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Thema | Prüfungswiederholung ja oder nein ?? | 13 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Mich8ael8 Z.8, Mannheim / Baden-Württemberg | 368219 | |||
Datum | 29.10.2006 19:18 | 7693 x gelesen | |||
Hallo zusammen. Hab folgendes Problem: Habe gestern meine Truppführerausbildung (Baden-Württemberg) nicht besonderst erfolgreich abgeschlossen. Habe zwar den schriftlichen Teil mit 2,0 bestanden, jedoch den praktischen nicht. Meine Stundenzahl ist erfüllt. Habe jetzt gehört, dass man die Prüfung wiederholen darf. Bzw. dass es mein Recht ist, die Prüfung wiederholen zu dürfen. Wer kann mir da eine Auskunft geben? Bitte schnell das genze, da die Zeit drängt. Bitte daran denken: Baden-Württenberg !!!! Liebe Grüße Langer 24 | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 368222 | |||
Datum | 29.10.2006 19:36 | 6309 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael ZornethHabe jetzt gehört, dass man die Prüfung wiederholen darf. Bzw. dass es mein Recht ist, die Prüfung wiederholen zu dürfen. Negativ. Für Ba-Wü gilt nach Punkt 2.3.4 der VwV-Feuerwehrausbildung, daß bei Nichtbestehen des Lehrgangs der ganze Lehrgang wiederholt werden muß. Nur die Wiederholung des Leistungsnachweises ist nicht zulässig. Da wirst Du also noch mal 35 Studen ran müssen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Hans8i S8., Korntal / Baden-Württemberg | 368227 | |||
Datum | 29.10.2006 20:18 | 6288 x gelesen | |||
HAllo, Geschrieben von Michael Zorneth Liebe Grüße DA wundert mich nix....... Sorry Hansi.. zur Vermeidung von Missverständnissen bitte ich die stillen Mitleser, folgendes zu beachten: Bitte den Inhalt meiner Postings, welche übrigens meine persönliche Meinung darstellen, richtig wiedergeben. Sollte der Zeilenumbruch beim Ausdrucken nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich. | |||||
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Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 368228 | |||
Datum | 29.10.2006 20:20 | 6226 x gelesen | |||
Geschrieben von Hansi StellmacherDA wundert mich nix....... Hatte mir verkniffen was dazu zu schreiben, aber kann Dir nur zustimmen .... Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | |||||
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Autor | Flor8ian8 S.8, Hasselroth / Hessen | 368229 | |||
Datum | 29.10.2006 20:24 | 6290 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Hansi Stellmacher--- DA wundert mich nix....... Sorry, aber es ist nicht nur so, daß mich da nichts wundert...es ist eher so, daß mir dazu schon (leider) gar nix mehr einfällt. Vielleicht noch die Prüfungswiederholung einklagen??? Flo Ich bin nur für das verantwortlich, was ich sage. Nicht für das was ihr versteht!!! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 368230 | |||
Datum | 29.10.2006 20:27 | 6234 x gelesen | |||
Habe zwar den schriftlichen Teil mit 2,0 bestanden, jedoch den praktischen nicht. Wie kriegt man denn das hin??? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 368231 | |||
Datum | 29.10.2006 20:35 | 6232 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Christian Fischer .Für Ba-Wü gilt nach Punkt 2.3.4 der VwV-Feuerwehrausbildung, daß bei Nichtbestehen des Lehrgangs der ganze Lehrgang wiederholt werden muß. Nur die Wiederholung des Leistungsnachweises ist nicht zulässig. Auch der "Lernzielkatalog" für BaWü konkretisiert dies nochmals, unter Ziff. 4.6 der Einführung steht u.a.: "[...] Bei der Gewichtung der praktischen und schriftlichen Leistungsnachweise ist die grundsätzliche Ausrichtung des jeweiligen Lehrganges zu beachten! Leistungsnachweise auf der Grundlage von vorgegebenen Lernzielen implizieren, dass auch die Möglichkeit besteht, dass eine Lehrgangsteilnehmerin oder ein Lehrgangsteilnehmer die vorgegebenen Lernziele nicht erreicht. In diesem Fall entscheiden die Ausbildungskräfte darüber, wie schwerwiegend die Diskrepanz zwischen dem vorgegebenen "Soll" durch den Lernzielkatalog und dem "Ist" in Form der erbrachten Leistung ist. Sollte die Leistung nicht ausreichend sein, so gilt der Lehrgang als nicht bestanden und muss wiederholt werden. Nur die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung ist grundsätzlich nicht ausreichend." MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Ludg8er 8K., Herten / Nordrhein-Westfalen | 368236 | |||
Datum | 29.10.2006 21:44 | 6225 x gelesen | |||
Lieber Michael, ich kenne mich zwar nicht in der rechtlichen Bewertung in BW, da ich in NRW lebe. Als Lehrgangsleiter stand ich oft vor dem Problem, wie man, im Einzelfall sich beim Durchfallen verhalten soll, und das kann manchmal schon recht hart sein. Aber es geht nur um einen Lehrgang. Einer der Leute, die ich im TF-lehrgang durchfallen lassen mußte, absolviert heute einen B IV. Für mich stellt sich das so dar: Die Prüfung ist das Feststellen, was derjenige im Lehrgang theoretisch und praktisch mitbekommen hat. Dies habe ich darauf zu prüfen, dass derjenige später als TF Verantwortung für seinen TM zu übernehmen hat. Daher macht es dann auch Sinn den ganzen Lehrgang zu wiederholen, damit dies alles noch einmal eingübt wird. Für mich sieht es danach aus, dass du nicht ganz verstanden hast, wo dein Leistung mangelhaft. Diese Antwort wäre wichtiger, als die Frage "ob da rechtlich noch was geht". Such den Fehler, lerne daraus und mach den TF- Lehrgang noch einmal. Das sollte es schon klappen. Herzliche Grüße, Ludger Kotulla | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 368250 | |||
Datum | 30.10.2006 06:33 | 6313 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Michael Zorneth Habe zwar den schriftlichen Teil mit 2,0 bestanden, jedoch den praktischen nicht. Kommt in den besten Kreisen vor, kein Grund zur Panik. Geschrieben von Michael Zorneth Habe jetzt gehört, dass man die Prüfung wiederholen darf. Bzw. dass es mein Recht ist, die Prüfung wiederholen zu dürfen. Hier verweise ich auf den Beitrag zu diesem Thema von Bernhard Deimann. Aber mal ganz allgemein, es scheint so langsam in Mode zu kommen sich mangelhaft auf Prüfungen vorzubereiten und dann, wenn man diese versiebt hat, nach einer "Wiederholung" zu schreien. Warum bist Du durchgerasselt? Einen "Durchfaller" im theoretischen Teil könnte ich ja noch verstehen, aber im praktischen Teil? Da müssen ernsthafte Lücken sein. Jetzt ohne mal die weiteren Hintergründe zu kennen würde ich sagen, mach den ganzen Lehrgang noch mal, und schließ dann als Lehrgangsbester ab. Aber davon mal ab, was glaubst Du denn wie eine Wiederholung des praktischen Teils der Prüfung aussehen soll? Nur Du allein oder in einem halben Jahr zusammen mit einem anderen Lehrgang? Merkst Du da was? Es ist also keine Schikane, es hat schon seinen Sinn. Also Kopf hoch, es gibt schlimmeres. Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! "Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..." "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 368263 | |||
Datum | 30.10.2006 08:55 | 6205 x gelesen | |||
hallo, ich möchte diesen Thread einfach mal wertfrei zum Anlass nehmen und auf eine Passage in einem anderen Thread verweisen: Beim Betrachten diverser Diskussionen über Vorschriften, deren Beachtung, die langwierige Umsetzungszeit bei neuen/geänderten Vorschriften usw., möchte ich auch mal ein wenig ketzerisch die Frage in den Raum stellen: Quelle: 'Dienstanweisungen; Welche/ wieviele habt ihr; Was ist sinnvoll?' von Sebastian Krupp MkG Jürgen Mayer | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg | 368285 | |||
Datum | 30.10.2006 11:47 | 6325 x gelesen | |||
Hallo Zusammen, bei uns in Hamburg kann die praktische Prüfung im nächsten Lehrgang wiederholt werden. Wer aber in der Theorie durchfällt wird zum praktischen Teil garnicht mehr zugelassen. Alles meine persönliche Meinung !!!! | |||||
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Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Deutschland | 368291 | |||
Datum | 30.10.2006 12:21 | 6230 x gelesen | |||
Guten morgen, wer lesen kann ist klar im Vorteil Florian. Es geht hier eindeutig um Baden-Württemberg, wurde im Anfangsthread auch mehr als deutlich geschrieben..... was dein Hinweis auf Hamburger Verhältnisse jetzt soll versteh ich garnicht. Und mittlerweile wurde dem Threadersteller auch recht eindeutig der Sachverhalt mitgeteilt. Grüße peko Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Hamburg / Hamburg | 368294 | |||
Datum | 30.10.2006 12:45 | 6230 x gelesen | |||
Hallo Peter, sollte auch nur ein Hinweis auf die Vorgehensweise in HH sein!! Gruß Florian Alles meine persönliche Meinung !!!! | |||||
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