einer stabsmäßig arbeitenden Einsatzleitung.

Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.



Grüße

Micha


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio408840
Datum13.06.2007 11:0913972 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Mitja Suchorskifür das schönste Bundesland findest Du hier entsprechende Infos.

Ich finde da nur was für Schleswig-Holstein?


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2007: Platz 27

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen408848
Datum13.06.2007 11:2314028 x gelesen
Moin,

scheinbar gibt's da ganz verschiedene Ansätze. Während z.B. in Hessen die Voraussetzung für den "Einführung in die Stabsarbeit" der Verbandsführer. Daneben gibt es hier auch einen Lehrgang "Einführungslehrgang in die Tätigkeit im KatS-Stab", den man ab Zugführer besuchen kann und der wie "Grundlagen der Stabsarbeit" an der AkNZ 3 Tage dauert. Anders als dort ist er aber nicht voraussetzung für den Verbandsführer...

Gruß, otti


Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers onder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt!

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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW408855
Datum13.06.2007 11:3113967 x gelesen
Geschrieben von Matthias Ott"Grundlagen der Stabsarbeit" an der AkNZ 3 Tage dauert. Anders als dort ist er aber nicht voraussetzung für den Verbandsführer...

Kerngedanke bei der AKNZ war wohl,
das so sichergestellt ist,
das jeder VF auch Stabsarbeit kann.

Ferner war an der AKNZ geplant "Leiten eines Sachgebietes",
Projekt scheint aber zu ruhen ,-(


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorAxel8 T.8, Diespeck / Bayern408856
Datum13.06.2007 11:3813990 x gelesen
Hallo,

für Bayern stehts hier auf Seite 15.

Gruß
Axel


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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen408860
Datum13.06.2007 11:4613872 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Michael RoleffKerngedanke bei der AKNZ war wohl,
das so sichergestellt ist,
das jeder VF auch Stabsarbeit kann.


aber ist das bei den Feuerwehren nicht mindestens ebenso wichtig?

Geschrieben von Michael RoleffFerner war an der AKNZ geplant "Leiten eines Sachgebietes",

das würde der "Einfrühung in die Stabsarbeit" entsprechen. Aber warum reichen da manchmal Zugführer während andere Verbandsführer dafür wollen?

Gruß, otti


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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen408861
Datum13.06.2007 11:4713877 x gelesen
Mahlzeit,

kann jemand erklären warum dieser Lehrgang im Gegensatz zu den meisten anderen 10 Tage dauert?

Gruß, otti


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AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH408863
Datum13.06.2007 11:4714016 x gelesen
Korrekt! Man beachte hierzu auch das einschlägige Liedgut. Da bleiben doch wohl keine Zweifel, oder?

So, Schluss mit OT ;-)


Gruß
Mitja

(der gerade an seinem Schreibtisch in der schönsten Stadt sitzt)


Ich spreche nur fuer mich!

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio408865
Datum13.06.2007 11:5213973 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Mitja SuchorskiKorrekt! Man beachte hierzu auch das einschlägige Liedgut. Da bleiben doch wohl keine Zweifel, oder?

Das einschlägige Liedgut sagt / singt ganz eindeutig

Das schönste Land in Deutschlands Gaun,
Das ist mein Badnerland


(Das Badnerlied)

Deshalb war ich so verwundert weshalb da plötzlich was von Schleswig-Holstein auftauchte, was ja irgendwie schon Südschweden ist.
Auf der anderen Seite wäre ich aber auch überrascht gesen, wenn ein pinneberger die Regelungen für BaWü postet...


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen408867
Datum13.06.2007 11:5313896 x gelesen
Hallo Matthias,

ja da kocht wieder jedes Bundesland sein eigenes Süppchen.
Ich persönlich würde es begrüßen, wenn für die Stabslehrgänge der Verbandsführer zwingend nötig wäre.

Als Stabsmitglied arbeitest du durchaus mal mit mehreren Verbänden und da ist dann Background "Zugführerlehrgang" schon ein bißchen wenig.

Grüße

Micha


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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen408870
Datum13.06.2007 12:0113862 x gelesen
Hallo Matthias,

weil die Sachen machen, die in anderen Ländern auf der Stufe nicht mehr drankommen. Beispiele:

-Baurecht
-Haushaltswesen
-Öffentlichkeitsarbeit
-Unterrichtslehre
-Organisation des deutschen Brandwesens

Letzteres sicher, weil in Bayern eh alles anders ist. Oder weil die noch was nachholen müssen? Der Gruppenführerlehrgang dauert da ja auch nur eine Woche.


Grüße

Micha


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AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH408875
Datum13.06.2007 12:0513813 x gelesen
Du wirst Dich wundern, ich kann sogar etwas über die Regelung in Sachsen posten.

Gruß
Mitja


Ich spreche nur fuer mich!

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen408876
Datum13.06.2007 12:0613915 x gelesen
Kann dazu jemand was sagen, vor allem auch warum gerade die AkNZ einen Voraussetzungslehrgang zwischen ZuFü und verbandsführer schaltet?

Vermutlich existiert die Überlegung, daß ZF mitunter als Führungsassistenten in Stäben eingesetzt werden (könnten).

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorGeor8g M8., Belzig / Brandenburg408878
Datum13.06.2007 12:1413955 x gelesen
Hallöchen

nun noch die Ausführung aus dem Land Brandenburg zu den Lehrgängen:

Verbandsführer - Land Brandenburg

Stabsarbeit-Grundlagen

MkG Georg


Alles steht im Schatten meiner eignen Meinung

http://www.feuerwehr-belzig.de

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AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H408890
Datum13.06.2007 13:2113866 x gelesen
Hallo!

In SH sind das zwei verschieden Paar Schuhe wie Du in dem von Mitja geposteten Link lesen kannst. Das eine VF ist eine reine Feuerwehrausbildung (mit nem bisschen Stabsarbeit) und Einführung in die Stabsarbeit ist eine reine KatS-Ausbildung und bekommen hier nur die entsprechenden Mitglieder des KatS von der zuständigen Kreisbehörde zugewiesen, die dann vorher auch alle anderen Lehrgänge durchlaufen müssen.

Gruß
Hauke



Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw..
Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!

FF Negernbötel

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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW408896
Datum13.06.2007 13:5113817 x gelesen
Geschrieben von Matthias Ottaber ist das bei den Feuerwehren nicht mindestens ebenso wichtig?

wurde dort aber schon ausgebildet, bei den meisten HIOs war bisher beim ZF Schluß ;-))

Geschrieben von Matthias OttGeschrieben von Michael RoleffFerner war an der AKNZ geplant "Leiten eines Sachgebietes",
das würde der "Einfrühung in die Stabsarbeit"


Sicher ?

AKNZ-Plan war:

1) Einführung in die Stabsarbeit (Vorraussetzung ZF)
2) Verbandsführer HIO (Vorraussetzung 1)
3) Leiten eines Sachgebietes (Vorraussetzung2)


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorFlor8ian8 Z.8, Waldrach / Rheinland-Pfalz408897
Datum13.06.2007 13:5113956 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppNein, hier. ;-)

Allerdings hörte ich vor kurzem, dass es in RLP Bestrebungen gibt den Lehrgang "Einführung in die Stabsarbeit" zur Zugangsvoraussetzung zu machen.

Keine Ahnung in wie weit das Stimmt.

Grüße
Florian


MEINE Meinung

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen408906
Datum13.06.2007 14:5213964 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Michael Roleff1) Einführung in die Stabsarbeit (Vorraussetzung ZF)
2) Verbandsführer HIO (Vorraussetzung 1)
3) Leiten eines Sachgebietes (Vorraussetzung2)


der AkNZ-Lehrgang zu 1.) heißt "Grundlagen der Stabsarbeit". Aber egal, jetzt bin ich endgültig durcheinander.

Geschrieben von Michael Roleffwurde dort aber schon ausgebildet, bei den meisten HIOs war bisher beim ZF Schluß ;-))

Ein FW-Zugführer kennt sich also schon mit Stabsarbeit aus, ein ZuFü der HiOrg nicht? Das mag ich nicht wirklich glauben, und mein bisheriges Erleben, etwa auf dem Zusammenwirker Lehrgang hat das bestätigt...

Gruß, otti


Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers onder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt!

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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW408908
Datum13.06.2007 15:0813919 x gelesen
Geschrieben von Matthias OttEin FW-Zugführer kennt sich also schon mit Stabsarbeit aus, ein ZuFü der HiOrg nicht?

Nicht unbedingt, allerdings kennt die Feuerwehr den F/B V = Verbandsführer ;-))
Ferner wird seit einiger Zeit von den LFSen Lehrgänge zur Stabsarbeit angeboten.
Bei den HIOs sind mir da nur Ausbildungen des DRK (Münster & 2. Schule) bekannt,
die über die Ebene ZF hinausgegangen sind.

Geschrieben von Matthias OttDas mag ich nicht wirklich glauben, und mein bisheriges Erleben, etwa auf dem Zusammenwirker Lehrgang hat das bestätigt...

Auch hier kommt es drauf an, welche TN entsendet werden.............


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen408910
Datum13.06.2007 15:1614199 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Michael RoleffNicht unbedingt, allerdings kennt die Feuerwehr den F/B V = Verbandsführer ;-))
Ferner wird seit einiger Zeit von den LFSen Lehrgänge zur Stabsarbeit angeboten.
Bei den HIOs sind mir da nur Ausbildungen des DRK (Münster & 2. Schule) bekannt,
die über die Ebene ZF hinausgegangen sind.


zumindest in Hessen ist es theoretisch möglich als ZF einer HiOrg an der HLFS den F/B/K-V "Verbandsführer" zu machen. Ob einen das als HiOrg-ZF zwingend weiterbringt weiß ich nicht. Zudem wird an der AkNZ der "Verbandsführer der HiOrg" angeboten.

Im Übrigen ging es nicht darum welche Voraussetzungen für die tatsächliche MA in einem Stab da sein müssen sondern darum, warum etwa die AkNZ vor dem Verbandsführer den "Grundlagen der Stabsarbeit" und Zugführer fordert, die meisten LFS jedoch nur den Zugführer...

Geschrieben von Michael RoleffAuch hier kommt es drauf an, welche TN entsendet werden

In meinem Fall zwei FF-Zugführer aus zwei unterschiedlichen BL sowie ein HBM einer BF. Insgesamt war da zu beobachten das die meisten ZuFü der anderen Organisationen eher etwa mit eine Lagekarte, einer Meldung usw. umgehen konnten. Sicher nicht repräsentativ, aber auch dei ZuFü der feuerwehren die ich so aus meinem Umfeld kenne haben damit oft nicht viel am Hut. Und wozu auch - im "Tagesgeschäft" braucht es das wohl eher selten...

Gruß, otti


Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers onder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt!

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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW408917
Datum13.06.2007 15:5114159 x gelesen
Geschrieben von Matthias Ottzumindest in Hessen ist es theoretisch möglich als ZF einer HiOrg an der HLFS den F/B/K-V "Verbandsführer" zu machen.

Wieviele gibt es davon ?

Geschrieben von Matthias OttZudem wird an der AkNZ der "Verbandsführer der HiOrg" angeboten.


Aber erst seit einigen Jahren, da war über 10 Jahre ein Loch.

Geschrieben von Matthias Ottwarum etwa die AkNZ vor dem Verbandsführer den "Grundlagen der Stabsarbeit" und Zugführer fordert, die meisten LFS jedoch nur den Zugführer...

Weil die AKNZ evtl. die Ntwendigkeit erkannt hat, das es auch bei den HIOs FüKr gibt, die Stabsarbeit können ?

Geschrieben von Matthias OttIn meinem Fall zwei FF-Zugführer

Die in NRW von einigen LdF zum FB V geschickt werden um eben auch lokal eine FEL einen Stab bilden zu können.

Geschrieben von Matthias Ottein HBM einer BF

=> md => meist nur als GF eingesetzt (Reional stark unterschiedlich)

Geschrieben von Matthias Ottauch dei ZuFü der feuerwehren die ich so aus meinem Umfeld kenne haben damit oft nicht viel am Hut. Und wozu auch

Weil ein ZF auch als AL bzw. im Stab eingesetzt werden könnte ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen408920
Datum13.06.2007 16:0713968 x gelesen
Gut,

Geschrieben von Michael RoleffWieviele gibt es davon ?

ne Hand voll - hab den Plan jetzt nicht zur hand. Allerdings ist mir persönlich jetzt kein Fall bekannt, in dem ein HiOrg ZF dort den Verbandsführer gemacht hat. Aber vielleicht können hessische Kollegen, die dort waren, gegenteiliges berichten?

Geschrieben von Michael RoleffWeil die AKNZ evtl. die Ntwendigkeit erkannt hat, das es auch bei den HIOs FüKr gibt, die Stabsarbeit können ?

und die FF/BF Verbandsführer brauchen das in der Masse nicht/können das in der Masse nicht, wiel in den meisten BL ein Lehrgang der sich mit Stabsarbeit befasst nicht voraussetzung für den F/B-V ist?

Geschrieben von Michael RoleffDie in NRW von einigen LdF zum FB V geschickt werden um eben auch lokal eine FEL einen Stab bilden zu können.

Das heißt am IdF lernt man innerhalb von einer Woche im FB-V Verbandsführung und auch Stabsarbeit? Stellt sich wieder die Frage warum die AkNZ das anders macht...


Ein Psychopath ist jemand, der gerade heraus gefunden hat was wirklich los ist...

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AutorMich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen408922
Datum13.06.2007 16:1713825 x gelesen
Geschrieben von Matthias OttDas heißt am IdF lernt man innerhalb von einer Woche im FB-V Verbandsführung und auch Stabsarbeit? Stellt sich wieder die Frage warum die AkNZ das anders macht...

Nein, am IdF lernt man in einer Woche Verbandsführung (F/B-V-I) und in einer zweiten Woche Stabsarbeit (F/B-V-II)

Anders als z.B. bei uns in Niedersachsen, wo du zum Stabslehrgang als Zugführer kannst, ist in NRW der Verbandsführer Voraussetzung.


Grüße

Micha


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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW408923
Datum13.06.2007 16:1814842 x gelesen
Geschrieben von Matthias OttAllerdings ist mir persönlich jetzt kein Fall bekannt, in dem ein HiOrg ZF dort den Verbandsführer gemacht hat.

Damit hast Du Deine Frage schon beantwortet ;-))

Geschrieben von Matthias Ottund die FF/BF Verbandsführer brauchen das in der Masse nicht/können das in der Masse nicht, wiel in den meisten BL ein Lehrgang der sich mit Stabsarbeit befasst nicht voraussetzung für den F/B-V ist?

Es kommt wohl eher auf BL und LdF an.
Mir sind durchaus Einheitsführer FF aus Städten mit BF bekannt, die haben mehr wie ZF Ausbildung.
Es soll auch LdF geben, die ihre GF/ZF zur Arbeit in einer FEL schulen lassen...

Ferner ist z.B. in NRw der LDF und st. LdF immer auch FB V er.
Somit können dort FW-Einheiten über LZ-Ebene geführt werden.
Je nach Größe der FW gibt es diese FB-V auch auf Ebene der Einheitsführer.

Geschrieben von Matthias OttGeschrieben von Michael RoleffWeil die AKNZ evtl. die Ntwendigkeit erkannt hat, das es auch bei den HIOs FüKr gibt, die Stabsarbeit können ?

und die FF/BF Verbandsführer brauchen das in der Masse nicht/können das in der Masse nicht, wiel in den meisten BL ein Lehrgang der sich mit Stabsarbeit befasst nicht voraussetzung für den F/B-V ist?


Weil FW über ihre Masse mehr FüKr mit FB-V hat ? ;-)


Geschrieben von Matthias OttGeschrieben von Michael RoleffDie in NRW von einigen LdF zum FB V geschickt werden um eben auch lokal eine FEL einen Stab bilden zu können.

Das heißt am IdF lernt man innerhalb von einer Woche im FB-V Verbandsführung und auch Stabsarbeit?


Ok, da war ich wohl nicht genau genug.
Am IdF gibt es auch ein seperates Seminar "Stabsarbeit".
Einige LdF entsenden halt auch als ZF eingesetzte FüKr dahin.

Geschrieben von Matthias OttStellt sich wieder die Frage warum die AkNZ das anders macht...

s.o. bzw. Lehrgangsangebot IdF Münster.


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorKatj8a R8., Köln / NRW408924
Datum13.06.2007 16:2113944 x gelesen
Hi!

Geschrieben von Matthias OttDas IdF bietet wiederum einen verbandsführer (scheinbar nur für FF/BF) an, der auf den Zugführer folgt und 5 Tage dauert.

Zu dem jedoch seit einiger Zeit einen F/B V Teil 2 (Einführung in die Stabsarbeit) gehört und man auch nur zum Brandoberinspektor befördert wird, wenn man beide Teil erfolgreich absolviert hat.

vergleiche F/B V - Teil 1
F/B V- Teil 2

Geschrieben von Matthias OttKann dazu jemand was sagen, vor allem auch warum gerade die AkNZ einen Voraussetzungslehrgang zwischen ZuFü und verbandsführer schaltet?

Vermutlich um die richtigen "Voraussetzungen" für den Lehrgang zu schaffen? :-)
Das IdF weist bei diesem Lehrgang auch daraufhin, dass es sich zur Lehrgangsvorbereitung eine intensive Durcharbeitung von gewissen Arbeitsblättern im Vorfeld. Dieser Hinweis ist bei den vorherigen Führungslehrgängen nicht vorhanden (obwohl er teilweise durchaus angebracht wäre...), offenbar hat man wohl negative Erfahrung in der Vergangenheit gemacht.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen408930
Datum13.06.2007 16:3513951 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Michael RoleffDamit hast Du Deine Frage schon beantwortet ;-))

ich hab doch gar nix gefragt. Und nur weil ich's nicht weiß heißt das ja noch nicht das wirklich keiner da war ;-)

Geschrieben von Michael RoleffWeil FW über ihre Masse mehr FüKr mit FB-V hat ? ;-)

und deshalb nur die eine Stabsausbildung bekommen die sie auch wirklich brauchen? Aber wir führen die z.B. innerhalb des Verbandes in der Führungsgruppe o.ä.?

Grundsätzlich ist es also so, dass Stabsarbeit und Verbandsführung an den LFS eher getrennt wird, an der AkNZ jedoch zumindest im Eingangslevel als Gesamtheit begriffen wird?

Der Lehrgang "Grundlagen der Stabsarbeit", den ich letztes Jahr in Pfalzgrafenweiler besuchen durfte war sicher eine gute Wiederholung und Übung, auch einiges neues, insbesonder in Punkto Fühungsmittel, Arbeitsplatzorganisation usw. wurde vermittelt. Aber ob der zusammen mit dem ZF für eine reguläre Tätigkeit als S-Funktion in einem Stab ausreicht? Er hat drei Tage gedauert, anderswo braucht es für den 5tägigen "Einführung in die Tätigkeiten des KatS-Stabes" den Verbandsführer als Voraussetzung...

Gruß, otti


Was ich hier so scheibe ist mein Privatspaß und gibt weder den Standpunkt meins Vereines, meines Arbeitgebers onder von sonstwem wieder. Ich wurde auch nicht von IHNEN geschickt!

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AutorMich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW408957
Datum13.06.2007 17:4614086 x gelesen
Geschrieben von Matthias OttGeschrieben von Michael RoleffWeil FW über ihre Masse mehr FüKr mit FB-V hat ? ;-)

und deshalb nur die eine Stabsausbildung bekommen die sie auch wirklich brauchen? Aber wir führen die z.B. innerhalb des Verbandes in der Führungsgruppe o.ä.?


Muß nur der Leiter eines Stabes eine Stabsausbildung haben ?
Wohl eher weniger...

Geschrieben von Matthias OttGrundsätzlich ist es also so, dass Stabsarbeit und Verbandsführung an den LFS eher getrennt wird, an der AkNZ jedoch zumindest im Eingangslevel als Gesamtheit begriffen wird?

Für NRW
IdF Münster: FB V-I & FB V-II = AKNZ: "Stabsarbeit" & "VF"

Geschrieben von Matthias OttAber ob der zusammen mit dem ZF für eine reguläre Tätigkeit als S-Funktion in einem Stab ausreicht?

Dienst IMHO eher dazu "Grundlagenwissen" zu vermitteln.

Ansonsten willkommen in der Reality (16 BL & BUND)


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen408972
Datum13.06.2007 18:2713797 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffAnsonsten willkommen in der Reality (16 BL & BUND)

na dann danke für die "Erleuchtung" *lol*


Ein Psychopath ist jemand, der gerade heraus gefunden hat was wirklich los ist...

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